
Aus der Handreichung Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bischofssynode über die Familie vom 4. bis 25. Oktober 2015 im Vatikan.
75. Frage: Stimmt es, wie Kardinal Walter Kasper behauptet, dass in der Urkirche die Teilnahme wiederverheirateter Geschiedener an der Kommunion allgemein toleriert und akzeptiert wurde?
Antwort: Kein Konzil der Frühkirche und kein Kirchenvater hat die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene als Norm zugelassen. Einige moderne Studien, wie die des bekannten Patrologen Henri Courzel SJ, widerlegen die Behauptung von Kardinal Kasper (vgl. John M. Rist, Scheidung und Wiederverheiratung in der Frühkirche – historische und kulturelle Betrachtungen, in: In der Wahrheit Christi bleiben. Ehe und Kommunion in der katholischen Kirche, Echter Verlag, Würzburg 2014, S. 53–75).
Die von Kardinal Kasper angeführten Zitate sind nicht korrekt und auch im Kontext anderer Zitate aus den gleichen Quellen falsch zitiert. P. Pérez-Soba schreibt: „Dabei verschweigt er [Kasper] aber die offensichtliche Tatsache, dass die Schriften der Väter, die diese Möglichkeit absolut verneinen, wesentlich zahlreicher sind und noch dazu viel deutlicher sprechen als die von ihm zitierten“ (Pérez-Soba und Kampowski, Das wahre Evangelium der Familie, Media Maria, Illertissen 2014, S. 88).
Die Entscheidungen der Generalräte und der lokalen Synoden sind nur dann als gültig anzusehen, wenn sie der echten und immerwährenden Tradition der Kirche entsprechen, ganz nach der goldenen Regel des hl. Vinzenz von Lérins: „quod semper, quod ubique, quod ab omnibus“ [was immer, was überall, was von allen (gelehrt wurde)] (vgl. Kardinal Walter Brandmüller, Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe, in: In der Wahrheit Christi bleiben, a.a.O., Kap. V).
76. Frage: In den orthodoxen Kirchen gibt es zur Segnung einer zweiten Ehe ein besonderes Ritual, das nicht als Sakrament gesehen wird, sondern als Lösung zur Vermeidung einer größeren Sünde; nach diesem Segen werden die Zusammenlebenden zu den Sakramenten zugelassen. Könnte die Katholische Kirche diesem Beispiel folgen?
Antwort: Die Theologie der orthodoxen Kirchen über die Ehe unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der katholischen Lehre. Außerdem stellen die erwähnten Praktiken in den orthodoxen Kirchen eine historische Entgleisung infolge der Unterwerfung dieser Kirchen unter die weltliche Macht dar und sind daher für die Katholische Kirche weder gerechtfertigt noch anwendbar. Msgr. Cyril Vasil SJ, Sekretär der Kongregation für die Ostkirchen, behandelt dieses Thema sehr ausführlich in seinem Essay Trennung, Scheidung, Auflösung des Ehebandes und Wiederheirat – Theologische und praktische Ansätze der orthodoxen Kirchen (in: In der Wahrheit Christi bleiben, a.a.O., Kap. IV).
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Angaben zur Handreichung:
Aldo di Cillo Pagotto/Robert F. Vasa/Athanasius Schneider: Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der Synode. Vorwort von Jorge A. Kardinal Medina, Edizioni Supplica Filiale, Roma 2015, www. supplicafiliale.org
Die gedruckte Ausgabe in deutscher Sprache kann angefordert werden bei:
Deutsche Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP)
Gladiolenstrasse 11
60437 Frankfurt am Main
segreteria.supplicafiliale [a] outlook.com
www.tfp-deutschland.org
„Stimmt es, wie Kardinal Walter Kasper behauptet, dass in der Urkirche die Teilnahme wiederverheirateter Geschiedener an der Kommunion allgemein toleriert und akzeptiert wurde?“
Ich glaube nicht das die Märtyrer der Urkirche großen Wert darauf legen das ein Kardinal Kasper des Aggiornamento sich an ihnen nach Belieben bedienen tut. Der moderne Katholik und die Katholiken der Urkirche passen nun wahrlich nicht zusammen denn der Unterschied im Glauben dürfte gewaltig sein.
