Aus der Handreichung Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bischofssynode über die Familie vom 4. bis 25. Oktober 2015 im Vatikan.
63. Frage: Wie soll man über geschiedene Eheleute denken, die zivil wieder geheiratet haben?
Antwort: Eheleute, die nach der Scheidung jemand anderen geheiratet haben, befinden sich im objektiven Stand der Todsünde, die, falls dies öffentlich bekannt wird, noch durch den Skandal erschwert wird. Ihr Bund kann von der Kirche nicht anerkannt und auch nicht durch eine trauungsähnliche kirchliche Zeremonie bestätigt werden. Um Vergebung zu erlangen und wieder in den Schoß der Kirche aufgenommen zu werden, müssen sie ihre Sünden bereuen und ihre Situation bereinigen.
„Das Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht anerkannten, neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2384).
„Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen (Heiliger Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 84).
64. Frage: Wie sollen sich zwei geschiedene und wiederverheiratete Personen verhalten, die aus schwerwiegenden Gründen ihr Zusammenleben nicht unterbrechen können?
Antwort: Wo schließlich (…) objektive Bedingungen gegeben sind, die das Zusammenleben tatsächlich irreversibel machen, ermutigt die Kirche jene Gläubigen, ihre Beziehung entsprechend den Anforderungen des Gesetzes Gottes als Freunde, wie Bruder und Schwester, zu leben. (…) Damit ein solcher Weg möglich ist und fruchtbar wird, muss er durch die Hilfe der Seelsorger und durch geeignete kirchliche Initiativen unterstützt werden, wobei in jedem Fall zu vermeiden ist, diese Verbindungen zu segnen, damit unter den Gläubigen keine Verwirrungen in Bezug auf den Wert der Ehe aufkommen (Benedikt XVI., Sacramentum Caritatis, Nr. 29).
Selbst in diesen Fällen sind die Personen selbstverständlich allgemein dazu verpflichtet, Ärgernis zu vermeiden. Diese Verpflichtung ist hier schwerwiegender, da in diesem Fall die Gefahr des Ärgernisses viel größer ist, „da nicht offensichtlich ist, dass sie nicht more uxorio leben, während sie sich nach außen hin in der Situation wiederverheirateter Geschiedener befinden“ (Kardinal Velasio de Paolis, In der Wahrheit Christi verbleiben: Ehe und Kommunion in der katholischen Kirche, Echter Verlag, Würzburg 2014, S. 145).
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Angaben zur Handreichung:
Aldo di Cillo Pagotto/Robert F. Vasa/Athanasius Schneider: Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der Synode. Vorwort von Jorge A. Kardinal Medina, Edizioni Supplica Filiale, Roma 2015, www. supplicafiliale.org
Die gedruckte Ausgabe in deutscher Sprache kann angefordert werden bei:
Deutsche Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP)
Gladiolenstrasse 11
60437 Frankfurt am Main
segreteria.supplicafiliale [a] outlook.com
www.tfp-deutschland.org
Ich sehne mich auch nach den theologisch stets ausgeklügelten und weise formulierten Katechesen eines Papst Benedikt zurück: Sie waren eine wirkliche Nahrung für die Seele und vor allem konnte man sich blind auf sie verlassen, ohne sie irgendwie hinterfragen zu müssen. Nicht umsonst hat man ihm vor kurzem den neunten !!! (Ehren-) Doktortitel verliehen!