(Stockholm) In Schweden wurde Gewissensverweigerern die Anstellung verweigert. Sie lehnen aus Gewissensgründen die Abtreibung und damit die Mitwirkung an der Tötung eines unschuldigen Kindes ab. Dieser Respekt vor dem menschlichen Leben ist nicht nur linken und feministischen Ideologen ein Dorn in Auge.
Kirchenferne lieben es, sich gegenseitig mit schönen Reden für die Menschenrechte zu übertrumpfen. Da die politische Linke aber „ewig zornig“ ist, fordert sie im Namen der Menschenrechte nicht den Schutz des menschlichen Lebens, sondern ein „Recht“ zur Tötung ungeborener Kinder.
Während die Legalisierung der Abtreibung nur als „ultima ratio“ begründet wurde, möchte man heute die Gewissensverweigerung per Gesetz verbieten lassen.
„Es gehört nicht zur Unternehmenspolitik, Gewissensklauseln zuzulassen“
Linda Steen mußte diese Erfahrung am eigenen Leib machen. Wegen ihrer Überzeugung zugunsten des Lebens wurde sie regelrecht vor die Tür gesetzt. Sie führte mit dem Direktor einer Klinik in Nyköping ein Vorstellungsgespräch, legte ihren Lebenslauf und ihre Empfehlungen vor. Alles war bestens. Korrekterweise gab Steen auch an, aus Gewissensgründen nicht bereit zu sein, an der Tötung ungeborener Kinder mitzumachen.
Kurz darauf erhielt sie ein Schreiben der Klinikleitung, in der es heißt: „Es gehört nicht zu unserer Unternehmenspolitik, Gewissensklausen zuzulassen. Wir haben weder die Möglichkeit noch die Absicht diesbezüglich Ausnahmen zu machen.“
Mit anderen Worten: Die Bewerbung von Linda Steen wurde abgewiesen wegen ihrer Gewissensverweigerung. Für „solche wie Sie“, ist kein Platz im Krankenhaus.
Negativer Präzedenzfall einer Hebamme
Die Frau fühlte sich diskriminiert und wandte sich an das Arbeitsgericht Nyköping. Sie hinterlegte dafür eine Denkschrift mit Rechtsgutachten in Sachen Gewissensverweigerung. Dennoch scheint sich eine weitere Niederlage abzuzeichnen. Denn gerade in Schweden gibt es einen negativen Präzedenzfall, den Fall der Hebamme Ellinor Grimmark.
Grimmark wandte sich im November 2015 in derselben Angelegenheit an das Gericht von Jönköping. 2013/2014 wurde ihr von drei Krankenhäusern, die Personal suchten, eine Stelle verweigert, weil sie Gewissensverweigerin ist. Nicht genug damit: Sie wurde vom Richter verurteilt, die Verfahren und Gerichtsspesen zu tragen, ganze 100.000 Euro. Eine astronomische Summe für die Hebamme, die ihre Existenz bedroht.
Richter: Tötungsverweigerung schwerwiegender als Gewissensverweigerung
Zum Schaden der Stellenverweigerung fügte der Richter noch einen weiteren Schaden hinzu und legte obendrein noch Spott darauf. Er befand nämlich, daß die Rechte der Frau durch die Anstellungsverweigerung tatsächlich verletzt wurden. Doch schwerwiegender als diese Verletzung sei die Tatsache, daß sie sich weigere, an der Tötung ungeborener Kinder mitzuwirken.
So läuft auch Linda Steen Gefahr, nicht nur diskriminiert zu werden, sondern auch noch vom Gericht dafür bestraft zu werden, weil sie – was ihr Beruf ist – Kindern zur Geburt verhelfen will.
Die Gewissensfreiheit wird durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt, die auch von Schweden ratifiziert wurde. In Wirklichkeit ist das „liberale“ Schweden der einzige von 28 EU-Mitgliedsstaaten, der über keine gesetzliche Regelung und damit Anerkennung der Gewissensfreiheit verfügt.
Der Europarat bekräftigte am 7. Oktober 2010 ein unverzichtbares Recht auf Gewissensverweigerung. Warum wurde Schweden bisher nicht tätig? Warum soll Richtern und ihren oft subjektiven Einstellungen Spielraum bei der Auslegung der Grund- und Menschenrechte eingeräumt werden?
Die Fälle von Ellinor Grimmark und Linda Steen sind eine Mahnung für Europa. Es darf nicht lauten: Arbeit oder Gewissen, sondern muß heißen: Arbeit und Gewissen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana