‚Der Islam’ gehört nicht zum verfassten Deutschland – Islam und Gewalt (8)


Abu Bakr Moschee in Frankfurt: Presse zeichnet Bild vom friedlichen Islam
Abu Bakr Moschee in Frank­furt: Pres­se zeich­net Bild vom fried­li­chen Islam

Der Koran pre­digt an ver­schie­de­nen Stel­len Gewalt gegen Anders­gläu­bi­ge. Die­ser gewalt­hal­ti­ge Teil des Islam kann nicht „zu Deutsch­land gehö­ren“, da er im kras­sen Wider­spruch zu unse­rer Ver­fas­sungs­ord­nung steht.

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Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker
Mos­lem-Füh­rer in Deutsch­land haben sich in den letz­ten Mona­ten von den ter­ro­ri­sti­schen Taten der Mus­li­me des „Isla­mi­schen Staa­tes“ (IS) in Syri­en und dem Irak distan­ziert. Die Begrün­dungs­aus­sa­ge lau­te­te mei­stens: Die­se bar­ba­ri­schen Gewalt­tä­tig­kei­ten des Isla­mi­schen Staats gehör­ten nicht zum (wah­ren) Islam. Die von Moham­med ver­kün­de­te Reli­gi­on sei in Geschich­te und Gegen­wart stets auf Tole­ranz und Frie­den aus. So lau­te­te auch das Resü­mee der Mos­lem-Ver­tre­ter in der Sen­dung „hart aber fair“ vom 24. 11. 2014.

Doch damit haben die deut­schen Mus­li­me ein mas­si­ves Glaub­wür­dig­keits­pro­blem. Nach einer Befra­gung der ARD neh­men mehr als 60 Pro­zent der Befrag­ten die­se Begrün­dung den Mos­lem­füh­rer nicht ab. Aus den ver­schie­de­nen Infor­ma­ti­ons­ka­nä­len ahnen und wis­sen die Men­schen, was der hes­si­sche Mini­ster­prä­si­dent Vol­ker Bouf­fier auf den Punkt brach­te: „IS, Boko Haran, Al Shaba­ab und ande­re isla­mi­sti­sche Ter­ro­ri­sten beru­fen sich bei ihren Gräu­el­ta­ten auf die Scha­ria, den Koran und den Propheten.“

Mit die­sen drei Insti­tu­tio­nen ist „der Islam“ grund­le­gend umschrie­ben, dar­an müs­sen sich alle Aus­sa­gen und Inter­pre­ta­tio­nen zum Islam mes­sen las­sen. Die Dschi­ha­di­sten in Syri­en sowie die koran-ver­tei­len­den Sala­fi­sten in Deutsch­land neh­men die Urschrif­ten des Islam beson­ders ernst. Die ‚Streng­gläu­bi­gen’ sind gewiss dem „wah­ren Islam“ näher als die mode­ra­ten Mus­li­me, wenn man den Früh-Islam als Maß­stab für Moham­meds Reli­gi­on nimmt. Die­se Grup­pen fin­den im Koran und Moham­meds Ver­hal­ten zahl­rei­che Recht­fer­ti­gun­gen für aggres­si­ves und gewalt­tä­ti­ges Vor­ge­hen „im Namen Allahs“.

Die IS-Terroristen berufen sich auf Mohammeds Anweisungen

Prozeß gegen Kreshnik B. in Deutschland
Pro­zeß gegen Kresh­nik B. in Deutschland

Das bestä­ti­gen auch sala­fi­sti­sche Syri­en-Rück­keh­rer: Im Frank­fur­ter Pro­zess gegen Kresh­nik B. wur­de eine sei­ner Aus­sa­gen aus dem Kampf­ge­biet zitiert: „Ich bin wegen mei­ner Reli­gi­on hier in Syri­en. Im Koran steht: ‚Tötet sie (die Ungläu­bi­gen), wo immer ihr sie findet’“.

