(Linz) In der Diözese Linz (Oberösterreich) gibt es Pläne, den Altarraum der Kathedralkirche umzugestalten. Am vergangenen 30. Juni bestimmte eine Jury das Siegerprojekt, das wenige Tage später der Öffentlichkeit vorgestellt wurde (Projekt zur „Altarraumgestaltung neu“ des Linzer Doms vorgestellt – mit esoterischem Touch).
Durch die Liturgiereform wurde der Hochaltar seiner Bedeutung beraubt, nun folgt die generelle Entleerung des gesamten Altarraumes, indem der Altar in das Kirchenschiff hineingerückt werden soll. Die Grundstruktur des christlichen Sakralbaues wird damit dekonstruiert. Diese entspricht in ihrer Raumeinteilung aber nicht beliebigen Launen, sondern dem Jerusalemer Tempel und sollte sich willkürlichen Eingriffen entziehen. Der Altarraum einer Kirche entspricht dem Heiligsten des Tempels, den nur die Priester betreten durften. Er steht für den „Heiligen Boden“, von dem Gott im Brennenden Dornbusch zu Moses sagte, daß er sein Schuhe ausziehen solle.
Eine ähnliche Zertrümmerung des Sakralraumes wurde in der niederösterreichischen Wallfahrtskirche am Sonntagberg bereits verwirklicht.
Gegen die kostenaufwendige, nicht notwendige, vielmehr liturgisch zweifelhafte Umgestaltung regt sich Widerstand (Der Linzer Dom, das Geld der Kirche und ein schlechtes Vorbild für die Welt). Die Entwicklung des Sakralbaus und von Kirchen- und Altarneugestaltungen lautet „Entleerung“ und spiegelt eine geistliche Entleerung wider.
Die Europäischen Bürgerinitiativen zum Schutz des Lebens und der Menschenwürde wenden sich gegen das von Dompfarrer Maximilian Strasser gewollte Projekt. Die Begründung lesen Sie hier.
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Anmerkungen zur Altarraumneugestaltung im Mariendom von Linz
Wer trägt die letzte Verantwortung für die Altarraumgestaltung?
„Die vom BISCHOF eingesetzten Kommissionen, Räte oder Ausschüsse zur ‚Förderung der Liturgie sowie der sakralen Musik und Kunst in seiner Diözese‘ müssen nach der Gesinnung und den Anweisungen des Bischofs handeln und sich auf seine Autorität und Zustimmung stützen, damit sie in angemessener Weise ihre Aufgabe erfüllen [1]Vgl. Papst Johannes Paul II., Apost. Schreiben Vicesimus quintus annus, Nr. 21: AAS 81 (1989) 917; II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nrn. 45–46; Papst Pius … Continue reading und der wirksamen Leitung des Bischofs in seiner Diözese dienen.“ [Instruktion Redemptionis Sacramentum (25. März 2004) , Nr. 25, S. 15]
Warum ist der derzeitige Entwurf der Altarraumgestaltung sehr mangelhaft?
Was den Ort der Altarinsel mit ihren Elementen [Bischofssitz, Priestersitz, Ambo, Altar] betrifft, entspricht er nicht den Bestimmungen in der Grundordnung des Römischen Messbuches, denn der Priestersitz, die Sitze für die konzelebrierenden Priester sowie für Priester, die in Chorkleidung der Feier beiwohnen, der Sitz des Diakons und Sitze der anderen liturgischen Dienste befinden sich nicht im Altarraum.
„Was die Anordnung des Tabernakels, des Altars und der übrigen Elemente (Presbyterium, Sedile, Ambo usw.) anbelangt, muss die diesbezügliche liturgische
Gesetzgebung ebenso beachtet werden wie die kanonischen Normen bezüglich der für den Bau von Altären zu verwendenden Materialien. [2]Vgl. Missale Romanum, Institutio Generalis, 288–294; 295; 296–308; 309; 310; 314–317; c. 1236 CIC Insbesondere soll der Bischof dafür sorgen, dass die Sakramentskapelle oder der Tabernakel, die mit höchster Zierde gestaltet sein sollen, so angeordnet sind, dass sie unmittelbar zu sehen sind.“ [Kongregation für die Bischöfe, Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe vom 22. Februar 2004, Nr, 156, S. 215–216]
- Priestersitz [Bischofssitz] soll im Scheitelpunkt des Altarraumes sein, dem Volk zugewandt.
