(Paris) Der Bischof von Frejus-Toulon, Mgsr. Dominique Rey, erließ am 4. Mai 2017 ein Dekret, das es Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. erlaubt, in allen Kirchen und Kapellen des Bistums Trauungen vorzunehmen.
Der als traditionsfreundlich bekannte französische Bischof nahm das Schreiben der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei zum Anlaß für sein Dekret. Die Kommission hatte am vergangenen 27. März bekanntgegeben, daß Papst Franziskus neben dem Bußsakrament auch die Eheschließungen durch Priester der Piusbruderschaft offiziell anerkennt.
„Jeder Priester, der Mitglied der FSSPX ist, hat ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Dekrets auf dem Gebiet unserer Diözese Frejus-Toulon die notwendige Vollmacht, gültig das Eheversprechen zwischen den Brautleuten entgegenzunehmen, die sich für ihre Eheschließung an einen Priester der FSSPX wenden.“
Die kanonische Gültigkeit und Anerkennung gilt, wenn die Eheschließung in einer Kirche oder Kapelle der Piusbruderschaft vor einem Priester derselben stattfindet und im voraus die bischöfliche Kanzlei informiert wird. Ein eigenes Formular für diese Meldungen wurde dem Dekret beigefügt. Die Eheschließungen werden im Trauungsbuch der Piusbruderschaft eingetragen, dessen Dublette jährlich der Kanzlei der Diözese übermittelt wird.
Die Eheschließung vor einem Priester der Piusbruderschaft kann laut Dekret in jeder Kirche oder Kapelle des Bistums zelebriert werden. Der Priester der FSSPX hat dazu mit dem Ortspfarrer Tag und Uhrzeit zu vereinbaren und das Kanzleramt zu informieren. In diesem Fall wird die Eheschließung in das Trauungsbuch der Pfarrei eingetragen, in der sie geschlossen wurde.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Diözese Frejus-Toulon (Screenshot)