Wenn man sich ein­ge­hen­der mit dem Koran beschäf­tigt, dann drängt sich das Urteil auf: In der isla­mi­schen Urschrift wird viel­fäl­tig Gewalt legi­ti­miert. An ver­schie­de­nen Koran-Stel­len gibt Moham­med Anwei­sun­gen, „auf Allahs Weg zu töten“ – etwa in Sure 47,5: „Und wenn ihr im Krieg mit den Ungläu­bi­gen zusam­men­trefft, dann schlagt ihnen die Köp­fe ab, bis ihr eine Nie­der­la­ge unter ihnen ange­rich­tet habt…“ Der ‚Isla­mi­sche Staat’ sieht sich im Krieg mit den Ungläu­bi­gen und glaubt, koran­ge­mäß zu handeln.

In der Koran-Sure 9,5 stell­te der Pro­phet eine Lizenz zum Töten von Poly­the­isten aus: „Erschlagt die Ungläu­bi­gen, wo ihr sie fin­det und packt sie und bela­gert sie und lau­ert ihnen in jedem Hin­ter­halt auf“. Die Jesi­den im Irak gel­ten den Sun­ni­ten als Polytheisten.

Durch sol­che Anwei­sun­gen Moham­meds füh­len sich die IS-Mus­li­me berech­tigt, ihre Gewalt- und Ter­ror­ak­ten zu bege­hen. Sie ver­wei­sen dar­auf, sich strikt an die Wor­te des Korans zu hal­ten. Sie glau­ben im Sin­ne Allahs zu han­deln, wie es Moham­med im Koran lehrte.

Im Koran gibt es man­che Stel­len, die einen ver­söhn­li­chen Ton anschla­gen, die zu Frie­den und Ver­trags­treue bei Kon­flik­ten auf­ru­fen und zum gut-nach­bar­li­chen Mit­ein­an­der von Chri­sten, Juden und Mos­lems anre­gen. Sol­che Auf­ru­fe sind in Moham­meds Lebens­pha­se in Mek­ka zu fin­den. Das ist die eine Sei­te des Korans.

Der Koran ruft zum Kampf gegen ‚Ungläubige’ auf

Aber nur auf­grund die­ser ver­söhn­li­chen Stel­len in der mus­li­mi­schen Urschrift ist der Islam noch kei­ne Reli­gi­on des Frie­dens. Die deut­schen Mos­lem-Ver­tre­ter machen es sich zu leicht, wenn sie selek­tiv eini­ge fried­vol­le Zita­te aus dem Koran für den gan­zen Islam aus­ge­ben. Denn man­che ande­re Koran-Stel­le ruft zu Gewalt und Krieg auf: „Ihr Gläu­bi­gen, kämpft gegen die­je­ni­gen von den Ungläu­bi­gen, die an eurer Gren­ze woh­nen. Sie sol­len von eurer Sei­te Här­te spü­ren“ – so die Korans­ure 9,123. Die ver­schie­de­nen aggres­si­ven Koran­stel­len gehen auf Anwei­sun­gen Moham­meds in sei­ner Zeit in Medi­na zurück, in der er als Poli­ti­ker und Kriegs­herr wirkte.

Zwei Jah­re vor sei­nem Tod hat­te Moham­med sei­ne Anhän­ger zu einem Feld­zug gegen die nord­ara­bi­sche Chri­sten­stadt Tabuk zusam­men­ge­ru­fen. Die Städ­te und Stäm­me um Tabuk hat­ten weder einen Angriff auf ara­bi­sche Posi­tio­nen gezeigt noch aggres­si­ve Signa­le gesetzt. Ihr ein­zi­ges ‚Ver­ge­hen’ war, Nicht-Mus­li­me – „Ungläu­bi­ge“ – zu sein und an der „Gren­ze“ zu Ara­bi­en zu leben, also in Reich­wei­te von Moham­meds Heer.

