Im Palast des Heiligen Uffizium in Rom fand das Strafverfahren gegen Erzbischof Carlo Maria Viganò statt. Was steht im Urteil? Welche Möglichkeiten bleiben dem einstigen Spitzendiplomaten?
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Exkommunikation: das vollständige Urteil gegen Erzbischof Viganò

Am 4. Juli wur­de Erz­bi­schof Car­lo Maria Viganò, ehe­ma­li­ger Apo­sto­li­scher Nun­ti­us in den USA, der 2018 den Rück­tritt von Papst Fran­zis­kus gefor­dert hat­te und seit­her zu sei­nen schärf­sten Kri­ti­kern gehört, vom Kon­greß der Dis­zi­pli­nar­ab­tei­lung des römi­schen Glau­bens­dik­aste­ri­ums in einem außer­ge­richt­li­chen Straf­ver­fah­ren des Schis­mas für schul­dig befun­den und sei­ne Exkom­mu­ni­ka­ti­on fest­ge­stellt. Dage­gen kann Erz­bi­schof Viganò Beru­fung

Erzbisichof Tlhagale: Priester, die sich des sexuellen Mißbrauchs von Minderjährigen schuldig gemacht haben, sollen latae sententiae exkommuniziert werden.
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Klerikale Mißbrauchstäter latae sentantiae exkommunizieren

(Pre­to­ria) Der Erz­bi­schof von Johan­nes­burg in Süd­afri­ka, Msgr. Buti Tlha­ga­le, for­dert, die Prie­ster, die sich des sexu­el­len Miß­brauchs von Min­der­jäh­ri­gen schul­dig gemacht haben, latae sen­ten­tiae zu exkommunizieren.