(Rom) Die neue Strategie des Vatikans zur Verteidigung von Amoris laetitia besteht darin, „Wojtylianer“ zu Hilfe zu rufen und von diesen eine „Kontinuität“ zwischen Amoris laetitia und Familiaris Consortio vertreten zu lassen.
Rocco Buttigliones „Befremden der Theologen“
Am vergangenen Mittwoche veröffentlichte die italienische Ausgabe des Osservatore Romano einen Aufsatz von Rocco Buttiglione zur Verteidigung des nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia. Das Apostolische Schreiben steht seit seiner Veröffentlichung am vergangenen 8. April in der Kritik, die in der Zwischenzeit weiter zugenommen hat.
Buttiglione stellt in seinem Aufsatz „Die Freude der Liebe und die Befremdung der Theologen“ auf Seiten 7 Amoris laetitia als Dokument dar, das in „Kontinuität“ mit dem Lehramt der Vorgängerpäpste von Franziskus und mit der Lehre der Kirche stehe, auch was die wiederverheiratet Geschiedenen und deren Zulassung zur heiligen Kommunion anbelangt.
Diese „Kontinuitäts“-These ist aus dem päpstlichen Umfeld bereits bekannt, neu ist, daß sie jemand wie Rocco Buttiglione vertritt, der als „Wojtylianer“ bekannt ist.
Aus diesem Grund widmete die Presseagentur Associated Presse (AP) dem Aufsatz einen Artikel. AP spricht dabei von einem „Gegenangriff“ des Vatikans zur Verteidigung von Amoris laetitia. Der Buttiglione-Aufsatz sei eine „Reaktion“ auf die massive, jüngste Kritik am päpstlichen Schreiben durch 45 Theologen und Philosophen und durch einen Videoappell an Papst Franziskus durch 16 namhafte Katholiken, darunter wiederum zahlreiche Theologen und Philosophen. Mit beiden Initiativen wurde Papst Franziskus mit Nachdruck aufgefordert, Amoris laetitia ganz zurückzuziehen oder zumindest in den umstrittenen Passagen zu korrigieren.
Der Professor für Politische Philosophie und Christdemokrat, Rocco Buttiglione, war von 2001–2006 zunächst italienischer Europa‑, dann Kulturminister. 2004 sollte der Mitbegründer der Internationalen Akademie für Philosophie des Fürstentums Liechtenstein EU-Justizkommissar werden, scheiterte jedoch an der linksliberalen Mehrheit des Europäischen Parlaments, die ein antichristliches Exempel statuierte und Buttigliones christliche Haltung gegenüber der Homosexualität zum inakzeptablen“ Gesinnungsdelikt“ erklärte.
Guerra Lòpez‘ „Kreative Treue“
Gestern, 22. Juli, erschien ein weiterer Artikel im Osservatore Romano, diesmal aus der Feder eines anderen „Wojtylianer“, Rodrigo Guerra Lòpez, einem mexikanischen Philosophen und Professor an der Universität von Querétaro. Sein Artikel „Kreative Treue“ auf Seite 5 dient ebenfalls der Verteidigung von Amoris laetitia und vertritt die These, das Apostolische Schreiben vertrete die immerwährende Kirche der Lehre.
In diesem Fall ging die Redaktion noch weiter als bei Rocco Buttiglione und unterstrich die behauptete „Kontinuität“, indem sie den Aufsatz von Guerra Lòpez mit einem Bild von Papst Johannes Paul II. mit dem damaligen Kardinal Joseph Ratzinger veröffentlichte. In der spanischen Wochenausgabe, in der beide Aufsätze übernommen wurden, findet sich beim mexikanischen Autor der Zusatz: „Experte für das Denken von Papst Johannes Paul II.“, der in der italienischen Erstveröffentlichung fehlt.
Die beiden Artikel in der Tageszeitung des Vatikans werden als eine neue Strategie zur Verteidigung von Amoris laetitia interpretiert. Durch bestimmte Autoren soll „Kontinuität“ mit dem Lehramt des polnischen Papstes suggeriert werden. Der Grund dafür ist vor allem im Paragraph 84 des nachsynodalen Schreibens Familiaris Consortio von Johannes Paul II. zu suchen. Der von 1978–2005 regierende Papst hatte damit das Nein zur Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur heiligen Kommunion definiert bzw. gleichzeitig die kirchliche Lehre bekräftigt, daß ein öffentlicher Sünder nicht im Stand der Gnade lebt und daher nicht Anteil an der Kommunion (communio) haben kann. Wiederverheiratet Geschiedenen, für die ein triftiger Grund vorliegt – in der Regel minderjährige Kinder – sich nicht trennen zu können, wird geboten, enthaltsam zu leben wie Bruder und Schwester. Wenn sie das tun, sind auch sie zum Empfang der heiligen Kommunion zugelassen.