- Sitze für die konzelebrierenden Priester sowie für Priester, die in Chorkleidung der Feier beiwohnen, ohne zu konzelebrieren, sind im Altarraum aufzustellen.
- Der Sitz des Diakons hat nahe bei dem des Zelebranten zu stehen.
- Für die anderen liturgischen Dienste sind die Sitze so anzuordnen, dass sie deutlich von den Sitzen des Klerus zu unterscheiden sind und dass die liturgischen Dienste die ihnen anvertraute Aufgabe leicht erfüllen können. [vgl. GORM Nr. 310]
- Der Tabernakel soll nach dem Urteil des Diözesanbischofs seinen Platz finden:
a) entweder im Altarraum, nicht auf dem Zelebrationsaltar, in angemessener Form und an geeignetem Ort, wobei der alte Altar, der nicht mehr zur Zelebration verwendet wird, nicht ausgeschlossen ist (vgl. Nr. 303);
b) oder auch in einer für die private Anbetung durch die Gläubigen und für das Gebet geeigneten Kapelle, die mit der Kirche organisch verbunden und für die Gläubigen sichtbar sein soll. [vgl. GORM Nr. 315]
„In Verbindung mit der Bedeutung der Aufbewahrung der Eucharistie sowie der Anbetung und Ehrfurcht vor dem Sakrament des Opfers Christi hat die Bischofssynode sich gefragt, welches der angemessene Standort des Tabernakels in unseren Kirchen ist. [3]Vgl. Propositio 28 Seine richtige Position
hilft nämlich, die wirkliche Gegenwart Christi im Allerheiligsten Sakrament zu erkennen. Es ist nötig, daß der Ort, an dem die eucharistischen Gestalten aufbewahrt werden, für jeden, der in die Kirche eintritt, leicht auszumachen ist, nicht zuletzt auch durch das ewige Licht.
Zu diesem Zweck muß die architektonische Anlage des sakralen Gebäudes berücksichtigt werden: In den Kirchen, in denen keine Sakramentskapelle existiert und der Hauptaltar mit dem Tabernakel fortbesteht, ist es zweckmäßig, sich zur Bewahrung und Anbetung der Eucharistie dieser Struktur zu bedienen und zu vermeiden, davor den Sitz des Zelebranten aufzustellen.
In den neuen Kirchen ist es gut, die Sakramentskapelle in der Nähe des Presbyteriums zu planen; wo das nicht möglich ist, sollte der Tabernakel am besten im Presbyterium an einem ausreichend erhöhten Ort im Apsisbereich aufgestellt werden oder an einem anderen Punkt, wo er ebenso gut zu sehen ist. Solch umsichtige Maßnahmen tragen dazu bei, dem Tabernakel, der immer auch künstlerisch sorgsam gestaltet werden sollte, Würde zu verleihen. Natürlich ist es nötig, alles zu berücksichtigen, was die Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch zu diesem Thema sagt. [4]Vgl. Nr. 314 Das letzte Urteil in dieser Sache liegt in jedem Fall beim Diözesanbischof.“ [Benedikt XVI., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum Caritatis vom 22. Februar 2007, Nr. 69, S. 91–92]
Ein weiterer Punkt, der hier anzuführen ist, ist, dass der Tabernakel nicht in die Einheit der besonderen Elemente des Presbyteriums [Altar, Kruzifix, Ambo und Sitz] einbezogen ist.
Die Elemente des Presbyteriums [Altar, Kruzifix, Ambo und Sitz] treten in der derzeitigen Entwurf der Altarinsel nicht deutlich hervor, sondern sind von hinten kaum sichtbar.
„Eine wichtige Komponente sakraler Kunst ist natürlich die Architektur der Kirchen [5]Vgl. Propositio 27, in denen die Einheit der besonderen Elemente des Presbyteriums – Altar, Kruzifix, Tabernakel, Ambo und Sitz – hervortreten muß.“ [Benedikt XVI., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum Caritatis vom 22. Februar 2007, Nr. 41, S. 60–61]
Beim derzeitigen Entwurf ist wenig Platz für konzelebrierende Priester oder Priester, die in Chorkleidung mitfeiern. Ebenso ist wenig Platz für die anderen liturgischen Dienste.