Moham­med legi­ti­mier­te die­sen Kriegs­zug sei­ner Anhän­ger als „Aus­zug auf Allahs Weg“. Die Geg­ner dage­gen wer­den in Sure 8,61 dämo­ni­siert als „Fein­de Allahs und eure Fein­de“, die man „in Schrecken set­zen“ soll­te. Mit wel­chem Recht? Für den Angriffs­krieg brauch­te der Pro­phet als Feld­herr aus­ge­rü­ste­te Krie­ger und einen gro­ßen Tross: „So rüstet wider sie, was ihr ver­mögt an Kräf­ten und Reiterscharen“.

Moham­med brach­te sein Kriegs­heer mit Beu­te­ver­spre­chen auf Trapp : „Eines der bei­den schön­sten Din­ge wird uns tref­fen: Sieg oder Mär­ty­rer­tod“ (9,52) – Sieg und irdi­sche Beu­te (8,70) oder Kampf­tod und Para­dies­be­loh­nung. Der Feld­zug von 630 gegen eine Stadt der ‚Ungläu­bi­gen’ wur­de zum Muster für alle wei­te­ren Kriegs­zü­ge der spä­te­ren Mus­li­me – bis hin zu den heu­ti­gen ISlamisten.

Die­se und ande­re Kriegs- und Tötungs­auf­ru­fe von Moham­med sind nicht aus einer Ver­tei­di­gungs­si­tua­ti­on geschrie­ben, son­dern Auf­for­de­run­gen zu aggres­si­ven Über­fäl­len und Erst-Schlä­gen. Kampf und Krieg gegen die Ungläu­bi­gen war für Moham­med anschei­nend ein Grund­prin­zip sei­nes zusam­men­ge­schweiß­ten Mus­lim-Ver­ban­des (‚umma’) . Frie­de soll­te es nur inner­halb der mus­li­mi­schen Gemein­schaft geben: „Die­je­ni­gen, die mit ihm (Moham­med) sind, sind den Ungläu­bi­gen gegen­über hef­tig, gegen­ein­an­der aber barm­her­zig“ (Sure 48,30).

Mohammed führte den Kampf gegen die Ungläubigen offensiv

Die ent­spre­chen­den Koran-Stel­len legen einen aggres­si­ven Dschi­had nahe. Islam-Theo­lo­gen dage­gen behaup­ten heu­te, dass der Dschi­had nur als ein rei­ner Ver­tei­di­gungs­krieg erlaubt sei. So schrei­ben es 120 Islam-Füh­rer in einem Pro­test-Brief an den ‚Kali­fen des Isla­mi­schen Staa­tes’. Ein bewaff­ne­ter Auf­stand hät­te nur gegen mas­si­ve reli­giö­se Unter­drückung isla­mi­sche Legi­ti­mi­tät, heißt es wei­ter in dem Text vom Sep­tem­ber 2014. Dabei blen­den sie aggres­si­ve Ver­hal­tens­wei­sen Moham­meds aus sowie die Gewalt­auf­ru­fe des Korans.

Aber selbst bei einer defen­si­ven Aus­le­gung des Dschi­had fin­den die isla­mi­sti­schen Kräf­te wie Boko Haram und IS noch genü­gend Berech­ti­gungs­grün­de in Koran und Hadith für ihren Kampf gegen die Ungläu­bi­gen. Sie behaup­ten, dass der Islam über­all dort unter­drückt sei, wo die sun­ni­ti­sche Scha­ria nicht in allen gesell­schaft­lich-poli­ti­schen Berei­chen exzes­siv aus­ge­übt wer­den kön­ne. Das sei in den mei­sten gemä­ßig­ten ara­bi­schen Staa­ten so.
Unter den Begrif­fen Ver­tei­di­gung und Gerech­tig­keit, Frie­den und Krieg, Recht und Barm­her­zig­keit ver­ste­hen die ISla­mi­sten nach kora­ni­scher Logik etwas ande­res als die übri­ge Menschheit.

