von Clemens van Ryt
Kürzlich nahm Hubert Hecker in einem Gastbeitrag unter dem Titel „Darf Satire alles oder gehört ihr gelegentlich die Faust ins Gesicht?“ Stellung zur Frage des Umgangs mit Blasphemie. Konkreter Anlass war die Auseinandersetzung mit „Charlie Hebdo“. Die berechtigte Kritik Heckers an dieser „Satire-Dreckschleuder“ war wohltuend, der Vergleich mit den Demagogen der Französischen Revolution war Aufklärung im wahren Sinne des Wortes und der Hinweis auf ähnliche Methoden während des Dritten Reiches eine notwendige Mahnung. Allerdings gab es in dem Beitrag auch den ein oder anderen Punkt, der mich stutzig gemacht hat.
Konkret beziehe ich mich auf die Ausführungen des Autors, die den Umgang des Staates mit Blasphemie reflektieren. In diesem Zusammenhang erwähnt Hecker den Philosophen Robert Spaemann. Dieser plädiere dafür, „dass die Gefühle der Gläubigen rechtlich geschützt werden sollten, nicht der Gegenstand der Gefühle, also Gott und die Religion. Denn dafür sei der säkulare Staat weder kompetent noch zuständig.“ Ist Hecker mit Spaemann einverstanden? Zumindest nicht vollständig, da er fortfährt: „Eine solche Ausrichtung stößt aber auf die Schwierigkeiten, die oben bei dem Thema subjektives Beleidigtsein erörtert wurden.“ Dort stellt der Autor jedoch lapidar fest: Das subjektive Beleidigtsein sei „nicht justifizierbar.“ Eine grundsätzliche Kritik an dem Gedankengang Spaemanns konnte ich in dem Beitrag von Hecker jedenfalls nicht finden. Vielmehr gibt der Autor gegen eine „Verschärfung des Blasphemieparagraphen“ zu bedenken, dass „das Gesetz in islamischen Staaten vielfach gegen Minderheitsreligionen instrumentalisiert wird.“ Heckers Ausführungen gipfeln im dem Satz: „Zu bedenken ist auch, dass Jesus Christus ausdrücklich wegen ‚Gotteslästerung‘ verurteilt und hingerichtet wurde.“
Was soll man nun davon halten? Zwar lässt Hecker keinen Zweifel daran, dass seiner Ansicht nach „Künstler und Karikaturisten [, die] Religionsgemeinschaften mit Verleumdungen, Beleidigungen und Ehrverletzungen überziehen, (…) schärfer als bisher in die Schranken gewiesen werden“ sollten. Angesichts der obigen Ausführungen stellt sich mir dennoch die Frage, wo der Autor Gott und Religion metaphysisch eigentlich verortet. Hält er in seinem Fazit doch fest: „Der säkulare, religionsneutrale Staat ist für das friedliche Zusammenleben von Bürgern unterschiedlicher Weltanschauungen und Religionen zuständig. Der Schutz von Ehre und Namen Gottes (2. Gebot) ist den Gläubigen und der Kirche aufgegeben.“
Es ist nicht auszuschließen, dass ich Hecker missverstehe, doch komme ich bei diesen Worten nicht umhin festzustellen, dass hier fundamentale Prinzipien bzw. grundsätzliche Fragen der Beziehung des Staates zu Gott völlig außer Acht gelassen werden! – Auch der säkulare Staat ist Gott untergeordnet, ohne den auch er gar nicht existieren würde, und auch der säkulare Staat hat Pflichten gegenüber Gott. Ob er sich dieser Pflichten nun bewusst ist oder nicht, ob er diese wahrnehmen will oder nicht, er hat sie. Dass Gesetze missbraucht werden können, um Heckers Hinweis auf die Verurteilung Christi nochmals aufzugreifen, ist dabei nichts Neues, doch der Grundsatz, dass der Missbrauch den Nutzen einer Sache nicht aufhebt, sollte dem Autor bekannt sein. Ganz davon abgesehen scheint Hecker vergessen zu haben, dass das Gesetz, das die Pharisäer hier missbräuchlich angewendet haben, als solches biblischen Ursprungs ist.
