Staats- und Kirchenrecht. Im Vatikan stehen beide Rechtsordnungen nebeneinander. Sich darin zurechtzufinden, ist nicht so leicht. Papst Franziskus hat es noch etwas erschwert.
Hintergrund

Die „Vatikanisierung“ des Heiligen Stuhls

(Rom) Kar­di­nal Ange­lo Becciu, der in Ungna­de gefal­le­ne Ver­trau­te von Papst Fran­zis­kus, könn­te vor sei­ner Reha­bi­li­tie­rung ste­hen, wäh­rend die Rechts­ord­nung der Kir­che durch ein Erd­be­ben namens „Vati­ka­ni­sie­rung“ in ihren Grund­mau­ern erschüt­tert sein könnte.