Die religiös motivierten Gewaltaufrufe vergiften das menschliche Miteinander

Das in Wien behei­ma­te­te „Inter­na­tio­na­le König Abdul­lah-Zen­trum für Inter­re­li­giö­sen und Inter­kul­tu­rel­len Dia­log“ bekräf­tig­te kürz­lich in einer Reso­lu­ti­on: „Wir ver­ur­tei­len gewalt­tä­ti­ge Kon­flik­te in der Welt – umso mehr Gewalt, die im Namen der Reli­gi­on began­gen wird. Wir wen­den uns gegen eine Instru­men­ta­li­sie­rung von Reli­gi­on, um Krieg zu führen.“

Wenn man die­se Ver­ur­tei­lung von reli­gi­ös moti­vier­ter Gewalt ernst neh­men soll, dann müss­te man sie auch auf die isla­mi­sche Urschrift bezie­hen. Denn für man­che Koran-Stel­le trifft es zu, dass Gewalt im Namen des Islams und sogar Allahs gefor­dert wird: „Vor­ge­schrie­ben ist euch (von Allah) der Kampf “ – Sure 2,216. Und Allah wür­de sogar selbst in das Kampf­ge­sche­hen ein­grei­fen, indem er Hand und Waf­fe der „Gläu­bi­gen“ führ­te. Nach der erfolg­rei­chen „Gra­ben­schlacht“ von 627 erklär­te Moham­med: „Nicht ihr habt sie (die Geg­ner) getö­tet, son­dern Allah hat sie getö­tet. Und nicht du hast (dei­ne Waf­fe) gewor­fen, son­dern Allah warf sie“ (8,17). Ist das nicht Gewalt-Recht­fer­ti­gung „im Namen der Reli­gi­on“? Mit sol­chen Koran-Ver­sen wer­den heu­te die Krie­ger des Isla­mi­schen Staa­tes in den Kampf gegen „Ungläu­bi­ge“ geschickt. Aber auch die Schii­ten im Irak mobi­li­sie­ren inzwi­schen ihre Anhän­ger für einen ‚hei­li­gen Krieg’, indem sie die sun­ni­ti­schen ISla­mi­sten für „Ungläu­bi­ge“ erklä­ren. Von bei­den isla­mi­schen Kon­fes­sio­nen wer­den mit Rück­griff auf Moham­med und den Koran Krieg und Gewalt legi­ti­mier­te und ausgeführt.

Islamisch-koranische Gewaltaufrufe stehen im Widerspruch zum Grundgesetz

Nach die­ser Argu­men­ta­ti­on dürf­te klar sein, dass kora­ni­sche Auf­ru­fe zu Kampf und Gewalt im Gegen­satz ste­hen zu den Sat­zun­gen unse­rer Ver­fas­sungs­ord­nung, des­sen Rege­lun­gen ein fried­li­ches Mit­ein­an­der der Bür­ger nach innen und außen ein­for­dern. Dar­aus erge­ben sich Fol­ge­run­gen für den Islam in Deutsch­land bzw. die deut­schen Muslime:
● Wenn ‚der Islam’ zu Deutsch­land gehö­ren will, dann müss­ten sich die Islam-Ver­te­ter von aller Gewalt im Namen des Korans und Allahs absetzen.
● Wenn die deut­schen Mus­li­me ihre Reli­gi­on hier prak­ti­zie­ren wol­len, dann müs­sen sie sich deut­lich von den grund­rechts­wid­ri­gen Gewalt-Auf­ru­fen ihrer Urschrift distanzieren.
● Wenn der Zen­tral­rat der Mus­li­me in sei­ner Ver­ur­tei­lung der IS-Gewalt glaub­wür­dig blei­ben will, dann müss­te er auch deut­lich kora­ni­sche Tötungs­auf­ru­fe ablehnen.
● Wenn der Islam als eine ‚Reli­gi­on des Frie­dens’ gel­ten will, dann hät­te er den aggres­si­ven Gewalt-Ver­sen des Korans gegen Anders­gläu­bi­ge abzuschwören.

