Papst Franziskus mit Joe Biden: Eine Mimik im diametralen Kontrast zur einzigen Begegnung mit US-Präsident Donald Trump.
Hintergrund

Bidens Wählerbetrug

(Washing­ton) Mit dem Urteil Roe gegen Wade erlaub­te der Ober­ste Gerichts­hof der USA 1973 die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der. Die katho­li­sche Kir­che erlaubt die Abtrei­bung den­noch nicht, weil sie das Todes­ur­teil für einen Men­schen ist. Jede Abtrei­bung ist eine Hin­rich­tung. Den­noch gibt es Men­schen, die sich als Katho­li­ken beken­nen, aber für die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der sind.

Der kalte Bruder im Kanzleramt: Bundeskanzler Sebastian Kurz mit George Soros.
Lebensrecht

Der kalte Bruder im Bundeskanzleramt

(Wien) Eine „schockie­ren­de“ Ant­wort erhielt Öster­reichs Jugend für das Leben auf ihre Peti­ti­on #fai­rän­dern für den Schutz der unge­bo­re­nen Kin­der. Die Ant­wort stammt vom Bun­des­kanz­ler­amt im Auf­trag der Kanz­ler­amts­mi­ni­ste­rin für Frau­en und Inte­gra­ti­on und erging an den Natio­nal­rats-Aus­­­schuß für Peti­tio­nen und Bür­ger­initia­ti­ven des Öster­rei­chi­schen Par­la­ments. Die Ver­ant­wor­tung für das Bun­des­kanz­ler­amt trägt Bun­des­kanz­ler Seba­sti­an Kurz (ÖVP).

Abtreibung must go on auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie, fordert die Abtreibungslobby.
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Abtreibung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

Abtrei­bung in Zei­ten der Coro­na­­vi­rus-Pan­­de­­mie? Die Abtrei­bungs­in­du­strie kennt kein Erbar­men. Die Abtrei­bung must go one. Die Abtrei­bungs­lob­by schlägt Alarm: „Deutsch­land droht beschränk­ter Zugang zu Abtrei­bun­gen“, titel­te gestern die lin­ke öster­rei­chi­sche Tages­zei­tung Der Stan­dard. Wenn etwas im Zusam­men­hang mit Abtrei­bung „droht“, dann dem unge­bo­re­nen Kind der siche­re Tod. Doch die „phil­an­thro­pi­schen“ Men­schen­fein­de blen­den das Kind aus.

Mexikos Staatspräsident Lopez Obrador ließ sich Vollmachten erteilen, mit denen er von jeder Form der Abtreibung amnestieren kann.
Lebensrecht

Der schwarze Tag von Guadalupe – Mexiko

(Mexi­­ko-Stadt) Am 12. Dezem­ber, dem Fest Unse­rer Lie­ben Frau von Gua­d­a­lu­pe, der Schutz­pa­tro­nin Ame­ri­kas, kam es zu einem bei­spiel­lo­sen Angriff auf das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der, den man kaum anders als got­tes­lä­ster­lich, ja dämo­nisch bezeich­nen kann. Drei latein­ame­ri­ka­ni­sche Links­re­gie­run­gen haben am sel­ben Tag in unter­schied­li­chem Aus­maß und im Namen des „Fort­schritts“ die Todes­stra­fe für unge­bo­re­ne Kin­der

Das Logo der Abtreibungslobby von Costa Rica und der seit 2018 regierende Staatspräsident.
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Der schwarze Tag von Guadalupe – Costa Rica

(San José) Am 12. Dezem­ber, dem Fest Unse­rer Lie­ben Frau von Gua­d­a­lu­pe, der Schutz­pa­tro­nin Ame­ri­kas, kam es zu einem bei­spiel­lo­sen Angriff auf das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der, den man kaum anders als got­tes­lä­ster­lich, ja dämo­nisch bezeich­nen kann. Drei latein­ame­ri­ka­ni­sche Links­re­gie­run­gen haben am sel­ben Tag in unter­schied­li­chem Aus­maß und im Namen des „Fort­schritts“ die Todes­stra­fe für unge­bo­re­ne Kin­der ein­ge­führt.

am 21. September findet in Berlin der Marsch für das Leben 2019 statt.
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Auf nach Berlin zum Marsch für das Leben

(Ber­lin) Am kom­men­den Sams­tag, 21. Sep­tem­ber 2019 fin­det in Ber­lin der 15. Marsch für das Leben statt. Seit 2002, als der Marsch zum ersten Mal statt­fand, macht die Lebens­rechts­be­we­gung damit auf den Skan­dal auf­merk­sam, daß der Staat das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der nicht mehr schützt. Seit den 70er Jah­ren dür­fen auch in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unge­bo­re­ne

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Die Pro-Life-Generation, das junge Gesicht des anderen Amerika.
Hintergrund

Kippt der Oberste Gerichtshof das Urteil Roe gegen Wade? – Ein Hintergrundbericht

Am 28. Mai hat­te der Ober­ste Gerichts­hof über Ver­fas­sungs­kla­gen zum Gesetz aus dem Jahr 2016 zu befin­den, das vom dama­li­gen Gou­ver­neur von India­na, Mike Pence, in Kraft gesetzt wor­den war. Das Gesetz schränkt die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der ein, und der Repu­bli­ka­ner Mike Pence ist heu­te Vize­prä­si­dent der USA. Wann wer­den die Höchst­rich­ter das Abtrei­bungs­ur­teil Roe