
von Roberto de Mattei*
Die beiden Motu proprio von Papst Franziskus Mitis iudex Dominus Iesus für die lateinische Kirche und Mitis et misericors Jesus für die orientalischen Kirchen, die am 8. September 2015 bekanntgegeben wurden, fügen der christlichen Ehe eine schwere Wunde zu.
Die Unauflöslichkeit der Ehe ist göttliches und unveränderliches Gesetz von Jesus Christus. Die Kirche kann eine Ehe nicht „annullieren“ im Sinne von Auflösen. Sie kann, mit einer Nichtigkeitserklärung, das Nichtbestehen prüfen, wenn jene Voraussetzungen fehlen, die ihre Gültigkeit sicherstellen. Das bedeutet, daß in einem kirchenrechtlichen Prozeß für die Kirche nicht das Interesse der Ehepartner Priorität hat, eine Nichtigkeitserklärung zu erlangen, sondern die Wahrheit über die Gültigkeit des Ehebandes.
Pius XII. erinnert uns diesbezüglich, daß „im Eheprozeß das einzige Ziel ein der Wahrheit und dem Recht gemäßes Urteil ist, im Nichtigkeitsprozeß das gesicherte Nichtbestehen des Ehebandes“ (Allokution an die Rota Romana, 2. Oktober 1944). Der Gläubige kann die Kirche betrügen, um eine Nichtigkeit zu erlangen, zum Beispiel durch den Einsatz falscher Beweise, aber die Kirche kann Gott nicht hinters Licht führen und hat die Pflicht, die Wahrheit auf klare und genaue Weise festzustellen.
Im kanonischen Prozeß steht das Interesse der Ehe als göttlicher Institution an erster Stelle
Im kanonischen Prozeß hat an erster Stelle das höchste Interesse einer göttlichen Institution – und die Ehe ist eine solche – verteidigt zu werden. Die Anerkennung und der Schutz dieser Realität kommen im rechtlichen Bereich in der knappen Formulierung favor matrimonii zum Ausdruck, anders ausgedrückt, die Annahme der Gültigkeit der Ehe bis zum Beweis des Gegenteils. Johannes Paul II. erklärte, daß vom Lehramt die Unauflöslichkeit einer jeden vollzogenen Ehe als ordentliches Gesetz vertreten wird, gerade weil die Gültigkeit angenommen wird unabhängig vom Erfolg des Ehelebens und der Möglichkeit, in einigen Fällen, daß es zu einer Ehenichtigkeitserklärung kommen könnte (Rede an die Rota Romana, 21. Januar 2000).
Als die Aufklärung versuchte, die christliche Ehe tödlich zu treffen, ordnete Papst Benedikt XIV. mit dem Dekret Dei miseratione vom 3. November 1741 an, daß in jeder Diözese ein defensor vinculi eingesetzt zu werden hatte, und er führte, zur Erlangung der Nichtigkeitserklärung, den Grundsatz des doppelten übereinstimmenden Urteils durch zwei unterschiedliche Gerichtsinstanzen ein. Der Grundsatz des doppelten, übereinstimmenden Urteils wurde durch den Kodex des kanonischen Rechtes von 1917 ebenso bekräftigt, wie durch den von Johannes Paul II. am 25. Januar 1983 erlassenen neuen Codex Iuris Canonici.
Durch Reform von Franziskus Optik auf den Kopf gestellt – Präzedenzfall USA 1971–1983
In den Motu proprio von Papst Franziskus ist die Optik auf den Kopf gestellt. Das Interesse der Eheleute hat Vorrang vor dem der Ehe. Im Dokument selbst wird dies behauptet. In wenigen Punkten lassen sich die grundlegenden Kriterien der Reform zusammenfassen:
- die Abschaffung des doppelten, übereinstimmenden Urteils, das durch ein einziges Urteil zugunsten der Nichtigkeit ersetzt wird;
- Zuerkennung einer monokratischen Befugnis an den Bischof, der als Einzelrichter qualifiziert wird;
- Einführung eines schnellen und faktisch unkontrollierbaren Verfahrens;
- einschließlich der weitgehenden Ausschaltung der Sacra Rota.
Wie anders sollte, beispielsweise, die Abschaffung des doppelten Urteils interpretiert werden? Was sind die so gravierenden Gründe, daß dieser Grundsatz nach 270 Jahren abgeschafft wird? Kardinal Burke erinnerte daran, daß es diesbezüglich eine katastrophale Erfahrung gibt. In den USA galten von Juli 1971 bis November 1983 die sogenannten Provisional Norms, die faktisch die Pflicht des doppelten, übereinstimmenden Urteils beseitigten. Das Ergebnis war, daß die Bischofskonferenz nicht einen einzigen von Hunderttausenden Anträgen auf Dispensierung ablehnten, und daß man in der allgemeinen Wahrnehmung begann, den Prozeß „die katholische Scheidung“ zu nennen (s. In der Wahrheit Christi bleiben. Ehe und Kommunion in der Katholischen Kirche, Echter, Würzburg 2014).
Neue Befugnis für Diözesanbischöfe ein Aspekt von explosiver Tragweite
Noch schwerwiegender ist die Zuerkennung der Befugnis an den Diözesanbischof, als Einzelrichter nach seinem Ermessen einen schnellen Prozeß einleiten zu können und zu einem Urteil zu kommen. Der Bischof kann seine richterliche Befugnis persönlich ausüben oder an eine Kommission delegieren, die nicht unbedingt aus Juristen bestehen muß. Eine Kommission nach seinem Abbild, die natürlich seine pastoralen Anweisungen befolgen wird, wie dies bereits durch die „diözesanen Zentren des Zuhörens“ in Italien geschieht, denen bis heute jegliche rechtliche Grundlage fehlt. Die Kombination von Canon 1683 und Artikel 14 zu den Verfahrensregeln ist unter diesem Aspekt von explosiver Tragweite. Auf den Entscheidungen werden unweigerlich Überlegungen soziologischer Art lasten: die wiederverheirateten Geschiedenen werden, aus Gründen der „Barmherzigkeit“, eine bevorzugte Behandlung erhalten. „Die Kirche der Barmherzigkeit hat sich in Bewegung gesetzt“, so Giulano Ferrara in Il Foglio vom 9. September 2015. Sie bewegt sich nicht auf dem Verwaltungsweg, dafür aber auf dem „Gerichtsweg“, auf dem vom Recht wenig übrigbleibt.
In einigen Diözesen werden die Bischöfe versuchen, die Ernsthaftigkeit des Verfahrens sicherzustellen. Man kann sich aber leicht vorstellen, daß in vielen anderen Diözesen, zum Beispiel in Mitteleuropa, die Nichtigkeitserklärungen zur reinen Formalität werden. 1993 produzierten Oskar Saier, Erzbischof von Freiburg im Breisgau, Karl Lehmann, Bischof von Mainz, und Walter Kasper, Bischof von Rottenburg-Stuttgart, ein Dokument zugunsten jener, die laut ihrem Gewissen von der Nichtigkeit ihrer Ehe überzeugt waren, aber nicht die Elemente hatten, dies vor Gericht zu beweisen (Hirtenbrief der Oberrheinischen Bischöfe zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen).
