
(Paris) Das Attentat von Paris wurde mit der Beleidigung Mohammeds begründet und im Namen Allahs exekutiert. Einen Tag vor dem Attentat forderten Religionsvertreter, darunter der katholische Erzbischof von Straßburg, die Entkriminalisierung des Tatbestandes der Gotteslästerung.
„Gotteslästerung ist ein direkter Verstoß gegen das zweite Gebot. Sie besteht darin, daß man – innerlich oder äußerlich – gegen Gott Worte des Hasses, des Vorwurfs, der Herausforderung äußert, schlecht über Gott redet, es in Worten an Ehrfurcht vor ihm fehlen läßt und den Namen Gottes mißbraucht. Der hl. Jakobus tadelt jene, ‚die den hohen Namen [Jesu] lästern, der über euch ausgerufen worden ist‘ (Jak 2,7). Das Verbot der Gotteslästerung erstreckt sich auch auf Worte gegen die Kirche Christi, die Heiligen oder heilige Dinge. Gotteslästerlich ist es auch, den Namen Gottes zu mißbrauchen, um verbrecherische Handlungen zu decken, Völker zu versklaven, Menschen zu foltern oder zu töten. Der Mißbrauch des Namens Gottes zum Begehen eines Verbrechens führt zur Verabscheuung der Religion“, heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 2148).
„Gotteslästerung widerspricht der Ehrfurcht, die man Gott und seinem heiligen Namen schuldet. Sie ist in sich eine schwere Sünde“, zitiert der Katechismus den Codex Iuris Canonici, Canon 1369.
Der Katechismus gilt nicht für alle Katholiken?
Schade nur, daß das heute nur mehr für den Katechismus zu gelten scheint, aber nicht mehr für einen Teil der Katholischen Kirche. Genau einen Tag vor dem islamischen Attentat auf die Redaktion von Charlie Hebdo in Paris, die zeitliche Abfolge ist bemerkenswert, forderte Erzbischof Jean Pierre Grallet von Straßburg zusammen mit Protestanten, Juden und Moslems offiziell die Streichung der Gotteslästerung als Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch. Eine solche Straftat gibt es im laizistischen Frankreich schon lange nicht mehr. Da das Elsaß und Deutsch-Lothringen erst 1920 als Folge des Ersten Weltkrieges von Frankreich annektiert wurden, bestehen dort noch Teile der deutschen Rechtsordnung fort.
Die derzeitig geltende Rechtsordnung sieht bis zu drei Jahren Gefängnis vor, wer „durch Gotteslästerung in der Öffentlichkeit mit beleidigender Absicht Ärgernis erregt“. 2013 hatte sich die Ligue de Défense Judiciaire des Musulmans unter Berufung auf diese Strafnorm an das Gericht von Straßburg gewandt und Anzeige gegen Karikaturen von „Charlie Hebdo“ erstattet.
Das Verfahren wurde jedoch wegen formaler Fehler annulliert. Die moslemische Liga sieht darin mangelnden Willen, das geltende Recht anzuwenden. Denn im übrigen Frankreich gilt die Beleidigung Gottes bereits seit den Zeiten der Französischen Revolution nicht mehr als Straftat.
Erzbischof Grallet: Strafnorm „obsolet“ geworden
Der aus Französisch-Lothringen stammende Franziskaner, Erzbischof Grallet, bestätigte, daß unter den Vertretern der verschiedenen Religionen „seit einiger Zeit die Überzeugung gereift“ sei, die Abschaffung dieses Anklagepunktes zu verlangen, da er „obsolet“ geworden sei. „Die Republik hat ausreichend Mittel, um zum gegenseitigen Respekt einzuladen“, hatte Erzbischof Grallet erklärt. Darin bekräftigte ihn Abdellaq Nabaoui, der stellvertretende Vorsitzende des Conseil régional du culte musulman (CRCM) im Elsaß, der sagte, er vertrete „die gleiche Linie. Was uns interessiert, ist die Meinungsfreiheit“. Was einige seiner Religionsgenossen darüber denken, konnte man wenige Stunden später in Paris sehen.
Die gemeinsame Forderung wurde offiziell im Rahmen einer Anhörung vor dem Observatoire de la laï cité in Paris vorgebracht. Die „Beobachtungsstelle für den Säkularismus“ ist eine von Staatspräsident François Hollande 2013 ins Leben gerufene Regierungsagentur, die über die Einhaltung der strikten Trennung von Staat und Kirche wachen soll. Sie ist direkt dem Premierminister unterstellt. Vorsitzender ist der sozialistische Politiker Jean-Louis Bianco, der auch europapolitischer Berater seiner Partei ist.
Strafrechtliche Verfolgung der Gotteslästerung „ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit“
Bianco und die anderen Mitglieder der „Beobachtungsstelle“ gratulierten den Religionsvertretern für die Einsicht, daß es sich bei der Strafnorm „um eine überzogene Bestimmung“ handle und diese „ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit“ sei. Nicolas Cadà¨ne, der Berichterstatter der „Beobachtungsstelle“ betonte, daß die Religionsvertreter „selbst uns vorgeschlagen haben, dem ein Ende zu setzen“, weil sie die Bestimmung für „inzwischen veraltet“ ansehen. Nicolas Cadà¨ne, ebenfalls Sozialist, ist Mitarbeiter im Kabinett von Umwelt- und Energieministerin Ségolà¨ne Royal.