Da jedoch die Gefahr besteht, dass ich missverstanden werde und auch weil ich mir bewusst bin, dass meine Ausführungen einer Erläuterung bedürfen, möchte ich an dieser Stelle auf einen früheren Beitrag verweisen, den ich bereits an anderer Stelle veröffentlich habe. Dieser bezieht sich zwar auf Spaemanns Blasphemie-Kritik. Da die Grundfragen jedoch die gleichen sind (zumal Hecker ebenfalls auf Spaemann Bezug genommen hat), schien es mir sinnvoll, ihn zur Erläuterung der vorliegenden Frage (leicht bearbeitet) im Folgenden erneut zu präsentieren:
Kritische Anmerkungen zu Spaemanns Blasphemie-Kritik
Schon vor einiger Zeit äußerte sich Robert Spaemann in der FAZ zu der Frage, ob Blasphemie bestraft werden solle. Neben einigem Guten muss man aufgrund seiner Ausführungen und Begründungen jedoch leider sagen, dass er sich besser nicht zu dem Thema geäußert hätte! Leider hat es dazu bisher wenig und nur verhaltene Kritik gegeben, weswegen es mir geboten schien, das Thema – trotz der inzwischen darüber vergangenen Zeit – nochmals aufzugreifen.
Spaemann beantwortet die Frage, ob Blasphemie bestraft werden solle, mit einem klaren „ja“. Er dürfte auch richtig liegen, wenn er glaubt, dass in unserem Rechtssystem Gotteslästerung eher mit Hinweis auf den beleidigten Christen und dessen verletzten Gefühlen als mit dem Hinweis auf die Beleidigung Gottes einklagbar seien.
Es gibt hier jedoch ein ähnliches Problem wie etwa bei der Frage der Religionsfreiheit; im vorliegenden Fall besteht es darin, dass Spaemann den letzteren Punkte nicht als argumentum ad hominem oder als ein in Hinblick auf das deutsche Strafrecht rein rechtsimmanentes Prinzip betrachtet, sondern – wie es scheint – als ein an sich geltendes! Schließlich begründet er seine Ansicht mit der These: „Gott braucht nicht geschützt werden. Er ist es, der schützt.“
Dies ist aber ein philosophisches Argument, denn über die Frage, ob Gott selbst geschützt werden müsse oder nicht, befindet das deutsche Gesetz nicht. Als philosophisches Argument ist es jedoch deplatziert: Erstens muss zwar nicht Gott, wohl aber seine Ehre bei den Menschen geschützt werden, die sehr wohl und offenkundig verletzt werden kann und auch laufend verletzt wird. Zweitens könnte man mit demselben Argument auch aufhören, Gott überhaupt anzubeten, denn Gott braucht auch keine Anbetung. Als Philosoph sollte Spaemann allerdings wissen, dass es so etwas wie eine Forderung der objektiven Gerechtigkeit gibt, und Gotteslästerung ist eine schwerwiegende Verletzung eben dieser Gerechtigkeit, des suum cuique in Hinblick auf Gott!
Passend zu seiner Gedankenführung behauptet Spaemann, dass es sich bei Blasphemie nicht um ein „Offizialdelikt handeln kann, bei dem es nicht darauf ankommt, ob irgendjemand sich wirklich beleidigt fühlt.“ Er mag auch hier Recht haben, wenn er von der faktischen Rechtssituation spricht, doch auch nur dann. Denn wenn es Gott gibt, ist er objektiv! Wenn Er aber objektiv ist, gelten Ihm gegenüber die objektiven Forderungen der Gerechtigkeit!
