(Rom) Beichte bei einem Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. und Lossprechung durch einen solchen besitzt volle Gültigkeit und Rechtmäßigkeit. Dies gab Papst Franziskus heute bekannt.
Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls erklärte, hat Papst Franziskus für das Heilige Jahr der Barmherzigkeit festgelegt, daß die Verwaltung des Beichtsakramentes durch Piusbrüder rechtmäßig ist und die Lossprechung volle Gültigkeit besitzt.
Verschiedene Bischöfe haben dem Papst über die Gläubigen berichtet, die Meßorte der Piusbruderschaft besuchen, über deren guten Glauben und Sakramentenpraxis, aber auch ihrem Unbehagen in einer „pastoral schwierigen Situation zu leben“, so Papst Franziskus.
„Ich hoffe, daß in naher Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Gemeinschaft mit den Priestern und den Oberen der Bruderschaft wiederherzustellen. In der Zwischenzeit, angetrieben vom Bedürfnis dem Wohl dieser Gläubigen zu entsprechen, lege ich durch meine Anordnung fest, daß jene, die im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit das Bußsakrament bei Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. nützen, eine gültige und rechtmäßige Absolution von ihren Sünden erhalten“, so Papst Franziskus in der veröffentlichten Erklärung.
„Im Vertrauen auf die Fürsprache der Mutter der Barmherzigkeit vertraue ich ihrem Schutz die Vorbereitung auf das außerordentliche Heilige Jahr an.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana
Dazu hätte es keiner Bestätigung durch Papst Franziskus bedurft!
Im Gegenteil: bei den Priestern der Pius-Bruderschaft bin ich mir absolut sicher, dass die gespendeten Sakramente gültig sind, bei diesem Papst und dem Konzilskirchen-Klerus dagegen überhaupt nicht.
Die Absolution ist gültig. Auch die Priesterweihe der Piusbrüder ist gültig. Warum also sollte man dennoch als röm.Katholik nicht die Messe der Piusbrüder besuchen? Die Piusbrüder haben sich seit Pius den X, gegen den Nachfolger Petrus gestellt. Hierzu hatten sie kein recht! Erzbischof Lefebvre hat Alle Weihen ohne Zustimmung des Papstes vollzogen, also im Ungehorsam, und dies ist der Kernpunkt!!
Dies ist gleichzustellen, wenn ich ungehorsam gegenüber Gott bin. Bereits P. Pio hatte Lefebvre auf dies Fehlverhalten aufmerksam gemacht und ihn gewarnt! Man soll somit, wenn man eine Hl Messe besuchen will und diese im tridentinischen Ritus wünscht was sehr lobenswert ist, diese bei den Petrusbrüdern besuchen. Man wird dies in Zukunft immer mehr und besser erkennen, wie wichtig der Gehorsam „Gott“ gegenüber ist. Wenn ein Papst eigenmächtig und gegen Gottes Gebote sowie der Glaubenswahrheiten handelt und spricht, wem bin ich dann wohl mehr verpflichtet?!
Ich dachte, daß schon bisher (bereits wiederholt festgestellt?) die Priester der Bruderschaft St. Pius X. die Sakramente gültig spenden, auch wenn sie suspendiert sind!?
M.M.n. kann ein Papst nur über die Gültigkeit der Priesterweihe aber nicht über die der gespendeten Sakramente bestimmen?
3. Frage: Endet dann diese „barmherzige Genehmigung“ mit dem Ende des Barmherzigkeitsjahres wieder?
wahrscheinlich nicht, denn sie hoffen, die Bruderschaft bis dahin im Kasten zu haben.
1) Für eine gültige Eheschließung und Beicht-Absolution braucht es nicht nur die gültige Priesterweihe, sondern auch eine Erlaubnis durch den Diözesanbischof. Gegenwärtig hat kein FSSPX-Priester diese Vollmacht und daher können diese – außer in articulo mortis – eigentlich keine Sünden vergeben. Die FSSPX führt aber das „Ecclesia supplet“-Argument an, das besagt, dass man bei vielen Bischöfen und Priestern nicht (mehr) beichten gehen könne/dürfe, weil diese a) vielleicht gar nicht gültig geweiht sind, b) manches nicht mehr als Sünden bezeichnen (Intentionsfehler), c) eine zweifelhafte/ungültige Absolutionsformel verwenden. Das stellt einen Notstand dar und für solche Situationen ergänzt (supplere) die Kirche die Jurisdiktion, auch wenn man diesen Notstand nur irrtümlich annimmt (Rechtsgrundlage: cann. 144, 966, 1111 § 1 CIC/1983). Dies betrifft aber nur die Sakramente der Ehe und Beichte, denn für alle übrigen fünf braucht es für die gültige Spendung keine Erlaubnis des Bischofs.
