Glaubenskongregation ernennt Generaloberen der Piusbruderschaft zum Richter erster Instanz


Bischof Fellay und Kardinal Müller
Bischof Fel­lay und Kar­di­nal Müller

(Rom) Bischof Ber­nard Fel­lay, Gene­ral­obe­rer der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X., wur­de von der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on im Ver­fah­ren gegen einen Prie­ster der Bru­der­schaft zum Rich­ter erster Instanz ernannt.

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Bischof Fel­lay selbst gab die Ernen­nung bei einer Pre­digt am ver­gan­ge­nen 10. Mai in Kali­for­ni­en bekannt (sie­he Video). Es han­delt sich um einen Fall von delic­ta gra­vio­ra. Delic­ta gra­vio­ra fal­len in die Zustän­dig­keit der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on. Dazu gehört unter ande­rem sexu­el­ler Miß­brauch Minderjähriger.

Der Gene­ral­obe­re der von Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re gegrün­de­ten Prie­ster­bru­der­schaft nann­te sei­ne Ernen­nung als Bei­spiel für die „Wider­sprüch­lich­keit“ Roms im Umgang mit der tra­di­tio­na­li­sti­schen Bruderschaft.

„Widersprüchlichkeiten“ Roms im Umgang mit Piusbruderschaft

„Wir wer­den als irre­gu­lär eti­ket­tiert, und das im besten aller Fäl­le. ‚Irre­gu­lär‘ bedeu­tet, daß man nichts machen kann, wes­halb sie uns zum Bei­spiel ver­bo­ten haben, in den Kir­chen Roms die Hei­li­ge Mes­se für die Domi­ni­ka­ne­rin­nen zu zele­brie­ren, die im Monat Febru­ar ihre Wall­fahrt mach­ten. Sie sagen: ‚Nein, das ist nicht mög­lich, weil ihr irre­gu­lär seid‘. Die Per­so­nen, die uns das sagen, gehö­ren der Päpst­li­chen Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei an.“

Dann füg­te Fel­lay hin­zu, daß „manch­mal lei­der auch Prie­ster“ sich ver­ge­hen und einer Bestra­fung bedür­fen. „Und wenn der Fall sehr schwer­wie­gend ist, müs­sen wir uns an Rom wen­den. Daher tun wir das auch. Und was macht die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on? Nun, ich wur­de für die­sen Fall zum Rich­ter ernannt. Ich wur­de von Rom, von der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ernannt, zu urtei­len, kano­ni­sche Urtei­le“ zu fäl­len über eini­ge unse­rer Prie­ster, „die einer Gesell­schaft ange­hö­ren, die für sie [Rom] nicht exi­stiert. Und so haben wir, wie­der ein­mal, einen wirk­lich schö­nen Widerspruch!“

Die Neu­ig­keit liegt nicht dar­in, daß sich die Pius­bru­der­schaft in delic­ta gra­vio­ra oder Dis­pen­sie­run­gen vom Prie­ster­tum an Rom wen­det, son­dern daß Rom, in die­sem Fall die von Kar­di­nal­prä­fekt Ger­hard Mül­ler gelei­te­te Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, Bischof Fel­lay zum Rich­ter ersten Gra­des ernannte.

Erzbischof Pozzo: „Kein Widerspruch, sondern Schritt in Richtung Versöhnung“

Die Ernen­nung gilt als Auf­merk­sam­keit für die Pius­bru­der­schaft, die als Ver­such der Ein­bin­dung und Aner­ken­nung zu wer­ten ist, und die sich an das offi­zi­el­le Tref­fen zwi­schen Kar­di­nal Mül­ler und Bischof Fel­lay am 23. Sep­tem­ber 2014 anschließt. Mit jener Begeg­nung im Vati­kan wur­den die im Juni 2012 ein­ge­fro­re­nen Gesprä­che zwi­schen dem Hei­li­gen Stuhl und der Pius­bru­der­schaft unter neu­en Vor­zei­chen wie­der aufgenommen.

