(Rom) Bereits die Relatio finalis der außerordentlichen Bischofssynode von 2014 hatte durch zweideutige und irreführende Behauptungen Zweifel und Verwirrung gestiftet. Im Instrumentum laboris der XIV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode zum Thema „Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ werden weitere problematische Stellen hinzugefügt (siehe dazu „Obskure Passage“ im Arbeitspapier der Synode – Kritik an Kaspers „Bußweg“).
Eine solche Stelle ist auch der Paragraph 137. Wörtlich heißt es dort:
137. Angesichts des in Humanae Vitae enthaltenen Reichtums an Weisheit ergeben sich im Hinblick auf die in ihr behandelten Fragen zwei Pole, die beständig miteinander zu verbinden sind: Auf der einen Seite die Rolle des Gewissens, das als Stimme Gottes verstanden wird, die im menschlichen Herz wiederhallt, das dazu erzogen ist, auf sie zu hören; auf der anderen Seite die objektive moralische Anweisung, welche es verbietet, die Zeugung als etwas zu verstehen, über das willkürlich, unabhängig vom göttlichen Plan zur menschlichen Fortpflanzung, entschieden werden kann. Wenn die Bezugnahme auf den subjektiven Pol vorherrscht, riskiert man leicht egoistische Entscheidungen; im andern Fall wird die moralische Norm als eine untragbare Last erlebt, die nicht den Erfordernissen und der Möglichkeit des Menschen entspricht. Die Zusammenführung der beiden Aspekte, die mit der Begleitung eines kompetenten geistlichen Führers gelebt wird, könnte den Eheleuten dabei helfen, Entscheidungen zu treffen, die zutiefst menschlich sind und dem Willen des Herrn entsprechen.
Das hier angesprochene Problem ist das moralische Urteil der Ehepartner im Hinblick auf die Umsetzung der katholischen Ehelehre, wie sie in der Enzyklika Humanae vitae zum Ausdruck kommt.
Es scheint, als wolle der Autor des Instrumentum laboris einerseits „egoistische Entscheidungen“ abwenden, die eine Folge eines vorherrschenden „subjektiven Pols“ sind, andererseits verhindern, daß die Eheleute sich von einer „untragbaren Last, die nicht den Erfordernissen und der Möglichkeit des Menschen entspricht“ erdrückt fühlen.
Als Lösung wird die Zusammenführung von „zwei Polen“ vorgeschlagen: „Auf der einen Seite die Rolle des Gewissens, das als Stimme Gottes verstanden wird, die im menschlichen Herz wiederhallt, das dazu erzogen ist, auf sie zu hören; auf der anderen Seite die objektive moralische Anweisung, …“.
Wo liegt die Zweideutigkeit?
Die Stimme des Gewissens ist nicht ein Pol, der „zu verbinden“ ist, sondern selbst bereits die Verbindung zwischen dem ewigen Gesetz Gottes mit einer besonderen Situation. Das Gewissen ist die Entscheidung der Vernunft, die die moralische Qualität einer Handlung erkennt. Auf diese Weise ist sie Widerhall der Stimme und des Handelns Gottes. Es ist daher nicht möglich, das, was als gut zu tun erkannt wurde, erst durch eine objektive moralische Anweisung zu „überprüfen“, denn das ist bereits geschehen. Eine solche zusätzliche Überprüfung läuft Gefahr, einer Situationsethik zu verfallen.
So sehr der Autor des Instrumentum laboris auch den „Reichtum an Weisheit“ von Humanae vitae betont, versucht er ihn mit einem ausgeklügelten Sophismus zu umgehen: mit einer erneuten Überprüfung dessen (auf welcher Grundlage wird nicht klar), was das rechte Gewissen, die Stimme Gottes, bereits als moralisch gut oder böse erklärt hat.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Man soll Ehescheidungen nie gutheißen; so etwas ist nicht nur etwas Privates, sondern hat eine verheerende Auswirkung auf ganze Familien und auf die ganze Gesellschaft. Speziell wenn auch Kinder betroffen sind.
Sie haben vollkommen Recht! Leider haben die schwächsten bei solchen Entscheidungen keine Lobby und werden nicht gefragt. Die Folgen für die Kinder zeigen sich früher oder später und müssen dann therapiert werden. Erschreckend ist für mich, wie versucht wird, dass Wort Gottes immer wieder zu verdrehen. Dabei sagt der KKK wie auch die Bibel eindeutig und unmißverständlich, was Gottes Wort seit über 2000 Jahren dem Menschen mit auf dem Weg gibt. Warum fällt es uns so schwer, eine Ehe auch dann weiter zu führen, wenn nicht mehr alles so glatt läuft? Versprechen sich die Eheleute nicht, dass sie in guten aber auch SCHLECHTEN Tagen zusammenhalten? Jesus drückt es so aus: „Was Gott verbunden hat, dass darf der Mensch nicht trennen.“ Meine Eltern meinten immer (bei 7 Kindern):„Drum prüfe, wer sich ewig bindet.“ Also, egal ob Papst, Kardinal, Bischhof, Priester oder sonstige Christen, Jesu Wort bitte ernst nehmen, NICHT dem Zeitgeist hinterherlaufen und einfach auch die schlechten Tage miteinander durchstehen. Meine Frau und ich machen das seit 35 Jahren – es funktioniert.
Josef, das ist sehr gut! So hat das Wort „Treue“ noch Bedeutung!
Der Katechismus über die Gewissensbildung:
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„Die Gewissensbildung
1783
Das Gewissen muß geformt und das sittliche Urteil erhellt werden.
Ein gut gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahrhaftig.
Es folgt bei seinen Urteilen der Vernunft und richtet sich nach dem wahren Gut,
das durch die Weisheit des Schöpfers gewollt ist.
Für uns Menschen, die schlechten Einflüssen unterworfen und stets versucht sind, dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen, ist die Gewissenserziehung unerläßlich.
1784
Die Erziehung des Gewissens ist eine lebenslange Aufgabe.
Schon in den ersten Jahren leitet sie das Kind dazu an, das durch das Gewissen wahrgenommene innere Gesetz zu erkennen und zu erfüllen.
Eine umsichtige Erziehung regt zu tugendhaftem Verhalten an.
Sie bewahrt oder befreit vor Furcht, Selbstsucht und Stolz,
falschen Schuldgefühlen und Regungen der Selbstgefälligkeit,
die durch menschliche Schwäche und Fehlerhaftigkeit entstehen können.
Gewissenserziehung gewährleistet die Freiheit und führt zum Frieden des Herzens.
1785
Bei der Gewissensbildung ist das Wort Gottes Licht auf unserem Weg.
Wir müssen es uns im Glauben und Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen.
Auch sollen wir unser Gewissen im Blick auf das Kreuz des Herrn prüfen.
Wir werden dabei durch die Gaben des Heiligen Geistes
und das Zeugnis und die Ratschläge anderer unterstützt
und
durch die Lehre der kirchlichen Autorität geleitet[Vgl. DH 14].“
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