Das Ergebnis der Familiensynode I – Die Abstimmung


Synode 10
Syn­ode 10

(Rom) Die Bischofs­syn­ode über die Fami­lie ende­te am Sonn­tag nach zwei Jah­ren der Arbei­ten und Vor­ar­bei­ten mit einer fei­er­li­chen Papst­mes­se im Peters­dom. Am Tag zuvor hat­ten 265 Syn­oden­vä­ter, die an den Schluß­ab­stim­mun­gen teil­nah­men, über die Rela­tio fina­lis abge­stimmt, das Schluß­do­ku­ment, das dem Papst zu des­sen Bera­tung über­ge­ben wur­de. 94 Para­gra­phen wur­den ein­zeln abge­stimmt. Der Text wur­de erstaun­li­cher­wei­se, wie bereits ande­re wich­ti­ge Doku­men­te der Syn­ode, nur in ita­lie­ni­scher Spra­che den Syn­oda­len vor­ge­legt und so auch vom Hei­li­gen Stuhl veröffentlicht.

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Die Syn­ode ist zu Ende und es stellt sich die nicht leich­te Fra­ge, eine genaue Bewer­tung eines lan­ge, aber undeut­lich for­mu­lier­ten Doku­ments vor­zu­neh­men. Eine Bewer­tung, die damit von vor­ne­her­ein Mög­lich­keit zu unter­schied­li­chen Inter­pre­ta­tio­nen bietet.

Die umstrittensten Paragraphen

Die Abstim­mungs­er­geb­nis­se zei­gen ein dif­fe­ren­zier­tes Bild. Jeden­falls wuß­ten die Syn­oda­len, wor­über sie abstim­men. Beson­ders umstrit­ten waren die Para­gra­phen 69, 70, 71, 75, 84, 85 und 86 und damit ein beacht­li­cher Teil des drit­ten und letz­ten Teils. Die­ser Bereich war bereits im Zusam­men­hang mit dem Instru­men­tum labo­ris umstrit­ten, das als Arbeits­pa­pier für die Syn­ode 2015 diente.

Die Para­gra­phen 69–71 las­sen eine Posi­ti­on erken­nen, wie sie im Vor­feld beson­ders auch von Wiens Erz­bi­schof Kar­di­nal Schön­born ver­tre­ten wur­de. Die Beto­nung liegt auf einer posi­ti­ven Sicht­wei­se, wäh­rend jede nega­ti­ve Spra­che ver­mie­den wer­den soll. In jeder Ver­bin­dung sei­en daher die „posi­ti­ven Ele­men­te“ zu erken­nen, die zwar noch nicht die „Fül­le“ sei­en, aber auf dem Weg dort­hin gese­hen und geführt wer­den sollen.

Para­graph 69 betont einer­seits den treu­en und unauf­lös­li­chen Bund der Ehe zwi­schen einem Mann und einer Frau, gilt aber in erster Linie „kom­ple­xen Situa­tio­nen“ irre­gu­lä­rer Ver­bin­dun­gen, denen „in beson­de­rer Wei­se die pasto­ra­le Auf­merk­sam­keit“ gel­ten müsse.

Para­graph 70 betont in Fort­set­zung, daß einer­seits die­sen irre­gu­lä­ren Situa­tio­nen „mit Klar­heit die evan­ge­li­sche Bot­schaft“ nahe­ge­bracht wer­den soll „und die posi­ti­ven Ele­men­te in die­sen Situa­tio­nen auf­ge­grif­fen“ wer­den sol­len. „Alle die­se [irre­gu­lä­ren] Situa­tio­nen sind auf kon­struk­ti­ve Wei­se anzu­ge­hen“, im Ver­such, sie in einen geeig­ne­ten „Weg der Umkehr zur Fül­le der Ehe und der Fami­lie im Licht des Evan­ge­li­ums zu führen“.

Para­graph 71 erklärt die irre­gu­lä­ren Situa­tio­nen nicht aus „Vor­ur­tei­len oder Wider­stän­den“ gegen den sakra­men­ta­len Bund, son­dern auf­grund von kul­tu­rel­len und damit zusam­men­hän­gen­den Situa­tio­nen. „In vie­len Umstän­den“ bestehe die Absicht zu einer „Per­spek­ti­ve der Sta­bi­li­tät“. Wo die­se Bestän­dig­keit gege­ben sei, gel­te es einen Weg in Rich­tung sakra­men­ta­ler Ehe zu fördern.