„In diesem Zusammenhang muß man berücksichtigen, daß der Zweck der sakralen Architektur darin besteht, der Kirche, welche die Glaubensgeheimnisse – und speziell die Eucharistie – feiert, den am besten geeigneten Raum für den angemessenen Ablauf ihrer liturgischen Handlung zu bieten.“ [6]Vgl. Propositio 27 [Benedikt XVI., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum Caritatis vom 22. Februar 2007, Nr. 41, S. 60–61]
„Die Versammlung der Gemeinde an einer gedeckten Tafel [an einem gedeckten Tisch] ist die Grundidee der Altarinsel.“ [Projektbeschreibung, Kuehn
Malvezzi und Heimo Zobernig]
Hinter dieser Grundidee die in einer äußeren Anordnung liturgischer Orte Gestalt annimmt, steht ein Verständnis vom Wesen der Liturgie als gemeinschaftliches Mahl. Man ist hier im Begriff, den Mahlcharakter der Eucharistie auch architektonisch [Altarinsel Mitten im Dom] und durch die Anordnung der Kirchenbänke für die Gläubigen zu drei Seiten im Querschiff und im Längsschiff zum Ausdruck zu bringen.
Was sagt das II. Vatikanischen Konzil in der Liturgiekonstitution über die Liturgie:
„In der Liturgie, besonders im heiligen Opfer der Eucharistie, „vollzieht sich“ „das Werk unserer Erlösung“ (1), und so trägt sie in höchstem Maße dazu bei, daß das Leben der Gläubigen Ausdruck und Offenbarung des Mysteriums Christi und des eigentlichen Wesens der wahren Kirche wird, der es eigen ist, zugleich göttlich und menschlich zu sein, sichtbar und mit unsichtbaren Gütern ausgestattet … .“ [SC Nr. 2]
„Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des Priesteramtes Jesu Christi; durch sinnenfällige Zeichen wird in ihr die Heiligung des Menschen bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Jesu Christi, d.h. dem Haupt und den Gliedern, der gesamte öffentliche Kult vollzogen. Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der die Kirche ist, in vorzüglichem Sinn heilige Handlung, deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Maß erreicht.“ [SC Nr. 7]
„Um dieses große Werk voll zu verwirklichen, ist Christus seiner Kirche immerdar gegenwärtig, besonders in den liturgischen Handlungen.
Gegenwärtig ist er im Opfer der Messe sowohl in der Person dessen, der den priesterlichen Dienst vollzieht – denn „derselbe bringt das Opfer jetzt dar durch den Dienst der Priester, der sich einst am Kreuz selbst dargebracht hat“ (20) -, wie vor allem unter den eucharistischen Gestalten.
Gegenwärtig ist er mit seiner Kraft in den Sakramenten, so daß, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft (21).
Gegenwärtig ist er in seinem Wort, da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden.
Gegenwärtig ist er schließlich, wenn die Kirche betet und singt, er, der versprochen hat: „Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20).“ [SC Nr. 7]
Die Liturgie ist der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt. [vgl. SC Nr. 10]
Was ist in Bezug auf die Gebetsrichtung in der Liturgie zu sagen?
Eucharistie müsse versus populum (zum Volk hin) zelebriert werden, der Altar müsse – wie es in der normativen Gestalt von St. Peter zu sehen sei – so aufgestellt werden, dass Priester und Volk sich gegenseitig anblicken und gemeinsam den Kreis der Feiernden bilden. Nur das entspreche dem Sinn der christlichen Liturgie, dem Auftrag aktiver Beteiligung. Nur so entspreche man auch dem Urbild des Letzten Abendmahles. Diese Schlussfolgerungen erschienen schließlich so überzeugend, daß nach dem Konzil (das selber nicht von der »Wendung zum Volk hin« spricht) allenthalben neue Altäre errichtet wurden; die Zelebrationsrichtung versus populum erscheint heute geradezu als die eigentliche Frucht der liturgischen Erneuerung durch das II. Vaticanum.
In der Tat ist sie die sichtbarste Folge von Neugestaltung, die nicht nur eine äußere Anordnung liturgischer Orte bedeutet, sondern auch eine neue Idee vom Wesen der Liturgie als gemeinschaftlichem Mahl einschließt.
