(Rom) Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X., wurde von der Glaubenskongregation im Verfahren gegen einen Priester der Bruderschaft zum Richter erster Instanz ernannt.
Bischof Fellay selbst gab die Ernennung bei einer Predigt am vergangenen 10. Mai in Kalifornien bekannt (siehe Video). Es handelt sich um einen Fall von delicta graviora. Delicta graviora fallen in die Zuständigkeit der Glaubenskongregation. Dazu gehört unter anderem sexueller Mißbrauch Minderjähriger.
Der Generalobere der von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft nannte seine Ernennung als Beispiel für die „Widersprüchlichkeit“ Roms im Umgang mit der traditionalistischen Bruderschaft.
„Widersprüchlichkeiten“ Roms im Umgang mit Piusbruderschaft
„Wir werden als irregulär etikettiert, und das im besten aller Fälle. ‚Irregulär‘ bedeutet, daß man nichts machen kann, weshalb sie uns zum Beispiel verboten haben, in den Kirchen Roms die Heilige Messe für die Dominikanerinnen zu zelebrieren, die im Monat Februar ihre Wallfahrt machten. Sie sagen: ‚Nein, das ist nicht möglich, weil ihr irregulär seid‘. Die Personen, die uns das sagen, gehören der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei an.“
Dann fügte Fellay hinzu, daß „manchmal leider auch Priester“ sich vergehen und einer Bestrafung bedürfen. „Und wenn der Fall sehr schwerwiegend ist, müssen wir uns an Rom wenden. Daher tun wir das auch. Und was macht die Glaubenskongregation? Nun, ich wurde für diesen Fall zum Richter ernannt. Ich wurde von Rom, von der Glaubenskongregation ernannt, zu urteilen, kanonische Urteile“ zu fällen über einige unserer Priester, „die einer Gesellschaft angehören, die für sie [Rom] nicht existiert. Und so haben wir, wieder einmal, einen wirklich schönen Widerspruch!“
Die Neuigkeit liegt nicht darin, daß sich die Piusbruderschaft in delicta graviora oder Dispensierungen vom Priestertum an Rom wendet, sondern daß Rom, in diesem Fall die von Kardinalpräfekt Gerhard Müller geleitete Glaubenskongregation, Bischof Fellay zum Richter ersten Grades ernannte.
Erzbischof Pozzo: „Kein Widerspruch, sondern Schritt in Richtung Versöhnung“
Die Ernennung gilt als Aufmerksamkeit für die Piusbruderschaft, die als Versuch der Einbindung und Anerkennung zu werten ist, und die sich an das offizielle Treffen zwischen Kardinal Müller und Bischof Fellay am 23. September 2014 anschließt. Mit jener Begegnung im Vatikan wurden die im Juni 2012 eingefrorenen Gespräche zwischen dem Heiligen Stuhl und der Piusbruderschaft unter neuen Vorzeichen wieder aufgenommen.
Eine Bestätigung dafür kam von Kurienerzbischof Guido Pozzo, Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei. Vatican Insider zitierte Msgr. Pozzo mit den Worten: „Die Entscheidung der Glaubenskongregation impliziert nicht, daß die noch vorhandenen Probleme gelöst wurden, sie ist aber ein Zeichen des Wohlwollens und des Großmuts. Ich sehe keinerlei Widerspruch, sondern einen Schritt in Richtung Versöhnung.“
Bereits im vergangenen April war es in Argentinien, der Heimat von Papst Franziskus, zu einem bemerkenswerten „Zeichen“ gekommen. Der Nachfolger von Jorge Mario Bergoglio als Erzbischof von Buenos Aires und Primas von Argentinien hatte die Zustimmung erteilt, mit der die Piusbruderschaft vom argentinischen Staat als „diözesane Vereinigung“ der katholischen Kirche anerkannt wurde.
In der Wallfahrtsbasilika in Lourdes wurde der Priesterbruderschaft die Zelebration der Heiligen Messe im Rahmen ihrer großen Wallfahrt erlaubt. Der zuständige, von Benedikt XVI. ernannte Ortsbischof gilt als traditionsfreundlich.
Ecclesia Dei und die Wallfahrt der altrituellen Dominikanerinnen
Während der Bruderschaft in den Kirchen Roms die Zelebration bei der Wallfahrt der altrituellen Dominikanerinnen untersagt wurde, konnten Priester der Bruderschaft auch unter Papst Franziskus das heilige Meßopfer auch im Petersdom im überlieferten Ritus zelebrieren, allerdings ohne Gläubige.
Die Zelebration für die rund 1500 Dominikanerinnen und deren Schülerinnen durch einen Priester der Piusbruderschaft war von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei abgelehnt worden. Sie sah darin, wegen der öffentlichen Sichtbarkeit, ein „falsches Zeichen“, solange die „bestehenden Probleme nicht gelöst“ seien. Stattdessen hatte man angeboten, daß ein Priester einer Ecclesia-Dei-Gemeinschaft die Messe zelebrieren könne, was wiederum einvernehmlich von Dominikanerinnen und Piusbruderschaft abgelehnt wurde. Die Piusbruderschaft nimmt seit Jahren die geistliche Betreuung der altrituellen Schuldominikanerinnen wahr.
