Staatsmord an Kindern vor und nach der Geburt – Beispiel Niederlande


Euthanasierung Minderjähriger
Eutha­na­sie­rung Minderjähriger

(Den Haag) Die Nie­der­lan­de waren der erste Staat, der die Eutha­na­sie ent­kri­mi­na­li­sier­te. Das war im Jahr 1993, nach­dem seit 1980 dar­über dis­ku­tiert wur­de. Zehn Jah­re spä­ter, 2003, berich­te­te die Wis­sen­schafts­zeit­schrift Lan­cet, daß 2,6 Pro­zent aller Toten­schei­ne (oder 3.647 Todes­fäl­le) des Jah­res 2001 in Zusam­men­hang mit prak­ti­zier­ter Eutha­na­sie zu brin­gen waren. In einem Vier­tel die­ser Fäl­le erfolg­te die Tötung ohne Zustim­mung des Pati­en­ten und war damit in jeder Hin­sicht Mord.

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2001 war das Jahr, in dem die Nie­der­lan­de den „sanf­ten Tod“ offi­zi­ell lega­li­sier­ten – unter Ein­hal­tung eini­ger Bedin­gun­gen. Der Todes­kan­di­dat muß voll­jäh­rig und im Voll­be­sitz sei­ner gei­sti­gen Kräf­te sein, sei­nen Todes­wunsch mehr­fach aus­drück­lich wie­der­ho­len, er muß unter unzu­mut­ba­ren Schmer­zen lei­den ohne Aus­sicht auf Bes­se­rung, zwei Ärz­te müs­sen die­sen Gesund­heits­zu­stand mit ihrer Unter­schrift bestä­ti­gen. In der Neu­re­ge­lung wur­de ver­an­kert, daß sich der Gesund­heits­zu­stand des Todes­kan­di­da­ten nicht im End­sta­di­um befin­den muß, um Zugang zum unter­stütz­ten Selbst­mord zu haben.

Scheibchenweise gegen das Lebensrecht

Für die Lega­li­sie­rung der Eutha­na­sie stimm­te die sozi­al­de­mo­kra­tisch geführ­te „lila“ Regie­rungs­ko­ali­ti­on aus PvdA, rechts­li­be­ra­ler Volks­par­tei für Frei­heit und Demo­kra­tie (VVD) und links­li­be­ra­len Demo­kra­ten 66. Das Gesetz über die Kon­trol­le der Lebens­be­en­di­gung auf Ver­lan­gen und der Hil­fe bei der Selbst­tö­tung, in den Nie­der­lan­den kurz eutha­na­sie­wet genannt, trat am 1. April 2002 in Kraft.

In den ersten sechs Jah­ren seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes nah­men die Eutha­na­sie­fäl­le um 32 Pro­zent zu, so Lan­cet. Es besteht jedoch der Ver­dacht, wie das New Eng­land Jour­nal of Medi­ci­ne berich­te­te, daß die Zah­len zu nie­der ange­setzt sind, da vie­le Fäl­le prak­ti­zier­ter Eutha­na­sie nicht gemel­det werden.

Groninger Protokoll für Kindereuthanasierung

Leg­te das Gesetz von 2001 fest, daß nur in jeder Hin­sicht voll ent­schei­dungs­fä­hi­ge und ent­schei­dungs­be­fug­te Per­so­nen die Eutha­na­sie in Anspruch neh­men dür­fen, wur­de der Staats­mord 2005 auf min­der­jäh­ri­ge Kin­der aus­ge­wei­tet. Ver­ant­wort­lich dafür ist Edu­ard Ver­ha­gen, der medi­zi­ni­sche Direk­tor der Kin­der­ab­tei­lung der Uni­ver­si­täts­kli­nik Gro­nin­gen (Uni­ver­si­ta­ir Medisch Cen­trum Gro­nin­gen). Unter Lei­tung Ver­ha­gens war im Sep­tem­ber 2004 das „Gro­nin­ger Pro­to­koll“ ent­stan­den, das Schutz vor straf­recht­li­cher Ver­fol­gung für Ärz­te ver­lang­te, die Eutha­na­sie an neu­ge­bo­re­nen und min­der­jäh­ri­gen Kin­dern prak­ti­zier­ten. Das Pro­to­koll zeig­te, daß die Eutha­na­sie nicht nur im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen von 2001 prak­ti­ziert wur­de und die Kon­troll­me­cha­nis­men nicht funktionierten.

