
(Stockholm) In Schweden wurde Gewissensverweigerern die Anstellung verweigert. Sie lehnen aus Gewissensgründen die Abtreibung und damit die Mitwirkung an der Tötung eines unschuldigen Kindes ab. Dieser Respekt vor dem menschlichen Leben ist nicht nur linken und feministischen Ideologen ein Dorn in Auge.
Kirchenferne lieben es, sich gegenseitig mit schönen Reden für die Menschenrechte zu übertrumpfen. Da die politische Linke aber „ewig zornig“ ist, fordert sie im Namen der Menschenrechte nicht den Schutz des menschlichen Lebens, sondern ein „Recht“ zur Tötung ungeborener Kinder.
Während die Legalisierung der Abtreibung nur als „ultima ratio“ begründet wurde, möchte man heute die Gewissensverweigerung per Gesetz verbieten lassen.
„Es gehört nicht zur Unternehmenspolitik, Gewissensklauseln zuzulassen“
Linda Steen mußte diese Erfahrung am eigenen Leib machen. Wegen ihrer Überzeugung zugunsten des Lebens wurde sie regelrecht vor die Tür gesetzt. Sie führte mit dem Direktor einer Klinik in Nyköping ein Vorstellungsgespräch, legte ihren Lebenslauf und ihre Empfehlungen vor. Alles war bestens. Korrekterweise gab Steen auch an, aus Gewissensgründen nicht bereit zu sein, an der Tötung ungeborener Kinder mitzumachen.
Kurz darauf erhielt sie ein Schreiben der Klinikleitung, in der es heißt: „Es gehört nicht zu unserer Unternehmenspolitik, Gewissensklausen zuzulassen. Wir haben weder die Möglichkeit noch die Absicht diesbezüglich Ausnahmen zu machen.“
Mit anderen Worten: Die Bewerbung von Linda Steen wurde abgewiesen wegen ihrer Gewissensverweigerung. Für „solche wie Sie“, ist kein Platz im Krankenhaus.
Negativer Präzedenzfall einer Hebamme
Die Frau fühlte sich diskriminiert und wandte sich an das Arbeitsgericht Nyköping. Sie hinterlegte dafür eine Denkschrift mit Rechtsgutachten in Sachen Gewissensverweigerung. Dennoch scheint sich eine weitere Niederlage abzuzeichnen. Denn gerade in Schweden gibt es einen negativen Präzedenzfall, den Fall der Hebamme Ellinor Grimmark.
Grimmark wandte sich im November 2015 in derselben Angelegenheit an das Gericht von Jönköping. 2013/2014 wurde ihr von drei Krankenhäusern, die Personal suchten, eine Stelle verweigert, weil sie Gewissensverweigerin ist. Nicht genug damit: Sie wurde vom Richter verurteilt, die Verfahren und Gerichtsspesen zu tragen, ganze 100.000 Euro. Eine astronomische Summe für die Hebamme, die ihre Existenz bedroht.
Richter: Tötungsverweigerung schwerwiegender als Gewissensverweigerung
Zum Schaden der Stellenverweigerung fügte der Richter noch einen weiteren Schaden hinzu und legte obendrein noch Spott darauf. Er befand nämlich, daß die Rechte der Frau durch die Anstellungsverweigerung tatsächlich verletzt wurden. Doch schwerwiegender als diese Verletzung sei die Tatsache, daß sie sich weigere, an der Tötung ungeborener Kinder mitzuwirken.
So läuft auch Linda Steen Gefahr, nicht nur diskriminiert zu werden, sondern auch noch vom Gericht dafür bestraft zu werden, weil sie – was ihr Beruf ist – Kindern zur Geburt verhelfen will.
Die Gewissensfreiheit wird durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt, die auch von Schweden ratifiziert wurde. In Wirklichkeit ist das „liberale“ Schweden der einzige von 28 EU-Mitgliedsstaaten, der über keine gesetzliche Regelung und damit Anerkennung der Gewissensfreiheit verfügt.
Der Europarat bekräftigte am 7. Oktober 2010 ein unverzichtbares Recht auf Gewissensverweigerung. Warum wurde Schweden bisher nicht tätig? Warum soll Richtern und ihren oft subjektiven Einstellungen Spielraum bei der Auslegung der Grund- und Menschenrechte eingeräumt werden?
Die Fälle von Ellinor Grimmark und Linda Steen sind eine Mahnung für Europa. Es darf nicht lauten: Arbeit oder Gewissen, sondern muß heißen: Arbeit und Gewissen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Unglaublich. Es gibt doch hoffentlich auch noch Krankenhaeuser wo „die Kultur des Todes„nicht herrscht?
Die verkommene „humane“ Justiz ist längst zum verlängerten Arm des Kultes des Todes geworden.….nicht nur in Schweden.