Gott ist jedoch nicht irgendwer, sondern der Schöpfer von Himmel und Erde! Damit ist Gotteslästerung aber eine Art Majestätsbeleidigung gegenüber dem Schöpfer, mit allen Folgen, die – wenigstens theoretisch – für ein Rechtssystem daraus erwachsen. Die Argumentation Spaemanns, dass der Tatbestand der Blasphemie in unserem Strafrecht keinen Platz habe, weil die Christen prinzipiell zwar bereit sein müssten, für das Bekenntnis zu Gott ihr eigenes Leben zu lassen, nicht aber das Leben des anderen, hat mit der Frage selbst eigentlich nichts zu tun und ist unsinnig!
Recht hätte Spaemann, wenn es Gott gar nicht gäbe. In dem Fall müsste man tatsächlich allein auf die Gefühle und Befindlichkeiten der Gläubigen Rücksicht nehmen, denn mit der Gotteslästerung würde dann gewissermaßen nur deren „Kulturgut“ verunglimpft. Doch schon dem Christen selbst geht es um etwas ganz anderes, was Spaemann allerdings nur andeutet.
Ginge es ihm nämlich nur um eine persönliche Beleidigung könnte man gar noch auf die Idee kommen, ihn mit dem Hinweis auf das Hinhalten der rechten Wange wieder nach Hause zu schicken. In Wirklichkeit geht es ihm jedoch um Gott, dessen Ehre – wenn es schon nicht anders geht – er dadurch zu verteidigen sucht, dass er auf seine eigenen Rechte aufmerksam macht. In diesem Sinne macht er nämlich sein Recht geltend, in seinen religiösen Gefühlen nicht verletzt zu werden. Diese Gefühle haben ihre Ursache jedoch eben im Eifer für die Ehre Gottes.
Wie weit die Bestrafung von Blasphemie als solcher in der Praxis, zumal in der pluralistischen Welt von heute und überhaupt in einem laizistischen Staat, was wir zumindest faktisch nun einmal mehr oder weniger haben, tatsächlich eingefordert werden kann oder in welchem Umfang es überhaupt sinnvoll ist, sie einzufordern, ist eine ganz andere Frage. Und nur in Hinblick darauf, wie man diese Frage beantwortet, wäre Spaemanns Ansicht, dass „sich die Religionsgesetzgebung aus guten Gründen auf den Schutz der Gefühle der Gläubigen, nicht auf den Gegenstand der Gefühle“ beziehe, zu rechtfertigen, nicht aber als Prinzip! Andernfalls wird Gott zu einer Frage subjektiven Gefühls degradiert (übrigens auch eine Form von Gotteslästerung!).
Doch das ist dann letztlich nichts anderes als ein immanenter Atheismus, da man nicht bereit ist, die Konsequenzen aus der Existenz und dem Wesen Gottes zu ziehen; ähnlich wie wenn jemand zwar die Gottheit Christi anerkennt, aber leugnet, dass Maria Gottesmutter ist: Auch ein solcher ist nicht bereit, die Konsequenzen, die sich aus der einen Lehre ergeben, anzuerkennen und auf die andere anzuwenden; damit leugnet er zwar nicht bekennend, wohl aber implizit die Gottheit Christi.
So verleugnet auch implizit, wer die Frage der Strafbarkeit von Blasphemie prinzipiell zu einer Frage der Beleidigung von Gottgläubigen herabstuft, die Existenz und das Wesen Gottes überhaupt.
Uff! Ich hatte Hecker so verstanden, dass die Justizialibilität des Tatbestandes der „Gotteslästerung“ rechtlich kaum präzise zu fassen ist!
Sein Hinweis auf den Missbrauch im Islam und im Judentum zur Zeit Jesu sollte das „illustrieren“.
Denn: wo steht denn in der Hl. Schrift ein „Gotteslästerungsparagraf“ (wie Sie behaupten)?
