
Aus der Handreichung Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bischofssynode über die Familie vom 4. bis 25. Oktober 2015 im Vatikan.
67. Frage: Darf jemand die heilige Kommunion empfangen, der ohne Selbstschuld geschieden wurde, aber nicht wieder geheiratet hat?
Antwort: Eine Person, die geschieden wurde, und nicht wieder geheiratet hat, darf die Kommunion empfangen, soweit sie sich im Stande der Gnade befindet.
68. Frage: Darf eine geschiedene wiederverheiratete Person die Kommunion empfangen?
Antwort: Ungeachtet ihrer subjektiven Intentionen befindet sich eine offenkundig geschiedene und zivil wiederverheiratete Person im Zustand einer „offenkundigen und schweren Sünde“ und kann somit zur heiligen Kommunion nicht zugelassen werden (Codex des Kanonischen Rechts, Canon 915). Empfängt sie trotzdem die Kommunion, verbindet sie das Sakrileg mit dem Ärgernis.
„Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1650).
„Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung“ (hl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 84).
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Angaben zur Handreichung:
Aldo di Cillo Pagotto/Robert F. Vasa/Athanasius Schneider: Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der Synode. Vorwort von Jorge A. Kardinal Medina, Edizioni Supplica Filiale, Roma 2015, www. supplicafiliale.org
Die gedruckte Ausgabe in deutscher Sprache kann angefordert werden bei:
Deutsche Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP)
Gladiolenstrasse 11
60437 Frankfurt am Main
segreteria.supplicafiliale [a] outlook.com
www.tfp-deutschland.org
„67. Frage: Darf jemand die heilige Kommunion empfangen, der ohne Selbstschuld geschieden wurde, aber nicht wieder geheiratet hat?“
Ohne Selbstschuld? Das gibt es nicht denn keiner ist ohne Schuld.
Man sollte sich seinen zukünftigen Gatten vor der Eheschließung genau anschauen und ihn beobachten wie er tickt. Wie steht er zu meinen Gott, wie steht er zur Kirche und wie denkt er über das Sakrament der Ehe. Und das sollte man über alles stellen. Und wenn man das nicht macht „und wen interessiert das heute noch?“ spielt man in dieser Welt Russisch Roulette und wenn die Katastrophe kommt bleibt einem nichts anderes mehr übrig als über die Unbarmherzigkeit der Kirche zu schimpfen und ihr vorzuwerfen das sie die heutige Lebenswirklichkeit nicht versteht. Das übliche eben.
„Antwort: Eine Person, die geschieden wurde, und nicht wieder geheiratet hat, darf die Kommunion empfangen, soweit sie sich im Stande der Gnade befindet.“
Ja so ist es und alles andere was die barmherzigen Geister dieser Zeit uns anbieten sollte man weit von sich weisen und nur auf seinen Gott hören. Ich weiß sehr gut worüber ich schreibe denn ich bin gezwungen worden darüber intensiv nachzudenken.
Per Mariam ad Christum.