(Genf) Der UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) verfügt über ein Komitee aus 18 unabhängigen Experten, die damit beauftragt sind, über die Einhaltung der Menschenrechte in der Welt zu wachen. Sie sind so auszuwählen, daß „alle Kontinente, die verschiedenen Kulturkreise und wichtigsten Rechtsordnungen ausgewogen“ vertreten sind. Diese Experten werden häufig wegen ihrer hohen moralischen Haltung und ihrer großen Kompetenz als „Kronjuwelen“ des Menschenrechtsrats bezeichnet. Aus diesem Grund sorgte in den vergangenen Tagen die Nachricht für einen Skandal, wer an die Spitze der Kommission gesetzt wurde, die diese „Kronjuwelen“ auszuwählen hat.
Wahabitenstaat, der Menschenrechte per Gesetz mißachtet
Diese Kommission setzt sich aus fünf bei der UNO akkreditierten Botschaftern zusammen. Ihr Vorsitzender wurde Faisal bin Hassan Trad, der Botschafter von Saudi-Arabien, einem Land dessen Verletzungen der Menschenrechte gar nicht zählbar sind. Die Nicht-Beachtung der Menschenrechte ist dort ausdrücklich durch Gesetze vorgeschrieben und daher institutionalisiert.
Wer hingegen mit den Funktionsmechanismen der UNO ein bißchen vertraut ist, wunderte sich über diese Besetzung nicht. Die UNO-Regel schreibt schließlich eine „ausgewogene“ Besetzung ihrer Gremien vor. So hat auch die Zusammensetzung des Menschenrechtsrats im richtigen Verhältnis die verschiedenen Weltgegenden und Kulturkreise zu berücksichtigen. Daß dieser formale Aspekt dem eigentlichen Inhalt und Auftrag widerspricht und diesen letztlich an Bedeutung in den Schatten stellt, wird dabei billigend in Kauf genommen.
Formale „Ausgewogenheit“ wichtiger als Auftrag
Der Menschenrechtsrat ist ein bezeichnendes Beispiel für die ganze UNO. Er entstand 2006, um – mit einem stärkeren Mandat ausgestattet – die frühere Menschenrechtskommission zu ersetzen. Der Rat setzt sich aus den Vertretern aus 47 Staaten zusammen, die aufgrund der „ausgewogenen“ geographischen Verteilung ausgewählt werden, wobei der Einteilung der geographischen Räume die zweifelhafte Nachkriegsordnung des Zweiten Weltkrieges zugrunde liegt: 13 Staaten vertreten Afrika, 13 Asien und den Pazifik, acht vertreten Lateinamerika und die Karibik, sechs Osteuropa, sieben Westeuropa und die anderen westlichen Staaten (USA, Kanada, Australien, Neuseeland).
Die Mitglieder gehören dem Gremium drei Jahre an und werden von der Generalversammlung in direkter und geheimer Wahl bestimmt. Bei der Wahl, so heißt es auf der UNO-Internetseite, sei der Beitrag und Einsatz eines jeden Kandidaten für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte entscheidend.
Soweit jedenfalls der Anspruch. Doch die Theorie kann nicht einmal einer einfachen Überprüfung standhalten. In der Praxis sind es die jeweiligen Staaten, die ihren Vertreter bestimmen und der Generalversammlung vorschlagen. Sie sind daher in erster Linie Staatsvertreter und nicht Menschenrechtsvertreter.
„Alternative“ Menschenrechtserklärungen
Unter „Menschenrechte“ sind jene gemeint, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten sind, wie sie von der UNO-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 beschlossen wurde.
Stillschweigend wird angenommen, daß alle 47 Mitglieder des UNO-Menschenrechtsrates unabhängig von ihrer geographischen und kulturellen Herkunft diese Erklärung teilen. Dem ist aber nicht so. Und das wissen auch alle.
In der Welt existieren verschiedene Kulturkreise, die auf unterschiedlichen Grundsätzen beruhen, die zum Teil unvereinbar sind. Den Beweis dafür liefert die UNO selbst, deren Hauptaugenmerk zwar formal bestimmten Grundsätzen gilt, für die aber letztlich die Vertretung aller Kulturkreise und Weltgegenden wichtiger ist. Das gilt auch für den Menschenrechtsrat.
Nicht einmal dort herrscht Übereinstimmung zum Kern der Menschenrechte, nämlich der Tatsache, daß jede Person unveräußerliche Rechte besitzt, diese also universal und damit weder an geographische, staatliche oder kulturelle Aspekte gekoppelt sind.