Eine Bestä­ti­gung dafür kam von Kuri­en­erz­bi­schof Gui­do Poz­zo, Sekre­tär der Päpst­li­chen Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei. Vati­can Insi­der zitier­te Msgr. Poz­zo mit den Wor­ten: „Die Ent­schei­dung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on impli­ziert nicht, daß die noch vor­han­de­nen Pro­ble­me gelöst wur­den, sie ist aber ein Zei­chen des Wohl­wol­lens und des Groß­muts. Ich sehe kei­ner­lei Wider­spruch, son­dern einen Schritt in Rich­tung Versöhnung.“

Bereits im ver­gan­ge­nen April war es in Argen­ti­ni­en, der Hei­mat von Papst Fran­zis­kus, zu einem bemer­kens­wer­ten „Zei­chen“ gekom­men. Der Nach­fol­ger von Jor­ge Mario Berg­o­glio als Erz­bi­schof von Bue­nos Aires und Pri­mas von Argen­ti­ni­en hat­te die Zustim­mung erteilt, mit der die Pius­bru­der­schaft vom argen­ti­ni­schen Staat als „diö­ze­sa­ne Ver­ei­ni­gung“ der katho­li­schen Kir­che aner­kannt wurde.

In der Wall­fahrts­ba­si­li­ka in Lour­des wur­de der Prie­ster­bru­der­schaft die Zele­bra­ti­on der Hei­li­gen Mes­se im Rah­men ihrer gro­ßen Wall­fahrt erlaubt. Der zustän­di­ge, von Bene­dikt XVI. ernann­te Orts­bi­schof gilt als traditionsfreundlich.

Ecclesia Dei und die Wallfahrt der altrituellen Dominikanerinnen

Wäh­rend der Bru­der­schaft in den Kir­chen Roms die Zele­bra­ti­on bei der Wall­fahrt der alt­ri­tu­el­len Domi­ni­ka­ne­rin­nen unter­sagt wur­de, konn­ten Prie­ster der Bru­der­schaft auch unter Papst Fran­zis­kus das hei­li­ge Meß­op­fer auch im Peters­dom im über­lie­fer­ten Ritus zele­brie­ren, aller­dings ohne Gläubige.

Die Zele­bra­ti­on für die rund 1500 Domi­ni­ka­ne­rin­nen und deren Schü­le­rin­nen durch einen Prie­ster der Pius­bru­der­schaft war von der Päpst­li­chen Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei abge­lehnt wor­den. Sie sah dar­in, wegen der öffent­li­chen Sicht­bar­keit, ein „fal­sches Zei­chen“, solan­ge die „bestehen­den Pro­ble­me nicht gelöst“ sei­en. Statt­des­sen hat­te man ange­bo­ten, daß ein Prie­ster einer Eccle­sia-Dei-Gemein­schaft die Mes­se zele­brie­ren kön­ne, was wie­der­um ein­ver­nehm­lich von Domi­ni­ka­ne­rin­nen und Pius­bru­der­schaft abge­lehnt wur­de. Die Pius­bru­der­schaft nimmt seit Jah­ren die geist­li­che Betreu­ung der alt­ri­tu­el­len Schul­do­mi­ni­ka­ne­rin­nen wahr.

Die Ernen­nung von Bischof Fel­lay durch die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on zum Rich­ter in erster Instanz  „ist ein Signal, daß die Gesprä­che zwi­schen Hei­li­gem Stuhl und Pius­bru­der­schaft Schrit­te vor­wärts machen“, so Mes­sa in Lati­no.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cattolicbook

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3 Kommentare

  1. Es ist auf alle Fäl­le erfreu­lich, dass in Rom die Pius­bru­der­schaft X.wahrgenommen wird und sei es
    auch nur im kon­kre­ten Fall, als Rich­ter der 1.Instanz. Gera­de auch Kar­di­nal Mül­ler war in der Ver- gan­gen­heit durch Kri­tik und Distanz zu die­ser Gemein­schaft auf­ge­fal­len. Aber man hat erkannt,
    dass gera­de die Pius­bru­der­schaft X. rom­treu­er ist, als man­che Kar­di­na­le, Bischö­fe und Priester.
    So ist zu hof­fen, dass wei­te­re Schrit­te erfol­gen, denn man kann auf Dau­er auf eine so gro­ße Ge-
    mein­schaft nicht ver­zich­ten, zumal die Fein­de der Kir­che, inner­halb und außer­halb der Kir­che, so
    stark sind wie noch nie.

    O, Maria hilf !!

  2. Also irgend­wie ver­ste­he ich das allei­ne schon recht­lich nicht – die Bru­der­schaft hat doch kei­nen kla­ren Rechts­sta­tus in der Kir­che. Sie hat ja nicht ein­mal für sich selbst eine kla­re Rechst­ver­fas­sung – jeden­falls nicht nach den übli­chen Ver­fasst­hei­ten in der Kirche. – 

    Wie kommt das über­haupt, dass nun die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on im Spiel ist bei einem Fall von sexu­el­lem Miss­brauch durch einen Prie­ster der FSSPX?

