Neue Vatikan-Strategie: „Amoris laetitia“ von Wojtylianern verteidigen lassen


Guerra Lopez: "Amoris laetitia" in "Kontinuität" mit Johannes Paul II.
Guerra Lopez: "Amoris laetitia" in "Kontinuität" mit Johannes Paul II.

(Rom) Die neue Stra­te­gie des Vati­kans zur Ver­tei­di­gung von Amo­ris lae­ti­tia besteht dar­in, „Woj­ty­lia­ner“ zu Hil­fe zu rufen und von die­sen eine „Kon­ti­nui­tät“ zwi­schen Amo­ris lae­ti­tia und Fami­lia­ris Con­sor­tio ver­tre­ten zu lassen.

Rocco Buttigliones „Befremden der Theologen“

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Am ver­gan­ge­nen Mitt­wo­che ver­öf­fent­lich­te die ita­lie­ni­sche Aus­ga­be des Osser­va­to­re Roma­no einen Auf­satz von Roc­co But­tig­li­o­ne zur Ver­tei­di­gung des nach­syn­oda­len Schrei­bens Amo­ris lae­ti­tia.  Das Apo­sto­li­sche Schrei­ben steht seit sei­ner Ver­öf­fent­li­chung am ver­gan­ge­nen 8. April in der Kri­tik, die in der Zwi­schen­zeit wei­ter zuge­nom­men hat.

But­tig­li­o­ne stellt in sei­nem Auf­satz „Die Freu­de der Lie­be und die Befrem­dung der Theo­lo­gen“ auf Sei­ten 7 Amo­ris lae­ti­tia als Doku­ment dar, das in „Kon­ti­nui­tät“ mit dem Lehr­amt der Vor­gän­ger­päp­ste von Fran­zis­kus und mit der Leh­re der Kir­che ste­he, auch was die wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen und deren Zulas­sung zur hei­li­gen Kom­mu­ni­on anbelangt.

Die­se „Kontinuitäts“-These ist aus dem päpst­li­chen Umfeld bereits bekannt, neu ist, daß sie jemand wie Roc­co But­tig­li­o­ne ver­tritt, der als „Woj­ty­lia­ner“ bekannt ist.

Aus die­sem Grund wid­me­te die Pres­se­agen­tur Asso­cia­ted Pres­se (AP) dem Auf­satz einen Arti­kel. AP spricht dabei von einem „Gegen­an­griff“ des Vati­kans zur Ver­tei­di­gung von Amo­ris lae­ti­tia. Der But­tig­li­o­ne-Auf­satz sei eine „Reak­ti­on“ auf die mas­si­ve, jüng­ste Kri­tik am päpst­li­chen Schrei­ben durch 45 Theo­lo­gen und Phi­lo­so­phen und durch einen Video­ap­pell an Papst Fran­zis­kus durch 16 nam­haf­te Katho­li­ken, dar­un­ter wie­der­um zahl­rei­che Theo­lo­gen und Phi­lo­so­phen. Mit bei­den Initia­ti­ven wur­de Papst Fran­zis­kus mit Nach­druck auf­ge­for­dert, Amo­ris lae­ti­tia ganz zurück­zu­zie­hen oder zumin­dest in den umstrit­te­nen Pas­sa­gen zu korrigieren.

Der Pro­fes­sor für Poli­ti­sche Phi­lo­so­phie und Christ­de­mo­krat, Roc­co But­tig­li­o­ne, war von 2001–2006 zunächst ita­lie­ni­scher Europa‑, dann Kul­tur­mi­ni­ster. 2004 soll­te der Mit­be­grün­der der Inter­na­tio­na­len Aka­de­mie für Phi­lo­so­phie des Für­sten­tums Liech­ten­stein EU-Justiz­kom­mis­sar wer­den, schei­ter­te jedoch an der links­li­be­ra­len Mehr­heit des Euro­päi­schen Par­la­ments, die ein anti­christ­li­ches Exem­pel sta­tu­ier­te und But­tig­li­o­nes christ­li­che Hal­tung gegen­über der Homo­se­xua­li­tät zum inak­zep­ta­blen“ Gesin­nungs­de­likt“ erklärte.