Para­graph 75 bezieht sich auf den „Zugang zur Tau­fe von Per­so­nen“, die sich in „kom­ple­xen ehe­li­chen Ver­hält­nis­sen“ befin­den. Per­so­nen, die eine sta­bi­le Bezie­hung ein­ge­gan­gen sind zu einem Zeit­punkt, als ein Part­ner den christ­li­chen Glau­ben noch nicht kann­te. Die Bischö­fe wer­den ange­hal­ten, eine pasto­ra­le Unter­schei­dung zu tref­fen, die auf das geist­li­che Wohl der Betrof­fe­nen abzielt.

Para­graph 76 befaßt sich mit dem The­ma Homo­se­xua­li­tät, das unter dem Blick­win­kel der Fami­lie behan­delt wird, in der ein Fami­li­en­mit­glied eine homo­se­xu­el­le Nei­gung oder einen sol­chen Lebens­wan­del haben könn­te. Die­sen Fami­li­en sol­le beson­de­re Auf­merk­sam­keit geschenkt wer­den. Zum The­ma Homo­se­xua­li­tät sagt die Syn­ode nichts. Auch zu die­sem Punkt fehlt jedes Wort der Kri­tik oder der Ver­ur­tei­lung, wie Papst Fran­zis­kus es wollte.

Die Para­gra­phen 84 bis 86 bezie­hen sich auf das Unter­ka­pi­tel „Unter­schei­dung und Integration“.

Para­graph 84 ver­langt, daß „die Getauf­ten, die geschie­den und stan­des­amt­lich wie­der­ver­hei­ra­tet sind, mehr in die christ­li­chen Gemein­schaf­ten in den ver­schie­de­nen mög­li­chen For­men zu inte­grie­ren“ sind, wobei „jede Gele­gen­heit des Skan­dals“ ver­mie­den wer­den sol­le. „Sie sind getauft, sie sind Brü­der und Schwe­stern, der Hei­li­ge Geist gießt ihnen Gna­den und Cha­ris­men ein für das Wohl aller“. Ihre Teil­ha­be kön­ne sich in „ver­schie­de­nen kirch­li­chen Dien­sten“ aus­drücken. Wo sie der­zeit lit­ur­gisch, pasto­ral, erzie­he­risch und insti­tu­tio­nell aus­ge­schlos­sen sind, gel­te es ihre Ein­glie­de­rung zu prü­fen. „Sie dür­fen sich nicht nur nicht exkom­mu­ni­ziert füh­len, son­dern kön­nen als leben­di­ge Glie­der der Kir­che leben und rei­fen“. Sich die­ser Per­so­nen anzu­neh­men „ist kei­ne Schwä­chung des eige­nen Glau­bens und der Zeu­gen­schaft für die Unauf­lös­lich­keit der Ehe“.

Para­graph 85 beruft sich auf den „hei­li­gen Johan­nes Paul II.“, der das Kri­te­ri­um zur Unter­schei­dung gelie­fert habe, um „die­se Situa­tio­nen zu bewer­ten“. Aus Fami­lia­ris Con­sor­tio wird der zwei­te Absatz der Nr. 84 zitiert: „Die Hir­ten mögen beher­zi­gen, daß sie um der Lie­be wil­len zur Wahr­heit ver­pflich­tet sind, die ver­schie­de­nen Situa­tio­nen gut zu unter­schei­den. Es ist ein Unter­schied, ob jemand trotz auf­rich­ti­gen Bemü­hens, die frü­he­re Ehe zu ret­ten, völ­lig zu Unrecht ver­las­sen wur­de oder ob jemand eine kirch­lich gül­ti­ge Ehe durch eige­ne schwe­re Schuld zer­stört hat. Wie­der ande­re sind eine neue Ver­bin­dung ein­ge­gan­gen im Hin­blick auf die Erzie­hung der Kin­der und haben manch­mal die sub­jek­ti­ve Gewis­sens­über­zeu­gung, daß die frü­he­re, unheil­bar zer­stör­te Ehe nie­mals gül­tig war.“
Den ein­zel­nen Prie­stern wird die „Auf­ga­be“ zuge­spro­chen, die „betrof­fe­nen Per­so­nen“ auf dem Weg der Unter­schei­dung nach der Leh­re der Kir­che und den Richt­li­ni­en der Bischö­fe zu beglei­ten. „In die­sem Pro­zeß wird es nütz­lich sein, eine Gewis­sens­prü­fung durch­zu­füh­ren durch Momen­te des Nach­den­kens und der Reue. Die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen soll­ten sich fra­gen, wie sie sich gegen­über ihren Kin­dern ver­hal­ten haben, als ihr ehe­li­cher Bund in Kri­se gera­ten ist; ob es Ver­su­che der Ver­söh­nung gab; wie die Situa­ti­on mit dem ver­las­se­nen Part­ner ist; wel­che Kon­se­quen­zen die neue Bezie­hung auf die übri­ge Fami­lie und die Gemein­schaft der Gläu­bi­gen hat; wel­ches Bei­spiel sie den Jugend­li­chen bie­ten, die sich auf die Ehe vor­be­rei­ten sol­len. Ein ehr­li­ches Nach­den­ken kann das Ver­trau­en in die Barm­her­zig­keit Got­tes stär­ken, die nie­man­dem ver­wei­gert wird.“