Das Gro­nin­ger Pro­to­koll führt nicht zu einer Ver­schär­fung der Kon­trol­len, son­dern zur Lega­li­sie­rung der Kin­der­eu­tha­na­sie­rung. Die Alters­gren­ze wur­de von 18 auf 12 Jah­re her­un­ter­ge­setzt. Kin­der im Alter von 12 bis 16 Jah­re brau­chen die Zustim­mung der Eltern (Erzie­hungs­be­rech­tig­ten), um sich aus die­ser Welt zu ver­ab­schie­den. 16–18-Jährige müs­sen zumin­dest ihre Eltern vor­her infor­mie­ren. Der behaup­te­te „freie Wil­len“, der Vor­aus­set­zung für die Tötung ist, wur­de damit offi­zi­ell ad acta gelegt. In der Pra­xis war er das bereits vor­her. Seit der Straf­frei­stel­lung der Eutha­na­sie wird wild getö­tet. Der Gesetz­ge­ber tole­riert dies jedoch und zeigt kei­ner­lei Anstal­ten, auf die Ein­hal­tung des Geset­zes zu pochen. Seit dem 1. Juli 2005 hat das Gro­nin­ger Pro­to­koll in der Kin­der­me­di­zin der Nie­der­lan­de gesetz­li­che Gel­tung. Die dama­li­ge Regie­rungs­re­gie­rung wur­de von den Christ­de­mo­kra­ten des CDA geführt, die zusam­men mit den bereits genann­ten Rechts- und Links­li­be­ra­len regierten.

60 Prozent der Kinder, die im ersten Lebensjahr sterben, werden euthanasiert

Ein „schö­nes“ Pro­to­koll, doch die Wirk­lich­keit sieht längst anders aus. Ver­ha­gen selbst war es, der 2005 im New Eng­land Jour­nal of Medi­ci­ne behaup­te­te, daß 60 Pro­zent der Kin­der, die im ersten Lebens­jahr ster­ben, eutha­na­siert wur­den. Damit leg­te der Eutha­na­sie-Ver­fech­ter offen, daß auch die in sei­nem eige­nen Gro­nin­ger Pro­to­koll fest­ge­schrie­be­nen Bedin­gun­gen nicht ein­ge­hal­ten wer­den. Und das im gro­ßen Stil. Der Arti­kel bestä­tig­te die Sala­mi­tak­tik, mit der die unein­ge­schränk­te Eutha­na­sie durch­ge­setzt wer­den soll­te, indem man jeweils soweit ging, wie die Wider­stän­de in der Bevöl­ke­rung durch geziel­te Kam­pa­gnen aus­ge­he­belt wer­den konnten.

Gera­de bei Kin­dern zeigt die nie­der­län­di­sche Pra­xis, daß die Eutha­na­sie kei­nes­wegs an die gesetz­lich genann­ten uner­träg­li­chen Schmer­zen gekop­pelt ist. Für die Kapi­tal­stra­fe durch Hin­rich­tung genü­gen bei Kin­dern oft bana­le „Defek­te“, die Eltern für sich selbst für psy­chisch unzu­mut­bar hal­ten. Kri­ti­ker wer­fen Ver­ha­gen „fal­sches Mit­leid“ vor, wenn er schreibt: „Die Ärz­te müs­sen den Ver­wand­ten die Abscheu­lich­keit erspa­ren, ihre eige­nen Kin­der im Lei­den ster­ben zu sehen“. Die Rea­li­tät aber ist weit bru­ta­ler und zwar durch den Men­schen, nicht die Natur. Ver­ha­gen wirbt dafür, daß es die Ver­wand­ten sind, die den Kin­dern, beson­ders behin­der­ten Kin­dern das Lebens­licht aus­knip­sen sol­len und der Arzt sie dar­in unter­stüt­zen solle.

64 Prozent der Ärzte fühlen sich von Familie, nicht vom Patienten zur Euthanasie gedrängt

Ein Bericht der Roy­al Dutch Medi­cal Asso­cia­ti­on schreibt, daß 64 Pro­zent der nie­der­län­di­schen Ärz­te sich durch die Fami­li­en der Pati­en­ten unter Druck gesetzt füh­len, die Eutha­na­sie zu prak­ti­zie­ren, nicht durch die Pati­en­ten. Ein Beweis, daß es die Gesun­den und nicht die Kran­ken sind, die den Tod her­bei­ru­fen – für ande­re. Vor kur­zem infor­mier­te die­sel­be Roy­al Dutch Medi­cal Asso­cia­ti­on, daß die Zahl der im ersten Lebens­jahr eutha­na­sier­ten Kin­der stei­ge und der­zeit 650 Tötun­gen im Jahr umfas­se. „Die töd­li­che Sprit­ze ist erlaubt, wenn der Tod unver­meid­bar ist und die Lei­dens­zeit nur ver­län­gert und den Eltern dadurch schwe­res Leid ver­ur­sacht wäre.“

