
(Washington) Der Kardinal in spe, Blase Cupich, Erzbischof von Chicago, erklärte in einem Interview, daß seine Interpretation des umstrittenen nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia „dieselbe von Papst Franziskus“ ist.
Als progressiver Außenseiter zum einflußreichen Kirchenfürsten
Msgr. Cupich war 2014 nicht nur Bischof der kleinen Diözese Spokane im Staat Washington, sondern auch der progressive Außenseiter in der Amerikanischen Bischofskonferenz. Dennoch, oder gerade deshalb, wie Beobachter sagen, ernannte ihn Papst Franziskus zum Erzbischof von Chicago, einem der gewichtigsten Bischofsstühle der Welt. Seither setzt der argentinische Papst auf Blase Cupich, der den US-Episkopat auf Bergoglio-Kurs bringen, oder zumindest ein lästiger Stachel im Fleisch eines zuletzt ziemlich kompakten Episkopats sein soll.
Nachdem die amerikanischen Bischöfe Cupich wegen seiner liberalen Linie nicht zum Synodalen für die Bischofssynode über die Familie wählten, ernannte ihn Papst Franziskus persönlich dazu.
Am vergangenen Sonntag gab das katholische Kirchenoberhaupt bekannt, Cupich am 19. November mit der Kardinalswürde auszuzeichnen. Zwei Diözesanbischöfe der USA werden Purpur erhalten. Unter ihnen findet sich kein „Konservativer“, die im päpstlichen Gefolge nicht weniger verschrien sind, als die „Traditionalisten“.
Cupich erwies sich des päpstlichen Vertrauens „würdig“ und zeichnete sich in Chicago und Rom als Vertreter der „Neuen Barmherzigkeit“ aus. Die katholische Online-Tageszeitung Nuova Bussola Quotidiana schrieb von „Deliramenta eines Papst-Vertrauten“. Gemeint ist damit Cupich Betonung des „subjektiven Gewissens“.
Das „unantastbare“ subjektive Gewissen
Die „Neue Barmherzigkeit“ stellt, wo sie in Widerspruch zur überlieferten kirchlichen Lehre gerät, dieser das „persönliche Gewissen“ gegenüber.
Am 16. Oktober 2015 wiederholte Erzbischof Cupich diese alt-progressive These gegenüber Journalisten, um seine Unterstützung für die Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Kommunion zu erklären: „Wenn die Menschen zu einer Gewissensentscheidungen gelangen, dann ist es unsere Aufgabe, ihnen dabei zu helfen, weiterzugehen und diese zu respektieren. Das Gewissen ist unverletzlich und wir müssen es respektieren, wenn sie ihre Entscheidung treffen, und ich habe das immer getan.“
Wer A sagt, sagt auch B, daher gilt derselbe Maßstab, laut Cupich, auch für die Homosexuellen. Das subjektive Gewissen als „unantastbare“ und „zu respektierende“ Letztinstanz, das hatte auch der Doyen des linken Journalismus in Italien, der aus freimaurerischem Haus stammende Eugenio Scalfari Papst Franziskus in den Mund gelegt, ohne daß der Vatikan dies dementierte hätte.
Vatican Insider veröffentlichte ein Interview, das der päpstliche Hofvatikanist Andrea Tornielli mit Cupich zu seiner Erhebung in den Kardinalsrang führte. Gestern erschienen bereits die englische und spanische Fassung, heute auch die italienische.
Tornielli: Eines der am meisten diskutierten Themen der vergangenen Monate war die Interpretation des achten Kapitels der Exhoratio Amoris Laetitia bezüglich der wiederverheiratet Geschiedenen. Es gab verschiedene Interpretationen: Es gibt solche, die sagen, daß nichts geändert hat, und solche, die hingegen sagen, daß sich etwas geändert hat. Was ist Ihre Position diesbezüglich?
Erzbischof Cupich: Meine Position ist dieselbe von Papst Franziskus, der darauf verwies, daß die korrekte Interpretation von Amoris Laetitia von Kardinal Christoph Schönborn dargelegt wurde. Und erneut von den Bischöfen Argentiniens, zu der der Papst feststellte, daß „keine weiteren Interpretationen erforderlich sind“. Deshalb: Wenn jemand wissen will, was ich denke, muß er sich an diese Quellen halten. Ich möchte zudem die Aufmerksamkeit auf einen schönen, von Professor Rocco Buttiglione im Osservatore Romano vom 19. Juli dieses Jahres lenken, den ich in unserer Diözesanzeitung nachgedruckt habe. Professor Buttiglione legte überzeugende Argumente vor, was die Kontinuität zu diesen Themen zwischen der Lehre von Papst Franziskus und seinen Vorgängern und mit dem Katechismus der Katholischen Kirche betrifft.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican Insider (Screenshot)
Die Bischöfe des deutschen Sprachraumes haben es 1968 mit den Erklärungen von Königstein, Maria Trost und Solothurn vorgemacht, wie man das verbindliche Lehramt der Kirche relativiert. Dieses Konzept ist jetzt auf der Ebene der Weltkirche angekommen: das frei flottierende, von göttlichem und kirchlichem Gebot emanzipierte Gewissen. Kann man jedoch ein „Gewissen“, welches nicht mehr unter, sondern über dem Gebot steht noch als solches bezeichnen?