Die Moslem-Führer weichen aus bei der Auseinandersetzung zu Koran und Gewalt

Doch die deut­schen Mos­lem-Füh­rer wei­chen einer ernst­haf­ten Aus­ein­an­der­set­zung mit dem gewalt­hal­ti­gen Teil des Korans aus. Ihr Man­tra, dass „der Islam“ nichts als eine fried­li­che Reli­gi­on sei, ist wahr­heits­wid­rig und unglaub­wür­dig. Denn die Behaup­tung steht im Wider­spruch zu der isla­mi­schen Urschrift sowie dem Ver­hal­ten Moham­meds. Auch der tau­send­jäh­ri­ge Krieg isla­mi­scher Herr­scher gegen die christ­li­chen Staa­ten in Ori­ent und Euro­pa zeigt das Gegen­teil einer angeb­li­chen Friedensreligion.

Frei­lich leben vie­le deut­sche Mos­lems fak­tisch in Distanz zu dem Früh­is­lam des 7. Jahr­hun­derts, indem sie die poli­tisch-krie­ge­ri­schen Tei­len des Korans nicht ken­nen oder ihnen kei­ne Rele­vanz für ihr Leben bei­mes­sen. Für die Aus­ein­an­der­set­zung mit den radi­ka­len Strö­mun­gen des Islam kommt es aber dar­auf an, dass die Mos­lem­füh­rer die Distan­zie­rung von den poli­ti­schen Aus­sa­gen und krie­ge­ri­schen Prak­ti­ken des Früh­is­lam auch offi­zi­ell erklä­ren. Jeden­falls reicht es nicht, wenn die deut­schen Mus­li­me den gewalt­tä­ti­gen, krie­ge­ri­schen und skla­ven­hal­te­ri­schen Islam der Geschich­te tot­schwei­gen. Kei­ne Tole­ranz kann ein Islam in Deutsch­land erwar­ten, wenn an poli­tisch-reli­giö­sem Füh­rer­prin­zip, Reli­gi­ons­staat und staat­li­cher Gewal­ten­ein­heit als sakro­sank­te Tei­le der mus­li­mi­schen Offen­ba­rungs­re­li­gi­on fest­ge­hal­ten wird.

Die deutschen Moslem-Gemeinden bereiten den Boden für die ISlamisten

Den öffent­li­chen Fokus auf den gewalt­tä­ti­gen Teil des Korans zu rich­ten ist umso wich­ti­ger, da in deut­schen Moschee-Gemein­den und Koran­schu­len nach wie vor die jun­gen Mus­li­me in einem Kli­ma der isla­mi­schen Gewalt­be­reit­schaft sozia­li­siert wer­den. Nach einer Stu­die des Jugend­for­scher Wil­helm Heit­mey­er waren und sind mehr als ein Drit­tel der befrag­ten mus­li­mi­schen Jugend­li­chen zu phy­si­scher Gewalt gegen ‚Ungläu­bi­ge’ bereit – hier in Deutsch­land. Die­se Ergeb­nis­se zei­gen, dass offen­sicht­lich Ima­me und Islam­leh­rer in Deutsch­land wei­ter­hin den gewalt­ori­en­tier­ten Islam des 7. Jahr­hun­derts pro­pa­gie­ren – und nicht nur in Ber­lin-Neu­kölln. Von dort beschreibt der Bür­ger­mei­ster Heinz Busch­kow­ski, wie in der sala­fi­sti­schen Al-Nur-Moschee die 400 Plät­ze der Koran-Schu­le täg­lich bis auf den letz­ten Platz besetzt sind.

In Frank­furt-Hau­sen ist eine gro­ße Moschee-Gemein­de nach Abu Bakr genann­te, dem Kampf­ge­fähr­ten und Nach­fol­ger Moham­meds. Der ließ in den zwei Jah­ren sei­nes Kali­fats meh­re­re Beu­te- und Erobe­rungs­krie­ge in den Irak, nach Syri­en und Palä­sti­na füh­ren. Übri­gens trägt auch der ISla­mi­sten­füh­rer den Namen des ersten Kali­fen Abu Bakr, des­sen Krie­gen er nach­ei­fert. Wenn sich die Frank­fur­ter Moschee-Gemein­de nach außen – etwa auf ihrer Inter­net­sei­te – mit from­men Koran-Sprü­chen vor­erst fried­lich und ver­söhn­lich gibt, so dürf­te der Name ‚Abu Bakr’ das Tie­fen-Pro­gramm für eine offen­si­ve Per­spek­ti­ve sein, die auch Gewalt nicht ausschließt.

