
Aus der Handreichung Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bischofssynode über die Familie vom 4. bis 25. Oktober 2015 im Vatikan.
51. Frage: Von Natur aus ist der Mensch frei und die Ehe ist ein freiwilliger Bund. Wie kann dann eine Person aus dem Naturgesetz her verpflichtet werden, Bande und Verpflichtungen zu achten, die nicht mehr erwünscht sind, wie es die Unauflöslichkeit der Ehe verlangt?
Antwort: Die wahre Freiheit der Person besteht in der Verwirklichung des eigenen Wesens; dazu müssen bestimmte moralische Bande und Verpflichtungen geachtet und eingehalten werden, wie die, die im Naturrecht vorgesehen sind.
„Charakteristisch für die Ehegemeinschaft ist nicht nur ihre Einheit, sondern auch ihre Unauflöslichkeit. (…) Es ist eine Grundpflicht der Kirche, mit Nachdruck – wie es die Väter der Synode getan haben – die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe erneut zu betonen. (…) Den unschätzbaren Wert der Unauflöslichkeit und der ehelichen Treue zu bezeugen, ist eine der wichtigsten und dringendsten Pflichten der christlichen Ehepaare in unserer Zeit“ (hl. Johannes Paul II., Familiaris Consortio, Nr. 20).
„Darüber hinaus ist an den anthropologischen Wert der unauflöslichen Ehe zu erinnern: Sie entzieht die Partner der Willkür und der Tyrannei der Gefühle und Stimmungen. Sie hilft ihnen, persönliche Schwierigkeiten durchzustehen und leidvolle Erfahrungen zu überwinden. Sie schützt vor allem die Kinder, die am Zerbrechen der Ehen am meisten zu leiden haben“ (Kardinal Gerhard Müller, Die Unauflöslichkeit der Ehe und die Debatte in Bezug auf die zivil Wiederverheirateten und die Sakramente, in Aa. Vv., In der Wahrheit Christi verbleiben: Ehe und Kommunion in der katholischen Kirche, Echter Verlag, Würzburg, 2014, S. 124).
52. Frage: Die Eheschließung eine Form der freiwilligen Gemeinschaft zwischen freien Menschen. Warum sollten die Ehepartner sie dann nicht nach freiem Willen schließen und wieder auflösen können?
Antwort: Der wichtigste Aspekt der Ehe ist nicht der Vertrag, sondern die Tatsache, dass sie eine göttliche Einrichtung ist, deren Eigenschaften und Gesetze von Gott selbst festgelegt wurden. Eine dieser Eigenschaften ist die Unauflöslichkeit. Der Katholik ist nur frei, zu heiraten und sich auszusuchen, wen er heiraten möchte, nicht aber, die Ehe aufzulösen.
„Wenn nun aber auch die Ehe ihrem Wesen nach von Gott stammt, so hat doch auch der Wille des Menschen, und zwar in hervorragender Weise, seinen Anteil an ihr. Denn die einzelne Ehe entspringt, sofern sie die eheliche Verbindung zwischen diesem Mann und dieser Frau ist, dem freien Jawort der beiden Brautleute. Diese freie Willensentscheidung, durch die jeder Teil das der Ehe eigentümliche Recht gibt und nimmt (vgl. CIC, c. 1081 § 2), ist zu einer wahren Eheschließung derart notwendig, daß sie durch keine menschliche Macht ersetzt werden kann (vgl. CIC, c. 1081 § 1). Diese Freiheit hat jedoch nur das eine zum Gegenstand, ob die Eheschließenden wirklich eine Ehe eingehen und ob sie dieselbe mit dieser Person eingehen wollen. Dagegen ist das Wesen der Ehe der menschlichen Freiheit vollständig entzogen, so daß jeder, nachdem er einmal die Ehe eingegangen hat, unter ihren von Gott stammenden Gesetzen und wesentlichen Eigenschaften steht. (…) So wird also die heilige Gemeinschaft der wahren Ehe gleichzeitig durch Gottes und des Menschen Willen begründet: Aus Gott ist die Einsetzung der Ehe, aus ihm sind ihre Zwecke, ihre Gesetze, ihre Segensgüter. Von den Menschen aber stammt mit Gottes Hilfe und Gnade durch edelmütige Hingabe des eigenen Ich an den andern für die ganze Lebensdauer die einzelne Ehe mit den von Gott gesetzten Pflichten und dem von ihm verheißenen Segen“ (Pius XI., Casti Connubii, Nr. 6 und 10).
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Angaben zur Handreichung:
Aldo di Cillo Pagotto/Robert F. Vasa/Athanasius Schneider: Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der Synode. Vorwort von Jorge A. Kardinal Medina, Edizioni Supplica Filiale, Roma 2015, www. supplicafiliale.org
Die gedruckte Ausgabe in deutscher Sprache kann angefordert werden bei:
Deutsche Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP)
Gladiolenstrasse 11
60437 Frankfurt am Main
segreteria.supplicafiliale [a] outlook.com
www.tfp-deutschland.org
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana
Was Gott verbunden hat, kann der Mensch nicht trennen. Als noch genügend Glauben da war,
war es für die Menschen selbstverständlich, dass die Ehe lebenslang zu sein hatte. Natürlich gab
es auch schwierige Situationen, die meisten durch den Glauben und im Glauben gelöst wurden.
Der moderne Mensch ist oft nicht fähig eine lebenslange Bindung einzugehen, oft schon deshalb,
weil er schon ein voreheliches Leben geführt hat und jegliche Verantwortung ablehnt oder nicht
kennt. Der kleinste Streit löst hier gleich die Scheidung aus.