„Subjektive Gewissensüberzeugung“ genügt, um Ehe für nichtig zu halten?
Die Glaubenskongregation antwortete mit dem Schreiben Annus Internationalis Familiae vom 14. September 1994, mit dem sie klarstellte, daß dieser Weg nicht möglich war, weil die Ehe eine öffentliche Realität ist: „Diesen wichtigen Aspekt nicht zu beachten, würde bedeuten, die Ehe faktisch als Wirklichkeit der Kirche, das heißt als Sakrament, zu leugnen“ (Nr. 8). Dennoch wurde jüngst vom Pastoralamt des Erzbistums Freiburg der Vorschlag wieder aufgegriffen (Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung in der Erzdiözese Freiburg), laut dem die wiederverheirateten Geschiedenen aufgrund einer „Gewissensnichtigkeit“ („subjektive Gewissensüberzeugung“) der vorherigen Ehe die Sakramente empfangen und Aufgaben in den Pfarrgemeinderäten übernehmen könnten.
Der favor matrimonii wird durch den favor nullitatis ersetzt, der zum primären Rechtselement wird, während die Unauflöslichkeit zu einem „nicht praktikablen Ideal“ reduziert wird. Die theoretische Bekräftigung der Unauflöslichkeit der Ehe wird in der Praxis vom Anspruch auf ein Recht begleitet, jedes gescheiterte Eheband für nichtig zu erklären. Es genüge, nach eigenem Gewissen, die eigene Ehe für ungültig zu halten, um deren Nichtigkeit durch die Kirche anerkennen zu lassen. Es ist derselbe Grundsatz, laut dem einige Theologen eine Ehe für „tot“ halten, in der laut Aussage beider oder auch nur eines Ehepartners, „die Liebe tot ist“.
„Schlechtes Geld verdrängt das gute Geld“
Benedikt XVI. warnte am 29. Januar 2010 das Gericht der Sacra Rota Romana bei der Annullierung der Ehen vor einer nachgiebigen Haltung, „gegenüber den Wünschen und Erwartungen der Parteien oder den Einflüssen des sozialen Umfeldes“. Doch in den meisten Diözesen Mitteleuropas wird die Nichtigkeitserklärung zu einer reinen Formalität, wie es in den USA während der Provisional Norms der Fall war. Aufgrund des bekannten Gesetzes, laut dem „schlechtes Geld das gute Geld verdrängt“, wird im Chaos, das verursacht wird, die „schnelle Scheidung“ gegenüber der unauflöslichen Ehe überwiegen.
Seit mehr als einem Jahr ist die Rede von einem latenten Schisma in der Kirche, jetzt aber sagt es Kardinal Gerhard Müller, der Präfekt der Glaubenskongregation, der in seiner Rede in Regensburg die Gefahr einer Kirchenspaltung beschwor und dazu aufforderte, sehr wachsam zu sein und nicht die Lektion des protestantischen Schismas zu vergessen, das Europa vor fünf Jahrhunderten in Brand steckte.
Im Vorfeld der im Oktober stattfindenden Synode über die Familie löscht die Reform von Papst Franziskus keinen Brand, sondern entfacht ihn und ebnet den Weg zu anderen katastrophalen Neuerungen. Schweigen ist nicht mehr möglich.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Schriftleiter der Monatszeitschrift Radici Cristiane und der Online-Nachrichtenagentur Corrispondenza Romana, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt erschienen: Vicario di Cristo. Il primato di Pietro tra normalità ed eccezione (Stellvertreter Christi. Der Primat des Petrus zwischen Normalität und Ausnahme), Verona 2013; in deutscher Übersetzung zuletzt: Das Zweite Vatikanische Konzil – eine bislang ungeschriebene Geschichte, Ruppichteroth 2011. Die Zwischentitel stammen von der Redaktion.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Vielen Dank an katholisches.info und Herrn Prof. Mattei wie Herrn Nardi für diese aufklärenden Worte.
Damit kann man sich sehr gut positionieren, was die Sache selbst angeht wie auch in Bezug auf den Urheber dieser fatalen Bestimmungen, „Papst“ Bergoglio.
Die sakramentale Ehe wird zur Beliebigkeit erkoren; der Mensch ein zufälliges Sandkorn im weiten Weltall. Warum brauchts da noch Priester?
Die AntiKirche hat ihren Mose.
Der Ausverkauf der katholischen Lehre, hier das Ehesakrament, geht ungehindert weiter. Fran-
ziskus in seiner Barmherzigkeit, ist dabei die katholische Kirche zu spalten. Was seinerzeit der
“ Rheinischen Allianz “ unter Kardinal Lehmann, Kasper und Seier nicht gelang, wird durch den
Papst jetzt offiziell und bestätigt. Durch die einfache Eheannullierung des Ehesakramentes wird
hier Tür und Tor für eine laxe Behandlung der Ehescheidung geöffnet. Anstatt immer wieder zu
lehren, dass die Ehe ein Sakrament ist und lebenslang gilt, kommt man dem Zeitgeist entgegen
und untergräbt somit den Glauben der katholischen Kirche. Hinzu kommt noch, dass nicht nur die
Sakramente der Kirche, sondern auch die Dogmen zur Disposition stehen. Da kann wirklich nur
noch der Hl.Geist helfen.
Richtig was Sie schreiben, aber das Boese ist ja gerade, das die „Generation Vat II“ an den Dogmen nicht ruehrt, sondern sie stehen laesst, aber durch Erklaerungen und „Interviews“ die Inhalte relativert.
Es ist absolut diabolisch, das diese Adpten Satans die Dogmen aushoelen, bei Ihren „Feinden“ der Tradition, aber darauf beharren.
Beispiel, die voellige Ignoranz des gesamten Klerus auf die Anordnung (Bitte) von Papst Benedikt 16, die Wandlungsworte von „fuer alle“ auf “ fuer viele“ endlich korrekt wiederzugeben.
Natuerlich handelt es sich um kein Dogma, sondern um einfachen Befehl und Gehorsam wie in einer Hierarchie wie der Kirche eigentlich selbstverstaendlich.
Oder die offene Missachtung der Folgen des 6. Gebotes, von Herrn Marx und Zollitsch, die sich nicht entbloeden, offen und laut herauszuposaunen, das die Kommunion fuer WvGesch. laengst gang und gaebe ist und breiteste Anwendung findet.
Bei FSSPX zb. wird von denselben Leuten Folgsamkeit eingefordert, aber nicht weil man fromm ist, sondern um den Tradis eins auszuwischen.
FSSPX hat noch nie ein Dogma gebrochen, geschweige denn die Nichteinhaltung gepredigt, die Bischofsweihen waren ein Notstand, der sich aus der Kirchenkrise ergeben hat.
Lange macht Christus dieses versaute Spiel der Freimaurer im Kirchenkostuem nicht mehr mit, denn es ist SEINE Kirche.