Manfred Spieker katholischer Politikwissenschafter, Philosoph und Historiker – er wurde durch Papst Benedikt XVI. zum Consultor des Päpstlichen Rates Justitia et Pax berufen – hat eine ausgezeichnete Abhandlung über die „Sprache der Kultur des Todes“ geschrieben.
Die bösartige Hinterlist dieser freigeistig genährten und „juristisch“ gestützten „Sprache“ – der teuflischen „Tarnkappensprache“ – ist es, die „aufgeklärte“, bereits in Wahrheitsferne manipulierte „Mehrheits“-Gesellschaften in Richtung Abgrund treibt.
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„1. Die Kultur des Todes
Die Sprache der „Kultur des Todes
Sie sendet durch ihre Schlüsselbegriffe Signale aus, die positive, lebensbejahende Assoziationen auslösen und gleichzeitig ihre lebensfeindlichen Intentionen verschleiern.
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„Kultur des Todes“ meint vielmehr ein Verhalten einerseits und gesellschaftliche sowie rechtliche Strukturen andererseits, die bestrebt sind, das Töten gesellschaftsfähig zu machen, indem es als medizinische Dienstleistung oder als Sozialhilfe getarnt oder mit verheißungsvoller Forschung gerechtfertigt wird.
Die Kultur des Todes will das Töten vom Fluch des Verbrechens befreien.
Sie breitet sich in den westlichen Gesellschaften seit rund 40 Jahren aus. Sie umfasst sowohl bioethische Problemfelder, die es gibt, seit Menschen existieren, wie Abtreibung und Euthanasie, als auch Problemfelder, die erst mit der künstlichen Befruchtung in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstanden sind, wie die embryonale Stammzellforschung, das Klonen, die Präimplantationsdiagnostik und die assistierte Reproduktion selbst. Sie bedient sich einer zweideutigen Sprache, die auf die Gesellschaft eine sedierende Wirkung hat.
Die Beispiele, anhand derer die Ambivalenzen dieser Sprache illustriert werden, kommen aus der deutschen Sprache.
Aber ich bin mir gewiss, dass die „Kultur des Todes“ in den anderen Sprachen genauso agiert. Sie benutzt Begriffe, die auf den ersten Blick bzw. beim ersten Hören positive Assoziationen auslösen, zum Beispiel die
Begriffe Recht, Menschenrecht, Würde, Freiheit, Wahl, Hilfe, Solidarität, Gesundheit, Therapie und Selbstbestimmung.
Die positiven Assoziationen, die diese Begriffe auslösen, sollen das Töten akzeptabel machen. Erst beim zweiten Blick wird deutlich, dass diese Begriffe Tarnkappen sind, hinter denen sich meist das Gegenteil verbirgt:
die Missachtung des Lebensrechts und der Würde derjenigen, die keine Stimme haben, die Durchsetzung des Willens der Starken gegen die Schwachen, die unblutige Entsorgung der Ungeborenen und Sterbenden, die der Gesellschaft zur Last fallen. Dieser Tarnkappen bedienen sich nicht nur die gesellschaftlichen Interessensgruppen der Abtreibungslobby,
sondern AUCH die Gesetzgeber und die Gerichte.“
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Einmal mehr bestätigt sich die Richtigkeit der Aussage von Martin Hohmann über staatlich verlotterte und verbrutalisierte Gesellschaften:
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„Das Böse hat sich unter den Tarnbegriffen „Freiheit“, „Fortschritt“, „Selbstbestimmung“ in der Mitte der Gesellschaft, mitten im Volk eingenistet.
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Nebenbei gefragt:
Wie soll man Befürwortern der Abtreibungsgewalt ihre stets erhobene Forderung nach sensiblem, gewaltfreiem Umgang mit Mensch und Umwelt glauben?
Das ist doppelter Standard und reinste Heuchelei.
Fazit:
Die ABTREIBUNG hat eine STAATLICH GEFÖRDERTE, INSTITUTIONALISIERTE
B R U T A L I T Ä T
erzeugt.“
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Dürften all‘ die abgeriebenen Kinder noch leben, hätten wir keinen Bevölkerungsschwund. Es geschieht uns ganz recht, dass wir von der Flüchtlingslawine überrollt werden.
Die sexuelle „Freiheit“ hat uns nur Schuld und Verderbnis gebracht.
Ihr habt schon von Kardinal Burkes Aktion „Rosary Warriors“ gehört?
Schließt Euch ihr an, und bezieht Linda Steen und Ellinor Grimmark mit ein, einschließlich den Familliy Day!
Beschämend ist weniger die Reaktion der Welt – diese fällt wie erwartet aus – sondern die mangelhafte Solidarität der Katholiken untereinander.
Besucht bevorzugt KATHOLISCHE Ärzte, verhelft Katholiken zu einem Arbeitsplatz, meidet Produkte von bestimmten Firmen, etc.