Zudem beruft sich der Para­graph auf den Kate­chis­mus KKK 1735, daß es Hand­lun­gen geben kann, in denen Anre­chen­bar­keit und Ver­ant­wor­tung „ver­min­dert, ja sogar auf­ge­ho­ben sein“ können.

Para­graph 86 ver­weist auf das „Forum inter­num“, das Gespräch mit dem Prie­ster, der Bewußt­seins­bil­dung und Unter­schei­dung. Der Prie­ster sol­le die Betrof­fe­nen erken­nen las­sen, war­um es Hür­den für ihre vol­le Teil­ha­be am kirch­li­chen Leben geben kann. An die­ser Stel­le wird die Gra­dua­li­täts­the­se von Kar­di­nal Schön­born ver­wor­fen und dar­auf ver­wie­sen, daß es im sel­ben Gesetz kei­ne Gra­dua­li­tät gibt. Jene Gra­dua­li­tät, die in der Annah­men „posi­ti­ver Ele­men­te“ in irre­gu­lä­ren Situa­tio­nen jedoch von Para­graph 70 aner­kannt wird. Des­halb kön­ne die Unter­schei­dung nie von Wahr­heit und Näch­sten­lie­be des Evan­ge­li­ums abwei­chen. Es gehe um eine ehr­li­che Suche nach dem Wil­len Got­tes und dem Wunsch zu einer Ant­wort zu gelan­gen, die die­sem am besten entspricht.

Die Abstimmungen

Bei der Schluß­ab­stim­mung waren 265 Syn­oden­vä­ter anwesend.
Für die Beschluß­fas­sung bedurf­te es einer Zustim­mung von min­de­stens zwei Drit­teln der Syn­oda­len. Das not­wen­di­ge Quo­rum wur­de vom Syn­oden-Gene­ral­se­kre­ta­ri­at mit 177 Stim­men angegeben.

Das zehn­köp­fi­ge Redak­ti­ons­ko­mi­tee hat­te zuvor bereits alle 94 Para­gra­phen ein­stim­mig gutgeheißen.

Die Ent­hal­tun­gen sind nicht eigens aus­ge­wie­sen. Ihre Zahl ergibt sich aus der Gesamt­zahl von 265 Syn­oda­len abzüg­lich der Ja- und Nein-Stimmen.

Der umstrit­ten­ste Para­graph war laut Abstim­mungs­er­geb­nis Para­graph 85, der mit 178 Ja-Stim­men nur wegen einer ein­zi­gen Stim­me die nöti­ge Zwei-Drit­tel-Mehr­heit erreich­te. 80 Syn­oda­len lehn­ten den Para­gra­phen ab, sie­ben Syn­oda­len ent­hiel­ten sich der Stimme.

Im Gegen­satz zum ersten Teil der Fami­li­en­syn­ode, der vor einem Jahr statt­fand, wur­de kein Para­graph des Schluß­do­ku­ments abge­lehnt. Im Okto­ber 2014 fan­den drei Para­gra­phen nicht die nöti­ge Mehr­heit. Da Papst Fran­zis­kus sie den­noch zum inte­gra­len Bestand­teil ernann­te, hat­te die Ableh­nung durch die Syn­ode kei­ne direk­te Aus­wir­kung, außer jener, daß die For­mu­lie­run­gen der Rela­tio fina­lis 2015 zurück­hal­ten­der gehal­ten wur­den – und damit aus­nahms­los ange­nom­men wurden.