Guerra Lòpez‘ „Kreative Treue“

Gestern, 22. Juli, erschien ein wei­te­rer Arti­kel im Osser­va­to­re Roma­no, dies­mal aus der Feder eines ande­ren „Woj­ty­lia­ner“, Rodri­go Guer­ra Lòpez, einem mexi­ka­ni­schen Phi­lo­so­phen und Pro­fes­sor an der Uni­ver­si­tät von Que­ré­ta­ro. Sein Arti­kel „Krea­ti­ve Treue“ auf Sei­te 5 dient eben­falls der Ver­tei­di­gung von Amo­ris lae­ti­tia und ver­tritt die The­se, das Apo­sto­li­sche Schrei­ben ver­tre­te die immer­wäh­ren­de Kir­che der Lehre.

In die­sem Fall ging die Redak­ti­on noch wei­ter als bei Roc­co But­tig­li­o­ne und unter­strich die behaup­te­te „Kon­ti­nui­tät“, indem sie den Auf­satz von Guer­ra Lòpez mit einem Bild von Papst Johan­nes Paul II. mit dem dama­li­gen Kar­di­nal Joseph Ratz­in­ger ver­öf­fent­lich­te. In der spa­ni­schen Wochen­aus­ga­be, in der bei­de Auf­sät­ze über­nom­men wur­den, fin­det sich beim mexi­ka­ni­schen Autor der Zusatz: „Exper­te für das Den­ken von Papst Johan­nes Paul II.“, der in der ita­lie­ni­schen Erst­ver­öf­fent­li­chung fehlt.

Die bei­den Arti­kel in der Tages­zei­tung des Vati­kans wer­den als eine neue Stra­te­gie zur Ver­tei­di­gung von Amo­ris lae­ti­tia inter­pre­tiert. Durch bestimm­te Autoren soll „Kon­ti­nui­tät“ mit dem Lehr­amt des pol­ni­schen Pap­stes sug­ge­riert wer­den. Der Grund dafür ist vor allem im Para­graph 84 des nach­syn­oda­len Schrei­bens Fami­lia­ris Con­sor­tio von Johan­nes Paul II. zu suchen. Der von 1978–2005 regie­ren­de Papst hat­te damit das Nein zur Zulas­sung wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner zur hei­li­gen Kom­mu­ni­on defi­niert bzw. gleich­zei­tig die kirch­li­che Leh­re bekräf­tigt, daß ein öffent­li­cher Sün­der nicht im Stand der Gna­de lebt und daher nicht Anteil an der Kom­mu­ni­on (com­mu­nio) haben kann. Wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen, für die ein trif­ti­ger Grund vor­liegt – in der Regel min­der­jäh­ri­ge Kin­der – sich nicht tren­nen zu kön­nen, wird gebo­ten, ent­halt­sam zu leben wie Bru­der und Schwe­ster. Wenn sie das tun, sind auch sie zum Emp­fang der hei­li­gen Kom­mu­ni­on zugelassen.

Die­ser Para­graph stellt daher eine der größ­ten Hür­den für die „neue Barm­her­zig­keit“ vor, die von Kar­di­nal Wal­ter Kas­per am 20. Febru­ar 2014 vor dem Kar­di­nals­kon­si­sto­ri­um ver­kün­det und von Papst Fran­zis­kus geför­dert wird.  Um die­ses Hin­der­nis des pol­ni­schen Pap­stes zu über­win­den, wur­de der Para­graph im nach­syn­oda­len Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia ampu­tiert und in einer ver­kür­zen­den Form zitiert.

Das erklärt die Bedeu­tung der „Woj­ty­lia­ner“, die nun zur Ver­tei­di­gung von Amo­ris lae­ti­tia auf­ge­bo­ten wer­den und sich damit dem Ver­dacht aus­set­zen, das Erbe Johan­nes Pauls II. in die­sem Punkt aufs Spiel zu set­zen. Die neue Stra­te­gie deu­tet vor­erst nicht dar­auf­hin, daß Papst Fran­zis­kus beab­sich­tigt Amo­ris lae­ti­tia zurück­zu­zie­hen oder zu korrigieren.

