
Das Satire-Magazin Charlie Hebdo wird auf das Postament europäischer Kultur erhoben. Dabei ist es eher ein Produkt der Gosse. Gegen die Beleidigungen von Menschen und Religionen ist das Faustrecht kein geeignetes Mittel.
Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker
Die deutsche Illustrierte ‚stern’ jubelte darüber, dass über drei Millionen Demonstranten gegen den Terror die französische Nation zusammengeschweißt hätten. Doch Staatspräsident Hollande hatte schon im Vorfeld signalisiert, dass die Anhänger der Nationalen Front bei dem „republikanischen Marsch“ für Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit nicht erwünscht seien. Damit waren 25 Prozent der französischen Wähler ausgeschlossen. Katholiken konnten ebenfalls nicht unter dem Banner des antichristlichen Satire-Blatts mitmarschieren. Und das Gros der französischen Muslime war bei dem sonntägliche Solidaritätsspaziergang auch nicht anwesend. Der linksliberale Block war und wollte unter sich sein.
Ich bin Charlie, ein satirisches Dreckschwein?
Frankreich ist nach dem Pariser Attentat tiefer gespalten als vorher. Die Parole „Je suis Charlie“ ist der Spaltpilz. Indem die Anhänger des sozialistischen Präsidenten unter diesem Banner demonstrieren, identifizieren sie sich mit der anarcho-obszönen Ideologie der Hebdo-Mannschaft. Das Blatt ist eine ekelhafte Dreckschleuder an Hass, Hohn und Verächtlichmachtung von Religionen und Werten. Wer kann es da den bürgerlichen Schichten und Konservativen, den Christen und Muslimen verdenken, dass sie für diesen unmoralischen Sumpf nicht einstehen wollen? Mit der Charlie-Parole wird auch das angebliche Eintreten für die republikanischen Grundwerte desavouiert.
Charlie Hebdo kämpft im Geiste Voltaires an der Vernichtung der Kirche
Die millionenfache Selbstbezichtigung „Ich bin Charlie“ ist kein allgemeines Bekenntnis zur Meinungs- und Pressefreiheit, sondern eine Identifizierung mit jener Satire-Dreckschleuder, sonst nichts. Denn ein seriöses Eintreten für die Meinungsfreiheit müsste lauten: ‚Ich bin nicht (oder nicht immer) deiner Meinung, aber ich kämpfe dafür, dass du sie sagen darfst.’ Dieser Satz wird fälschlich Voltaire zugeschrieben. Aber der hat es nie gesagt und auch nicht danach gehandelt. Sein Leitspruch war bekanntlich: „Zerschmettert sie (die Kirche)“. (Ähnlich eliminatorisch sprach er über Juden und ‚Neger’.) Die Christen und die Kirche wollte er nicht nur mundtot machen, sondern auch physisch vernichten.
In diesem Geiste vom Hass auf Religionen und Werte hetzt auch Charlie Hebdo Woche für Woche. Eine Titelseite des Blattes bezeichnete den Koran als „Sch.…“. Papst Benedikt wurde als Penetrierer eines Maulwurfs ins Bild gesetzt. Die katholische Kirche reichte 18 Mal Klage wegen Verhöhnung und Ehrverletzung ein – natürlich ohne Erfolge bei den laizistischen Gerichten Frankreichs. Der ehemalige Chefredakteur des deutschen Schwesternblattes Titanic sprach Klartext über die wahren, eliminatorischen Ziele der Satire-Kämpfer: „.… Charlie Hebdo wird so lange weitererscheinen, bis auch der letzte Koran, die letzte Bibel und die letzte Thorarolle wegen Menschenfeindlichkeit eingestampft worden sind“ (Frankfurter Rundschau 8. 1. 2015).
