(Warschau) Bogdan Chazan gehört zu den bekanntesten und renommiertesten Ärzten Polens. Dennoch wurde der Direktor eines Krankenhauses in Warschau entlassen. Der Arzt hatte aus Gewissensgründen eine Mitwirkung an der Tötung eines ungeborenen Kindes verweigert. Chazan erhob gegen die Entlassung Einspruch und bekam recht. Nun fordert er die Wiedereinstellung.
„Bogdan Chazan hat sich keine professionellen Fehler zuschulden kommen lassen“, indem er sich auf die Gewissenfreiheit berief und die Durchführung einer Abtreibung am Krankenhaus zur Heiligen Familie in Warschau verweigerte. Nach einem Jahr der Untersuchungen kam die zuständige Disziplinarkommission zu diesem Schluß. Damit wurde der Arzt rehabilitiert, dessen Fall 2014 die Zeitungen füllte.
Abtreibungsforderung und Chazans Gegenvorschlag
Bogdan Chazan ist nicht nur ein angesehener Arzt, sondern auch einer der bekanntesten polnischen Lebensschützer in der Ärzteschaft. Eine Frau erstattete Anzeige gegen ihn, weil er sich weigerte, ihr durch künstliche Befruchtung gezeugtes Kind zu töten. Die Frau erklärte, daß ihr ungeborenes Kind schwere Mißbildungen aufweise. Einer der wenigen Fälle, in denen die polnische Gesetzgebung die Tötung des Kindes erlaubt. Nachdem ein Krankhaus sich geweigert hatte, die Abtreibung durchzuführen, begab sich die Frau in das Krankenhaus, das Bogdan Chazan leitete.
Der Arzt erklärte der Schwangeren, daß es durch einen sofortigen Eingriff nach der Geburt Chancen gebe, das Leben des Kindes zu retten. Ebenso versprach er der Frau, sie persönlich während der ganzen Schwangerschaft zu betreuen. Als die Schwangere ablehnte und dennoch auf einer Tötung des Kindes beharrte, berief sich Chazan auf das Recht der Gewissenverweigerung und weigerte sich, der Frau einen Arzt zu nennen, der bereit wäre, die Abtreibung durchzuführen. Die Frau brachte schließlich das Kind im Bielanski-Krankenhaus zur Welt. Nach wenigen Tagen starb das Neugeborene.
Gewissensverweigerung und Entlassung
Die polnische Verfassung erkennt den Ärzten ein Recht auf Gewissensverweigerung zu, zwingt sie aber, auf Nachfrage einen Arzt zu nennen, der Abtreibungen durchführt. Dieser Zwang, Werbung für Abtreibungsärzte zu machen und durch diese Information am Tod eines Kindes mitzuwirken, gehört zu den umstrittensten Fragen in der polnischen Abtreibungsdiskussion. Die polnische Ärztevereinigung wandte sich bereits mit der Forderung an den polnischen Verfassungsgerichtshof, diese Bestimmung abzuschaffen.
Im August 2014 verfügte die Oberbürgermeisterin von Waschau, Hanna Gronkiewicz-Waltz, die Entlassung von Bogdan Chazan und verhängte ein Bußgeld von 17.000 Euro. Gronkiewicz-Waltz gehört der rechtsliberalen Bürgerplattform (PO) an. Sie gehört im Europäischen Parlament zur Fraktion der Europäischen Volkspartei, gilt in ethischen und bioethischen Fragen jedoch als unsicherer Kantonist. Die Entscheidung zur Abstrafung eines bekannten Pro-Life-Arztes wurde von Lebensrechtsorganisationen als politisches Signal gegen den Lebensschutz interpretiert.
„Sonst können wir das Krankenhaus gleich nach dem Bolschewisten Dserschinski umbenennen“
„Das ist eine ungerechte Strafaktion, vor allem wenn man bedenkt, daß in Polen die große Mehrheit der Ärzte aus moralischen Gründen eine Mitwirkung an der Abtreibung verweigert. Unter meiner Leitung hat sich das Krankenhaus zu einem der modernsten und beliebtesten Krankenhäuser Warschaus entwickelt. Ein Krankenhaus, in dem ich aber keine Abtreibungen durchführen will. Ansonsten müßten wir das Krankenhaus statt zur Heiligen Familie nach Felix Dserschinski umbenennen.“ Mit diesen Worten kommentierte Chazan im vergangenen Jahr seine Entlassung. Der Pole Felix Dserschinski war ein kommunistischer Berufsrevolutionär und Chef der berüchtigten sowjetischen Geheimpolizei Tscheka.
„Ich fordere meinen Arbeitsplatz zurück“
Nach einem Jahr wurde Bogdan Chazan von der zuständigen Disziplinarkommission freigesprochen. Der Arzt hatte sich nichts zuschulden kommen lassen, was seine Entlassung rechtfertigen würde, so der Entscheid der Kommission. Auch die Staatsanwaltschaft, der der Fall 2014 zur Anzeige gebracht wurde, hat die Ermittlungen gegen den Arzt schon längst eingestellt. Chazan fordert nun seine Stelle zurück.
Die Stadtregierung von Warschau weigert sich jedoch, seine Entlassung rückgängig zu machen mit der Begründung, daß Chazan nicht nur Arzt, sondern auch Krankenhausdirektor war. Als solcher habe er sich an das Gesetz zu halten. Chazan ist entschlossen, den Kampf gegen die Stadtregierung fortzusetzen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi
Halleluja!
Beten wir dafür, dass Dr. Bogdan Chazan an seinen Platz zurückkehren kann und somit ein Zeichen für die Würde des Lebens gesetzt wird!
Wenn der Arzt den Prozeß gewonnen hat, wird er wieder eingestellt werden müssen. Polen ist doch schon längst ein Rechtsstaat.
@ Reinhold,
Sie haben die Finte übersehen, die im Gesetz eingebaut ist und die die katholischen Abgeordneten durchgehen ließen: Nennen eines Abtreibers!
Oberbürgermeisterin und Stadtverwaltung werden auf Steuerzahlerkosten bis in die letzte Instanz mauern.
Auch so schaut Rechtstaat aus. Die Ideologen haben das Sagen.