Paragraph 84 von Familiaris Consortio

Der voll­stän­di­ge Para­graph 84 von Fami­lia­ris Con­sor­tio, der dem The­ma „Wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne“ gewid­met ist, lautet:

84. Die täg­li­che Erfah­rung zeigt lei­der, daß der­je­ni­ge, der sich schei­den läßt, meist an eine neue Ver­bin­dung denkt, natür­lich ohne katho­li­sche Trau­ung. Da es sich auch hier um eine weit­ver­brei­te­te Fehl­ent­wick­lung han­delt, die mehr und mehr auch katho­li­sche Berei­che erfaßt, muß die­ses Pro­blem unver­züg­lich auf­ge­grif­fen wer­den. Die Väter der Syn­ode haben es aus­drück­lich behan­delt. Die Kir­che, die dazu gesandt ist, um alle Men­schen und ins­be­son­de­re die Getauf­ten zum Heil zu füh­ren, kann die­je­ni­gen nicht sich selbst über­las­sen, die eine neue Ver­bin­dung gesucht haben, obwohl sie durch das sakra­men­ta­le Ehe­band schon mit einem Part­ner ver­bun­den sind. Dar­um wird sie unab­läs­sig bemüht sein, sol­chen Men­schen ihre Heils­mit­tel anzubieten.

Die Hir­ten mögen beher­zi­gen, daß sie um der Lie­be wil­len zur Wahr­heit ver­pflich­tet sind, die ver­schie­de­nen Situa­tio­nen gut zu unter­schei­den. Es ist ein Unter­schied, ob jemand trotz auf­rich­ti­gen Bemü­hens, die frü­he­re Ehe zu ret­ten, völ­lig zu Unrecht ver­las­sen wur­de oder ob jemand eine kirch­lich gül­ti­ge Ehe durch eige­ne schwe­re Schuld zer­stört hat. Wie­der ande­re sind eine neue Ver­bin­dung ein­ge­gan­gen im Hin­blick auf die Erzie­hung der Kin­der und haben manch­mal die sub­jek­ti­ve Gewis­sens­über­zeu­gung, daß die frü­he­re, unheil­bar zer­stör­te Ehe nie­mals gül­tig war.

Zusam­men mit der Syn­ode möch­te ich die Hir­ten und die gan­ze Gemein­schaft der Gläu­bi­gen herz­lich ermah­nen, den Geschie­de­nen in für­sor­gen­der Lie­be bei­zu­ste­hen, damit sie sich nicht als von der Kir­che getrennt betrach­ten, da sie als Getauf­te an ihrem Leben teil­neh­men kön­nen, ja dazu ver­pflich­tet sind. Sie sol­len ermahnt wer­den, das Wort Got­tes zu hören, am hei­li­gen Meß­op­fer teil­zu­neh­men, regel­mä­ßig zu beten, die Gemein­de in ihren Wer­ken der Näch­sten­lie­be und Initia­ti­ven zur För­de­rung der Gerech­tig­keit zu unter­stüt­zen, die Kin­der im christ­li­chen Glau­ben zu erzie­hen und den Geist und die Wer­ke der Buße zu pfle­gen, um so von Tag zu Tag die Gna­de Got­tes auf sich her­ab­zu­ru­fen. Die Kir­che soll für sie beten, ihnen Mut machen, sich ihnen als barm­her­zi­ge Mut­ter erwei­sen und sie so im Glau­ben und in der Hoff­nung stärken.

Die Kir­che bekräf­tigt jedoch ihre auf die Hei­li­ge Schrift gestütz­te Pra­xis, wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne nicht zum eucha­ri­sti­schen Mahl zuzu­las­sen. Sie kön­nen nicht zuge­las­sen wer­den; denn ihr Lebens­stand und ihre Lebens­ver­hält­nis­se ste­hen in objek­ti­vem Wider­spruch zu jenem Bund der Lie­be zwi­schen Chri­stus und der Kir­che, den die Eucha­ri­stie sicht­bar und gegen­wär­tig macht. Dar­über hin­aus gibt es noch einen beson­de­ren Grund pasto­ra­ler Natur: Lie­ße man sol­che Men­schen zur Eucha­ri­stie zu, bewirk­te dies bei den Gläu­bi­gen hin­sicht­lich der Leh­re der Kir­che über die Unauf­lös­lich­keit der Ehe Irr­tum und Verwirrung.