2) Antwort ergibt sich aus 1).
3) Sieht so aus, wobei diese Regelung aber in ihrer Perspektive ausdrücklich über das Heilige Jahr hinausgeht (Radio Vatikan). Aber wenn man ein Vertreter von ‚Ecclesia supplet‘ ist (so wie ich), dann ist das eigentlich sowieso uninteressant, wobei es aber ein eindrucksvolles Zeichen ist.
Vergelt‚s Gott für diese erhellenden Antworten!
Erstaunlich, wie Papst Franziskus der Piusbruderschaft so nebenbei das gewährt, was Papst Benedikt XVI. ihr nicht ausdrücklich gewährte, sondern nur duldete. Die ganzen Jahre hindurch seit der Exkommunikation Msgr. Lefebvres und dem Motuproprio Ecclesia Dei Afflicta galt, dass die Gläubigen gemäß Kirchenrecht nicht berechtigt waren, bei Priestern der Piusbruderschaft zu beichten (von den Ausnahmen Todesgefahr u.dgl. brauchen wir jetzt nicht zu reden), und ich weiß von einer Reihe gewissenhafter Katholiken, die sich wegen dieser irregulären Situation davon abhalten ließen, bei der FSSPX die Sakramente zu empfangen, obwohl sie dem alten Ritus zuneigten.
Hier steht auch etwas zur Frage der Absolution nach einer Abtreibung:
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/papst-priester-duerfen-abtreibungen-vergeben-13779826.html
@siri
Wer so wie Sie derart herablassend über Papst und Kirche spricht ist kein Katholik.
Da stimme ich Ihnen zu.
Na dann – dann ist ja alles bestens und die „Tradition“ kann unbesorgt „zurück in Kirche“ kommen!
Das Beictsakrament war allerdings nach dem alten CIC in jedem Notfall gültig, auch bei suspendierten oder exkommunizierten Priestern.
das Gesetz ist für Menschen da und nicht die menschen für das Gesetz.
Dass aber die Revision 1983 diesen Notfall auf eine tödliche Bedrohungssituation einengte kann einen schon wundern – aber ganz so wild scheint es F. damit ja auch nicht zu haben…
Um Beichte hören zu dürfen, bedarf jeder Priester der Vollmacht des Ortsbischofs seiner Diözese, weil dieser die Jurisdiktionsgewalt besitzt. Weil die Piusbruderschaft aber keine eigene Jurisdiktion besitzt (was sie selbst auch nicht behautptet) und bisher auch keinen geregelten kirchenrechtlichen Status hat, haben ihre Priester de iure nicht die Erlaubnis, Beichte zu hören. Die FSSPX selber beruft sich auf eine gegenwärtige Notstandssituation in der Kirche, um zu legitimieren, dass ihre Priester überall die Beichte abnehmen, womit sie aber keine Jurisdiktionsgewalt beansprucht. Rom sieht das natürlich anders. Da aber der Heilige Vater die höchste Jurisdiktionsgewalt besitzt, kann er durchaus die Erlaubnis zusprechen, wie er es jetzt eben getan hat. Diesen Zuspruch beschränkt er expressis verbis auf das kommende Jahr der Barmherzigkeit, wobei er ja erklärtermaßen hofft, dass es in dieser Zeit zu einer Rekonziliation kommen wird. Beten wir, dass das geschieht und die FSSPX so mit Gottes hilfe noch fruchtbarer für die Kirche wirken kann!
Es kommt beim Bußsakrament (und der Eheassistenz) nicht nur auf gültige Priesterweihe an, sondern auch darauf, die Beichtvollmacht zu besitzen. Das weiß auch die Piusbruderschaft und hat deshalb auch immer so argumentiert, man hätte nur eine außerordentliche Jurisdiktion, das Bußsakrament zu spenden (und Ehen einzusegnen). Während des Hl. Jahres hat sie jetzt eine ordentliche Beichtjurisdiktion direkt durch Papst Franziskus. Außerdem hat Papst anscheinend für dieses Hl. Jahr auch die nachkonziliare Bestimmunh aufgehoben, dass man täglich nur einmal einen vollkommenen Ablass gewinnen kann. Denn ein Häftling tritt ja mehrmals täglich durch die Tür seiner Zelle ein und aus und kann dabei jedesmal an Gott den Vater denken, und man kann auch mehrmals am Tag mehrere geistliche und leibliche Werke der Barmherzigkeit vollbringen.
Absolutio temporaria?
Diese Entscheidung ist heikel und verstörend. Man fragt sich unwillkürlich, und was ist nach dem Jahr der Barmherzigkeit? Und was waren die früheren Lossprechungen, waren die nicht gültig?.
Gut gemeint ist nicht immer gut.