Im benach­bar­ten Bel­gi­en ging man noch wei­ter. Dort erlaubt die Abtrei­bung die Tötung der unge­bo­re­nen Kin­der und die Eutha­na­sie die Tötung des Men­schen ab der Geburt an jedem Zeit­punkt sei­nes Lebens. Einen tat­säch­li­chen und unein­ge­schränk­ten gesetz­li­chen Schutz gibt es zu kei­nem Zeit­punkt des Lebens mehr. Das bel­gi­sche Eutha­na­sie­ge­setz beruht auf dem­sel­ben Grund­satz, der auch die Abtrei­bung regelt: das Selbst­be­stim­mungs­rechts der Eltern, die das Recht haben, über Leben und Tod ihres Kin­des zu ent­schei­den. Ein­ge­schränkt wird die­ses Recht von der „Lebens­qua­li­tät“, einem kaum meß­ba­ren Begriff. Die Logik der Kul­tur des Todes frag­te sich zu Recht: Wenn man ein behin­der­tes unge­bo­re­nes Kind töten kann, war­um dann nicht auch ein behin­der­tes gebo­re­nes Kind? Das hat­ten auch die natio­nal­so­zia­li­sti­schen Ras­sen­hy­gie­ni­ker so gese­hen. Und genau­so zur sel­ben Zeit die Ras­se­hy­gie­ni­ker und Euge­ni­ker der Abtrei­bungs­lob­by im demo­kra­ti­schen Westen (sie­he Die ras­si­sti­sche Wur­zel der Abtrei­bungs­lob­by – Mar­ga­ret San­ger und der Ku Klux Klan). Der Unter­schied besteht nur dar­in, daß man in der Zwi­schen­kriegs­zeit die euge­ne­ti­schen Zie­le offen benann­te, ein­schließ­lich der Kosten­rech­nung für den Staat, „lebens­un­wer­tes“ Leben „durch­füt­tern“ zu müssen.

Seit der NS-Zeit und zur Min­de­rung der Wider­stän­de im Volk haben sich zwar nicht die Ziel­set­zun­gen geän­dert, dafür aber die Argu­men­te, mit denen für deren Errei­chung gewor­ben wird. In der Spaß- und Kon­sum­ge­sell­schaft wird die Mit­leids­drü­se gedrückt (sie­he auch Wo tagen die Eutha­na­sie­rer von heu­te? In Ausch­witz!). So wird aus der Eutha­na­sie an gebo­re­nen Kin­dern, deren Behin­de­rung aber von den Eltern (die Beto­nung liegt auf der Mut­ter) als unzu­mut­bar betrach­tet wird, gewis­ser­ma­ßen nach der­sel­ben Logik des Abtrei­bungs­ge­set­zes eine Abtrei­bung post par­tum, wie die For­scher Giu­bi­li­ni und Miner­va im Jour­nal of Medi­cal Ethics schreiben.

Text: CR/​ Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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2 Kommentare

  1. Eine Gesell­schaft, die ihre Kin­der und Alten Men­schen nicht mehr ehrt, ist kei­ne Gesell­schaft. Gestern stan­den wir noch vor dem Abgrund, heu­te sind wir schon einen Schritt weiter.…

  2. Die Eutha­na­sie­re­ge­lun­gen sind fak­tisch nur Papier.
    Sehr bekannt in den Nie­der­lan­den weil mit öffent­li­cher Empö­rung ein­her­ge­gan­gen ist der Fall einer Frau mit schnell fort­schrei­ten­der Demenz, die von den gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Kon­troll­ärz­ten unter­sucht wur­de und wo fest­ge­stellt wur­de, daß die Pati­en­tin ihren Wunsch nicht mehr äussern konn­te; sie wur­de trotz­dem exekutiert.
    Noch schlim­mer ist es in Bel­gi­en: offen­sicht­lich gibt es für jede offi­zi­ell durch­ge­führ­te Euthan­sasie zwei zusätz­li­che unbü­ro­kra­tisch durch­ge­führ­te Tötungen.
    Inzwi­schen ist es in brei­ten Krei­sen der Bevöl­ke­rung All­ge­mein­auf­fas­sung daß die teu­re Heim­un­ter­brin­gung so viel gün­sti­ger ver­kürzt wer­den kann- zum Vor­teil der Erben.
    Santé!
    (Unnö­tig zu sagen daß die moder­ni­sti­sche Bischö­fe in Bel­gi­en auf die­sem Gebiet den Mund nicht aufmachen)

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