Auf die­sem Hin­ter­grund sind die Beteue­run­gen der deut­schen Mos­lem-Ver­tre­ter, in Deutsch­land wür­de aus­schließ­lich ein fried­li­cher Islam gelehrt und gelebt, unglaub­wür­dig und nicht zutreffend.

Klare Abgrenzung von Staat und Politik zu islamischen Gewalt- und Staatsaufrufen

Aber auch die Poli­tik ist in die­sem Fall gefor­dert. Die deut­schen Poli­ti­ker soll­ten unmiss­ver­ständ­lich klar­stel­len, dass die reli­gi­ös moti­vier­ten Auf­ru­fe des Korans zu Gewalt, Tötung und Krieg mit dem deut­schen Grund­ge­setz gänz­lich unver­ein­bar sind. Gewalt­auf­ru­fe gegen ande­re – ob ungläu­big oder nicht – wider­spre­chen grund­sätz­lich dem Gewalt­mo­no­pol des Rechtsstaates.

Das Grund­recht auf freie Reli­gi­ons­aus­übung berech­tigt in unserm Land nicht dazu, die Gewalt­auf­ru­fe des Korans gegen Anders­gläu­bi­ge zu pro­pa­gie­ren. Denn alle Grund­rech­te haben dort ihre Gren­ze, wo sie mit der frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung anecken. Der schlei­chen­den Ver-Gewal­ti­gung unse­rer Ver­fas­sungs­ord­nung durch isla­mi­sti­sche und sala­fi­sti­sche Gewalt­pre­di­ger soll­te ein Rie­gel vor­ge­scho­ben werden.
Auch das isla­mi­sche Staats­kon­zept steht im Wider­spruch zu unse­rer demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung. Moham­med und sei­ne Nach­fol­ger waren bekannt­lich Gesetz­ge­ber, zugleich Exe­ku­to­ren als Herr­scher und Feld­her­ren sowie ober­ste rich­ter­li­che Instan­zen. Die­se staat­li­che Gewal­ten­ein­heit, das in Koran und Hadith grund­ge­leg­te poli­ti­sche Füh­rungs­kon­zept, steht im Gegen­satz zur Gewal­ten­tei­lung west­lich-demo­kra­ti­scher Staaten.
Für die deut­schen Voll­zugs­or­ga­ne ist es wich­tig, dass der Gesetz­ge­ber ihnen eine kla­re Umschrei­bung von isla­mi­schen Gewalt-Kon­zep­ten (inklu­si­ve ein­schlä­gi­ger Koran-Tex­te) an die Hand gibt, deren unkri­ti­sche Pro­pa­gie­rung in Öffent­lich­keit, Schu­le und Hoch­schu­le zu unter­sa­gen ist.
Bür­ger­schaft und Zivil­ge­sell­schaft sind gefordert

Es ist aller­dings auch klar, dass mit Geset­zen und Poli­zei-Ein­grif­fen allein die kora­nisch-isla­mi­sche Gewalt­be­reit­schaft nicht ein­zu­däm­men ist. Der ehe­ma­li­ge FBI-Agent Ali Sou­fan, ein Ken­ner isla­mi­scher Ter­ror­or­ga­ni­sa­tio­nen, bringt das „Ver­sa­gen“ des Westens auf den Punkt: Wir haben nach 9/​11 die al-Quai­da-Füh­rer aus­ge­schal­tet, in Sicher­heits­maß­na­men inve­stiert. „Aber es gab kei­ne Stra­te­gie, die Ideo­lo­ge, die Ideen die­ser Bewe­gung zu bekämpfen.“

