
(Rom) „Das Konklave, das Papst Franziskus gewählt hat, bleibt weiterhin in Schatten gehüllt.“ Diese Worte schreibt nicht ein seither von manchen belächelter Antonio Socci, sondern Sandro Magister, einer der renommiertesten Vatikanisten. Eine Kirchenrechtlerin nahm nun öffentlich gegen Soccis Ungültigkeitsthese Stellung. Das allein erstaunt und zeigt, daß die Kritik einiges Unbehagen auslöst. Auch Magister verwirft die These Soccis, meint aber, daß es unabhängig von der Gültigkeitsfrage rund um das Konklave Ungeklärtes gibt.
von Sandro Magister
Eine Kirchenrechtlerin widerspricht der Behauptung, die Wahl von Kardinal Bergoglio zum Papst sei ungültig. Ungeklärt bleiben weiterhin die Ränkespiele, die dem weißen Rauch vorangingen, mit dem die Wahl bekanntgegeben wurde.
Natürlich gibt es kein Konklave, bei dem es nicht „Ränkespiele“ gibt, die auf die Wahl des einen oder anderen Kandidaten abzielen. Es sind „Machenschaften“, die innerhalb weniger Tage erwachsen können oder sogar innerhalb weniger Stunden. Manche gehen jedoch über Jahre. Auch ihre Unschuld kann unterschiedlichen Grades sein. Die Apostolische Konstitution Universi dominici gregis, die die Papstwahl regelt, verbietet ausdrücklich „jede Form von Verhandlungen, Verträgen, Versprechen oder sonstiger Verpflichtungen jeder Art“, die im Gegenzug den Gewählten binden können.
Ivereighs These
Am vergangenen 1. Juli zeigten wir auf, wie weit die Wahl von Jorge Mario Bergoglio – ohne dies zu behaupten – einer solchen Abmachung entspricht. Ausgangspunkt dafür ist der Nachdruck, mit dem der derzeitige Papst erklärt, nur dem „zu folgen, was die Kardinäle bei den Generalkongregationen vor dem Konklave gefordert haben“ (siehe „Tue, was Kardinäle gewünscht haben“ – Gab es Absprachen für die Wahl Bergoglios zum Papst?).
Das aber hat mit der natürlichen Dynamik einer jeden Papstwahl zu tun. Das wollte der englische Vatikanist Austen Ivereigh unterstreichen mit einer Passage seines neuen Buches über Papst Franziskus „The Great Reformer. Francis and the Making of a Radical Pope“. Darin enthüllte er, daß die Kardinäle Cormac Murphy-O’Connor, Walter Kasper, Karl Lehmann und Godfried Danneels vier aktive Förderer der Wahl Bergoglios waren.
Das Buch Ivereighs war Anlaß zu teils heftigen Diskussionen, so daß Vatikansprecher Pater Federico Lombardi sich beeilte, mit Zustimmung der vier Kardinäle das Feuer zu löschen.
Soccis These
Wie dem auch sei, wurde damit nicht die Gültigkeit der Wahl von Papst Franziskus in Frage gestellt. Das aber tat und tut ein anderer katholischer Autor, Antonio Socci mit einem Buch, das zum großen Verkaufsschlager wurde: „Non ਠFrancesco“ (Er ist nicht Franziskus. Die Kirche im großen Sturm).
Socci begründet seine These auf etwa 20 der insgesamt 300 Seiten des Buches. Er tut es auf der Grundlage der erwähnten Apostolischen Konstitution Universi dominici gregis, die den Wahlablauf bestimmt. Dieser Ablauf sei auf schwerwiegende Weise verletzt worden, so Socci, nachdem von den Stimmzählern beim vierten Wahlgang am 13. März 2013 ein Stimmzettel zuviel in der Wahlurne gefunden wurde. Socci zieht daraus den Schluß, daß „die Wahl Bergoglios null und nicht“ ist, ja „nie erfolgt ist“.