Per Mariam ad Christum.
Es lohnt sich erneut die Erklärungen einer „griechisch-orthodoxen“ Kirchengemeinde in Deutschland zu Ehescheidung und Wiederverheiratung zu lesen, um diesbezüglich sehr deutlich das in die Ostkirchen eingeflossene Menschengedachte bzw. Menschengemachte herauszulesen und so wohl auch auf den Ursprung der aktuell innerhalb der römisch katholischen Kirche von „zeitgemässen“ Kreisen so inflationär geforderten „neuen Barmherzigkeit“ zu stossen:
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„Zwar stellt das Gebot Jesu zur dauerhaften Bindung zwischen Mann und Frau für alle Eheleute einen idealen Zustand dar – niemand zweifelt daran –, kann aber, genauso wie jedes andere Gebot, u.a. auch aufgrund der Unvollkommenheit des Menschen, die Übertretung und die Sünde, ja sogar die Todsünde und schließlich auch das Scheitern einer Ehe nicht ausschließen. Wo die ideale Situation der Hingebung und der uneigennützigen Liebe nicht mehr vorhanden ist, wird die Gemeinschaft zwischen den Partnern erschüttert. Das führt zur Situation, dass die absolute hingebende und aufopfernde Liebe zur Gleichgültigkeit gegenüber dem Partner, ja manchmal auch zum Hass verwandelt wird. So wird das vorbildhafte, sakramentale Verhältnis zwischen Christus und der Kirche, zwischen dem Bräutigam und der Braut nicht mehr seine Vergegenwärtigung in der Ehe haben. Daher gibt es nicht nur den natürlichen Tod, der die Ehe erschüttert, sondern auch den moralischen. D.h. die Orthodoxe Kirche kennt auch eine Ehescheidung aus mehreren Gründen, mit der Möglichkeit danach für eine Wiederverheiratung durch kirchliche Eheschließung mit sakramentalem Charakter bis zu drei Mal. Es ist bekannt, dass diese Praxis auch in der Frühkirche zugunsten der Menschen festzustellen ist. Das bedeutet also bis heute in der Orthodoxen Kirche, dass ein nach dem orthodoxen Kirchenrecht „legitim“ Geschiedener wieder sakramental-kirchlich heiratsfähig ist:
a) Wiederherstellung der Ehe von geschiedenen Eheleuten und
b) Zweite und dritte Eheschließung.
Aus gegebenem Anlass muss hier festgestellt werden, dass auch diese zweite und dritte kirchliche Eheschließung als Anteilnahme am Mysterium Christi und der Kirche, genauso wie die Erste Ehe Sakrament sind. Natürlich stellt die erste bzw. einzige Eheschließung einen „Idealzustand“ dar. Aber wenn die Kirche Nachsicht übt (Oikonomia) auch für die Schwächeren bzw. die schuldlos Gescheiterten, und das tut sie mit der Erlaubnis der zweiten und dritten Eheschließung, dann gibt sie eben diesen reumütigen Gläubigen die neue Möglichkeit, an der göttlichen Gnade durch das Sakrament der Ehe teilzuhaben, wenn auch mit weniger Glanz im Ritus und später, nach einer gewissen Bußzeit, auch am Sakrament der hl. Eucharistie durch den Empfang der hl. Kommunion teilzunehmen. Die Sünde wird von der Kirche immer bekämpft und verurteilt, der Sünder jedoch immer barmherzig und hilfsbereit behandelt, weil Gott selbst allen Sündern gegenüber barmherzig und nachsichtig ist. Die Gebete der zweiten und dritten Eheschließung sind Zeugnisse von großartiger Barmherzigkeit, jedoch innerhalb des sakramentalen Lebens im therapeutischen Sinn.“
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