In der offiziellen Stellungnahme des Observatoire de la laï cité wird an „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ als „Werte“ der „einen, unteilbaren, laizistischen, demokratischen und sozialen Republik“ Frankreich appelliert. Und das Attentat gleichzeitig in einen Zusammenhang mit dem Massaker von Anders Breivik von 2011 in Verbindung gebracht.
Ein Teil der Katholischen Kirche, einschließlich der Erzbischof von Straßburg, hält es gemeinsam mit der „Beobachtungsstelle“ für „überholt“, die absichtliche Lästerung Gottes unter Strafe zu stellen, obwohl die Heilige Schrift, das Lehramt und die Tradition der Kirche etwas anderes sagen. Ein Blick in den Katechismus genügt. Corrispondenza Romana kommentierte die Ereignisse mit einer ironischen rhetorischen Frage: „Wer weiß, ob man früher oder später, um auch in diesem Punkt die Karten neu zu mischen, die Einberufung einer außerordentlichen Bischofssynode fordern wird?“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Wieder so ein absurder Vorschlag aus der dekadeten Konzilskirche Frankreichs um im säkularistisch-laizistischen Frankreich überhaupt noch wahrgenommen zu werden.
Jetzt will sie sich so im gegenwärtigen Erregungstaumel und in der albernen Betroffeheitshysterik über den „Angriff auf die Werte“ noch in wenig Gehör verschaffen.
Mit der Profanisierung seines Münsters durch osteuropäische „FEMEN“-Prostituierte während der Zeit der Bergoglio-Visite in seiner Stadt hat dieser vorbildliche Konzils-Vorbeter scheinbar auch kein Problem dann.
„Die Republik hat ausreichend Mittel, um zum gegenseitigen Respekt einzuladen“.
Die Herren verstehen gar nicht, worum es bei der Gotteslästerung eigentlich geht. Sie sehen Gotteslästerung aus einer rein humanistischen Perspektive. Demnach geht es bei der Gotteslästerung nicht um eine Beleidigung Gottes, sondern höchstens um die Beleidigung der religiösen Gefühle anderer Menschen. Da Gott für diese Menschen nicht existiert, kann er ihrer Meinung nach auch nicht beleidigt werden. Deshalb gehört die Gotteslästerung für sie zur Meinungsfreiheit.
Gerichtsreif. Schrecklich ist’s, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen.
Eine absurde Diskussion: ein Staat, der die Trennung von Kirche und Staat streng praktiziert, kann alleine aus logischen Gründen eine Kriminalisierung der Gotteslästerung nicht mehr plausibel machen.
Ein konsequent laizistischer Staat, der sich keiner Religion mehr verpflichtet wissen will, auch nicht aus historischen Gründen (was andere laizistische Staaten ja durchaus tun!), ist dafür aufgrund seiner Rechtsverfassung schlicht nicht zuständig.
Ein wenig erinnert die Situation an das römische Reich: die Juden wollen Jesus wegen dessen vermeintlicher Gotteslästerung schwerst bestrafen. Ihr religiöses Recht gilt aber vor dem römischen Staat nichts. Er kennt schlicht eine solche Straftat nicht – das war heidnische Praxis!
Daher unterstellt man dem Sohn Gottes ein Vergehen, das im römischen Recht justuiiziabel ist: Aufruhr gegen den Kaiser. (Natürlich ist Jesus nicht mit C.H auf einer Stufe – nur damit das nicht einer verzerrt auffasst: es geht um das politische und rechtliche Konzept eines religionsneutralen Staates)
Der „dekadente“ Bischof ist nicht ganz so dämlich, wie er hier hingestellt wird. Er sagt etwas Logisches: in diesem Staat ist das obsolet geworden. Und in diesem Staat geht es auch nur um den Schutz der Bürger voreinander – nicht um die Ehre Gottes. Wie sollte man sie also ausgerechnet in diesem Staat sanktionieren?
Ich verstehe absolut nicht, wieso sich Katholiken hier wundern – was habt Ihr denn alle erwartet?
Egal von wo aus man es betrachtet, der Bischof spricht als bekennender Staatsfranzose vernünftig.
Die Gesellschaft ist antichristlich – wie sollte sie da die Lästerung Christi bestrafen?
Er hätte dennoch als angeblicher Kirchenmann ein Loblied auf die Heilige Dreifaltigkeit aussprechen sollen. Das wäre seine Pflicht gewesen. Aber dazu reicht es den rachitischen, sowieso zweifelhaft gültig geweihten Priestern der Pseudokirche nicht mehr.
Auch das dürfte nach so vielen Jahrzehnten doch niemanden, der wach war und ist, verwundern!