Aus der Handreichung Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bischofssynode über die Familie vom 4. bis 25. Oktober 2015 im Vatikan.
45. Frage: Läuft man da nicht Gefahr, das persönliche Gewissen zu unterdrücken, gerade in Fragen der Moral?
Antwort: Das Gewissen an die Verpflichtungen zu binden, die es gegenüber der Wahrheit und der Gerechtigkeit hat, bedeutet nicht, es zu unterdrücken; im Gegenteil, eine solche Bindung bedeutet eher eine Befreiung, weil ihm dadurch die Gelegenheit gegeben wird, seine eigene Finalität und seine Pflicht zu erkennen und zu erfüllen. Die Ehrbarkeit des Gewissens liegt gerade in der freien Abwägung und dem freien Gehorsam gegenüber dem natürlichen und göttlichen Gesetz.
„Das Gewissen ist nicht von sich her Richter über den sittlichen Wert der Taten, die es anregt. Das Gewissen ist Vermittler einer inneren und höheren Norm, die es nicht selbst geschaffen hat. (…) Es ist nicht die Quelle des Guten und des Bösen. Es ist der Hinweis, die Wahrnehmung einer Stimme, die gerade deshalb die Stimme des Gewissens genannt wird. Es ist der Hinweis der Übereinstimmung der Handlungen mit dem inneren Bedürfnis des Menschen zur Wahrheit und zur Vollkommenheit zu streben. Es ist, mit anderen Worten, die subjektive und sofortige Aufforderung eines Gesetzes, das wir natürlich nennen müssen, wenn auch heute viele Menschen nichts mehr von natürlichem Gesetz hören wollen“ (sel. Paul VI., Ansprache vom 12. Februar 1969).
46. Frage: Wenn selbst praktizierende Katholiken gewisse sexuelle Praktiken schon nicht mehr als gegen die kirchliche Lehre verstoßend empfinden, wie kann man von ihnen verlangen, dass sie einer Lehre folgen, die sie nicht mehr verstehen und auch nicht mehr annehmen wollen?
Antwort: Es gibt viele Bereiche, in denen der Mensch verpflichtet ist, anzunehmen, was er nicht versteht oder verstehen will, und trotzdem bleibt die Pflicht bestehen. Die Tatsache, dass man eine Anforderung nicht versteht, entbindet einen nicht von der Pflicht, sie zu erfüllen. Der Mangel an Verständnis für ein Verbot kann höchstens die subjektive Verantwortung des Gläubigen mindern; das Verbot selbst hebt er aber nicht auf.
Wenn eine Sittenlehre von den Gläubigen nicht mehr verstanden wird, so liegt das jedenfalls nicht an der Lehre; die Schuld tragen diejenigen, deren Aufgabe es gewesen wäre, diese Lehre klar und überzeugend zu verkünden.
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Angaben zur Handreichung:
Aldo di Cillo Pagotto/Robert F. Vasa/Athanasius Schneider: Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der Synode. Vorwort von Jorge A. Kardinal Medina, Edizioni Supplica Filiale, Roma 2015, www. supplicafiliale.org
Die gedruckte Ausgabe in deutscher Sprache kann angefordert werden bei:
Deutsche Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP)
Gladiolenstrasse 11
60437 Frankfurt am Main
segreteria.supplicafiliale [a] outlook.com
www.tfp-deutschland.org
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana
Jedes Gewissen braucht von Natur aus immer eine sogenannte Gewissensbildung. Wenn diese
nicht erfolgt, so entscheidet der Mensch nach gut dünken. Wenn dann noch der Verlust des Glau-
bens oder Unwissenheit hinzukommt, ist der Weg vorprogrammiert. Der beste Beweis ist nach
wie vor, die sogenannte Königsteiner Erklärung mit ihren verheerenden Folgen. Aber daraus Leh-
ren zu ziehen, liegt nicht im Sinne derjenigen die dafür Verantwortung tragen. Das zeigen die Vor-
gaben, von Kardinal Lehmann entwickelt, von Erzbischof Zollitsch gefördert und von Kardinal Marx
verdeutlicht. Wie kann man da noch von Gewissen und Gewissensbildung sprechen ?
Gott sei es geklagt !
Richtig, aber auch diese unselige Erklärung ist nur eine Folge des Schreckenskonzils, das mit der Glaubenssicherheit aufgeräumt hat.
Wir sind in der selbstbestimmten Beliebigkeit angekommen und die meisten Bischöfe machen ganz vorne mit, aus Faulheit und Sattheit.
In Sonntagsreden werden dann die wunderbaren „Fruechte“ gelobt um sich dann wieder auf den fetten Kirchensteuereinnahmen auszuruhen.
Die Herde ist nur noch sehr sehr klein und bestimmt NICHT mehr im Kirchensteuerverein zu suchen.
Den Ausdruck „Vorrangige Option für die Familie“ finde ich gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch: Zum einen hat Vorrang die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen. Zum anderen impliziert die Formulierung, daß es darüberhinaus auch noch andere legitime Optionen gäbe, die halt nur nicht den Vorrang beanspruchen dürfen.