Wie wohltuend anders hörte es sich doch noch vor sieben Jahren an;
in einer Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres 2008 an der Römischen Rota betonte Papst Brnedikt XVI, dass Ehen nicht aufgrund „subjektiver und willkürlicher Interpretationen“ für nichtig erklärt werden dürften. Eine Annulierung sei nur möglich, wenn die Gerichte sich an das Recht und die Weisungen des Lehramtes hielten.
Aus einem damaligen Artikel bei „zenit.org“
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„Benedikt XVI. warnte davor, das Recht auf eine Ansammlung von positiven Regeln zu reduzieren. Es müsse bei den Ehenichtigkeitsverfahren in erster Linie um die „Anwesenheit oder Abwesenheit der spezifischen Beziehung der Gerechtigkeit gehen, welche die Ehe mit ihrem wirklichen menschlichen und Heil bringenden Wesen ist“. Nur so könne es vermieden werden, dass rechtswissenschaftliche Maximen zu einer Kompilation von abstrakten Regeln würden, die Gefahr liefen, subjektive und willkürliche Interpretationen zu begünstigen. Aus diesem Grund sei die die objektive Wertung der Tatsachen im Licht des Lehramtes und des Kirchenrechts ein wichtiger Aspekt der Tätigkeit der Römischen Rota, die einen großen Einfluss auf die Justiz der Ortskirchen hat.
Der Papst bezeichnete die Rechtsprechung der Römischen Rota als „beispielhaftes Werk juridischer Weisheit“. Dank ihrer Tätigkeit werde bei den Ehenichtigkeitsverfahren „die konkrete Wirklichkeit objektiv im Licht der Kriterien beurteilt, die beständig die Wirklichkeit der unauflöslichen Ehe bekräftigen“. Dazu bedürfe es der ständigen Bemühung um die Einheit der der Kriterien der Gerechtigkeit, die für den Begriff der Rechtsprechung wesentlich sei. Es müsse die Gefahr „lokaler Rechtsprechungen“ abgewendet werden, die sich vielleicht sogar von der Lehre der Kirche über die Ehe entfernten.“
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Papst Benedikt XVI. warnte explizit vor „lokaler Rechtssprechung“ ! Künftig sollen nun Bischöfe Entscheidungsbefugnis haben. Es lässt sich nur erahnen, wie diese nun doch eingeführte lokale Rechtsprechung in Kreisen der liberal progressiven Bischöfe aussehen dürfte.
Wie immer man zur römischen Kirche steht – diese Zerstörung gerade im Sittlichen mitanzusehen tut weh.
Die Ehen meiner Eltern und Grosseltern hielten ein Leben lang,auch ohne Sakrament.
Warum?
Ganz einfach,weil es gesellschaftlicher Konsens war bzw.weil die Ehefrauen wirtschaftlich abhängig waren.
Heute hat sich das alles geändert und es liegt nun an der völlig freien Entscheidung der Ehepartner,beieinander zu bleiben.
Es wird ja keiner zur Scheidung gezwungen,genauso wie keine Frau zur Abtreibung gezwungen werden kann ( ausser in China ).
Wir können doch diese neue Freiheit auch dafür nutzen,uns FÜR die Gebote Gottes zu entscheiden,wer hindert uns daran !?
ich denke es sollte die Objektivität an erster stelle stehen, um klar zu sagen, kam eine Ehe zustande oder nicht
Danke für die Bereitstellung dieser wichtigen Stellungnahme in deutscher Sprache!
Eine spätere Geschichtsschreibung wird Papst Franziskus vielleicht als Gegenpapst einstufen – was davon abhängt, wie er bei der Synode handeln wird. Und ob Papst em. Benedikt XVI. mit den Hintergründen und Motivationen seines überaus freiwilligen Rücktritts aus Altersgründen an die Öffentlichkeit geht.
Vielleicht ist auch die Papstwahl zu annullieren? Immerhin dürfte der damalige Kardinal B. ja weitreichende Wahlkapitulationen gemacht haben, die bekannterweise verboten sind. Gibt es die Möglichkeit eines Absetzungsverfahrens wegen grober Schädigung der Kirche?
Wie es aussieht, vertritt der Papst eine sinistre Agenda. Diese beiden Motu proprio nützen überhaupt niemandem. Ohne Wahrheit gibt es kein reines Gewissen und keine echte Barmherzigkeit.
Sehr geehrter Herr Schrems: meiner Meinung nach hat Papst Benedikt tatsächlich, wie er es auch gesagt hatte, aus Gesundheitsgründen die Amtsführung niedergelegt, aber nicht das Amt.
Es war richtig und gut wie Papst Johannes Paul II. bis zuletzt seine Kräfte im Dienst der Kirche verzehrte. Es wäre aber der Kirche wohl nicht dienlich gewesen, hätte Papst Benedikt es ähnlich gemacht. Er hatte sicherlich den Hl. Geist um entsprechende Hilfe und Rat gebeten.
Papst Benedikt hatte wohl sehr deutlich gesehen, daß diese falschen Konzilsgeister nicht mehr zu bändigen waren. Ein langes soz. Dahinsiechen hätte der Kirche wahrscheinlich mehr geschadet, als die jetzige Situation, in der er ja offenkundig geistig sehr fit ist und der eigentliche Kapitän geblieben ist. Papst Benedikt hatte aber als sein Testament bekanntlich noch in einer letzten Ansprache die richtige Deutung und die wahren Anliegen des 2. Vat. Konzils allen zu Gehör gebracht. – Was aus meiner kleinen Sicht nicht bedeutet, daß einzelne Erklärungen wie bspw. in Nostra Aetate nicht dringend korrekturbedürftig sind.
Es ist sehr fraglich, ob „Papst“ Bergoglio wirklich im Vollsinne Papst ist- aus verschiedenen Gründen. Er hat die Leitung, aber letztlich nicht die (ganze) Macht. Anders ist der Verbleib von Kardinal Müller auf dem Chefposten der Glaubenskongregation nicht zu erklären m.Er.
Wer spaltet hier? Es sind einzig und allein die Brüder von „kath.net“ und „katholisches info“,
die sich nicht scheuen, weltoffene Kirchenmänner zu diffamieren.
Und wo in der Bibel steht etwas von „weltoffen“?
Keine Panik, was De Mattei sagt, ist überhaupt nicht ernstzunehmen.
Die Verkürzung der Ehenichtigkeitsverfahren wird grundsätzlich von den meisten Fachleuten begrüßt (übrigens auch von Kardinal Burkes Musterschüler Ed Peters, der schon lange für die Abschaffung der Doppelzügigkeit eintrat).
Das in der Tat sehr chaotische und kaum praxistaugliche Eilverfahren, das die argentinischen Juristen da jetzt als Sonderprozessform skizziert haben, dürfte sich dagegen in dieser Form kaum durchsetzen und kann nur in einer juristisch sauber überarbeiteten Version funktionieren. Das ist allen Fachleuten klar.
