Martin Luther über Behinderte, „die man ersäufen sollte“


Martin Luther über behinderte Kinder
Martin Luther über behinderte Kinder

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„Ich bin gänz­lich über­zeugt, daß Behin­der­te nur ein vom Teu­fel beses­se­nes Stück Fleisch ohne See­le sind, die man ersäu­fen sollte.“

Mar­tin Luther sinn­ge­mäß über Behin­der­te, deren Eutha­na­sie­rung er for­der­te. 1519, 1539 und 1541 kam Luther auf das The­ma zu spre­chen und äußer­te sich jeweils gleich. Er war vom tie­fen Aber­glau­ben über­zeugt, daß behin­der­te Kin­der vom Teu­fel unter­ge­scho­ben waren (daher Wech­sel­bäl­ger), der die rich­ti­gen Kin­der geraubt oder Frau­en ver­ge­wal­tigt habe. 1541 sag­te er wört­lich, daß er „gänz­lich dafür hiel­te, daß sol­che Wech­sel­kin­der nur ein Stück Fleisch, eine mas­sa car­nis, sein, da kei­ne See­le innen ist, denn sol­che kön­ne der Teu­fel wohl machen“. Daher habe er den Für­sten von Anhalt gera­ten, daß man „Wech­sel­balg und Kiel­kropf […] ersäu­fen soll­te“, denn sie sei­en Teu­fels­söh­ne. Sie sei­en blo­ßes Fleisch, das „denn nicht gedeiht, son­dern nur frißt und seugt“. Sie wür­den „schei­ßen, fres­sen und sau­fen“ wie zehn gesun­de Kin­der und nur ihre Müt­ter aus­sau­gen. Als „Wech­sel­balg“ und „Kiel­kropf“ wur­den zur Zeit Luthers miß­ge­bil­de­te Neu­ge­bo­re­ne bezeich­net. Sie­he Luthers Tisch­re­den Nr. 4513 und Nr. 5207 (auch Nr. 3676). Die dama­li­gen Für­sten von Anhalt lehn­ten Luthers Rat­schlag, behin­der­te Kin­der zu „ersäu­fen“, ab.

Bild: Wiki­com­mons

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