Die hysterische Stimme der linksliberalen Laizisten und der libertären Sozialisten
Charlie Hebdo ist seit seiner Gründung ein linksideologisches Blatt, das immer noch den Thesen vom ollen Marx hinterherläuft – z. B. für die Vernichtung der Vater-Mutter-Kind-Familie, die laut Marx die ideologische Basis sowohl für die Heilige Familie als auch für die göttliche Dreifaltigkeit sein soll. Dagegen sind die Hebdonisten für die Homo-Ehe, Homo-Adoption und Kinderkauf durch Leihmutterschaft. 2012 gingen Millionen Franzosen auf die Straße, um gegen die Einführung der Ehe für Homo-Paare zu protestieren. Kirchenvertreter, engagierte Katholiken und auch Muslime waren daran maßgeblich beteiligt. Charlie Hebdos Schützenhilfe für die sozialistische Obrigkeit bestand damals in der höhnischen Niedertracht, die drei göttlichen Personen in schwuler Vereinigung zu beleidigen.
Zusammenstoß der Kulturen? Nein, Ablehnung der Unkultur von Charlie Hebdo
An Frankreichs Schulen mit hohem Migranten-Anteil zeigt sich die Abwehrhaltung gegen die offizielle Charlie-Heroisierung besonders deutlich. Nach dem Pariser Attentat kam es zu mehr als 200 schwerwiegenden Zwischenfällen. „Seit den Anschlägen ständen sich Lehrer und das Gros der Schüler unversöhnlich gegenüber“, zitiert die Frankfurter Allgemeine vom 16. 1. 2015 einen Lehrer aus dem Pariser Vorort Argenteuil. Der Pädagoge spricht sogar von einem „Zusammenstoß der Kulturen“ an seiner Schule. Die vorherrschende Meinung der Jugendlichen mit Einwanderungshintergrund sei: „Ich bin nicht Charlie“. Auch wenn die meisten die Bluttaten nicht billigten – die Karikaturen und die linksliberale Gesinnung von Charlie Hebdo lehnen sie ab. In vielen Vorort-Schulen, aber auch in ländlichen Gebieten, wurde die offizielle Schweigeminute gestört oder boykottiert. Sogar in öffentliche Schulen ließ der Staat Ich-bin-Charlie-Plakate aufhängen. Der Staat manöveriert sich in eine unhaltbare Position, wenn er die linksliberale Ideologie an den Schulen propagiert. Denn damit verstößt er gegen seine Neutralitätspflicht. Insofern hatten die muslimischen Schüler in Nantes sogar ein gewisses Recht, als sie die Plakate abrissen.
Rechtsprofessor Josef Isensee fasst die Spannung zwischen Charlie Hebdo und den Muslimen so zusammen:
“Ein Satiremagazin, das Provokationen zum Beruf macht, Schmähung der Religion als Tagesgeschäft betreibt, libertinage als höchste Form der Liberté rühmt, das kein Tabu kennt und ‚alles darf’, weil es sich in der Welt des Unernsten bewegt, entspricht der Mentalität der Spaß- und Spielgesellschaft, die nichts ernst nimmt und der nichts heilig ist. Nun aber stößt sie unausweichlich auf heiligen Ernst, der keinen Spaß versteht, der sie für gottlos und dekadent hält. Ein Abgrund tut sich auf (FAZ 22. 1. 2015).
Unterste Schublade der westlichen Zivilisation
Es ist ein völlig falsches Signal, wenn das zynisch-obszöne Publikationskonzept von Charlie Hebdo zum Inbegriff der europäischen Zivilisation erklärt wird, „als das Wertvollste, was der Westen“ habe (FAZ 8. 1. 2015). Doch es war nicht das Herz der westlichen Kultur, auf das die islamischen Attentäter von Paris zielten, sondern deren Unterhose. Charlie Hebdo und seine zynisch-obszönen Kommentare sind nicht das charakteristische Symbol für die westliche Freiheitskultur. Das Blatt mit seinen 7000 Abonnenten ist nur ein linksextremes Randphänomen. Es gehört zum Bodensatz der Gesellschaft, in die unterste Schublade der Publikationen – und so sollte es auch gesellschaftlich eingestuft werden. Mit Ekel wenden sich junge Muslime davon ab mit der Meinung, zu so einer Unkultur der Verächtlichmachung von Religion, Moral und Menschenwürde wollen wir nicht dazugehören.