Der Sinn der römischen Basilika und ihrer Aufstellung des Altars ist damit freilich missverstanden, und auch die Vorstellung vom Letzten Mahl Jesu ist mindestens ungenau. Hören wir dazu Louis Bouyer: »Die Idee, die Feier versus populum sei die ursprüngliche Form und besonders diejenige des Letzten Abendmahls gewesen, beruht ganz einfach auf der irrigen Vorstellung eines christlichen oder auch nichtchristlichen Gastmahls im Altertum. Nie hatte der Vorsitzende der Tafelgesellschaft in der frühchristlichen Zeit seinen Platz den anderen Teilnehmern gegenüber. Alle saßen oder lagen an der konvexen Seite eines sigma- oder hufeisenförmigen Tisches … Nirgends im christlichen Altertum hätte die Idee aufkommen können, der Vorsitzende eines Mahles
müsse seinen Platz versus populum einnehmen. Der gemeinschaftliche Charakter eines Mahls wurde gerade durch die gegenteilige Anordnung betont, nämlich durch die Tatsache, daß alle Teilnehmer sich an derselben Seite des Tisches befanden«.
Dieser Analyse der »Mahlgestalt« ist nun freilich hinzuzufügen, daß die Eucharistie der Christen mit dem Begriff»Mahl« überhaupt nicht zulänglich beschrieben werden kann. Denn der Herr hat das Neue des christlichen Kultes zwar im Rahmen eines jüdischen (Pascha-)Mahles gestiftet, aber nur dies Neue und nicht das Mahl als solches zur Wiederholung aufgetragen. Das Neue hat sich daher sehr bald aus dem alten Kontext gelöst und seine ihm gemäße, eigene Gestalt gefunden, die zunächst schon dadurch vorgegeben war, daß Eucharistie auf das Kreuz zurückverweist und damit auf die Umwandlung des Tempelopfers in den logosgemäßen Gottesdienst. So ergab es sich nun auch, daß die synagogale Wortliturgie, christlich erneuert und vertieft, mit dem Gedächtnis von Christi Tod und Auferstehung zur »Eucharistie« verschmolz und gerade so die Treue zum Auftrag »Tut dies« verwirklicht wurde.
Diese neue Gesamtgestalt war als solche nicht einfach vom Mahl abzuleiten, sondern aus dem Zusammenhang von Tempel und Synagoge, von Wort und Sakrament, von kosmischer und geschichtlicher Dimension zu bestimmen. Sie drückt sich eben in der Form aus, die wir in der liturgischen Struktur der frühen Kirchen der semitischen Christenheit fanden. Sie ist selbstverständlich auch für Rom grundlegend geblieben.
Professor Cyrille Vogel hat nachgewiesen: wenn überhaupt auf etwas Gewicht gelegt wurde, so darauf, daß der Priester das eucharistische Gebet wie alle anderen Gebete nach Osten hin gewendet sprechen sollte … Selbst wenn die Orientierung der Kirche dem Priester erlaubte, am Altar dem Volk zugewendet zu beten, so dürfen wir nicht vergessen, daß nicht der Priester allein sich nach Osten wandte, sondern die ganze Versammlung mit ihm« (56).