In den 10 Geboten wird ausgesagt, dass der, der Gott als seinen Gott anerkennt, Seinen Namen nicht missbrauchen wird (es sind Futuraussagen im Hebräischen). Ein riesengroßes Übersetzungsproblem ist die ziemlich leichtfertige Übertragung hebräischer Futuraussagen in „Soll“-Sätze! Es wird schwierig!
Dass der, der Ihn liebt, Ihn mit allem lieben wird, was er ist und hat. Das sagt das Gesetz.
Und das Gesetz gilt in Israel, einem theokratischen Gemeinwesen.
Haben wir das hier und heute in einer weitgehend atheistischen Welt denn?
Spaemann geht von dem aus, was ist: dem säkularen, im wesentlichen laizistischen Staat.
Nicht von einer Fiktion, die nun mal nicht ist.
Wie sollte man mit einem Gotteslästerungsparagrafen Muslimen und Christen gerecht werden bzw. deren Gottesbildern und das im Laizismus?
Alleine das ist schon äußerst undurchführbar.
Weiter erweitern auch Sie bereits in Ihrem Text das, was „Gotteslästerung“ sei mit einer erstaunlichen Leichtfertigkeit und demonstrieren damit genau das, wovor Hecker warnt: ruckzuck ist jeder, der nicht meiner Ansicht ist, zum Gotteslästerer verurteilt!
Sie schreiben: „…Andernfalls wird Gott zu einer Frage subjektiven Gefühls degradiert (übrigens auch eine Form von Gotteslästerung!)…“
Bitte – eine geradezu perfekte Demonstration des Problems: so ist man sehr schnell ein Gotteslästerer, nur eben immer der nicht, der schneller ist mit der Beschuldigung!!!
So haben es auch die Juden damals gemacht. So landete selbst Gott als „Gotteslästerer“ auf der Richtstätte.
Wollen wir das?
Nicht mal in einer hermetischen Gesellschaft könnte das funktionieren ohne verbrecherische Ausmaße anzunehmen. Das Mittelalter weist uns geradezu schauerliche und in höchsten Maße ungerechte Prozesse gegen angebliche Gotteslästerer und Hexen. Und auch da kamen durchaus Heilige unter die Räder…
Leider haben Sie keine praktischen Lösungen, lieber Autor. Und solange die nicht ohne Bauchschmerzen zu erreichen sind, ist es vielleicht klüger, die Lösung Spaemanns anzunehmen.
Was spricht dagegen, dass unsere Bischöfe mal die Zähne auseinanderkriegen und nicht der feigen kirchlichen Marotte, die eigenen Belange von der Staatsgewalt einholen zu lassen und sich anschl. die Hände in Unschuld zu waschen, fröhnen, als sei das Mittelalter immer noch nicht vergangen?
Hat Spaemann nicht recht?
Wieso hört man nichts aus den Purpurgewändern und Bischofssitzen?
Wo sind die Hirten, die protestieren? Und dies laustark?
Und konsequent?
Die Seilschaften aufkündigen, wenn die Sache nicht unterbleibt etc.?
Nein?
Ja, hier finge es erst an, interessant zu werden!
„Wie sollte man mit einem Gotteslästerungsparagrafen Muslimen und Christen gerecht werden bzw. deren Gottesbildern und das im Laizismus?“
Liebe Zeitschnur, Sie vergessen, daß wir einen Gotteslästerungsparagraphen haben (und in Deutschland keinen Laizismus). Das Problem ist nur, daß dieser ausschließlich Moslems schützt, da er auf die Störung des öffentlichen Friedens abstellt.
Ich stimme Spaemann auch zu, daß in unserem Staat nur die Beleidigung der Gläubigen verboten sein kann. Das sind halt Tatsachen, ob sie mir passen oder nicht. Aber das reicht doch auch schon. Würde man die gläubigen Christen vor Beleidigungen schützen, so wie Juden und Moslems, würde das die Lästerung Gottes automatisch beinhalten.