Man sollte aber den Muslimen zurufen: In dieser widerlichen Schmähung, Beschmutzung und Verhöhnung von Religionen besteht nicht die Essenz der europäisch-abendländischen Kultur. Charlie Hebdo bedient die Philosophie der Gosse, füllt die Schmutzkübel der Jakobiner. Das Blatt steht in der schlechtesten Tradition Europas: Es schöpft aus den obszönen Kloake-Schriften des Marquise de Sade. Man hat von dem jakobinischen Meinungsterror gegen die politischen Gegner gelernt. Das Magazin sucht dem Hetzpublizisten Paul Marat in seiner Menschenverachtung nachzueifern. Wie jener Ermordete werden auch die erschossenen Hebdo-Hetzer als Martyrer der Meinungsfreiheit gehuldigt. Doch sie sind weder im Kampf für die Pressefreiheit gefallen (also nach dem Muster der muslimischen Kampf-Martyrer) noch haben sie für ihren Glauben an die Freiheit der Beleidigung den Tod auf sich genommen. Nach Aussage der überlebenden Redakteurin Sigolà¨ne Vinson war ein obszöner Witz eine der letzten Reden in der Redaktion.
Linksextreme Menschenverachtung in der Tradition von Karl Marx
Auch die persönliche Ehre und menschliche Würde ihrer politischen Gegner verletzten die Zyniker von Charlie Hebdo. Eine Zeichnung zeigt die Chefin der Nationalen Front, Marine Le Pen, neben einen dampfenden Kothaufen mit der Bemerkung: „Eine Kandidatin, die euch ähnelt“. Damit steht das linksextreme Blatt in der Tradition des notorischen Menschenverächters Karl Marx, der in seinen Briefen seine Gegner mit „Menschendreck“ oder „Menschenkehricht“ entwürdigte.
>In einer anderen obszönen Darstellung wird Frau Le Pen frontal mit ihrem Schambereich gezeigt, wie sie sich die Schamhaare so rasiert, dass eine Hitler-Fratze dabei herauskommt. In diesem Fäkal-Stil versucht das linksradikale Blatt in vielen Zeichnungen seine politischen Gegner zu erniedrigen. Eine entfernte Verwandtschaft mit den vielfach sexbetonten Hetzzeichnungen des Stürmers ist nicht von der Hand zu weisen.
Die Macher von Charlie Hebdo behaupten, sie würden alle gesellschaftlichen Phänomene satirisch aufspießen. Aber das stimmt nicht: Sie machen keine beleidigenden Zeichnungen über Femen und Drogenhändler, gegen Exit-Giftmischer und Abtreibungsärzte spitzen sie nicht die Feder, bei intoleranten Homo-Aktivisten und Geschäftemachern der Prostitution zeigen sie Toleranz.
Der Bundespräsident als Charlie-Lachnummer
Was soll man davon halten, wenn auch unser Bundespräsident Gauck vor dem Brandenburger Tor ausrief: „Wir alle sind Charlie“? Oder sollte das Satire der Satire sein, was man dem Mann gar nicht zutraut? Damit hat sich Joachim Gauck selbst zur Lachnummer gemacht und sein Amt als Repräsentant von Deutschland und den Deutschen beschädigt. Mag er sich mit dem üblen Hetzblatt identifizieren – die meisten Deutschen weisen diese Zuschreibung sicherlich zurück.
Alle Rechte und Freiheiten sind eingeschränkt
In diesen Tagen behaupten viele Presse-Kommentatoren: Die Meinungsfreiheit sei unbegrenzt, Satire dürfe alles, Karikaturen könnten Menschen und Minderheiten mit Häme und Hohn übergießen. Doch mit dieser These von der absoluten Freiheit stellen sich die Publizisten gegen unser Recht und Grundgesetz.
Die Meinungs- und Pressefreiheit hat laut Bundesverfassungsgericht eine schlechthin konstitutive Bedeutung für die demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens. Gleiches gilt für die gesellschaftlichen Grundrechte an Versammlungs- und Koalitionsfreiheit sowie der Religionsfreiheit. Erst im Klima dieser Freiheiten können sich die diversen pluralistischen Strömungen und Interessengruppen artikulieren, können die Parteien Basismeinungen zusammenfassen und kann eine politische Willensbildung zwischen Volk, Parteien und Parlament sowie Regierung stattfinden.