Diese Zusammenhänge waren freilich im Kirchenbau und im liturgischen Vollzug der Neuzeit verdunkelt oder ganz aus dem Bewußtsein gefallen. Nur so läßt es sich erklären, daß nun die gemeinsame Gebetsrichtung von Priester und Volk als »Zelebrieren zur Wand hin« oder »dem Volk den Rücken zeigen« etikettiert wurde und damit jedenfalls als absurd und völlig unannehmbar erscheinen mußte. Nur so ist es zu erklären, daß nun das Mahl – noch dazu in neuzeitlichen Bildern gedacht – zur normativen Idee für die liturgische Feier der Christen wurde. In Wahrheit ist damit eine Klerikalisierung eingetreten, wie sie vorher nie existiert hatte. Nun wird der Priester – der Vorsteher, wie man ihn jetzt lieber nennt – zum eigentlichen Bezugspunkt des Ganzen. Alles kommt auf ihn an. Ihn muß man sehen, an seiner Aktion teilnehmen, ihm antworten; seine Kreativität trägt das Ganze. Verständlich, daß man diese eben erst geschaffene Rolle nun wieder zu reduzieren versucht, indem man vielfältige Aktivitäten verteilt und die »kreative« Gestaltung vorbereitenden Gruppen anvertraut, die vor allem »sich selbst einbringen« wollen und sollen. Immer weniger steht Gott im Blickfeld, immer wichtiger
wird alles, was die Menschen tun, die sich hier treffen und schon gar nicht sich einem »vorgegebenen Schema« unterwerfen wollen. Die Wendung des Priesters zum Volk formt nun die Gemeinde zu einem in sich geschlossenen Kreis. Sie ist – von der Gestalt her – nicht mehr nach vorne und oben aufgebrochen, sondern schließt sich in sich selber. Die gemeinsame Wendung nach Osten war nicht »Zelebration zur Wand«, bedeutete nicht, daß der Priester »dem Volk den Rücken zeigt«: So wichtig war er gar nichtgenommen. Denn wie man in der Synagoge gemeinsam nach Jerusalem blickte, so hier gemeinsam »zum Herrn hin«. Es handelte sich – wie es einer der Väter der Liturgiekonstitution des II. Vaticanums, J.A. Jungmann, ausdrückte – vielmehr um Gleichrichtung von Priester und Volk, die sich gemeinsam in der Prozession zum Herrn hin wußten. Sie schließen sich nicht zum Kreis, schauen sich nicht gegenseitig an, sondern sind als wanderndes Gottesvolk im Aufbruch zum Oriens, zum kommenden Christus, der uns entgegengeht.“ [Josef Kardinal Ratzinger, Der Geist der Liturgie, Eine Einführung]
„Was schließlich die Zelebrationsrichtung des Priesters in der heiligen Messe betrifft, ist davon in der Liturgiekonstitution nichts zu finden. Noch während des Konzils hat zwar die Ritenkongregation in der Instruktion Inter oecumenicis die Zelebration versus populum ermöglicht, sie aber nicht im strengen Sinn vorgeschrieben; sie hat vielmehr betont, die celebratio versus orientem, beziehungsweise versus apsidem, entspreche ganz dem Geist der zu erneuernden Messliturgie, sofern sie auf das eucharistische Hochgebet beschränkt bleibe.
Die Ritenkongregation hat damit an die alte, bis in die apostolische Zeit zurückreichende Tradition der christlichen Gebetsrichtung nach Osten, nach dem oriens erinnert.“ [Papst Benedikt XVI. und sein Schülerkreis, Kardinal Kurt Koch. Das Zweite Vatikanische Konzil; Die Hermeneutik der Reform, S. 75]
Text: Europäische Bürgerinitiativen zum Schutz des Lebens und der Menschenwürde
Bild: nachrichten.at (Screenshot)
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↑1 | Vgl. Papst Johannes Paul II., Apost. Schreiben Vicesimus quintus annus, Nr. 21: AAS 81 (1989) 917; II. Vat. Ökum. Konzil, Konst. über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nrn. 45–46; Papst Pius XII., Enzykl. Mediator Dei: AAS 39 (1947) 562. |
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↑2 | Vgl. Missale Romanum, Institutio Generalis, 288–294; 295; 296–308; 309; 310; 314–317; c. 1236 CIC |
↑3 | Vgl. Propositio 28 |
↑4 | Vgl. Nr. 314 |
↑5, ↑6 | Vgl. Propositio 27 |
Ach Gott, wenn sie doch eins sein w o l l t e n.
Der „zeitgemässe“ Entstellungswahn scheint keine Grenzen zu kennen; nicht nur optisch soll die röm. katholische Identität auf „ökumenischen“ Wildwuchs gleichsam runtergebrochen werden; nein, dadurch soll auch eine Herunterdeklinierung des Glaubens nicht nur suggeriert sondern ganz „dem Zeitgefühl“ entsprechend auch umgesetzt werden.
Ein dazu passendes Zitat:
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„Der Volksaltar ist ein Zeichen veränderten Betens und er bewirkt dies auch;
er ist ein
Zeichen veränderten Glaubens
und er bewirkt auch eine Veränderung des Glaubens“
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(Aus „St. Athanasius Bote“ Dezember 2014)
Es wird Zeit, dass der Kirche der Geldhahn durch die Kirchensteuer zugedreht wird; dann werden den Verantwortlichen solche Flausen von alleine vergehen, weil sie erst Mal ums nackte Überleben kämpfen müssen!