    Wur­den sol­che Fäl­le frü­her über Rom geklärt bei der Bruderschaft?

    Ich fin­de die Argu­men­ta­ti­on Msgr. Fel­lays unlo­gisch und zirkulär:

    „Und wenn der Fall sehr schwer­wie­gend ist, müs­sen wir uns an Rom wen­den. Daher tun wir das auch. Und was macht die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on? Nun, ich wur­de für die­sen Fall zum Rich­ter ernannt. Ich wur­de von Rom, von der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ernannt, zu urtei­len, kano­ni­sche Urtei­le“ zu fäl­len über eini­ge unse­rer Prie­ster, „die einer Gesell­schaft ange­hö­ren, die für sie [Rom] nicht exi­stiert. Und so haben wir, wie­der ein­mal, einen wirk­lich schö­nen Widerspruch!“

    Im Klar­text: die FSSPX hat sich aus Angst, ihre Ver­hand­lun­gen mit Rom zu gefähr­den frei­wil­lig an Rom gewandt wegen die­ser Sache. das soll­te man nach dem Skan­dal vor ein ppar Jah­ren nicht zu leicht neh­men. Davor hat man in der FSSPX höchst­wahr­schein­lich bei sowas intern ein wenig poliert und gut. Aber nein, die „Zei­chen der Zeit“ ste­he anders. Um nur ja nichts her­auf­zu­be­schwö­ren ist es doch die Bru­der­schaft selbst, die wider­sprüch­li­cher­wei­se auf Rom zugeht!
    Es ist doch ver­rückt, das nun Rom als Wider­sprüch­lich­keit anzu­la­sten. Rom hat Fel­lay mit­samt sei­nem Sexprie­ster nicht gerufen!

    Und der Kar­di­nal Müller?
    Der hat wahr­schein­lich gedacht: Macht doch, was ihr wollt und rich­tet die Aus­ge­bur­ten eurer Bru­der­schaft sel­ber – was haben wir damit zu tun!

    „Rich­ter erster Instanz“ – ein Trep­pen­witz für eine For­ma­ti­on, die kir­chen­recht­lich gar kei­nen Sta­tus hat! Viel­leicht ernennt mich auch mal einer als „Rich­ter erster Instanz“, ein­fach so, war­um auch nicht?!

    Und der Mon­si­gno­re geht nun stolz hau­sie­ren damit: Seht, jetzt ist die Tra­di­ti­on schon wie­der soweit in die Kir­che zurück­ge­kehrt, dass sie sogar ihre Sexprie­ster sel­ber rich­ten darf hat der Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on gesagt. Dan­ke, lie­be Gläu­bi­ge, die 5 Mio Rosen­krän­ze für die Rück­kehr der Tra­di­ti­on in die Kir­che haben schon angeschlagen!

    • Da Sie ein­ge­stan­de­ner­ma­ßen „nicht ver­ste­hen“, blei­ben Sie doch am besten still !

      Zu recht haben Sie anders­wo, bspw. betr. P. Vol­pi, Spe­ku­la­tio­nen zurück­ge­wie­sen. Hier aber schrei­en Sie sprung­be­reit von wegen „Sexprie­ster“ her­um, ohne das min­de­ste bele­gen zu können! 

      Zu Ihrem „Klar­text“: Offen­bar hat sich die kano­nisch errich­te­te Prie­ster­bru­der­schaft in einem „sehr schwer­wie­gen­den Fall“ IMMER an Rom gewandt, unab­hän­gig der ihr gegen­über ein­ge­nom­me­nen wider­sprüch­li­chen Stand­punk­te durch die römi­schen Behör­den; des­we­gen wur­den ja Mgr. Wil­liam­son & Co., dar­un­ter Ihr famo­ser Fr. Ceka­da, kon­se­quent aus­ge­schlos­sen. Dass SIE die­se römi­sche Gesin­nung nicht ver­ste­hen, ist klar !

      Völ­lig unlo­gisch auch das, was Sie Kar­di­nal Mül­ler unter­stel­len: Wür­de er das wirk­lich den­ken – wozu dann Mgr. Fel­lay for­mell als erst­in­stanz­li­chen Rich­ter bestel­len, was ja ein­schließt, dass sich Rom im Fal­le eines Rekur­ses der Ange­le­gen­heit anneh­men würde? 

      Rich­tig­ge­hend nie­der­träch­tig aber ist Ihre Phan­ta­ste­rei mit den Rosenkränzen !

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