Die Wie­der­ver­söh­nung im Sakra­ment der Buße, das den Weg zum Sakra­ment der Eucha­ri­stie öff­net, kann nur denen gewährt wer­den, wel­che die Ver­let­zung des Zei­chens des Bun­des mit Chri­stus und der Treue zu ihm bereut und die auf­rich­ti­ge Bereit­schaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Wider­spruch zur Unauf­lös­lich­keit der Ehe steht. Das heißt kon­kret, daß, wenn die bei­den Part­ner aus ernst­haf­ten Grün­den – zum Bei­spiel wegen der Erzie­hung der Kin­der – der Ver­pflich­tung zur Tren­nung nicht nach­kom­men kön­nen, „sie sich ver­pflich­ten, völ­lig ent­halt­sam zu leben, das heißt, sich der Akte zu ent­hal­ten, wel­che Ehe­leu­ten vor­be­hal­ten sind“ (Johan­nes Paul II., Homi­lie zum Abschluß der VI. Bischofs­syn­ode (25.10.1980), 7: AAS 72 (1980) 1082).

Die erfor­der­li­che Ach­tung vor dem Sakra­ment der Ehe, vor den Ehe­leu­ten selbst und deren Ange­hö­ri­gen wie auch gegen­über der Gemein­schaft der Gläu­bi­gen ver­bie­tet es jedem Geist­li­chen, aus wel­chem Grund oder Vor­wand auch immer, sei er auch pasto­ra­ler Natur, für Geschie­de­ne, die sich wie­der­ver­hei­ra­ten, irgend­wel­che lit­ur­gi­schen Hand­lun­gen vor­zu­neh­men. Sie wür­den ja den Ein­druck einer neu­en sakra­men­tal gül­ti­gen Ehe­schlie­ßung erwecken und daher zu Irr­tü­mern hin­sicht­lich der Unauf­lös­lich­keit der gül­tig geschlos­se­nen Ehe führen.

Durch die­se Hal­tung bekennt die Kir­che ihre eige­ne Treue zu Chri­stus und sei­ner Wahr­heit; zugleich wen­det sie sich mit müt­ter­li­chem Her­zen die­sen ihren Söh­nen und Töch­tern zu, vor allem denen, die ohne ihre Schuld von ihrem recht­mä­ßi­gen Gat­ten ver­las­sen wurden.

Die Kir­che ver­traut fest dar­auf; daß auch die­je­ni­gen, die sich vom Gebot des Herrn ent­fernt haben und noch in einer sol­chen Situa­ti­on leben, von Gott die Gna­de der Umkehr und des Heils erhal­ten kön­nen, wenn sie aus­dau­ernd geblie­ben sind in Gebet, Buße und Liebe.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Osser­va­to­re Roma­no (Screen­shot)

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1 Kommentar

  1. Nach­dem die „Ehe-Annu­la­ti­on-to-go“ ein­ge­führt wur­de, hät­te man sich AL und das gan­ze Bla Bla drum­her­um wirk­lich spa­ren kön­nen! Wenn jemand wirk­lich meint, sei­ne Ehe wäre ungül­tig, was hin­dert ihn dar­an, die­se annul­lie­ren zu las­sen? Es gibt Leu­te, die auch die zwei­te Annul­lie­rung locker durch­ge­bracht haben; die „Ehe-light-Ver­si­on“ (ohne Bal­last- und Kon­ser­vie­rungs­stof­fe) macht’s mög­lich! Ich war­te dar­auf, dass auch bei uns, wie in man­chen pro­te­stan­ti­schen Krei­sen üblich – als 8. Sakra­ment – eine kirch­li­che „Ring­rueck­ga­be­fei­er“ ein­ge­führt wird, da sich vie­le doch nicht nur damit zufrie­den geben, den Hoch­zeits­film rück­wärts anzuschauen!

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