Drei Monate nach der Veröffentlichung seines Buches schrieb Socci, daß „es nicht einen Kardinal gab, der öffentlich erklärt oder mich privat wissen ließ, daß sich das Konklave nicht so abgespielt hat, wie in meinem Buch beschrieben“.
Nicht nur das. Er fügte hinzu, daß „es nicht einmal einen namhaften Kirchenrechtler gab, der den Nachweis erbracht hätte, daß der Wahlvorgang korrekt war und daher die Wahl von Papst Franziskus kirchenrechtlich nicht beanstandet werden kann“.
Allerdings gab es auch keinen Kirchenrechtler, der die Argumentation Soccis teilte und öffentlich erklärt hätte, die Wahl von Papst Franziskus sei ungültig.
Die folgende Stellungnahme einer anerkannten Kirchenrechtlerin, zeigt auf rechtlicher Grundlage auf, daß die These Soccis „völlig haltlos“ ist und bekräftigt die Rechtmäßigkeit der Wahl von Papst Franziskus.
Die Autorin lehrt Kirchenrecht und Geschichte des Kirchenrechts an der Universität Alma Studiorum von Bologna. Sie ist Vorstandsmitglied der „Consociatio Internationalis Studio Iuris Canonici Promovendo“. Sie bereitet gerade die Veröffentlichung einer kirchenrechtlichen Arbeit über den Amtsverzicht von Benedikt XVI, die neue Figur eines „emeritierten Papstes“ und die Wahl von Papst Franziskus vor.
Nachfolgend einige Auszüge aus der Stellungnahme. Die vollständige, italienische Original wurde von Sandro Magister auf seinem Blog veröffentlicht.
.
Die Wahl von Papst Franziskus
von Geraldina Boni
Mit einigen strikt kirchenrechtlichen Anmerkungen gehe ich auf eine Frage ein, die Gegenstand großer Aufmerksamkeit vor allem im Internet war.
Wie bekannt ist, berichtete die Journalistin Elisabetta Piqué im Buch „Francisco. Vida y rivolucion“ (Franziskus. Leben und Revolution) über die Wahl von Papst Franziskus (und diese Indiskretion sei von einigen Kardinälen bestätigt worden):
„Nach der Abstimmung und noch vor der Auszählung der Stimmzettel bemerkt der Kardinal-Stimmzähler, der als erstes die in die Urne gelegten Stimmzettel durcheinandermischt, daß einer zuviel ist: es sind 116 und nicht 115 wie es sein sollte. Es scheint, daß ein Pupurträger irrtümlich zwei Stimmzettel in die Urne gelegt hat: einen mit dem Namen seiner Wahl und einen weißen, der am ersten hängenblieb. Dinge, die passieren. Nichts zu machen. Dieser Wahlgang wird sofort annulliert. Die Stimmzettel werden später verbrannt ohne ausgezählt worden zu sein und man schreitet zum sechsten Wahlgang.“
Es lohnt nicht sich mit Anspielungen aufzuhalten, die auf jedes Konklave folgen und sich auf angebliche Enthüllungen von Personen stützen, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Wie dem auch sei, auf der Grundlage dieser Notiz vertritt Antonio Socci in seinem Buch „Er ist nicht Franziskus. Die Kirche im großen Sturm“ die These, daß die Wahl von Jorge Mario Bergoglio null und nicht sei. […]
Selbst angenommen, die Wahl wäre so abgelaufen, wie dargestellt, ist die Rekonstruktion von Socci rechtlich völlig haltlos.