De Matteis abwegiger Gedanke, die Initiative der oberrheinischen Bistümer von 1993 mit dieser Rechtsänderung in Verbindung zu setzen und ein Untergangsszenario daraus abzuleiten, ist völlig realitätsfern. Die Situation in den USA und in Europa ist nicht vergleichbar; es steht überhaupt nicht zu befürchten, dass es in Europa auf einmal zu einer epidemieartigen Zunahme der Annullierungsfälle käme. Das ist ein typisch amerikanisches Phänomen.
Die Zulassung von Wiederverheirateten und sonstigen Irregulären zu den Sakramenten nach differenzierter Einzelfallbeurteilung und einem wie auch immer gearteten Bußakt würde hierzulande völlig ausreichen und ist auch die gerechteste Lösung.
Von der legalistischen Vorstellung, die irreguläre Zweitehe sei eine Dauersünde, die gar nicht mehr aufhört, solange die irregulären Partner sich nicht trennen, muss man sich natürlich verabschieden. Das ist nicht evangelisch, sondern schlicht eine rigoristische Verabsolutierung, die sich aus falsch verstandener Rechtslogik ergibt und dem Evangelium klar zuwidergeht. Das Leben geht weiter und lässt sich nicht wie ein Film zurückspulen, wenn man einen nicht wiedergutzumachenden Fehler begeht. Mit den Konsequenzen muss man leben, aber dass bedeutet nicht, dass er unverzeihlich wäre und dass alles, was danach kommt, „Sünde“ wäre.
@ K
Wenn ich mir ihre Beiträge so durchlese dann bekomme ich das Gefühl das unser Herr und Gott bei der sakramentalen Eheschließung so eine Art Möbelstück ist was irgendwie da zu gehört aber eigentlich von Fachleuten und Spezialisten erstmal richtig differenziert werden muß damit es alltagstauglich ist. Sie schreiben das der Herr ein Scheidungsverbot verhängt hat damit es in der Ehe menschlicher zu geht. Wäre es nicht menschlicher gewesen wenn der Herr gesagt hätte „Bleibt solange zusammen wie es euch Spaß macht und wenn ihr auseinander geht ist es mir auch recht denn wer bin ich denn um zu urteilen.“
„das wird nur von rigoristischen Hardlinern bestritten, denen es mehr um ihre eigene Doktrin geht als um den Menschen und seine Probleme. Solche Leute gehörten im Evangelium zu den Gegnern Jesu und gerade nicht zu den Jüngern.“
Das könnte auf mich zutreffen denn ich bin geschieden und gehöre zu den rigoristischen Hardlinern.
„Das Leben geht weiter und lässt sich nicht wie ein Film zurückspulen, wenn man einen nicht wiedergutzumachenden Fehler begeht.“
Natürlich geht alles weiter bei manchen sogar nach der vierten und fünften Ehe aber ein kleines Mea culpa nur ein klitzekleines müßt doch möglich sein. Oder ist das nicht mehr zeitgemäß in unserer barmherzigen Zeit.
Per Mariam ad Christum.
All das ist schon seit vielen Jahrzehnten im Grunde allen bekannt und lässt sich dogmatisch und sakramententheologisch problemlos und kohärent mit allen Dogmen und Vorgaben der Tradition lösen; das wird nur von rigoristischen Hardlinern bestritten, denen es mehr um ihre eigene Doktrin geht als um den Menschen und seine Probleme. Solche Leute gehörten im Evangelium zu den Gegnern Jesu und gerade nicht zu den Jüngern.
Selbstverständlich ist die Ehe für den Menschen da und nicht der Mensch für die Ehe, das steht ja im Evangelium. Das Scheidungsverbot Jesu zielt ja gerade darauf, die Ehe menschlicher zu machen und als Ort persönlicher Treue statt egoistischer Wunscherfüllung zu . Es geht immer darum, für den anderen Menschen dazusein und ihn auch in der Not nicht zu verlassen und nicht zu verstoßen. Deshalb ist dem Christen eine Scheidung verboten.
Ein abstraktes Eheband, das wichtiger und heiliger sein soll als die beteiligten Partner selbst, hatten weder Moses noch Jesus im Sinn; das ist eine spätere Erfindung der Juristen, die durchaus eine gewisse Logik und Berechtigung hat, aber eben auch ihre Grenzen.
Entschuldigung, ein Redaktionsfehler:
Im zweiten Beitrag fehlt am Anfang der vierten Zeile des zweiten Absatzes hinter dem Wort „zu“ das Wort „verdeutlichen“.
Sakramentale Ehe ist sakramentale Ehe. Was Sie hier sagen, war die Situation der Juden, die der Herr selbst unmißverständlich korrigierte.
Und ein Eheband ist nicht „abstrakt“. So wie Sie reden, reden Häretiker, werter @K. Es geht auch dem Herrn und Erlöser Jesus Christus nicht darum, die Ehe „menschlicher“ zu machen, sondern göttlich, wieder göttlich zu „machen“.
@ K
Mit Verlaub – Sie argumentieren dermaßen total am Wort des Herrn selbst vorbei, dass es mich schaudert.
Die Ehe soll nicht v.a. menschlicher werden, sondern Jesus setzt hier erstens die Würde der Frau GEGEN den weltweit (durch die Sünde) stereotypen Egoismus und die Herrschsucht des Mannes instand und zweitens gibt er der Ehe den Charakter eines Bußstandes für Mann und Frau.
In der Ehe bildet sich die Auseinandersetzung Gottes mit der Kirche ab. Da wir noch nicht im Schauen leben, kann sie nur ein Bußstand sein. Dem Mann ist auferlegt, sich vor den Interessen der Frau und der Kinder total unterzuordnen – weil auch Christus dies für uns getan hat. Der Frau ist auferlegt, ihn deshalb nach Gott am höchsten zu schätzen – weil Jesus als der Schmerzensmann, der Herr und der Heiland geliebt sein will von der Kirche. Für die Frau ist dabei die Herausforderung, dass der Mann natürlich überhaupt nichts vom Charakter Jesu leisten kann – an ihr liegt es, ihm – dem in aller Regel seelisch schwächeren – dazu alle Wege offen zu halten, damit er sein Ziel erreicht.
Man sieht leicht, dass das für beide ein Weg der Niedrigkeit ist – der Humilitas.
Es war nie Lehre der Kirche, dass die Ehe ein Stück Himmel sein soll oder vergleichbar romantisches Gefühlsgedusel.
Die Ehe ist ein Stand des Verzichtes und der Unterordnung für beide Partner, zugleich der Ort, an dem Gott neue Menschen ins Leben ruft und insbesondere der Mutter ihren alten und schwerwiegenden Lehrpart in der Kirche zurückgibt.
Wenn dich dein Auge verführt, reiß es aus – das ist der Rigorismus Jesu.
Ihren Ohren gefällt das nicht, aber ein Christ geht einen Kreuzweg und nicht einen Weg auf Rosen.
Der Kampf gegen die Sünde in uns selbst macht dabei den Hauptpart aus. Gefragt sind Tapferkeit, Verzicht, ein „Gott-mehr-lieben“ als sich selbst und Ehrfurcht vor der Heiligkeit Gottes und der Ehe.
@ K.
Ich habe mich getäuscht:
Sie sind doch nicht das K.rist K.ind !!!