Die Entscheidung dient ausschließlich dazu noch mehr Verwirrung zu stiften.
1. Denn sie stellt eine Art neuer Exemption dar und zwar für eine Gemeinschaft, die außerhalb der kanonischen Strukturen der Kirche steht, ein Novum.
Denn nur die Ortsbischöfe können die Juristiktion (potestas) erteilen, welche von der Weihe (ordo) zu unterscheiden ist.
2. Alle anderen Sakramente der FSSPX, außer der Ehe, sind gültig aber iilegitim bzw. nicht würdig (illicite). Papst Franziskus erklärt aber, dass die Beichte ab 1.09.2015
sowohl gütlig als auch rechtmäßig ist.
Wie soll das gehen? Bei einer kanonischen Unregelmäßigkeit und bei suspendierten Priestern, die suspendiert bleiben.
Vielleicht kann mir das ein Kirchenrechtler erklären?
Chaos, Chaos, Chaos
Dieses Papstschreiben zur Eröffnung des Barmherzigkeitsjahrs sieht wieder nach einem genialen Streich aus, mit dem Papst Franziskus schwuppdiwupp eine Menge Fliegen auf einmal klatscht. Unter dem Anschein der Bescheidenheit spielt er seine Suprematie aus wie lange kein Papst vor ihm. In diesem Schreiben ist es seine geistliche Vollmacht über die Kirche, ohne Rücksicht auf Feinheiten des Kirchenrechts. Bei Papst Franziskus kann ich mir vorstellen, dass er „Unam Sanctam“ aus der Truhe des Depositum fidei hervorzieht und auch das zeitliche Schwert der Päpste wieder zückt. Anzeichen gibt es dafür. Wie er sich für die UNO und andere internationale Organisationen stark macht, das ist reine Politik und hat mit dem Seelenheil nur abträglich zu tun. Noch in diesem Monat tritt er vor der UNO auf und als erster Papst auch vor dem US-Kongress.
Am Montag, 31.8., hielt Papst Franziskus eine virtuelle Audienz mit Amerikanern ab, ein Novum: https://www.youtube.com/watch?v=mwKMvkp0fLM
(Bin sehr aufgeschlossen für die modernen Kommunikationsmittel, aber diese Leute vor dem großen Papstbildschirm vorne in der Kirche, ich find’s gruselig, creepy.
Die Leute in der Kirche singen und klatschen vor dem Bildschirm: „I see it, I feel it, the Pope is here“. Es ist es noch nicht, aber es ist auf dem Weg dahin, vielleicht schon dicht davor: die Anbetung des Bildes in der Offenbarung des Johannes.
Die Anbetung des Bildes findet schon seit Erfindung des Fernsehgerätes statt!
@Josephus: Im Prinzip ist die Beichtvollmacht immer zeitlich begrenzt und muss dann eben wieder erneut erteilt werden. Oft wird sie aber auch usque ad revocationem erteilt. Sie kann auch anders als zeitlich begrenzt sein. Früher durften zB Neupriester eine gewisse Zeit lang nur Beichten von männlichen Personen hören.
@Tradition und Glaube. Nur für Eheassistenz und Beichte ist die Jurisdiktion zur Gültigkeit miterforderlich. Für alle anderen nicht. Selbstverständlich kann der Papst auch unmittelbar die Beichtvollmacht erteilen. Ich denke er tut dies, weil er beabsichtigt, in absehbarer Zeit die irreguläre, kanonische Situation der Piusbruderschaft zu überwinden. Vermutlich auch auf überraschend unkonventionelle Weise. Denn als Inkardinationsverband hat er sie de facto hiermit schon anerkannt. Denn wer sollten sonst denn „die Priester und Oberen“ der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ sein, auf die sich die erteilte Vollmacht bezieht?
Liberale und Katholiken haben unterschiedliche Religionen.
Wenn nun ein Liberaler einem Katholiken erlaubt, seine Religion auszuüben, verwirrt dies.
Tridentinus, haben Sie eine Erklärung?
Bei diesem doppelzüngigen Vorgehen von Franziskus sollten doch alle Alarmglocken läuten! Er streicht den Tradis den Honig um den Mund, damit diese ihn nicht zu weit aufmachen wegen der Beichtfreigabe zugunsten der Kindsmörder und zieht ihnen noch den Speck durch die Nase damit sie den Schwefelgeruch im neuen römischen Heim für dersertierte Kinder nicht allzusehr in der Nase beisst.
Jetzt seien Sie doch nicht mal so pessimistisch! Papst Franziskus ist ein Papst der Überraschungen und wer weiß, vielleicht auch der Papst des 3. Geheimnisses, der noch den Märtyrertod erleiden muss.……Geben Sie ihm eine Chance und gewähren
Sie ihm wenigstens etwas Vertrauensvorschuss!