Laut den Bestimmungen von Paragraph 65 der Apostolischen Konstitution Universi dominici gregis von Johannes Paul II. muß der Stimmzettel rechteckige Form haben und in der Mitte der oberen Hälfte möglichst gedruckt die Worte „Eligo in summum pontificem“ aufweisen, während in der Mitte der unteren Hälfte der Platz freigelassen werden soll, um den Namen des Gewählten hinzuschreiben. Der Stimmzettel ist so gestaltet, daß er gefaltet werden kann. Der Stimmzettel hat von jedem Kardinalwähler geheim ausgefüllt zu werden, der leserlich mit möglichst nicht erkennbarer Handschrift den Namen des Gewählten zu schreiben hat, wobei mehrere Namen zu vermeiden sind, da andernfalls der Stimmzettel ungültig ist, zudem ist der Stimmzettel dann zweimal zu falten. Wie auch aus anderen Bestimmungen der genannten Apostolischen Konstitution hervorgeht, sind die Stimmzettel nicht in einen Umschlag zu stecken, der bei der Auszählung zu öffnen ist, sondern zu falten.
Laut Paragraph 66 sieht die Auszählung vor: 1. die Hinterlegung der Wahlzettel in einer eigenen Wahlurne; 2. das Durchmischen und das Zählen derselben; 3. das Auszählen derselben. Es ist daher völlig glaubwürdig, daß im Augenblick des Zählens und nicht beim Auszählen (wie Piqué es genau schildert und auch Socci für glaubwürdig hält) der Wahlhelfer die beiden Stimmzettel entdeckt, die einzigen, die offen sind, mit einem weißen Stimmzettel, der unbeabsichtigt am Stimmzettel mit dem Namen des Gewählten hängenblieb.
Völlig korrekt wurde exakt Paragraph 68 der Konstitution angewandt. Sie schreibt vor „Wenn die Zahl der Stimmzettel nicht mit der Zahl der Wähler übereinstimmt, muß man alle Zettel verbrennen und sogleich einen neuen Wahlgang beginnen“. Zudem schließt Paragraph 5 derselben Konstitution ausdrücklich eine Interpretation des Wahlvorgangs aus. Die Bestimmungen haben so angewandt zu werden, wie sie klingen. Auch wenn der Wahlhelfer jene beiden Stimmzettel geöffnet haben sollte, um festzustellen, daß ein weißer Stimmzettel unabsichtlich an einem ausgefüllten Stimmzettel hing, wäre dies weder eine irritierende Unregelmäßigkeit noch würde damit aus der Phase des Zählens der Stimmzettel die Phase des Auszählens, die beide durch eigene Bestimmungen, die von „rationes“ getragen werden, geregelt sind. […]
Erst wenn die Wahlbeteiligung erhoben ist, kann zum Auszählen der Wahlzettel übergegangen werden, das durch Paragraph 69 geregelt wird. Es ist nicht zu leugnen, daß ein überzähliger Stimmzettel, der beim Abzählen, der Ausgabe derselben und beim Wahlvorgang – absichtlich oder nicht – einem Kardinal entgangen ist und ganz unabhängig, wem dieser Fehler zuzuschreiben ist, eine Unregelmäßigkeit darstellt. Wenn diese Unregelmäßigkeit für die Bestimmungen von Johannes Paul II. in der Vorphase des Auszählens (Nr. 68) irritierend ist, ist sie es nicht mehr in der Auszählphase, vor allem, wenn die Stimmzettel gefaltet sind, so daß man annehmen kann, sie stammen vom selben Wähler. […]