Not wird dann auch wieder Beten lehren!
Im Trend der Zeit : Verschandelung des Altarraumes, Entsakralisierung des Kirchenraumes zu
einem reinen Versammlungsort. Diese Entseelten, meist auch schmucklosen Räume, bewirken
so das Frieren der Seelen und tragen so dazu bei, dass eine Andacht erst nicht aufkommt. Den
Gestaltungen liegen oft profane Ansichten zugrunde, die durch moderne Architekten, Laiengre-
mien, Priester und Bischöfe vorgegeben werden. Die Hl.Messe wird als eine gemeinschaftliche
Mahlfeier gesehen und der Opfercharakter soll zurück gedrängt werden. Hier spielt auch der
Nichtglauben an die Realpräsenz Jesu eine Rolle. Das Gebetshaus wird so möglicherweise zu
einer Räuberhöhle gemacht…Der allgemeine Niedergang im Glauben hat inzwischen alle Berei-
che der Kirche erreicht, angefangen vom Laien bis in die Spitzen der Kirchenleitung. Daher ist
zum Beispiel die Kommunion an Geschiedene für diese Reformer kein Problem, siehe Synode.
In Berlin steht uns die gleiche Scheußlichkeit bevor:
„Nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ist vorgesehen, den Entwurf des ersten Preisträgers zu realisieren. Insofern ist die Entscheidung der Jury vom Juli 2014 bindend, wenn die Kathedrale umgestaltet werden soll.“
Ich fürchte es war keiner vom Planungsbüro und keiner von der Jury gläubig, noch wusste er etwas über die katholische Liturgie. Die Begründung war: „so einen schönen Allzweckraum könne man dann auch besser verkaufen??????“
Ich sehe uns von zwei Seiten in der Würgezange. Politisch werden wir umgevolkt und über den Zwischenstand Islamisierung auf die Eine-Welt-Regierung konditioniert und kirchlich werden wir auf die Eine-Welt-Religion konditioniert. Die UN hat da überall ihre diabolischen Finger drin.
@bellis
„Ich sehe uns von zwei Seiten in der Würgezange. Politisch werden wir umgevolkt und über den Zwischenstand Islamisierung auf die Eine-Welt-Regierung konditioniert und kirchlich werden wir auf die Eine-Welt-Religion konditioniert.“
Das sehen sie richtig. Beides gehört zusammen denn eine Weltregierung kann den absoluten Wahrheitsanspruch unseres Herrn und Gottes Jesus Christus überhaupt nicht vertragen. Ich vermute mal das der hochgelobte Konzilsgeist nichts anderes ist als eine Fledermaus mit Schürze. Auf jedem Fall hat man es heute als Katholik nicht einfach denn die vielen Geister die diese Konzilskirche geschaffen hat reden alle den ganzen Tag von Liebe und Barmherzigkeit und wir sollen immer auf unser Gewissen hören. Wie gesagt es ist nicht einfach die Geister zu unterscheiden.
Per Mariam ad Christum.
Wir brauchen eine Patrona Germania ansonsten war es das. Hatte die Mutter Gottes in Fatima nicht von Verschwinden ganzer Nationen gesprochen?
Deutsche Katholiken macht eure Augen und Ohren auf und beschäftigt euch weniger mit dem Zölibat eures Priesters denn der „heilige Sexus“ ist eine taube Nuß und wird euch mit Sicherheit nicht retten. Betet den Rosenkranz so oft es geht.
Per Mariam ad Christum.
„und kirchlich werden wir auf die Eine-Welt-Religion konditioniert.“
Ja natürlich. Die Konzilskirche ist der Antriebsmotor der Eine-Welt-Religion.
Sie haben jeden Grashalm in Assisi breitgetreten und dürfen nicht nach Mekka weil sie Ungläubige sind. Der Begriff „Ungläubige“ ist durchaus weitergehend.
Ihr armseligen Gestalten, ihr wißt ganz genau was für verheerende Folgen euer Tun ausgelöst hat und deswegen könnt ihr nicht mehr zurück. Augen zu und durch. Aber der gerechte Richter ist unbestechlich.
Per Mariam ad Christum.