Die neue Bedro­hung der Welt durch die ISla­mi­sten und Dschi­ha­di­sten soll­te daher Anlass sein, auch in der Zivil­ge­sell­schaft eine brei­te Dis­kus­si­on über die Grund­ideen von Islam zu begin­nen, ins­be­son­de­re zu dem Kom­plex Islam und Gewalt. Nicht zur Debat­te steht aller­dings das Postu­lat, dass die ver­fas­sungs­wid­ri­gen Tei­le des Korans und der isla­mi­schen Scha­ria im Gel­tungs­be­reich des Grund­ge­set­zes nicht zustim­mend ver­brei­tet wer­den dürfen.

‚Der Islam’ ist mit dem verfassten Deutschland nicht vereinbar

Abu Bakr al-Baghdadi
Abu Bakr al-Baghdadi

Das gilt ins­be­son­de­re für den Islam-Unter­richt an deut­schen Schu­len. Die zustän­di­gen Kul­tus­mi­ni­ste­ri­en haben dafür zu sor­gen und zu kon­trol­lie­ren, dass isla­mi­scher Reli­gi­ons­un­ter­richt nur unter dem Vor­be­halt der grund­ge­setz­li­chen Rege­lun­gen erteilt wer­den kann. Die Stu­die von Mou­hand Khor­chi­de über die isla­mi­sti­sche Hal­tung von mus­li­mi­schen Reli­gi­ons­leh­rern in Öster­reich soll­te den Poli­ti­kern die Augen öff­nen: Danach lehnt rund ein Drit­tel der Islam-Leh­rer die rechts­staat­li­chen Prin­zi­pi­en ab, etwa ein Fünf­tel hält Islam und Demo­kra­tie für unver­ein­bar und plä­diert für Todes­stra­fe bei Kon­ver­sio­nen von Mus­li­men. Die­se Islam-Leh­rer sind die wirk­li­che „Zeit­bom­be“, die neu­er­dings bei den Syri­en-Rück­keh­rern aus­ge­macht wird. Denn die­se Sämän­ner von ver­fas­sungs­feind­li­cher Gewalt berei­ten schon seit Jah­ren in den Köp­fen von jun­gen Mus­li­men den Boden für die isla­mi­sti­sche Pro­pa­gan­da der Dschihadisten.

Als eben­so gefähr­lich könn­te es sich erwei­sen, wenn der Islam als eine aus­schließ­lich harm­los-fried­lich­te Reli­gi­on umge­deu­tet wird. Ein­fach die gewalt­hal­ti­gen Tei­le des Islam in Leh­re und Geschich­te aus­zu­blen­den, läuft auf eine Täu­schung hin­aus. Der Islam ist nun ein­mal ein poli­tisch-reli­giö­ses System mit erheb­li­chem Gewalt­po­ten­ti­al. Dar­über muss im isla­mi­schen Reli­gi­ons­un­ter­richt auf­ge­klärt wer­den. Das gilt übri­gens auch für den katho­li­schen und evan­ge­li­schen Reli­gi­ons­un­ter­richt, in dem gewöhn­lich das Bild eines idyl­lisch-harm­lo­sen Islam gepflegt wird.

In der ‚hart aber fair’-Sen­dung vom 24. 11. 2014 frag­te Frank Plas­berg ange­sichts isla­mi­scher Gewalt: „Wie pas­sen der Islam und Deutsch­land zusam­men?“ Auf dem Hin­ter­grund der vor­ste­hen­den Erör­te­rung dürf­te klar sein: ‚Der Islam’, wie er sich in Urschrift und Scha­ria, in Früh­is­lam und Geschich­te dar­stellt, ist mit Deutsch­land und sei­ner Ver­fas­sungs­ord­nung defi­ni­tiv nicht vereinbar.

Text: Hubert Hecker
Bild: Frank­fur­ter Neue Presse/​Daily Monitor/​Islaminvitation (Screen­shots)

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