Auch wenn sich der angenommene Vorfall beim Konklave 2013 tatsächlich so zugetragen haben sollte, und Paragraph 69 eine bestimmte Vorgangsweise vorsieht, können für eine bestimmte Phase des Wahlablaufs nicht die Bestimmungen einer anderen Phase zur Anwendung gelangen, da sie einer anderen ratio folgen. Es ist gerade die Strenge der Apostolischen Apostolica Universi dominici gregis, auf die sich Socci beruft, die einen solchen Vorgang kategorisch ausschließt. Wenn also die Bestimmungen von Paragraph 69 auf die Phase angewandt worden wären, die durch Paragraph 68 geregelt wird, dann hätte man, wenn schon, die Frage nach der Gültigkeit des Wahlaktes gestellt. Paragraph 69 sieht für die zweite Phase das Auszählen der Stimmzettel, vor: „Wenn die Wahlhelfer bei der öffentlichen Auszählung zwei Stimmzettel finden sollten, die so ineinander gefaltet sind, daß beide offensichtlich vom gleichen Wähler stammen, gelten sie als eine einzige Stimme, sofern sie denselben Namen enthalten; falls sie aber verschiedene Namen aufweisen, sind beide ungültig; die Wahl selbst jedoch wird in keinem der beiden Fälle annulliert.“
Da völlig korrekt die Bestimmungen von Paragraph 68 angewandt wurden, ist der vierte Wahlgang des Tages aus rechtlicher Sicht eindeutig „tamquam non esset“. Der Wahlgang hatte daher nicht integriert und zu den rechtlich gültigen Wahlgängen gezählt zu werden. Damit fällt auch der Einspruch ins Leere, daß die Wahl der maximal an einem Tag vorgesehenen Wahlgänge überschritten wurde. […]
Es ist zudem darauf hinzuweisen, daß die Konstitution von Johannes Paul nicht einmal die simonistische Wahl mit der Ungültigkeit belegt. […] Auch nicht die Wahl, die das Ergebnis von Verhandlungen, Verträgen, Versprechen oder sonstiger Verpflichtungen jeder Art zwischen den Kardinälen (siehe die andere Mutmaßung eines Teams von vier Kardinälen, von denen die Wahl Bergoglios geplant worden sei, wie jüngst Austen Ivereigh in seinem Buch „The Great Reformer. Francis and the Making of Radical Pope“ vorbrachte).
Antonio Socci argumentiert schließlich: „Auch wenn die Frage der Gültigkeit der Wahl des 13. März 2013 zweifelhaft bliebe, kann man der Meinung sein, daß das Konklave zu wiederholen sei, weil es heißt dubius papa habetur pro non papa (ein zweifelhafter Papst wird nicht als Papst betrachtet), wie der Kirchenlehrer und Kardinal Robert Bellarmin in De conciliis et ecclesia militante schreibt.“
Das Gegenteil trifft zu. Selbst wenn alles so vorgefallen wäre, wie es geschildert wird, ist der Wahlvorgang vollkommen ad normam iuris. Die Wahl von Papst Franziskus hat beim fünften Wahlgang die vorgeschriebene Mehrheit erreicht (der erste Wahlgang erfolgte am 12. März, vier am 13. März). Die Frage der Gültigkeit stellt sich nicht.
Angesichts der völligen Haltlosigkeit der Mutmaßungen löst sich auch die von manchen geäußerte Sorge im Nichts auf, daß ein zweifelhafter Papst auf dem Stuhl Petri sitzen könnte. Das Kirchenrecht hat beständig und einhellig erklärt, daß die pacifica universalis ecclesiae adhaesio untrügliches Zeichen einer gültigen Wahl und eines rechtmäßigen Papstes ist. Die Anhänglichkeit des Volks Gottes an Papst Franziskus kann in keiner Weise bezweifelt werden.
Die Konstitution Universi dominici gregis im vollen Wortlaut.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Settimo Cielo
Der letzte Satz in den Ausführungen der Geraldina Boni läßt aufhorchen: „Die Anhänglichkeit des Volkes Gottes..kann nicht bezweifelt werden.“ Was soll damit gesagt werden. Ist die „Anhänglichkeit“ jetzt Ersatz für eine korrekte Wahl ? Auch kann von einer „völligen Haltlosigkeit“ doch wohl nicht einmal ansatzweise die Rede sein. Letztlich ist gegen die Wahl wohl nichts zu machen, da an die Unterlagen nicht heranzukommen ist und auch keine sonstigen Beweismittel zur Verfügung stehen. Der Wahlakt bleibt im Dunkeln.