Übrigens: Hexenprozesse sind kein Produkt des Mittelalters, sondern der Renaissance und Neuzeit. Das Verbot der Magie kam aus dem Römischen Recht und hatte mit „Gotteslästerung“ nichts zu tun.
Hexenprozesse gibt es seit dem Mittelalter (http://de.wikipedia.org/wiki/Hexenverfolgung), auch wenn sie erst inflationär wurden mit der frühen neuzeit.
Eine rechtliche Verfolgung von Schadenszauberern stammt bei uns aus dem keltisch-germanischen Recht, auch die damit einhergehenden Hinrichtungspraktiken. Die alemannische Fasnet führt uns dieses Denken in Resten noch vor. An vielen Orten wird die Hexe in einem Ritual verbrannt, heute aus Stroh natürlich.
Karl der Große hatte allerdings diese alte germanische Praxis ausdrücklich verboten.
Die Definition, was Blasphemie sei, floss schon früh zusammen mit allen möglichen anderen Tatbeständen, gerade Häresie, Hexerei und Blasphemie. Das widerfuhr z.B. auch Jeanne d‘ Arc so – eine allgemeine lästerlich-hexenhafte Supersünde. Sehr lesenswerter Artikel zu dem Thema: http://pub.uni-bielefeld.de/luur/download?func=downloadFile&recordOId=2304832&fileOId=2304835
Deutschland hat zwar heute noch einen Gottesbezug in der Präambel. Faktisch aber haben wir das Recht eines laizistischen Staates.
Liebe Zeitschnur, daß weis ich alles. Der Hexenwahn stammt aus dem germanischen Bereich (wobei Jordanes Bemerkung bzgl. der Hariunna interessant ist), aber Hexenprozesse sind eben nicht typisch für das Mittelalter. Nicht nur Karl der Große hat im Capitularium de Patribus Saxonibus den Hexenwahn verboten. Auch die Inquisition bekämpfte ihn bis ins Spätmittelalter hinein.
Ein laizistischer Staat wären wir ohne Kirchensteuer. Die Kirchen sind bei uns Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ansonsten wären sie nur eingetragene Vereine.
Aber wir sollten uns nicht über Nebensächlichkeiten streiten, da wir doch größtenteils einer Meinung sind.
Mich stört nur der ewig negative Bezug zum Mittelalter da, wo er nicht angebracht ist. Im Mittelalter haben die Bischöfe ja nun wirklich den Mund aufgemacht. Mehr, als gut war.
Okay!
Ich wollte allerdings nicht generalisierend das Mittelalter negativ zeichnen.
In dieser Hinsicht aber war es negativ. Das war ja keine Zeit, die bereits selige Anschauung geboten hätte, sondern Weltzeit, ein bestimmter Abschnitt der Heilsgeschichte mit Wahn und Licht gleichermaßen.
Kommt drauf an, wen Sie meinen – aber es gab auch da feige, falsche, intrigante und hurenhafte Kleriker neben Heiligen. Warum sonst der Kampf gegen Simonie und Nikolaitismus…
Mir geht es wirklich nicht drum, Zeiten gegeneinander auszuspielen. Es ist alles Heilszeit, weil wir uns bekehren dürfen und böse Zeit, die ausgekauft werden soll (Epheserbrief).
Ich fürchte, ohne Bekenner, also solche, die laut und unerschrocken für den wahren Gott zeugen, kann man auch alles andere nicht mehr begreiflich machen. Und es ist falsch, selbstmitleidig im Sessel zu sitzen und die böse Welt zu verklagen.
Wir haben einfach zu lange die Zeit vertan mit Äußerlichem und Nebensächlichem – Sie haben recht – und nun ist es zu spät: die Welt hat keine Ahnung, wovon wir reden, was wir wollen oder gar wer Gott, der wahre Gott, ist!