„Und weil die Missachtung von Gottes Gesetz überhandnimmt, wird die Liebe bei vielen erkalten.“ Mt 24,12
Das „persönliche Gewissen“ entspricht den aktuell anerkannten menschlich-irdischen Moralvorstellungen, die je nach Ort und Gesellschaft unterschiedlich sind.
Das Gewissen selbst ist ein „gemeinsames Wissen“ das über dem Menschen steht. Das Gewissen ist das Wissen Gottes. Das Gewissen ist völlig unabhängig von menschlichen Moralvorstellungen, von Kultur und Zeit. Das Gewissen ist von reinem göttlichem Ursprung. Jeder Mensch ist mit diesem Gewissen, also dem Gott-Wissen verbunden. Wenn wir etwas falsch machen, was der harmonisch schönen Entwicklung der Schöpfung entgegensteht, also wenn wir zum Beispiel Lügen, dann wird sich dieses Gewissen irgendwann, früher oder später bei uns als innere Stimme melden. Doch Gewissen ist noch sehr viel mehr als diese innere Warnung. Das Gewissen ist Führung, Anleitung und Hilfe. Sehr wunderschön ist, daß der Mensch das Gewissen nicht und niemals mißbrauchen kann. Der Zugang zum tiefen Erleben und Potential des Gewissens öffnet sich erst dann, wenn wir anfangen Gott und seine Offenbarung wirklich zu lieben und genauso verantwortlich zu Denken, Sprechen und zu Handeln wie es sein soll.
Mehrheit ist nicht Wahrheit!
Das Gewissen ist Warnung, nicht Erlaubnisgeber. Dabei ist es gerade nicht subjektiv, andererseits auch nicht bloßes Über-Ich. Es ist Maßstab für das Subjekt, weshalb ein subjektives Gewissen selbstreferentiell, mithin schlicht unnütz ist.
Blaise Cupichs Interpretation des Gewissens ist natürlich fehlerhaft.
Auch Thomas von Aquin schrieb, daß man immer seinem Gewissen folgen muß. Was einem das Gewissen als gut darstellt, das muß man tun.
ABER: Das setzt natürlich voraus, daß man das Gewissen geschult hat. Man muß die aktuellen Fakten kennen, soweit es geht, und die grundsätzliche Position von Gut und Böse.
Und hier ist der Job der Kirche: Diese grundsätzliche Unterscheidung von Gut und Böse muß verkündet werden, damit das Gewissen überhaupt eine informierte Entscheidung treffen kann. Und enau das tut „Amoris Laetitia“ eben nicht.
Eine uninformierte, autonome Gewissensentscheidung folgt aller Erfahrung nach eher dem Maßstab privaten Nutzens. Wenn dieses der Maßstab des Handelns wird, gibt es kein Gut oder Böse mehr. Dann können wir auch die Vergangenheitsbewältigung lassen, denn bekanntlich haben Hitler und Himmler ihr Handeln auch „guten Gewissens“ gemacht. Sie dachten ja sogar, sie erweisen der Welt einen Dienst.
hat. Was ist Ihre Position diesbezüglich?
Erzbischof Cupich: „Meine Position ist dieselbe von Papst Franziskus, der darauf verwies, daß die korrekte Interpretation von Amoris Laetitia von Kardinal Christoph Schönborn dargelegt wurde“. Wenn ich es recht lese, dann hat auch der Neokardinal Cuppich keine Meinung. Dabei sind Papst und Bischöfe Teil des Lehramtes. Wer soll diesen Durcheinander noch verstehen?
Ich rege die Leser an sich einmal an darüber nach zu denken, dass „Amor“ der Name einer römischen Gottheit (ein Göttertroll) ist, der nun das päpstliche Lehrschreiben einleitet. Wer dieses überlegt, benötigt auch die weiteren Erklärungen von Papst und Kardinälen nicht… es ist nicht mehr Dei Verbum.
1 Joh 2,18 Meine Kinder, es ist die letzte Stunde. Ihr habt gehört, dass der Antichrist kommt, und jetzt sind viele Antichriste gekommen. Daran erkennen wir, dass es die letzte Stunde ist.
1 Joh 2,19 Sie sind aus unserer Mitte gekommen, aber sie gehörten nicht zu uns;