Die Anhänglichkeit des Volkes Gottes kann durchaus bezweifelt werden. Ich persönlich kenne keinen Katholiken, der mehr ist als eine Karteileiche, der mit Franziskus glücklich ist – eher im Gegenteil. Das ist zwar nicht repräsentativ, aber ein in seiner (für mich ungewohnten) Einhelligkeit erschreckendes Bild.
Sorry Frank, ich bin ein Gegenbeispiel. Ich bin definitiv keine Karteileiche und bin glücklich mit Franziskus. Und ich kann Ihnen verraten, in meiner Gemeinde geht es den meisten so, einschliesslich Pfarrer!
Liebe Leonie, ich wünschte es ginge mir auch so, aber ich erlebe ihn als Verwirrer.
@Frank;„Die Anhänglichkeit des Volkes Gottes“. Schon die Bezeichnung des Volkes Gottes an sich ist höchst widersprüchlich und zweifelhaft. Welches Volk denn? Seit wann bedarf Gott eines Volkes? Man sieht auch hier wieder, wie unbeholfen auch die Modernisten mit ihren „Theologien des Konzils“ sich geradezu kindisch bemühen, einen neuen Begriff von einem Volk Gottes zu kreieren und dabei bedienen sie sich mit Hilfe des Papstes Franziskus bequem als bequemes Transportmittel. Das kommt daher, weil auch sie aus halbgebildeten Leuten bestehn, die zwar etwas von Theologie verstehen – etwas aber eben nicht ganz! – aber von moderner Kosmologie nicht die geringste Ahnung haben. Fazit zu den Ausführungen von Geraldina Boni: Prädikat ungenügend und tendenziös.
Die Wahl Bergoglios zum Papst bleibt weiterhin im dunkeln und es bleibt ein Unbehagen. Wie dem
auch sei, er ist nun mal formal der Papst. Niemand kann bestreiten, dass im Vorfeld der Wahl zum
Papst, Kardinäle für Franziskus geworben und Überzeugungsarbeit geleistet haben. Durch seine
Kritik an Benedikt XVI. hat Bergoglio vor Jahren auf sich aufmerksam gemacht, und wurde so zum
Kandidat der progressiven Kardinäle. Lehmann, Kasper und andere sind dafür genannt worden. Es
ist wie es ist, Franziskus ist der Papst. Damit muss man leben. Womit man nicht leben muss, ist,
wenn der Papst Dinge ausspricht, Handlungen ausübt, Kardinäle der Tradition absetzt, sich nicht zu katholischen Wahrheiten äußert, dann hat man außer für ihn zu beten, die Pflicht zu kritisieren.
Es ist ja bekannt, dass er einerseits katholisch predigt und dann wieder Kommentare abgibt, die
kein Christ nachvollziehen kann. Seine geforderte Barmherzigkeit gilt nur für ihn, aber nicht für die
anderen, schon gar nicht für die Tradition. Die bange Frage ist, wie wird es weitergehen ? Mit
Blick auf die Synode im Herbst, kann man davon ausgehen, dass es da um die Zukunft der katho-
lischen Kirche im Allgemeinen gehen wird. Möge der Heilige Geist uns beistehen !
@Ralph: und eben weil die Wahl so extrem zweifelhaft ist, hat keiner der beteiligten Kardinäle widerspruch eingelegt. Lang lebe der Papst! Ich hoffe diesmal bekomme ich keine Morddrohungen hier.
Haben Sie hier echt schon Morddrohungen bekommen???
Gerade gestern hat ihm einer dieser angeblich traditionstreuen Verbal-Gewalttäter den Tod an den Hals gewünscht, auf dass seine missliebige Meinung verschwinde vom Erdboden und ein zweiter aus dieser Horde hat ihm noch ein herzliches Vergelt’s Gott dafür zugerufen…
Ja, es ist schon erstaunlich wer sich heute alles so als „rechtgläubiger Katholik“ bezeichnet.