Aber das Recht auf Meinungsfreiheit ist nicht absolut. Auch in Kunst und Karikatur darf nicht alles gesagt werden. Denn das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit ist um Grundgesetz durch drei Bedingungen eingeschränkt. Die sogenannte ‚Schrankentrias’ im Art. 5 (2) besteht aus den „allgemeinen Gesetzes, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre“. Die allgemeine Regel für die Grenzen aller Grundrechte lernt jeder Schüler schon in der Mittelstufe: Meine Freiheiten und Rechte enden dort, wo die Rechte anderer beginnen.
Mit Recht und Gesetz gegen Verleumdungen und Ehrverletzungen
Die deutschen Gerichte und mehr noch die Gerichtsinstanzen des laizistischen Frankreichs neigen dazu, den Satireorganen größeres Rechtsgewicht zuzusprechen als den Verhöhnten und Geschmähten. Dadurch werden Konflikte und Spannungen zwischen Meinungs- und Glaubensgruppen verschärft, der öffentliche Friede gestört. Es wäre schon viel gewonnen, wenn die Gerichte die Persönlichkeitsrechte der satirisch Verleumdeten besser schützen würden. Wenn Charlie Hebdo einen Menschen mit einem Kothaufen gleichsetzt, dann verletzt das Blatt zweifellos dessen persönliche Ehre sowie seine Menschenwürde. Wenn Papst Benedikt XVI. persönlich als Kinderschänder hingestellt wird, dann ist der Tatbestand der Verleumdung gegeben. Nach Paragraph 187 StGB müsste mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wer eine unwahre Tatsache in Schriften verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist. Ähnlich soll strafrechtlich bei übler Nachrede und ehrverletztenden Beleidigungen verfahren werden.
Journalisten sind mitverantwortlich für die Folgen ihrer spitzen Federn
Es gibt noch eine weitere Orientierungslinie für publizistische Zurückhaltung. Der nationalsozialistische Völkermord an Juden wurde ideologisch, publizistisch und auch durch die Stürmer-Karikaturen vorbereitet. Daher sind Publizisten aller Art heute zurückhaltend darin, Juden, die jüdische Religion sowie jüdische Werte und Lebensweisen durch den Dreck zu ziehen. Diese Haltung sollte Maßstab für die publizistische Behandlung aller Religionen, Völker und Andersdenkenden sein: Jeder Satiriker sollte sich bei einem Projekt fragen: Würde ich diese Zeichnung, jene Häme und andere Verächtlichmachung auch zu jüdischen Menschen und Werten der jüdischen Welt publizieren? Eine solche Haltung entspringt der Verantwortung von Journalisten im Wissen darum, dass Worte und Bilder wie Waffen wirken können, die Ehre der Menschen und ihre Würde verletzen, Menschen in Hass und Gewalt treiben können.
Faustrecht bei Beleidigungen?
Papst Franziskus sprach auf dem Weg von Sri Lanka nach Manila vor Journalisten über die Bluttat von Paris und die Grenzen von Meinungsfreiheit. Dabei zeigte er Verständnis für die (gewalttätigen) Reaktionen von beleidigten Menschen: Wenn jemand seine Mutter beleidigen würde, dann bekäme er die Faust ins Gesicht – selbst wenn er sein enger Mitarbeiter wäre.
Für diese Äußerung ist der Papst mit Recht von seriösen Kommentatoren gerügt worden:
â–ª Denn Franziskus rechtfertigt in seinem Beispiel, dass ein Unrecht auf eigene Faust, also in Selbstjustiz gerächt wird. So ein Faustrecht herrschte im vorstaatlichen Frühmittelalter, als jeder Freie das Recht hatte, bei empfundenen Beleidigungen einem anderen die Fehde zu erklären. Heutige Rechtsstaaten sind aber dadurch gekennzeichnet, dass das Gerichts- und Strafmonopol allein bei den staatlichen Instanzen liegt. Nur bei Verbot von Selbstjustiz kann ein friedliches Zusammenleben der Bürger gesichert werden. Diese Feststellungen sind heute umso wichtiger, als in vielen deutschen Städten mit hohem Migrantenanteil sich eine muslimische Parallel-Justiz mit muslimischen „Friedensrichtern“ etabliert hat. Das beschreibt der Journalist Joachim Wagner in seinem Buch von 2011: Richter ohne Gesetz: Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat.