Die Ernennung von Bischof Fellay durch die Glaubenskongregation zum Richter in erster Instanz „ist ein Signal, daß die Gespräche zwischen Heiligem Stuhl und Piusbruderschaft Schritte vorwärts machen“, so Messa in Latino.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Cattolicbook
Es ist auf alle Fälle erfreulich, dass in Rom die Piusbruderschaft X.wahrgenommen wird und sei es
auch nur im konkreten Fall, als Richter der 1.Instanz. Gerade auch Kardinal Müller war in der Ver- gangenheit durch Kritik und Distanz zu dieser Gemeinschaft aufgefallen. Aber man hat erkannt,
dass gerade die Piusbruderschaft X. romtreuer ist, als manche Kardinale, Bischöfe und Priester.
So ist zu hoffen, dass weitere Schritte erfolgen, denn man kann auf Dauer auf eine so große Ge-
meinschaft nicht verzichten, zumal die Feinde der Kirche, innerhalb und außerhalb der Kirche, so
stark sind wie noch nie.
O, Maria hilf !!
Also irgendwie verstehe ich das alleine schon rechtlich nicht – die Bruderschaft hat doch keinen klaren Rechtsstatus in der Kirche. Sie hat ja nicht einmal für sich selbst eine klare Rechstverfassung – jedenfalls nicht nach den üblichen Verfasstheiten in der Kirche. –
Wie kommt das überhaupt, dass nun die Glaubenskongregation im Spiel ist bei einem Fall von sexuellem Missbrauch durch einen Priester der FSSPX?
Wurden solche Fälle früher über Rom geklärt bei der Bruderschaft?
Ich finde die Argumentation Msgr. Fellays unlogisch und zirkulär:
„Und wenn der Fall sehr schwerwiegend ist, müssen wir uns an Rom wenden. Daher tun wir das auch. Und was macht die Glaubenskongregation? Nun, ich wurde für diesen Fall zum Richter ernannt. Ich wurde von Rom, von der Glaubenskongregation ernannt, zu urteilen, kanonische Urteile“ zu fällen über einige unserer Priester, „die einer Gesellschaft angehören, die für sie [Rom] nicht existiert. Und so haben wir, wieder einmal, einen wirklich schönen Widerspruch!“
Im Klartext: die FSSPX hat sich aus Angst, ihre Verhandlungen mit Rom zu gefährden freiwillig an Rom gewandt wegen dieser Sache. das sollte man nach dem Skandal vor ein ppar Jahren nicht zu leicht nehmen. Davor hat man in der FSSPX höchstwahrscheinlich bei sowas intern ein wenig poliert und gut. Aber nein, die „Zeichen der Zeit“ stehe anders. Um nur ja nichts heraufzubeschwören ist es doch die Bruderschaft selbst, die widersprüchlicherweise auf Rom zugeht!
Es ist doch verrückt, das nun Rom als Widersprüchlichkeit anzulasten. Rom hat Fellay mitsamt seinem Sexpriester nicht gerufen!
Und der Kardinal Müller?
Der hat wahrscheinlich gedacht: Macht doch, was ihr wollt und richtet die Ausgeburten eurer Bruderschaft selber – was haben wir damit zu tun!
„Richter erster Instanz“ – ein Treppenwitz für eine Formation, die kirchenrechtlich gar keinen Status hat! Vielleicht ernennt mich auch mal einer als „Richter erster Instanz“, einfach so, warum auch nicht?!
Und der Monsignore geht nun stolz hausieren damit: Seht, jetzt ist die Tradition schon wieder soweit in die Kirche zurückgekehrt, dass sie sogar ihre Sexpriester selber richten darf hat der Präfekt der Glaubenskongregation gesagt. Danke, liebe Gläubige, die 5 Mio Rosenkränze für die Rückkehr der Tradition in die Kirche haben schon angeschlagen!
Da Sie eingestandenermaßen „nicht verstehen“, bleiben Sie doch am besten still !
Zu recht haben Sie anderswo, bspw. betr. P. Volpi, Spekulationen zurückgewiesen. Hier aber schreien Sie sprungbereit von wegen „Sexpriester“ herum, ohne das mindeste belegen zu können!
Zu Ihrem „Klartext“: Offenbar hat sich die kanonisch errichtete Priesterbruderschaft in einem „sehr schwerwiegenden Fall“ IMMER an Rom gewandt, unabhängig der ihr gegenüber eingenommenen widersprüchlichen Standpunkte durch die römischen Behörden; deswegen wurden ja Mgr. Williamson & Co., darunter Ihr famoser Fr. Cekada, konsequent ausgeschlossen. Dass SIE diese römische Gesinnung nicht verstehen, ist klar !
Völlig unlogisch auch das, was Sie Kardinal Müller unterstellen: Würde er das wirklich denken – wozu dann Mgr. Fellay formell als erstinstanzlichen Richter bestellen, was ja einschließt, dass sich Rom im Falle eines Rekurses der Angelegenheit annehmen würde?
Richtiggehend niederträchtig aber ist Ihre Phantasterei mit den Rosenkränzen !