Die umstrit­ten­sten Para­gra­phen sind fett gekenn­zeich­net. Sie zei­gen, daß sich eine Min­der­heit der Syn­oden­vä­ter im gefun­de­nen Kom­pro­miß der jewei­li­gen For­mu­lie­rung nicht wie­der­ge­fun­den haben.

Para­graph Ja Nein
1 260 0
2 257 0
3 255 1
4 256 2
5 256 3
6 249 9
7 248 9
8 245 9
9 254 4
10 253 7
11 256 1
12 253 5
13 255 5
14 256 5
15 255 5
16 254 8
17 259 1
18 258 1
19 255 5
20 257 3
21 256 4
22 252 4
23 253 4
24 255 5
25 242 15
26 256 2
27 251 9
28 257 4
29 249 8
30 250 7
31 253 7
32 249 6
33 246 12
34 245 11
35 259 2
36 256 3
37 252 6
38 251 5
39 255 3
40 255 6
41 253 7
42 257 2
43 254 6
44 247 11
45 249 6
46 254 5
47 246 11
48 253 6
49 253 5
50 252 6
51 250 11
52 252 5
53 244 15
54 236 21
55 243 14
56 248 10
57 257 2
58 247 14
59 258 3
60 259 1
61 254 7
62 259 0
63 237 21
64 247 11
65 252 7
66 258 0
67 259 0
68 253 3
69 236 21
70 213 47
71 218 42
72 229 29
73 236 24
74 223 36
75 205 52
76 221 37
77 247 11
78 250 8
79 246 14
80 253 6
81 253 7
82 244 16
83 248 12
84 187 72
85 178 80
86 190 64
87 255 3
88 252 4
89 257 2
90 255 5
91 248 12
92 256 4
93 255 2
94 253 5

 

 

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Una Fides

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5 Kommentare

  1. Die Sache ist so kom­pli­ziert und da kann sich jeder her­aus­su­chen, was zu ihm paßt. In Mün­chen wer­den die Din­ge anders gehand­habt als ver­mut­lich in Regens­burg. Es ist alles mög­lich und von Land zu Land wie auch inner­halb wirds Unter­schie­de gegen. Die Ein­heit des Glau­bens und der Leh­re in der Wahr­heit ist nicht vor­han­den und das sozu­sa­gen amtlich.
    Nichts ist wirk­lich gere­gelt. Es wird von den Kas­pe­ria­nern und „Mar­xi­sten“ wei­ter­ge­macht wie bis­her auch und nur zu die­sem Zweck wur­de die­se Syn­ode einberufen.

  2. Hat der HEILIGE REST, die KLEINE HERDE der 80 den MUT, die HURE BABYLON zu ver­las­sen (Offb 17f)?

    • Es wäre zu wün­schen, zumal den 80 doch noch eini­ge fol­gen wür­den. Wer aber Gemein­schaft im fau­len Kom­pro­miss sucht, der ist nicht eins mit der Wahr­heit und wird in der Lüge zugrun­de gehen.

    • @Koppe: sind Sie der pro­te­stan­ti­schen Irr­leh­re anheim gefallen?
      Es war bekannt­lich Mar­tin Luther, wel­cher die römi­sche Kir­che als „Hure Baby­lon“ geschmäht hat.

      • …„Hure Baby­lon“ ist kei­ne Erfin­dung Luthers, son­dern des Apo­stels Johan­nes ind er Apo­ka­lyp­se… das ist schon merk­wür­dig, dass man­che Katho­li­ken DIE zen­tra­le und abso­lu­te Offen­ba­rungs­quel­le mit dem Pro­te­stan­tis­mus ver­wech­seln… da wer­den sich die Luthe­ra­ner aber bestä­tigt sehen…

        Ich habe Micha­el Kop­pe so ver­stan­den, dass er nur den „hei­li­gen rest“ als die wah­re römi­sche Kir­che ansieht, die vom Glau­ben abge­fal­le­ne Mehr­heit, die die Ämter besetzt hält, dage­gen nicht.

        Immer­hin muss man sich ja über­le­gen, was der hl. Johan­nes wohl mit die­sem Bild geschaut hat. Und es ist an sich sehr nahe­lie­gend – bil­dim­ma­nent – dass damit die Kir­che bzw. ihre Per­ver­si­on gemeint ist.

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