â–ª Der Papst scheint in seinem Beispiel für die gewalttätige Reaktion auf eine Beleidigung Verständnis zu haben. Angesichts des zugrunde liegenden Tatbestandes der Ermordung von 17 Menschen wegen angeblicher Beleidigung ist diese päpstliche Aussage ausgesprochen verstörend. Bei Gewalttätigkeiten von Bürgern gilt in einem Rechtsstaat noch strikter das Gewaltverbot bzw. das Gewaltmonopol des Staates.
â–ª Schließlich benennt der Papst als Grund für gewalttätige Reaktionen die Empfindung des Beleidigtseins. Es gibt nach deutschen Strafrecht in Paragraf 185 zwar den Tatbestand der Beleidigung. Aber er ist auf überprüfbare Definitionen wie „ehrverletzende Tatsachenbehauptungen“ oder „beleidigendes Werturteil“ über Betroffene beschränkt. In der Alltagssprache – so auch in der Äußerung des Papstes – wird Beleidigtsein gewöhnlich auf subjektives Empfinden reduziert. Das aber ist nicht justifizierbar. Insofern ist auch von einem Rechtsstaat: nicht zu verlangen, dass er auf die vielfältigen Beleidigungsempfindungen der Muslime eingeht. Wenn etwa die Abbildung Mohammeds nach heutiger muslimischer Auffassung – in der Geschichte war das vielfach anders – als Beleidigung des Propheten empfunden wird, so ist das nach unserm Recht und Gesetz irrelevant.
Erörterung des Blasphemie-Verbots
In diesem Zusammenhang ist auch das Blasphemie-Gesetz zu erörtern. Das Verbot von Gotteslästerung beruht für unseren Kulturkreis auf dem 2. Gebot des Dekalogs: Du sollst den Namen Gottes nicht missbrauchen, verunehren, schänden.
Bei einer Staatsreligion wird Gotteslästerung gewöhnlich als Verbot kodifiziert. Das trifft für zahlreiche islamische Staaten zu, aber auch für protestantische und katholische Staaten der Geschichte. Im Zuge der epochalen Säkularisierung wurde in manchen europäischen Staaten Blasphemiegesetze abgeschafft. Einem säkularen Staat mit verschiedenen Religionsgruppen ist die strafbewehrte Erzwingung des 2. Gebotes wesensfremd.
In Deutschland ist der sogenannte Blasphemie-Paragraph 166 StGB transformiert und bis zur Unwirksamkeit beschnitten worden: Es ist nicht mehr vom Verbot der Gotteslästerung die Rede, sondern von Beschimpfungen von Religionen und ihren Einrichtungen. Diese sind aber nur dann strafbar, wenn sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Demnach sind nicht die Religionen, sondern der öffentliche Frieden das rechtsstaatlich schützenswerte Gut. In dieser Gesetzesform ist der Paragraph nur ein Schutz für den Islam. Denn Christen protestieren gewöhnlich nicht gewalttätig gegen Beschimpfungen ihres Glaubens. Wenn Muslime dagegen mit Gewalt drohen, kann der öffentliche Frieden als gefährdet angesehen werden. In diesem Fall kann ein Blasphemie-Deliquent verurteilt werden.
Der Philosoph Robert Spaemann plädiert dafür, dass die Gefühle der Gläubigen rechtlich geschützt werden sollten, nicht der Gegenstand der Gefühle, also Gott und die Religion. Denn dafür sei der säkulare Staat weder kompetent noch zuständig. Eine solche Ausrichtung stößt aber auf die Schwierigkeiten, die oben bei dem Thema subjektives Beleidigtsein erörtert wurden.
Der Schriftsteller Martin Mosebach sprach sich 2012 für ein schärferes Blasphemiegesetz aus unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Kunst und das soziale Klima unter dieser Einschränkung verbessern würden.
Gegen eine Verschärfung des Blasphemieparagraphen kann eingewendet werden, dass das Gesetz in islamischen Staaten vielfach gegen Minderheitsreligionen instrumentalisiert wird. Zu bedenken ist auch, dass Jesus Christus ausdrücklich wegen „Gotteslästerung“ verurteilt und hingerichtet wurde.