@Franzel & Co.
Da stecken jetzt wieder die gewohnten Falschinterpretationen drin. Das Ganze ist doch jetzt schon so oft durchdiskutiert, die Argumente sind immer dieselben.
Die sakramentale Ehe ist unauflöslich, aber nicht unverletzlich. Kein Sakrament ist unverletzlich. Sakramente sind Heilszeichen, die Gott setzt. Sie müssen vom Gläubigen angenommen werden. Sakramente sind wie eine ausgestreckte Hand Gottes, sie wirken in sich und aus sich selbst heraus Gnade, aber wir müssen die Hand auch nehmen, sonst kommt die Gnade nicht bei uns an.
Wird das Sakrament vom Menschen missachtet oder ausgeschlagen, kann es nicht wirken.
Eine unheilbar gescheiterte Ehe, wo der Mann die Frau schlägt oder die Frau den Mann hasst und die Partner sich betrügen und endgültig aufgegeben haben oder die Kinder misshandeln usw. usf., ist natürlich kein Heilszeichen, sondern ein Unheilszeichen.
Das Sakrament ist nicht weg, denn Gottes Hand bleibt natürlich ausgestreckt, er nimmt sein Angebot nicht zurück und kündigt den Bund nicht auf. Aber wenn man ihn endgültig hängen lässt und die Hand nicht ergreift, bleibt das unauflösliche Sakrament wirkungslos und vermittelt kein Heil.
Man nennt das „Obex“ (Riegel), gibt es bei allen Sakramenten der Lebenden, die den Gnadenstand erfordern, um Heil zu bewirken.
Natürlich ist das Ausschlagen der Hand Gotttes schändlich und sündhaft, aber es wird laufend gemacht, und oftmals ist der Schaden unwiderruflich und die sakramental verbundenen Partner finden nicht zueinander zurück. Wie alle schweren Sünden kann auch diese Sünde bei echter Reue vergeben werden, auch sakramental. Das Mordopfer wird ja auch nicht wieder lebendig, wenn der Mörder zur Beichte geht.
@zeitschnur et al.
Die Ehe als Ort der Buße, der Bund als Ort unverbrüchlichen Füreinanders, das Du als unbedingte Aufgabe …
All das ist völlig richtig und wünschenswert.
Die Ehetheologie Luthers und die des poln. Papstes sind hierin praktisch identisch.
Gerade der Gedanke des Bußcharakters ist mir als frzk. Christen nat. auch überaus sympathisch.
Die einzige Crux bei der Sache ist die, dass all das nur für die (zmdst. irgendwie gerade noch) *funktionierende* Ehe gilt. Die Möglichkeit, den Ehebund unwiderruflich zu brechen, so sündhaft das auch sei, existiert aber in der Wirklichkeit eben doch, weil die Bundespartner Menschen sind und nicht Gott. Das unterscheidet das Sakrament der Ehe (als Bund zweier Menschen, der den Bund Gottes mit den Menschen sakramental abbildet) vom tats. Bund Gottes mit den Menschen (der natürlich niemals zerbricht). Das Sakrament und die Wirklichkeit, die es abbildet, sind nicht dasselbe.
Diese Verwechslung von Sakrament und Realität steckt in der Bundestheologie des hl. Johannes Paul II. Er meinte irrigerweise, das Sakrament wirke gewissermaßen automatisch und garantiere die unverbrüchliche Treue der Partner. Das tut es aber nicht. Das Sakrament ist wie alle von Gott geschenkten Gnaden ein Angebot, keine Garantie.
Deshalb ersetzte JPII ein Wort der Bibel durch ein anderes. Jesus sagt: Was Gott verbunden hat, *darf* der Mensch nicht trennen. Die Theologie des poln. Papst sagt: Was Gott verbunden hat, *kann* der Mensch nicht trennen.
Hier sind wir wieder bei dem, was ich oben sagte: Der Mensch kann den Bund mit seinem Lebenspartner durchaus zertrennen. Er darf es nur nicht. Es ist ein Sakrileg, weil die Ehe sakramental geschützt und vermittelt ist. Aber tut es trotzdem. Und dann ist die Ehe kaputt und das Sakrament wirkungslos.
Das hat mit der Problematik, die hier speziell angesprochen ist, indes wenig zu tun.
@Vietze
Ich frage mich, warum Sie sich dann immer noch auf o.g. Portalen aufhalten?!
@ Mathilde V.
Halten Sie weiterhin Ihre Kaffeekränzchen mit Ihren weltoffenen Kirchenmännern, aber mischen Sie sich nicht in Angelegenheiten ein, von denen Sie auch nicht nur die leiseste Ahnung haben!
Wieder ein weiterer Schritt dieses Herrn Bergoglio in genau die Richtung, die seine ultraprogressive Kamarilla unter der Führung des Chefhäretikers Kasper ihm dauernd vorbetet, und die auch ganz und gar die Seine ist. Dies sind die Vorboten der Synode vom kommenden Oktober. Da weiß man was man zu erwarten hat.
Herr oder Frau @K. fällt augenscheinlich in die nachfolgend skizzierte Kategorie:
Auszug aus
„Der Katholik“
aus dem Jahre 1837.
(„Der Katholik“ war eine Zeitschrift,
die von 1821 bis 1918 publiziert wurde.
Sie wurde als
„religiöse Zeitschrift zur Belehrung und Warnung und Angriffe auf die Kirche“
1821 in Mainz von
Hw Andreas Räß und Hw Nikolaus Weis gegründet):
-
“
[.…]
Lasset Euch nicht verführen
durch die täuschenden Reden derjenigen,
die,
vorgebend,
daß sie in Glaubenssachen
an der Kirche festhalten
und daß nur diese zum Wesen der Kirche und der katholischen Religion gehören, über ihre wesentliche,
weil ihr von Gott gegebene,
äußere Verfassung
die irrigsten, ganz den Zeitbegriffen entsprechenden Meinungen aufstellen,
die ihre heiligsten, ganz in den wesentlichen Glaubenssätzenbegründeten,
sie äußerlich darstellenden und belebenden,
durch das Alterthum und das Ansehen der Kirche geheiligten Anstalten, Gewohnheiten,
Gesetze und Andachtsübungen
verhöhnen, und mit neuen, wie sie vorgeben, dem Geiste des Evangeliums mehr angemessenen und den Fortschritten des menschlichen Geistes in unsern Zeiten mehr angepaßten, Formen eigenmächtig zu vertäuschen suchen.“
[.…]
-
Allen am ideologischen Schmalspurhintergrund von „Mathilde Vietze sagt“ Interessierten sei der Beitrag „Ich bin doch kein Mimöschen“ vom 27.03.2014 auf http://www.regensburg-digital.de empfohlen.
Die dortige Lobeshymne auf das Schaffen und Wirken dieser Regensburger Willi-Brandt-Medaille-Trägerin entbehrt durchaus nicht einer gewissen Komik …
Danke für den Hinweis! Ein interessanter Beitrag, da wird einem so Manches klar!