Bez. den Pflichten auch eines säkularen Staates gegenüber Gott; Hw Robert Mäder in seinem Werk „Es lebe Jesus der König“ aus dem Jahre 1926:
-
„Man kann den offiziellen Verkehr von Kirche und Staat aufheben,
aber man kann niemals
den Bürger und den Staatsmanntrennen
von seinem Herrgott,
von seinem Gewissen, von seinen zehn Geboten,
von seinen religiösen Überzeugungen,
also von seiner Kirche.
Immer werden es Grundsätze sein,
nach welchen er seine Anordnungen trifft und sind diese Grundsätze
nicht katholisch,
so sind sie protestantisch, freidenkerisch, materialistisch oder sozialistisch,
also die Grundsätze einer bestimmten Religion oder Weltanschauung,
aber nie neutral.
Wie sein Gott, so seine Politik!
Wie sein Gott, so seine Gesetzbücher!
Wie sein Gott, so seine Schule!
Wie sein Gott, so seine Gerichte!
Mag es Trennung geben zwischen Kirche und Staat, Scheidung kann es keine geben.
Der Geist der Kirche muß des Staates Seele bleiben.
Was Gott verbunden, kann der Mensch nicht scheiden.
Gottes Wahrheiten und Gesetze
vom öffentlichen Leben scheiden,
ist sozialer Gottesmord.
Und sozialer Gottesmord ist sozialer Selbstmord.“
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Zur ang. „Neutralitätspflicht“ des Staates in Sachen Religion ein Auszug aus dem
„St. Athanasius-Boten“ (Nr. 9, November 2011)
-
„Der Behauptung der Freigeister innerhalb und ausserhalb der Kirche,
der Staat müsse neutral sein, er sei inkompetent in Sachen Religion,
stellen wir die zwei Aussagen der hl. Paulus gegenüber:
„Omnia in ipso constant“ ( Kol. 1,17)
alles, auch Regierungen und die öffentliche Ordnung, hat in Ihm Bestand.
Und die andere:
„Oportet illum regnare“ ( 1 Kor. 15,25 :Er soll herrschen !
Weil die Regierungen sich nicht mehr der Herrschaft Christi beugen,
fallen sie;
weil eine gottlose Horde schreit:
„Wir wollen nicht , dass Dieser über uns herrsche“ ( Lk 19,14),
weil nicht mehr anerkannt wird,
dass in keinem anderen Namen Heil ist ( Apg 4,12),
deshalb schlittern wir von Krise zu Krise in Politik.
Wirtschaft. Erziehungswesen, im Sozialbereich, auf moralisscher Ebene,
im künstlerischen Schaffen, in der Achtung der Autorität.
JESUS CHRISTUS herrscht nicht mehr.
Er hat allenfalls ein „Mitdaseinsrecht“
neben Buddha, Mohammed und irgendwelchen Sektenführern;
aber Er ist nicht mehr der König des Denkens und der König der Herzen.“
-
Das ist zwar alles verbal unglaublich „stark“ und gewaltig – aber der Berg kreist und gebiert im besten Fall eine Maus, wenn nicht eine Giftspinne.
Was soll dabei herauskommen? Praktisch – meine ich?
Und theologisch höchst bedenklich ist das alles auch noch.
Warum?
1. Jesus ist an dieser Welt zugrunde gegangen. Er hat uns gesagt, dass es Seinen Dienern nicht anders gehen darf wie Ihm selbst. Wenn die Welt uns liebt, dann sind wir nicht Seine Kinder.
2. Daraus folgt, dass es in diesem Äon keine Welt gibt, in der Er der irdische „Fürst der Welt“ sein wollte.
3. Die Zeiten, in denen Staaten „christlich“ waren, hatten zwar einen christlichen Firniss. Ob sie aber nicht genauso voller Unrecht waren, und ob Christus nicht trotz Christentum genauso wenig „geherrscht“ hat, das wäre erst noch zu prüfen. Es ist nämlich auch Blasphemie, wenn der Mensch das Ebenbild Gottes – nämlich den Menschen – quält, foltert, unter Grausamkeiten hinrichtet: und das alles ist auch „christliche“ Praxis gewesen…
4. Sind wir nicht von Jesus selbst gewarnt vor denen, die „in Seinem Namen“ ach so irdische Dinge tun?
5. Uns ist hier keine selige Anschauung – auch und vor allem politisch – versprochen, sondern erst in der zukünftigen Welt.