Schon die Überschrift zum Artikel gibt nicht den korrekten Sachverhalt wieder:
Der Heilige Vater äußert nicht eine Meinung über die Gültigkeit der SSPX-Beichten, sondern er setzt Recht und erklärt, Recht setzen zu wollen. Kraft seines Amtes ist er es, der diesen Beichten Gültigkeit für die Dauer des Heiligen Jahres verleiht.
Möge es in dieser Gnadenzeit zu einer dauerhaften Einigung kommen!
Es geht auch viel um Vertrauensschutz, wenn ich gutgläubig beichte. Anders wäre es etwa, wenn ich in einer Art Trotzreaktion „grad extra“ zu den Piusbrüdern gehe und gar der romtreuen Kirche eben diese Fähigkeit zur gültigen Lossprechung abspreche …
@Franz: Dass alle Priester und nicht nur die Diözesanpriester und bestimmte bevollmächtigte Priester von der Abtreibung lossprechen können, ist doch gut. Meist sind die betroffenen Personen eher fernstehend. Wenn diese dann noch besondere Barrieren überwinden müssen, um mit Gott und der Kirche versöhnt zu werden, ist das ein rein juristisch anmutendes Hindernis, das Gutwillige abstoßen kann. Dass diese Fakultält im Heiligen Jahr allen Priestern, die die Beichtvollmacht haben, gegeben wird, ist eben echter Seeleneifer, ebenso wie die Geste genüber der FSSPX, die aus Sicht des Papstes nur sicherstellt, dass die Beichten auch unzweifelhaft gültig sind. Und tatsächlich hat die Bruderschaft jetzt ordentliche Beichtvollmacht, wo sie vorher nur außerordentliche besaß und auch selbst beansprucht hat.
Und auch aus Sicht des Generalhauses können jetzt auch alle anderen Katholiken ohne Scheu und Bedenken bei Piuspatres beichten.
Übrigens denke ich nicht, dass diese Beichtvollmacht auf das Hl. Jahr beschränkt bleibt. Eher wird Franziskus zwischenzeitlich eine ebenso unkonventionell-unerwartete Gesamtlösung finden. Er liebt irgendwie Paradoxien, und das finde ich durchaus nicht schlecht. Viele Tradis können darauf kaum reagieren, so irritiert sind sie in einer Art mangelnder geistiger Regsamkeit und Flexibilität.
Oben muss es natürlich Diözesanbischöfe heißen.
Die Frage die sich mir stellt ist:
Hat Franziskus überhaupt Jurisdiktionsvollmacht,
1) nachdem Paul VI die dreifache Krone öffentlich abgelegt hatte und die Tiara nun auch in den Papstwappen verschwunden ist, und
2) wenn Franziskus sich selbst als „Bischof von Rom“ bezeichnet – mit Benedikt XVI in Klausur.
Dennoch ist anzuerkennen, dass sein Ruf nach Schuldbekenntnis und Buße richtig und notwendig ist – solange uns noch Gelegenheit dazu gegeben ist.
Wer und wo wohl „diese Gläubigen“ [der Priesterbruderschaft] sind, die dem Bischof der betreffenden Diözese von ihrem Unbehagen, in einer „pastoral schwierigen Situation zu leben“, berichtet haben? Man könnte meinen: in rauen Mengen, dass sie es – in sehr eigenartig anmutendem Zusammenhang – in einen päpstlichen Brief mit universaler Bedeutung geschafft haben.
Dabei erfahren sie doch gerade von diesen Diözesanbischöfen ringsum Abweisung wenn es darum geht, für ihre Hochzeit oder das Totenamt eines Angehörigen die Kirche des betreffenden Heimatortes zu beanspruchen!
Auch wenn der ehemalige Erzbischof von Buenos Aires auf eine unerklärliche, jedenfalls nur ihm mögliche Art den „Narren“ an der SSPX gefressen hat, finde ich die Begründung wenig glaubwürdig, eher soll und etwas zugedeckt werden.
1. Haben sich solcherart gestimmte Gläubige spätestens 1988 von der Priesterbruderschaft abgewandt – oder aber diese Generation ist zwischenzeitlich verstorben.
2. In meiner Beobachtung sehen die Gläubigen ganz selbstverständlich den Generaloberen in der Autorität, die – wären sie in die Bistumsstruktur eingebunden – dem Diözesanbischof zukommt. Erst recht, da der amtierende Generalobere selber die Bischofsweihe empfangen hat.
Wenn ich richtig rechne, findet 2016 ein ordentliches Generalkapitel mit Generalratswahlen statt. Eine Amtsperiode dauert 12 Jahre. Mgr. Fellay wird dannzumal 24 Jahre Generaloberer sein.
Falsch: 2018.