Die Dame, die sich Mathilde Vietze nennt, sieht auf dem Foto aus wie die eineiige Zwillingsschwester von Beate Uhse, könnte aber auch die Ex-Frau des Sexualpapstes Oswalt Kolle sein!
Höchstwahrscheinlich leidet sie aber an ADS = Aufmerksamkeitsdefizittsyndrom, da sie mit ihren Quereleien, ständig auf sich aufmerksam machen muss!
Deshalb – am besten ignorieren!
ENDLICH! Diesem häretischen Kasper-Knecht, der den Stuhl Petri okkupiert, muss sein dummdreistes Handwerk gelegt werden!
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015–09/papst-vatikan-aufstand
WIDERSTAND!!
Jetzt wird auch immer klarer, warum er im Haus Marta residiert. Da kann er ungeniert mit seinen Geheimbündlern kooperieren, ohne dass sie jemand dabei stören könnte.
@ hicesthodie:
Danke Ihnen verbindlichst für den Hinweis!
Der Artikel ist sehr lesenswert, wenn er auch natürlich aus der linksextremen Perspektive deutscher Massenmedien verfaßt ist.
Bergoglio geht in unübersehbarer Hinterhältigkeit zu Werke. Das „Ergebnis der Synode“ interessiert ihn wohl kaum, aus dem einfachen Grunde, daß es höchstwahrscheinlich schon fix und fertig in seiner Schublade liegt. Was auf der Synode wirklich von den einzelnen Bischöfen gesagt werden wird, wie das Abstimmungsergebnis lautet – all das wird nach Bergoglios neuester Verfügung niemand erfahren. Es wird kein postynodales Schreiben geben, weil das Abschlußdokument, so wie Bergoglio angeordnet hat, bei der Synode selbst erlassen werden wird. Im weltlichen Bereich würde man so etwas mit den Vorbereitungen zu einem Staatsstreich vergleichen!
NIEMALS WERDE ICH MICH ALS PRIESTER ‑INNERHALB UND AUSSERHALB DES BEICHTSTUHLS- AN IRGENDETWAS HALTEN, WAS AUCH NUR ENTFERNT ETWAS MIT DEM HÄRETISCHEN SCHWACHSINN KASPERS ZU TUN HAT.
JAWOHL: WIDERSTAND!!! WIR LASSEN UNS UNSERE RÖMISCH-KATHOLISCHE RELIGION NICHT VON ERBÄRMLICHEN HÄRETIKERN NEHMEN! NIE UND NIMMER!!!
Das sind einmal gute Nachrichten. Der Widerstand hätte aber bereits März 2013 beginnen müssen und das mit aller Macht. Niemand in Rom, der annähernd bei Vernunft ist, hat nicht wissen können was für ein absolutes Schreckenspontifikat in eben diesen Märztagen anzubrechen begann.
Sie haben es wieder auf den Punkt gebracht. Als ich diesen Herrn auf der Loggia an diesem denkwürdigen 13.3.2013 (Was für ein Datum!) sah, da wußte ich genau was die Stunde geschlagen hat. Dieser Bergoglio hat meine schlimmsten Erwartungen bis heute leider voll erfüllt. Jeder Tag dieses Pontifikats ist ein Tag zuviel.
Es ist in gewisser Hinsicht erfreulich, daß es Leser K. ermöglicht wurde, seine Sicht der Dinge zu erläutern. So dürfte jedem, der mit der Materie auch nur einigermaßen vertraut ist, klar werden, daß diejenigen, die den Häretiker Kasper unterstützen, eine neue „Religion“ erfunden haben, die mit der katholischen Kirche, aber auch mit dem gesunden Menschenverstand nichts zu tun hat.
Nur ein einziges Beispiel:
K. behauptet, es gebe keine „Dauersünde“ – und wer das behaupte, sei Rigorist. Begründung: Das Leben „gehe weiter“. – Also war auch Hitler sein Verhalten ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr vorzuwerfen, spätestens dann, als es „keinen Rückweg mehr gab“. Man kann sich den Gnadenstand bzw. die sakramentale Lossprechung also nach K. „ersitzen“ – ohne Reue und Lebensänderung. Ein Beichtvater, der Hitler die Absolution verweigert hätte, wäre demnach ein „unbarmherziger Rigorist“ gewesen. – Vielleicht noch ein weniger spektakulärer Vergleich: Ein gewisser J. stiehlt einem anderen ‑nennen wir ihn K.- 20.000 Euro. Nach 10 Jahren findet K. heraus, wer der Dieb war, und begibt sich, entgegen seinen Grundsätzen, wutschnaubend zu J. und fordert Wiedergutmachung des Unrechts. J. sieht nun im Grunde ein, daß er das Geld zurückgeben muß, auch wenn es für ihn, besonders im Augenblick, sehr schwierig ist. Aber da entdeckt er zufällig K.s Kommentare auf katholisches.info, und sagt ihm: „Ich will dir mal was sagen: Das Leben geht weiter. Also behalte ich das Geld.“ – Wenn K. dem J. jetzt die Frage stellen wollte, ob er noch ganz bei Trost sei, könnte J. mit Fug und Recht die Gegenfrage stellen, ob denn das unauflösliche Eheband nicht „etwas mehr“ wert sei als 20.000 Euro. Und: Wie er zu seiner lächerlichen These komme, es gebe keine habituellen Sünden. Schließlich noch, wie K. zu der bodenlosen Hybris fähig sei, einen moraltheologischen Sachverhalt anders beurteilen zu wollen, als sämtliche (rechtgläubige) Moraltheologen .
Leute wie K. sind überhaupt keine Christen. Sie sind übersättigte Wohlstandsspießer, die das Evangelium auf das Maß dessen zurückschrauben wollen, was ihnen „nett“ und „zumutbar“ erscheint. So wie die Pharisäer und Schriftgelehrten von damals garnieren solche Zeitgenossen ihre Positionen mit einigen aus dem Zusammenhang gerissenen oder pseudoexegetisch verfremdeten Bibelzitaten, die bewirken sollen, daß man in verstockter Selbstüberhebung weiterwurschteln kann, ohne sich irgendwelche Vorwürfe zu machen. Gott darf nach deren Auffassung nur das verlangen, was ihnen in den Kram paßt, nicht aber radikale Bekehrung, die u.U. schwere Opfer erfordert. Mit anderen Worten: Bekehrung oder Bekehrungsaufrufe im Sinne Christi und seiner Kirche sind unerwünscht.
Ob K., Kasper, Kaiphas – es ist im Prinzip immer dasselbe. Christus ist ihnen unerwünscht. Also schafft man sich ihm vom Halse – vermeintlich.
„Discedite a me, numquam novi vos“ wird die Antwort sein.
Kudos to fides vincit !
Der Hitler-Vergleich ist natürlich skurriler Blödsinn.
Die irreguläre Zweitbeziehung, die nach einer gescheiterten Ehe eingegangen wurde, hat ja einen sittlichen Eigenwert. Den hat insbesondere Kdl. J. Ratzinger sehr deutlich herausgestellt. Das verbietet eine unbedachte und unverantwortliche Auflösung der nichtehelichen Partnerschaft, weil das dann selbst wieder sündhaft wäre. Darum geht es, hier liegt das Dilemma.
