(Rom) Der Heilige Stuhl untersagte die Zulassung einer Transsexuellen als Taufpatin ihres Neffen. Dies gab Bischof Rafael Zornoza Boy von Cadiz in Spanien am Dienstag bekannt. Die Glaubenskongregation bekräftigte, daß Transsexuelle „nicht die objektiven Voraussetzungen“ haben, um die „verantwortungsvolle Aufgabe von Taufpaten“ übernehmen zu können.
Anfang August ließ der Bischof der andalusischen Stadt wissen, daß er einen Transsexuellen als Taufpatin bei der bevorstehenden Taufe seines Neffen akzeptiere. Die 21jährige Salinas kam als Frau zur Welt, behauptet aber, jetzt ein Mann zu sein.
Bischof lehnte zunächst ab und stimmte nach öffentlichem Druck zu
Zunächst hatte Bischof Zornoza Boy Salinas wegen seiner Identitätsprobleme als Taufpatin abgelehnt, wie es das Kirchenrecht verlangt. Daraufhin wurde heftiger Druck ausgeübt. Homo-Verbände mobilisierten. Eine Petition zugunsten Salinas wurde 35.000 Mal im Internet unterschrieben. Daraufhin änderte die Diözese ihre Meinung, knickte ein und teilte mit, daß „Transsexualität kein Motiv ist, der von der Aufgabe eines Taufpaten ausschließt“.
Die spanische Tageszeitung El Pais zitierte Salinas mit den Worten: „Ich weiß nicht, ob der Papst meine Petition gesehen hat, dazu weiß ich nichts, aber es ist offensichtlich, daß die Kirche sich ändert. Sie haben gerade erklärt, daß die geschiedenen Katholiken nicht exkommuniziert werden können und ich denke, daß es wunderbar ist, daß sie Kirche einen neuen Weg einschlägt.“
Katechismus und Kirchenrecht
Nach dem Hin und Her ließ der Bischof von Cadiz nun wissen, daß er es für seine pastoral Pflicht hält, öffentlich und definitiv folgendes zu erklären: Der Bischof rief in seiner Erklärung den Katechismus und das Kirchenrecht in Erinnerung. Der Katechismus der Katholischen Kirche sagt unter Nr. 1255: „Damit sich die Taufgnade entfalten kann, ist die Hilfe der Eltern wichtig. Auch der Pate und die Patin sollen mitwirken. Sie müssen gute Christen sein, die fähig und bereit sind, dem neugetauften Kind oder Erwachsenen auf seinem Weg im christlichen Leben beizustehen [Vgl. CIC, cann. 872–874]. Ihre Aufgabe ist ein wahrhaft kirchliches Amt [officium][Vgl. SC 67].“
Der Codex Iuris Canonici sagt im Canon 874: „§ 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich: 1. er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten; 3. er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.“
Anfrage an Glaubenskongregation brachte Klarheit
Für „Verwirrung“ hätten Aussagen gesorgt, die ihm zugeschrieben wurden, die er aber nie gesagt habe, so der Bischof. Um die Sache klarzustellen, stellte der Bischof eine offizielle Anfrage an die Glaubenskongregation. Diese teilte unter Berufung auf Canon 874, Paragraph 1, Absatz 3 mit, daß die Zulassung eines Transsexuellen als Pate „unmöglich“ ist. Das transsexuelle Verhalten lasse auf öffentliche Weise eine Haltung erkennen, die im Widerspruch zur moralischen Erfordernis steht, die Probleme mit der eigenen sexuellen Identität gemäß dem eigenen Geschlecht zu lösen. Die Ablehnung von Transsexuellen habe nichts mit einer „Diskriminierung“ zu tun, sondern mit dem objektiven Fehlen der nötigen Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Aufgabe als Taufpate oder Taufpatin.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana (Screenshot)