(Rom) In der Pfarrkirche zum heiligen Georg von Porcia in Friaul (Diözese Concordia-Pordenone) wurde am 30. Mai eine priesterlose „Messe“ gefeiert. Der „kuriose und äußerst rare“ Vorfall ereignete sich, als die Gläubigen am Samstagabend um 18 Uhr der Vorabendmesse beiwohnen wollten. Als der Priester auch nach mehreren Minuten nicht eintraf, wurden Gläubige selbst aktiv und begannen selbst die „Messe zu feiern“. Dem Wortgottesdienst stand eine Ordensfrau vor, so der Messaggero del Veneto.
Auch im deutschen Sprachraum gibt es Pfarreien, in denen Diakone oder Pastoralassistentinnen im Altarraum wichtiger scheinen, als der zuständige Pfarrer. Fehlt der Pfarrer, zieht an manchen Orten die Pastoralassistentin mit Albe und einer Art Stola ein. Im Altarraum, in dem sie während der heiligen Liturgie keinen Zugang haben sollte, scheint sie dann Herrin. Am Altar mimt sie den Priester. Die Grenzen zwischen heiliger Messe und Ersatzfeier läßt man mancherorts absichtlich verschwimmen. Jüngere Gläubige, denen keine gründliche Unterweisung zuteil wurde, wissen nicht einmal von einem Unterschied. Daraus entsteht eine gefährliche Mischung aus Selbstbetrug der Akteure und Betrug an den Gläubigen, die nicht nur das Sonntagsgebot betrifft.
Tatsache ist, daß im deutschen Sprachraum von einem Teil der hauptamtlichen Kirchenfunktionäre in Zusammenarbeit mit Teilen des Klerus latent auf eine Verdrängung der Priester und auf eine Klerikalisierung von Laien, besonders Frauen hingearbeitet wird. Hinter einer formalen kirchenamtlichen Fassade ist daher nach den Intentionen zu fragen. Grundsätzlich stellt sich das Problem nur in der ordentlichen Form des Römischen Ritus, der für eine Aufweichung und innere Zersetzung anfällig scheint. Ein Aspekt, der im Vergleich zwischen ordentlicher und außerordentlicher Form des Römischen Ritus bedenkenswert ist. Dazu gehört auch die Verdrängung des Priesters aus der Sakramentenverwaltung.
„War das eine gültige Messe?“
Was im deutschen Sprachraum an Wortgottesdiensten und Wort-Gottes-Feiern üblich ist, ist in weiten Teilen Italiens völlig unbekannt. Daraus ergaben sich eine Reihe von Fragen. Pfarrer Daniele Fort, zuständig auch für die Nachbarpfarrei Rorai Piccolo, hatte dem Aushilfspriester versehentlich einen falschen Tag mitgeteilt, während er selbst an jenem Tag eine Pilgergruppe nach Loreto begleitete.
Irren ist menschlich. Daniele Fort ist seit 17 Jahren Pfarrer an der Georgskirche von Porcia. Ein solcher Fehler war noch nie vorgekommen. In Porcia wurde von Gläubigen jedoch die Frage aufgeworfen, ob diese selbstgestaltete „Messe“ gültig ist. „Nein“, das sei in der Diözese völlig unüblich, erklärte der Pfarrer der Tageszeitung. „Vielleicht in manchen Kirchen im Gebirge kann es so schon vorgekommen sein. Technisch gesehen nennt sich das Wort-Gottes-Feier in Erwartung des Priesters“.
Da wegen des Fehlers kein Priester kam, hätte die Ordensfrau dennoch „richtig gehandelt. Auch in Porcia haben wir bestens ausgebildete Personen, die solchen Situationen gewachsen sind. Wie man mir sagte, hat es die Ordensfrau gut gemacht“, so der Pfarrer.
Einige Gläubige äußerten Kritik. Eine priesterlose Messe sei keine Messe. Wenn es aber keine Messe war, dann hätten die Anwesenden auch nicht ihre Sonntagspflicht erfüllt. „Ich habe am Sonntag die Messe besucht“, wird eine Frau von der Lokalpresse zitiert. „Das am Samstag war ja keine gültige Messe.“
Der „Kompaß“ in solchen Situation sei das Directorium de celebrationibus dominicalibus absente presbytero vom 2. Juni 1988, so der Liturgiker Don Enrico Finotti gegenüber Aleteia Italien. Der deutsche Titel dieses Dokuments der Gottesdienstkongregation lautet in der Übersetzung der Deutschen Bischofskonferenz „Direktorium ‚Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester‘“.
Keine Messe
„Die heilige Messe und damit das unblutige Altaropfer, das im eucharistischen Hochgebet vollzogen wird, kann einzig und allein von einem gültig geweihten Priester (Bischof oder Presbyter) zelebriert werden. Niemand anderer kann eine Messe zelebrieren. Es ist daher unangemessen und sprachlich falsch, bestimmte Gottesdienste, die ohne Priester stattfinden, als Messe zu bezeichnen“, so Don Finotti.