Besserer Schutz von Persönlichkeitsrechten
Einen neuen Ansatz stellt Professor Christian Hillgruber in der FAZ vom 26. 1. 2015 vor. Er stellt zunächst fest, dass weder das religiöse Empfinden noch Beleidigtsein oder Betroffenheit grundrechtlich geschützte Rechtsgüter seien. „Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert den Schutz der Religionsfreiheit, nicht den Schutz der Religion.“ In diesem Kontext habe der Staat den Menschen einer Religionsgemeinschaft den Schutz ihrer Personen-Würde und Ehre zu gewährleisten. Das Titelblatt der ‚Titanic’, das Papst Benedikt XVI. als inkontinent und mit Fäkalien beschmiert darstellte, sei offensichtlich eine entwürdigende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
Auf dieser Basis erwägt Hillgruber, ob nicht auch eine Verächtlichmachung ‚seines’ Glaubensbekenntnisses auf den Gläubigen als Person ‚durchschlägt’, also ihn selbst betrifft. Da die Glaubensüberzeugung eines Menschen spezifischer Ausdruck seiner Würde sei, sollte ein religionsbezogener Identitäts- und Integritätsschutz überlegt werden.
Eine weitere Argumentation bezieht sich auf die zentrale Aufgabe des Staates, den öffentlichen und – als Teil desselben – den religiösen Frieden freiheitlich zu gewährleisten. Unter dem zwingenden Postulat eines friedlichen Zusammenlebens dürfe der Staat ein Mindestmaß an wechselseitigem Respekt bei weltanschaulicher Pluralität erwarten. „Wer das verächtlich macht und böswillig herabwürdigt, was anderen heilig ist, was für andere den Kern ihrer tiefsten Glaubensüberzeugung darstellt, der stört den religiösen Frieden und damit den öffentlichen Frieden der staatlichen Gemeinschaft.“
Staatliche Gewährleistung des religiösen Friedens
Auf dieser Argumentationsbasis möchte Hillgruber die aktuelle Form und Handhabung des Paragraphen 166 reformiert wissen:
â–ª Es sollte erstens der Zusatz gestrichen werden, dass Religionsbeschimpfung nur bei akuter Gefährdung des öffentlichen Friedens strafbar ist. Denn zum einen wird damit der Schutz vor Religionsdiffamierung von der Aggressionsbereitschaft der Betroffenen abhängig gemacht, wie oben schon dargelegt. Zum andern sei bereits jede schwerwiegende Beschimpfung einer Religion als eine Störung des religiösen Friedens aufzufassen. Schon wenn eine staatliche „Gemeinschaft es zulässt, dass Glaubensüberzeugungen öffentlich verächtlich gemacht werden und die Angehörigen befürchten müssen, ihres verachteten Glaubens wegen auch selbst missachtet zu werden“, sei der religiöse Frieden gestört.
â–ª Zum zweiten kritisiert Hillgruber die gegenwärtige Handhabung des Paragraphen 166, die den Straftatbestand zu praktischer Bedeutungslosigkeit degradiere. Grund dafür seien „überzogene Anforderungen an die tatbestandliche Beschimpfung, bei denen selbst übelste Verunglimpfungen unterschiedlichster Bekenntnisse mit falscher Rücksicht auf die Meinungsfreiheit toleriert“ würden.
Conclusio:
â–ª Der säkulare, religionsneutrale Staat ist für das friedliche Zusammenleben von Bürgern unterschiedlicher Weltanschauungen und Religionen zuständig. Der Schutz von Ehre und Namen Gottes (2. Gebot) ist den Gläubigen und der Kirche aufgegeben.
â–ª Wenn Künstler und Karikaturisten Religionsgemeinschaften mit Verleumdungen, Beleidigungen und Ehrverletzungen überziehen, sollten sie mit bestehenden (und novellierten ) Gesetzen schärfer als bisher in die Schranken gewiesen werden.