6. Die gesamte Hl. Schrift und Lehre bezeugt uns, dass die Herrschaft Christi erst am Ende der Zeiten durch Seine Wiederkunft zweifelsfrei und direkt sichtbar werden wird.
7. Richtig schlimm ist aber dieser Satz aus dem Zitat oben: „JESUS CHRISTUS herrscht nicht mehr.“
O doch! Jesus Christus herrscht, Er ist König – aber er herrscht nicht, wie die Welt herrscht, und das begreifen viele nicht!
Er herrscht, aber Seine Herrschaft ist im Kreuz sichtbar geworden.
Solange Katholiken das nicht begreifen und sogar ablehnen, indem sie sich mit dem Satan um die irdische Macht streiten wollen, werden wir kaum Frucht bringen.
Wissen wir denn nicht, dass all das so kommen muss?
Wollen wir den Fehler Petri machen und das Schwert ziehen?
Oder ist Sein Reich etwa doch von dieser Welt?
Für das geregelte Zusammenleben in säkularen Staaten würde ja schon die Beachtung der Persönlichkeitsrechte, wie sie in den meisten Verfassungen verankert sind, reichen.
Alles andere kann, wie man in manchen arabischen Staaten sieht, mißbraucht werden.
Wie kann ich auch einem Atheisten Gottesfurcht staatlich verordnen, das geht eigentlich gar nicht.
Also sind wir selbst gefragt, ICH muß entscheiden,ob und wie ich Gott die Ehre gebe, nichts anderes.
Und wenn ich das beherzige, dann achte ich auch andere Menschen und trachte nicht, sie zu töten, aus welchen Motiven auch immer.
Ist doch eigentlich ganz einfach.
Wir müssen selbst auf die Tretminen achten, die der Böse legt, da hilft kein Staat und in neuerer Zeit auch keine Kirche mehr.
„Für das geregelte Zusammenleben in säkularen Staaten würde ja schon die Beachtung der Persönlichkeitsrechte, wie sie in den meisten Verfassungen verankert sind, reichen.“
Würde. Reicht aber nicht. Atheisten meinen, Christen beliebig und ungestraft beleidigen zu können. Und dagegen muß es Gesetze geben bzw. müssen vorhandene Gesetze angewendet werden. Sonst sind wir Freiwild und müssen uns von diesem Staat abwenden, sofern wir das nicht schon gemacht haben.
Daß die Religion für einen gläubigen Menschen sein Innerstes betrifft, begreifen die Atheisten ja nicht. Also müssen wir den Schutz des Staates gegen Herabwürdigungen unserer Religion einfordern.
Natürlich ist mir schon klar,das dieses verfassungsgemäße „Menschenrecht“ Schall und Rauch ist, siehe die öffentlichen Schlammschlachten, die man mit mißliebigen Personen abzieht.
Aber ein Blasphemie-Paragraph würde genausowenig Beachtung finden und im schlimmsten Fall für das Gegenteil genutzt werden.
Denn man müsste ja dann heutzutage nach dem ungeschriebenen „Toleranzgesetz“ ALLE Religionen schützen, mit andern Worten auch Satanisten.
Diese Bestrebungen gibt es schon, man sollte das nicht unterschätzen.
Darum ist es mir persönlich tatsächlich lieber, der Staat hält sich da ganz raus.
Wenn sich die Satanisten an die Gesetze halten, sollen sie glauben, was sie wollen. Und dann müssen auch ihre religiösen Gefühle geschützt werden.
Wieso eigentlich Konjunktiv? Wir haben ja schon einen Blasphemieparagraphen. Er ist halt nur fehlerhaft.