Ebenso unangemessen und sprachlich falsch erscheint es, daß priesterlose Gottesdienste und von Priestern zelebrierte Messen summarisch als „Gottesdienst“ bezeichnet werden. Eine deutliche sprachliche Unterscheidung sei für die Gläubigen wichtig, erstens als korrekte Information, vor allem aber auch um den Eindruck zu vermeiden, es handle sich letztlich um dasselbe. Das ist keineswegs der Fall. Wer einem priesterlosen Gottesdienst beiwohnt, obwohl er eine heilige Messe besuchen könnte, erfüllt seine Sonntagspflicht nicht.
Im Direktorium der Gottesdienstkongregation heißt es dazu:
„21. Den Gläubigen muß der Ersatzcharakter derartiger Feiern klar sein, damit sie sie nicht für eine optimale Lösung der heutigen Schwierigkeiten oder für ein Zugeständnis an die Bequemlichkeit halten. Versammlungen und Zusammenkünfte dieser Art dürfen daher niemals an einem Sonntag an Orten gehalten werden, an denen am selben Tag schon eine Messe gefeiert wurde oder noch gefeiert wird oder am Vorabend gefeiert wurde, auch nicht in einer anderen Sprache; zudem sollten nicht mehrere derartige Versammlungen stattfinden.
22. Jede Verwechslung von Versammlungen dieser Art mit einer Eucharistiefeier ist sorgfältig zu vermeiden. Solche Versammlungen dürfen bei den Gläubigen das Verlangen nach der Teilnahme an der Eucharistiefeier nicht mindern, sondern sollen es vielmehr verstärken und eine größere Bereitschaft zur Teilnahme wecken.
23. Die Gläubigen müssen wissen, daß das eucharistische Opfer nicht ohne Priester möglich ist und daß die Kommunion, die sie bei Sonntagsgottesdiensten ohne Priester empfangen können, auf das engste mit dem Meßopfer verbunden ist. Von daher kann den Gläubigen deutlich gemacht werden, wie notwendig es ist, darum zu beten: „daß die Zahl der Ausspender der heiligen Geheimnisse wachse und sie in der Liebe des Herrn bleiben“.
Sollte kein Priester an einem Ort eine Messe zelebrieren können und es den Gläubigen aus offensichtlichen Gründen nicht möglich sein, einen anderen Meßort aufzusuchen, sei es opportun, den Gläubigen, besonders an Sonntagen, liturgischen Ersatz oder eine Andacht (Wort Gottes-Feier, Officium Divinum, Eucharistische Anbetung, Rosenkranz) unter der Leitung eines Diakons oder geeigneter ausgewählter Laien zu bieten.
„Allgemeine Bestimmungen für Sonntagsgottesdienste bei Abwesenheit eines Priesters“
„18. Wenn an einem Ort am Sonntag keine Messe gefeiert werden kann, ist zunächst zu überlegen, ob die Gläubigen eine in der Nachbarschaft gelegene Kirche aufsuchen können, um dort an der Feier der Eucharistie teilzunehmen. Diese Lösung ist auch heute noch zu empfehlen und „” soweit möglich „” beizubehalten. Erforderlich dafür ist, daß die Gläubigen „” über die große Bedeutung der sonntäglichen Versammlung unterrichtet „” sich den neuen Verhältnissen bereitwillig anpassen.
19. Auch wenn keine Messe stattfindet, ist es zu wünschen, daß den Gläubigen bei den verschiedenen Formen der sonntäglichen Versammlungen die Reichtümer der Heiligen Schrift und des Gebetes der Kirche dargeboten werden; sie sollen nicht auf die im Laufe des Jahres bei der Messe vorgetragenen Lesungen und auf die Gebete der verschiedenen Zeiten des Kirchenjahres verzichten müssen.
29. Zum Vorsteherdienst für solche sonntäglichen Versammlungen sind als erste Helfer der Priester Diakone heranzuziehen. Weil nämlich der Diakon zur Leitung und Förderung des Wachstums des Volkes Gottes geweiht ist, kommt es ihm zu, das Gebet zu leiten, das Evangelium zu verkünden, die Homilie zu halten und die Kommunion auszuteilen.
30. Wenn weder ein Priester noch ein Diakon da ist, soll der Pfarrer Laien benennen, denen die Verantwortung für solche Feiern übertragen wird, d.h. die Leitung des Gebets, der Dienst des Wortes und die Austeilung der heiligen Kommunion.