â–ª Motiv und Ziel von Satire-Publikationen wie Charlie Hebdo und Titanic ist der Atheismus und die Vernichtung der Kirche. Christen und Kirche sollten stärker mit dieser aggressiven Weltanschauung der Gottlosigkeit den Kampf aufnehmen.
Text: Hubert Hecker
Bild: Kritisches Netzwerk (Screenshot))
Diesen Artikel finde ich sehr bedenkenswert!
Vor allem auch die Abwägungen sind sehr klug durchdacht!
Es wäre vor allem wichtig, dass auch wir Katholiken uns jeglicher stilistischen Entgleisung in Richtung Charlie Hbdo enthalten. Solange angeblich traditionstreue Katholiken im Stile von +net auftreten, sind wir schon korrumpiert!
Neulich hatte ich eine Debatte mit einer Frau, die für ein Charlie Hebdo-Heft bereit war, nachts nach Frankfurt zu einem Kisok zu fahren, der das verkaufte. Als ich sie darauf hinwies, dass mich diese bösartige, schmutzige und widerliche Darstellung der Heiligen Dreifaltigkeit zutiefst beleidigt, blieb sie eiskalt: die Kirche sei doch selber mit Andersdenkenden z.T. so ekelerregend umgesprungen, dass wir uns über nichts zu wundern bräuchten und nun eben hinnehmen müssten, dass diesmal mal wir erniedrigt werden.
Leider musste ich ihr zugestehen, dass bis heute Katholiken tatsächlich entsprechend auftreten oder diesen schrecklichen Zeiten nachweinen.
Sie kam mir mit der verkorksten Sexualitätsauffassung in der Kirche, der überzogenen Betonung der Jungfräulichkeit bei Maria etc. etc. Jeder kann sich vorstellen, was sie so alles vorbrachte.
Ich rückte das Marienbild zurecht, was sie dann anerkannte, musste ihr aber zugestehen, dass der verblendete Übereifer katholischer Moralhüter insbesondere und am liebsten gegenüber anderen, während man sich selbst im Besitz des vollen Richter-über-alle-Rechts wähnend gerne selbst alle Sünden verzieh oder sogar als gute Taten wertete…, zu vielen Exzessen auch innerhalb der Kirche geführt hat. Nicht zuletzt sind viele Heilige von übereifrigen Pseudokatholiken zur Strecke gebracht worden…
Angesichts dieses „Blicks in die Tiefe“ erlahmte der Zorn meiner Gesprächspartnerin über die Kirche dann doch etwas.
Die Sache zeigt aber eins: Man kann „der“ Kirche mit Recht vieles vorwerfen und es wäre um so wichtiger, dass wir echte Zeugen des Herrn sind, der sein Kreuz auf sich nahm und nicht wild herumballerte, nicht verbal und nicht physisch!
Das einzige, was er unerschrocken und klar tat: Kranke heilen, Dämonen austreiben, lehren, lehren, lehren, und dies ohne Rücksicht auf die geistliche Obrigkeit.…
…und am Ende war er es selbst, der wegen angeblicher Gotteslästerung hingerichtet wurde.
Zurecht erinnert der Autor oben daran, auch daran, dass man mit einem Strafrecht in dieser Hinsicht sensibel umgehen muss.
Uns bleibt, Zeugen zu sein, denen die Zeitgenossen am Ende doch zugestehen müssen, dass wir Kinder Gottes sind oder waren (so wie am Schluss der römische Wachmann unterm Kreuz es zugestehen musste).
Ich fürchte, dass es keine andere gerechte, unserem Glauben angemessene Möglichkeit gibt.
Satire darf eine bestimmte Grenze des Benehmens, des Respekts und des Geschmackes nicht überschreiten. Leider werden in unserer atheistischen Gesellschaft solche Dinge geduldet. Was ich nicht verstehe ist, dass unsere Bischöfe sich hier nicht geschlossen und explizit mit einer Verurteilung solcher Satire äußern. Alles bleibt immer den Laien überlassen ! Ich kann ja nur in meinem Umfeld in einem winzigen Rahmen etwas tun. Die Bischofskonferenzen in den einzelnen EU- und Nicht-EU-Ländern haben da doch eigentlich die größte Verantwortung. Aber ja: Man scheut ja die Verfolgung durch die Welt.…