Dem Christen ist es selbstverständlich nicht gestattet, eine sittlich gute und fruchtbare Zweitbeziehung einfach für in sich schlecht zu erklären. Das ist sie ja nicht. Sie ist nur insofern schlecht, als sie gegenüber Vorehe als „Ehebruch“ gewertet werden kann.
Die traditionelle, von Kirchenrechtlern erdachte Disziplin geht hier von einer Art „Dauersünde“ aus, die infolge des geschlechtlichen Vollzugs in der nachehelichen Beziehung immer wieder geschehe. Deshalb der Sakramentenausschluss.
Dass die zweite, irreguläre Beziehung als solche sittlich schlecht wäre und deshalb aufgelöst werden müsste, sagt natürlich auch die bisherige kirchliche Disziplin nicht. Gerade deshalb gibt es ja die erlaubte Möglichkeit, sie als sog. „Josephsehe“ (also ohne Sex) zu führen. Das beweist, dass nur der Sex in der Zweitehe als Sünde betrachtet wird, aber nicht diese Verbindung selbst. Das ist natürlich sehr konstruiert und unlogisch und entspricht auch nicht dem gesunden sittlichen Empfinden. Genau deswegen ist diese Konstruktion reformbedürftig. Das bestreitet eigtl. niemand.
(Forts.)
Im Evangelium steht von einer solchen „Dauersünde“ natürlich nichts, dort ist nur der „Ehebruch“ genannt. Ein Ehebruch geschieht genau einmal, danach ist die Ehe gebrochen und kaputt, sie existiert nicht mehr.
Ein Eheband, wie es die spätere Kanonistik entwickelte, das den Ehebruch überdauert, gibt es in der antiken Ehedoktrin ja nicht.
Deshalb lässt ja auch das Konzil von Trient die Frage offen, ob das Eheband nicht doch durch den Ehebruch gelöst wird, wie es ja auch die Matthäusklauseln im Evangelium nahelegen. Diese Annahme ist vom Konzil ganz bewusst offen gelassen und nicht dogmatisiert worden, weil die meisten Kirchenväter und insbesondere die gesamte Orthodoxie davon ausgehen, dass der Ehebruch die Ehe in der Tat beendet.
Alle diese Leute sind selbstverständlich Christen (von daher zieht der Vorwurf „sind überhaupt keine Christen“ schonmal gar nicht).
Das Ganze ist auch keine Frage der modernen Wohlstandschristentums, sondern uralt. Das kommt ja schon in Augustins Dialog mit Pollentius vor, und da fällt Augustin auch keine überzeugende Antwort ein. An anderer Stelle bezeichnet Augustin die Zweitehe eines Mannes nach der Scheidung sogar als „im Grunde vernünftig“.
Die Orthodoxie geht hier jetzt einen Schritt weiter als wir und erlaubt nach dem „Tod“ der ersten Ehe nicht nur eine zweite Verbindung, sondern segnet diese auch als sakramentale Ehe ein, wenn auch mit Bußcharakter.
Die katholische Position ist hierzu aufgrund der traditionellen Argumente aus der Unauflöslichkeitsdebatte nicht bereit. Sie verurteilt die orthodoxe Praxis ausdrückl. nicht (denn auch diese ist selbstverständlich christlich und beruft sich ja auch direkt auf das Evangelium, namentlich die Matthäusklauseln). Aber sie hält an der Position von Trient fest, dass eine sakramentale Ehe ein für alle Mal geschlossen wird.
Damit läuft es auf die auch schon von Kard. G.L. Müller Mitte der Neunziger angedachte Lösung*) hinaus, den Betroffenen in irgendeiner Weise und unter bestimmten Bußauflagen eine nichtsakramentale Beziehung zu gestatten, die die Sexualität nicht ausschließt oder als sündhaft betrachtet.
Rigoristen erheben an dieser Stelle natürlich immer sofort Einspruch. Es ist aber unbedenklich. Wer nach dem tragischen Ende seiner Ehe geschlechtlich auf immer untätig bleiben kann und will, soll das ruhig weiterhin so halten.
Es geht nur darum, einen Ausweg für jene zu schaffen, für die das nicht zu schaffen ist, weil es eine menschliche Überforderung wäre. Origines, Augustin und Ambrosiaster dachten dabei vor allem an junge Männer. Heute kann man aber vielleicht noch wesentlich eher an die vom verantwortungslosen Ehemann verlassene, alleinerziehende Frau denken, die einen neuen Partner kennen lernt, der gut zu ihr und zu den Kindern ist. Das ähnelt ja auch den Fällen der Ehebrecherinnen, die Jesus anspricht.
In meinem Konzept ist für die Anerkennung der Zweitehe auch die Zustimmung des Ex-Gatten einzuholen, es ist dann gewissermaßen eine vom Ex-Gatten selbst geduldete außereheliche Beziehung des verlassenen Partners. Eine Verwechslungsgefahr mit der Ehe bestünde dann nicht.
Die Erlaubnis der Kirche bzw. (wenn das in der Praxis machbar ist) des Ex-Gatten stellt sicher, dass die in diesen Fällen faktisch nicht vorhandene Sündhaftigkeit der neuen Verbindung auch für den äußeren Bereich dokumentiert wird.