Er soll zunächst Akolythen und Lektoren dafür heranziehen, die für den Dienst am Altar und am Wort Gottes beauftragt sind. Wenn keine zur Verfügung stehen, können andere Laien „” Männer und Frauen „” benannt werden, die diesen Dienst kraft Taufe und Firmung ausüben können. Bei ihrer Auswahl ist auf ihre Lebensführung zu achten, die mit dem Evangelium übereinstimmen muß; es soll auch darauf geachtet werden, daß sie von den Gläubigen angenommen werden. Die Benennung für diesen Dienst soll gewöhnlich für eine bestimmte Zeitdauer gelten und der Gemeinde bekanntgegeben werden. Es ist angebracht, daß in einem Gottesdienst für sie gebetet wird.
Der Pfarrer soll für eine geeignete Ausbildung und Fortbildung dieser Laien sorgen und mit ihnen würdige Feiern vorbereiten.“
Tatsächlich empfiehlt das Direktorium für den Fall, daß keine heilige Messe zelebriert werden kann, den Wortgottesdienst, der durch die Kommunion abgeschlossen wird. Dazu heißt es:
„20. Von den verschiedenen Arten der Gottesdienste, die gemäß der liturgischen Überlieferung dann gehalten werden, wenn keine Meßfeier stattfinden kann, wird der Wortgottesdienst sehr empfohlen, der „” wo es angemessen erscheint „” durch die Kommunion abgeschlossen werden kann. So können die Gläubigen gleichzeitig mit dem Wort und dem Leib Christi genährt werden. „Wenn sie nämlich das Wort Gottes hören, erkennen sie, daß die Wundertaten des Herrn, die verkündigt werden, ihren Höhepunkt im Pascha-Mysterium erreichen, dessen Gedächtnis in der Messe sakramental gefeiert wird und an dem sie durch den Empfang der heiligen Kommunion teilhaben.“
In den priesterlosen Wortgottesdienst darf nichts eingefügt werden, was typisch für die Messe ist
„35. Die Feier eines Sonntagsgottesdienstes anstelle einer Messe besteht aus zwei Teilen: dem Wortgottesdienst und der Austeilung der Kommunion. In die Feier soll nichts eingefügt werden, was typisch für die Messe ist, vor allem keine Gabenbereitung und kein Eucharistisches Hochgebet. Der Gottesdienst soll so gestaltet werden, daß er ganz dem Beten dient und als eine liturgische Versammlung erscheint und nicht als ein bloßes Treffen.
36. Die Texte der Gebete und der Lesungen für den jeweiligen Sonntag oder Feiertag werden in der Regel aus dem Meßbuch und aus dem Lektionar genommen. So folgen die Gläubigen in ihrem Gebet dem Lauf des Kirchenjahres und hören das Wort Gottes in Einheit mit den anderen Gemeinden der Kirche.“
Die Hl. Messe in Radio und Fernsehen – Das Stundengebet
32. Wenn am Sonntag ein Wortgottesdienst mit Austeilung der heiligen Kommunion nicht stattfinden kann, wird den Gläubigen sehr empfohlen, „daß sie sich eine entsprechende Zeitlang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen“. In diesen Fällen können auch Radio- oder Fernsehübertragungen von Gottesdiensten eine Hilfe sein.
33. Vor allem soll man die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen Teil der Stundenliturgie „” z. B. die Laudes oder die Vesper „” zu feiern, in die auch die Sonntagslesungen eingefügt werden können. Denn wenn „die Gläubigen zur Feier des Stundengebetes gerufen werden und in ihrer Versammlung Herz und Stimme vereinen, wird in ihnen Kirche sichtbar, die das Mysterium Christi feiert“. Am Ende dieser Feier kann die Kommunion ausgeteilt werden.
Das Sonntagsgebot im Katechismus
Die Teilnahme an einer Ersatzfeier „entbindet nicht von der Sonntags- oder Feiertagspflicht, die eindeutig mit der Teilnahme an einer Heiligen Messe zusammenhängt. Von dieser Pflicht ist man nur entbunden, wenn es physisch oder moralisch unmöglich ist, an der Messe teilzunehmen. Die löbliche Teilnahme an einer Ersatzfeier bezeugt die rechte Absicht der Gläubigen an der Sonntagsmesse teilnehmen zu wollen“, so Don Finotti.
Zum Sonntagsgebot finden sich im Katechismus der Katholischen Kirche zwei grundlegende Paragraphen:
Nr. 2180: „Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn genauer: „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet“ (CIC, can. 1247). „Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird“ (CIC, can. 1248, § 1).
Nr. 2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. CIC, can. 1245]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.
Nr. 2182 Die Teilnahme an der gemeinsamen sonntäglichen Eucharistiefeier bezeugt die Zugehörigkeit und Treue zu Christus und seiner Kirche. Die Gläubigen bestätigen damit ihre Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe. Sie bezeugen gemeinsam die Heiligkeit Gottes und ihre Hoffnung auf das Heil. Sie bestärken einander unter der Leitung des Heiligen Geistes.
Nr. 2183 „Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, daß die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder daß sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen“ (CIC, can. 1248, § 2).
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Diözese Pordenone/meinbezirk.at (Screenshots)