Dieser Paragraph stellt daher eine der größten Hürden für die „neue Barmherzigkeit“ vor, die von Kardinal Walter Kasper am 20. Februar 2014 vor dem Kardinalskonsistorium verkündet und von Papst Franziskus gefördert wird. Um dieses Hindernis des polnischen Papstes zu überwinden, wurde der Paragraph im nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia amputiert und in einer verkürzenden Form zitiert.
Das erklärt die Bedeutung der „Wojtylianer“, die nun zur Verteidigung von Amoris laetitia aufgeboten werden und sich damit dem Verdacht aussetzen, das Erbe Johannes Pauls II. in diesem Punkt aufs Spiel zu setzen. Die neue Strategie deutet vorerst nicht daraufhin, daß Papst Franziskus beabsichtigt Amoris laetitia zurückzuziehen oder zu korrigieren.
Paragraph 84 von Familiaris Consortio
Der vollständige Paragraph 84 von Familiaris Consortio, der dem Thema „Wiederverheiratete Geschiedene“ gewidmet ist, lautet:
84. Die tägliche Erfahrung zeigt leider, daß derjenige, der sich scheiden läßt, meist an eine neue Verbindung denkt, natürlich ohne katholische Trauung. Da es sich auch hier um eine weitverbreitete Fehlentwicklung handelt, die mehr und mehr auch katholische Bereiche erfaßt, muß dieses Problem unverzüglich aufgegriffen werden. Die Väter der Synode haben es ausdrücklich behandelt. Die Kirche, die dazu gesandt ist, um alle Menschen und insbesondere die Getauften zum Heil zu führen, kann diejenigen nicht sich selbst überlassen, die eine neue Verbindung gesucht haben, obwohl sie durch das sakramentale Eheband schon mit einem Partner verbunden sind. Darum wird sie unablässig bemüht sein, solchen Menschen ihre Heilsmittel anzubieten.
Die Hirten mögen beherzigen, daß sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.
Zusammen mit der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorgender Liebe beizustehen, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind. Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Meßopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Initiativen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen. Die Kirche soll für sie beten, ihnen Mut machen, sich ihnen als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und in der Hoffnung stärken.
Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.
Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder – der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, „sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind“ (Johannes Paul II., Homilie zum Abschluß der VI. Bischofssynode (25.10.1980), 7: AAS 72 (1980) 1082).
Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen.
Durch diese Haltung bekennt die Kirche ihre eigene Treue zu Christus und seiner Wahrheit; zugleich wendet sie sich mit mütterlichem Herzen diesen ihren Söhnen und Töchtern zu, vor allem denen, die ohne ihre Schuld von ihrem rechtmäßigen Gatten verlassen wurden.
Die Kirche vertraut fest darauf; daß auch diejenigen, die sich vom Gebot des Herrn entfernt haben und noch in einer solchen Situation leben, von Gott die Gnade der Umkehr und des Heils erhalten können, wenn sie ausdauernd geblieben sind in Gebet, Buße und Liebe.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Osservatore Romano (Screenshot)
Nachdem die „Ehe-Annulation-to-go“ eingeführt wurde, hätte man sich AL und das ganze Bla Bla drumherum wirklich sparen können! Wenn jemand wirklich meint, seine Ehe wäre ungültig, was hindert ihn daran, diese annullieren zu lassen? Es gibt Leute, die auch die zweite Annullierung locker durchgebracht haben; die „Ehe-light-Version“ (ohne Ballast- und Konservierungsstoffe) macht’s möglich! Ich warte darauf, dass auch bei uns, wie in manchen protestantischen Kreisen üblich – als 8. Sakrament – eine kirchliche „Ringrueckgabefeier“ eingeführt wird, da sich viele doch nicht nur damit zufrieden geben, den Hochzeitsfilm rückwärts anzuschauen!