Wo aber nicht einmal darüber Einigkeit herrscht, sind die Rechte vom sozialen Status, und dieser wiederum von zahlreichen anderen Aspekten abhängig, die nichts mit der Menschenrechtserklärung zu tun haben, einschließlich der Willkür.
Tatsächlich wurden nach 1948 mehrere alternative Menschenrechtserklärungen geschrieben, darunter eine der islamischen Staaten. 1990 beschloß die Islamische Konferenz eine Islamische Menschenrechtscharta, 1994 folgte die Arabische Liga mit einer Arabischen Menschenrechtscharta.
15 von 47 Mitgliedsstaaten verfolgen Christen
Und das zu einem Zeitpunkt, da im „westlichen Raum“ dieser „regionalen“ Aufteilung der Welt Rufe nach einer „alternativen“ Menschenrechtscharta laut werden, in der die Tötung ungeborener Kinder, die „Rechte“ Homosexueller, die Prostitution und andere irrlichternde Forderungen schillernder Gestalten in die Menschenrechte reklamiert werden.
Betrachtet man die derzeitige Gesamtzusammensetzung des UNO-Menschenrechtsrates, bietet nicht nur der saudische Vorsitzende des Berufungskomitees Anlaß zur Besorgnis. 15 der 47 Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrates finden sich unter den 50 Staaten, in denen die Christen am meisten verfolgt werden. Neben Saudi-Arabien, das von Open Doors an 12. Stelle der Christenverfolgerstaaten gereiht ist, sind das unter anderen Pakistan, Katar, Indien, die Volksrepublik China, Algerien, Kasachstan, Bangladesch, Indonesien, die Vereinigten Arabischen Emirate.
Diese 15 Mitgliedsstaaten des UNO-Menschenrechtsrates, das entspricht einem Drittel seiner Mitglieder, sind mitverantwortlich für Verfolgung von mehr als 200 Millionen Christen, die Opfer von Diskriminierung, Verfolgung und Gewalt sind, die ihnen durch Vertreter totalitärer Regime oder anderer Religionen angetan wird. Jeden Monat werden mehr als 300 Christen wegen ihres Glaubens ermordet, mehr als 200 Kirchen und christliche Einrichtungen zerstört und mehr als 700 andere antichristliche Gewalttaten registriert.
Keine Auszeichnung für den UNO-Menschenrechtsrat und die UNO. Vor allem kein Vertrauen schaffender Zustand.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: UN News Center (Screenshot)
Man sollte auch den Begriff der Menschenrechte nicht überbewerten oder idealisieren. Jeder „Erklärung der Menschenrechte“ lag politisch, kulturell oder philosophisch bedingt ein gewisses Menschenbild zugrunde. Im Umkehrschluss bedeutete dies aber auch, dass Regierende sich das Recht herausnahmen, Menschen die nicht in ihr Menschenbild passten einfach zu ermorden. Nimmt man zum Beispiel die erste „Erklärung der Menschenrechte“, die der französischen Revolution nach 1789. Die Revolutionäre liessen 16.000 Franzosen unter der Guillotine sterben, insgesamt brachten sie in den Revolutionsjahren rund 100.000 Menschen um, die ihre Ansichten nicht teilten. Der französische Revolutionär St-Just prägte die Formel „keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“. Ein heutiger französischer Historiker aus der Vendée, einer katholischen Gegend südlich der Bretagne, Raynald Secher hat verschiedene Bücher über seine Heimat in den Revolutionsjahren verfasst. Er hat Unterlagen ausgegraben die belegen, dass der Konvent, die Revolutionsregierung, nach der Niederschlagung des Konterrevolutionären Aufstands in seiner Heimat 1793–1794 Befehle gegeben hatte zur Sühne die gesamte katholische Zivilbevölkerung, Männer Frauen und Kinder zu ermorden. Dabei waren die fortschrittsgläubigen Revolutionäre durchaus erfindungsreich. Sie hatten zum Beispiel damals schon versucht Menschen in Höhlen zu treiben, am Höhleneingang Feuer anzuzünden, den Rauch anschliessend in die Höhle zu leiten um die Opfer zu ersticken. Das Prinzip der Gaskammer wurde somit nicht erst im 20.Jahrhundert erfunden! Da aber mit den damaligen technischen Möglichkeiten die Methode nicht so effektiv war, griff man eher auf „klassische“ Tötungsarten zurück. In Nantes wurden z.B. Menschen in Boote gepfercht, die anschliessend im Fluss Loire versenkt wurden usw.