In Schweden können Krankenhäuser die Bewerbungen von Hebammen ablehnen, die sich unter Berufung auf ihre christliche Überzeugung weigern, an vorgeburtlichen Kindstötungen mitzuwirken. Das entschied am Donnerstag ein schwedisches Arbeitsgericht, wie das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“ berichtete. Geklagt hatte eine Hebamme, die sich diskriminiert sah, weil das Krankenhaus eine entsprechende Bewerbung abgelehnt hatte. Laut den Richtern habe der Arbeitgeber „das Recht, zu verlangen, dass alle Hebammen alle ihre Pflichten erfüllen können, einschließlich Abtreibungen“. Nach Angaben eines schwedischen Radiosenders erwägt die Frau nun, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.
Kein Weigerungsrecht für Hebammen in Schweden bei Abtreibungen
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Im Zusammenhang mit der Abtreibung möchte ich einen wichtigen Sachverhalt aufgreifen, der so kaum jemandem bewusst ist und mir auch vor der Lektüre des kleinen Büchleins „Die Pille – das Unheil des 20. Jahrhunderts“ von Dr.med. Alfred Häussler (1998, S. 56–57) unbekannt war: „Und es ist erwiesen, dass die Devise ‚lieber verhüten als abtreiben‘ eine Lüge und Täuschung ist, denn nachgewiesernermassen trat erst mit der Einführung der Pille die Forderung nach Freigabe der Abtreibung in allen Staaten der nördlichen Hemispähre der Erde auf und konnte erst danach in der Gesetzgebung durchgesetzt werden. In der Vor-Pillen-Ära wagte niemand, die Abtreibungsgesetzgebung zu ändern. Dafür gab es keine parlamentarischen Mehrheiten.“ Ein kleines, dünnes Büchlein (knapp 80 Seiten), das zwar inzwischen etwas in die Jahre gekommen ist, doch nichts an Aktualität und Wahrheit eingebüsst hat, im Gegenteil.