*) Es folgt ein Textauszug des heutigen Glaubenspräfekten G.L. Müller, der ziemlich genau meinem Vorschlag entspricht (Glaubensvollzug und Sakramentalität der Ehe. In: Geschieden, wiederverheiratet, abgewiesen?: Antworten der Theologie. Hrsg. von Theodor Schneider. Freiburg i.B. 1995, S. 202–212)
Man muss natürlich dazu sagen, dass Kdl. Müller heute eine andere (rigoristische) Ansicht vertritt. Es ist ja auch völlig legitim, seine Meinung zu ändern. Trotzdem ist die damalige Position sehr interessant, erstens weil sie meiner sehr genau entspricht, zweitens weil man sie heute nirgendwo mehr liest, und drittens weil Müller in der Synode sicher auch zu ihr zurückkehren könnte. Jedenfalls ist sie nicht „häretisch“ oder gar „unchristlich“, und der Glaubenspräfekt weiß das, weil er die Position ja selber vertreten hat. Hier der Auszug:
Zitat:
„Theologisch könnte man weiterkommen mit der Einsicht, daß die Ehe zwar in sich und an sich unauflösbar ist kraft ihrer wesenseigenen Sakramentalität und daß doch der Christ keine Garantie besitzt, von der zugesagten Gnade nicht wieder abzufallen, ihr gegenüber zu versagen oder sie zu verraten. Vergleicht man die beiden Sakramente der Taufe und der Buße, d.h. der Wiederversöhnung des Sünders mit der Heilsgemeinschaft der Kirche, dann wird eine innere Spannung zwischen der Endgültigkeit der Gnadenzusage Gottes und der Möglichkeit der Wiederversöhnung des Sünders sichtbar, die auch analog auf die Ehe in der Spannung zwischen ihrer in der Sakramentalität begründeten Unauflösbarkeit und dem dennoch möglichen menschlichen Versagen anzuwenden ist. Die Kirche übt den „Dienst der Versöhnung“ (2Kor 5,20) und der Vergebung der Sünden auch gegenüber ihren eigenen Gliedern aus. Die Kirche der Frühzeit hat die Grundentscheidung getroffen, daß keine Sünde eines Getauften prinzipiell unvergebbar ist. Dort wo eine sakramentale Ehe aufgrund einer freien personalen Entscheidung und damit der persönlichen Glaubensintention (als Element des sakramentalen Zeichens) mitkonstituiert wurde, ist sie in der Tat von keiner menschlichen und kirchlichen Autorität mehr auflösbar. Dennoch können alle menschlichen Voraussetzungen einer Lebensgemeinschaft so gestört und zerstört sein, daß ein Zusammenleben unmöglich wird. Wie auch immer im einzelnen Versagen und Schuld zu werten sein mögen, es bestätigt sich sehr oft die Erfahrung, daß jeder Versuch einer Wiederherstellung der tatsächlich gelebten Gemeinschaft sich als unmöglich und unzumutbar erweist. Die traditionelle Pastoral hatte immer die Möglichkeit einer „Trennung von Tisch und Bett“ offengehalten, zugleich aber auch sittlich verpflichtende Gründe anerkannt, die die Auflösung einer eventuellen Zweitverbindung unmöglich erscheinen lassen. Wenn der Bezug zur ersten sakramentalen Ehe bewußt bleibt, kann die Fortsetzung der Zweitehe gestattet werden unter der Voraussetzung, daß die Partner die Unauflöslichkeit der Ehe anerkennen und sich um Erneuerung und Vertiefung ihres christlichen Lebens bemühen. Allerdings wird bisher die Wiederversöhnung mit der Kirche und damit auch der Empfang der Eucharistie nur gestattet, wenn sie beide Partner einer neuen Gemeinschaft zur sexuellen Enthaltsamkeit verpflichten. Es darf darüber hinaus aber gefragt werden, ob dies für alle Menschen realistisch gefordert werden kann. Gewiß gibt es z.B. im Fall eines kirchlichen Amtes nicht einen Rechtsanspruch (etwa auf die Priesterweihe). …“
Zitat Forts.
„… Da aber die eheliche Gemeinschaft unmittelbar in der geschöpflichen Natur des Menschen angelegt ist, so erhebt sich doch die Frage, ob es nicht gleichsam einen natürlichen Anspruch auf die menschliche Lebensgemeinschaft mit einem Partner und auf die Ausübung der Sexualität gibt. Zwar hat der Christ kein einklagbares Recht, sakramententheologisch eine neue Ehe einzufordern. Aber wo er in einem sakramentalen Geschehen der Rekonziliation in klarer Einsicht der Bedeutung der ersten sakramentalen Ehe mit der Kirche wieder versöhnt worden ist, ist die Kirche nicht gezwungen, die Zweitverbindung, so wie sie konkret existiert, als der vom Christen geforderten Sittlichkeit, die auch sein sexuelles Leben umfasst, als widersprechend zu verurteilen.“
Zitat Ende.
Bitte komm nicht mit diesen billigen Ausreden, jeder Mensch, der nicht geisteskrank oder zwangsverheiratet wird, weiß worauf er sich einlässt, wenn er heiratet. Auch bei der weltlichen Ehe hat die Eheschließung Konsequenzen.Im Familiengericht gelten -„ich wußte nicht, was ich tat, ich wußte nicht worauf ich mich da eingelassen habe“, oder “ wen ich da geheirate habe- nicht“:Solche Argumente interessieren den Richter nicht.
Nach einer Scheidung machen viele auf blöd damit sie nicht Unterhalt zahlen oder ihr Vermögen mit dem geschiedenen Partner teilen bzw. die Konsequenzen aus der Eheschließung nicht tragen müssen. Die Messlatte für kirchliche Eheschließungen viel höher zu hängen und mit „präventiven“ Ehepastoral zu verknüpfen,Ehewillige, die den Glauben nicht praktizieren von der kirchlichen Trauung auszuschließen würde doch wieder wütende Proteste und riesen Aufschrei von den Betroffenen hervorrufen. Der Vorwurf würde dann lauten die Kirche sei unbarmherzig und fanatisch, weil sie zwei Liebende nicht traut und sie diskriminiert, nur weil sie mit der Kirche nichts am Hut haben. Das ist bereits einigen Pfarrer passiert, die Leute nicht trauen wollten, die den kirchlichen Segen bloß als romatisches Beiwerk haben wollten.
Viele Pseudo-Ehen wurden doch geschlossen, da die Kirche barmherzig sein wollte.
Daher hat sie Leute, die aus falschen oder sentimentalen Gründe kirchlich heiraten wollten, nicht wegschickt und ohne Wenn und Aber jeden getraut. Die Kirche ist im Namen der Barmherzigkeit nur noch ein Spielspielball von Launen, Stimmungen und Wünschen von wankelmütigen Menschen und macht sich damit zum Afffem. Jeden kirchlich zu trauen, auch wenn er die Ehe nicht ernst nimmt, galt als Barmherzigkeitswerk, Toleranz und inklusion. Dieses Barmherzigkeitswerk wird jetzt als Annullierungsgrund hergenommen um die Ehe für ungültig zu erklären. Die heutige Idee von Barmherzigkeit ist die beste Waffe und das effektivste Erpressungsinstrument gegen den Glauben und die Lehre Christi. Das schnelle Nichtigkeitsverfahren ist eine Trickserei des Papstes um den sakramentalen Charackter der Ehe aufzuheben und das Konzept der katholischen Ehe damit unwiderruflich zu zerstören. Da ist mir die Ehrlichkeit eines Luthers und eines Zwinglis lieber als die Verlogenheit eines Papstes, der die Scheidung durch die Hintertür einführt und die Zerstörung des katholischen Glaubens hinterrum betreibt. Taktieren und Tricksen kann diese Papst als Jesuit natürlich sehr gut.
Ob Papst Benedikt wohl inzwischen aufgeht, welche verheerende Konsequenzen sich aus seinem Rücktritt ergeben haben?
Dies wurde hier schon mehrfach diskutiert, doch spätestens jetzt, nach der Möglichkeit der „Scheidung auf katholisch“, müssten ihm sämtliche Warnlampen aufleuchten.
Ich bin nicht mittlerweile nicht mehr fähig, irgendetwas Positives an „Papst“ Franziskus zu erkennen.
Die Frage ist doch auf den Punkt zu bringen, ob durch die Verfahrensänderung praktisch die Scheidung eingeführt wird. Die bisherigen Annullierungsgründe ließen doch schon einigen Spielraum, der jetzt durch begleitende Maßnahmen so erweitert wird, dass es sich in Wirklichkeit nicht mehr um die Nichtigkeit der Ehe, sondern um eine Scheidung handelt, wobei ich für Juristen das „ex tunc“ bzw. „ex nunc“ einmal außen vor lasse.