Sie sind bestimmt kein Franziskaner der Immaculata.
Morddrohungen gab es übrigens in Flandern ggb. den Urheber der katholischen Aktion Flandern (@„The Guardian Angel“, http://www.kavlaanderen.blogspot.be) mit Erhängen mit einem Strick usw.
Kard. Danneels hat übrigens durch kolossales Gestümper in der Behandlung von Mißbrauchskandalen in der Kirche einerseits und durch Inkonsistenz ggb. Homophilie bei dem Klerus ((toleriert, um nicht mehr zu sagen, im Geheimen; dagegen bestrafungswürdig falls öffentlich ausgelebt; Es kam zu einer Verwechslung zwischen Borremans R(oger) (I)(pädo) und Borremans R(udy) (II)(homo)) einem jungen homophillebenden Priester zu einer substantiellen Mordbedrohung „verholfen“, im dem dieser einen anonymen Brief mit einer Kugel bekam.
Es gibt wohl ein französisches Sprichwort: „Heureusement que la sottise ne tue pas“ (Glücklicherweise tötet die Torheit nicht), aber es ging damals fast schief.
Est modus in rebus (Horaz)
Es ist beachtlich und souverän, dass ein solcher Text, der damit endet, dass die Anhänglichkeit des Volkes Gottes nicht bezweifelt werden kann, hier zu lesen ist. Das muss ja bei den meisten Foristen lebesbedrohliche Schnappatmung auslösen. 🙂
Nö wieso? Bloß weiß ich nicht genau, wie man diese „Anhänglichkeit“ quantifizieren kann.
Die Frage ist, wer hängt F. in welcher Weise und aufgrund von was an?
Wenn das „Volk Gottes“ (wer ist das überhaupt?) einem Häretiker anhinge, gerade weil er endlich die Häresien einfließen lässt, nach denen der Demos giert, dann dürfte man mit der erwähnten „adhaesio“ ins schleudern kommen.
Adhaesio des Volkes hin und her – sie muss, genauso wie die Unfehlbarkeit des Papstes im Rahmen des überlieferten Glaubens bleiben – und dies nicht verwaschen modernistisch oder traditionalistisch, sondern konkret logisch.
Und noch ein kleines Frägchen zur Präzision:
Die „adhaesio pacifica universalis ecclesiae“ ist übrigens nicht dasselbe wie das „Volk Gottes“, sondern die friedensstiftende Anhänglichkeit der gesamten Kirche… Und die liegt ja nun gerade überhauopt nicht vor!
Ich hoffe, dass Sie nun nicht in Schnappatmung verfallen 🙂
Da bisher keine einzige Diözese der Weltkirche Papst Franziskus die Gefolgschaft aufgekündigt und sich zur unabhängigen Kirche erklärt hat, steht fest, daß die „universalis ecclesia“, nämlich die Gesamtheit der Ortskirchen, dem Papst anhängt. Da kann man noch so schimpfen und zetern… Einige verwechseln hier wohl die Katholische Kirche mit WiSiKi – schon ironisch…
Übrigens bin ich mit Papst Franziskus auch nicht besonders glücklich – aber bisher sehe ich keinen Grund, abzufallen.
@ Victor
Ouh, Ihr Vokabular ist aber merkwürdig: „zur unabhängigen Kirche erklärt hat“…
… natürlich nicht – damit wurde man sich ja außerhalb der Kirche stellen.…
Geehrte @Hildegard,
Der Terminus „Volk Gottes“ wird seit dem 2. Vatik. Konzil für alles mögliche und in allen möglichen Bedeutungen benützt.
In wieweit jetzt die Armenisch autokephale Kirche oder die Kopten nicht Gottes Volk seien bzw. in wieweit diese „anhänglich“ an Franziskus sind, ist mir nicht ganz klar.
Vielleicht können Sie meine Dummheit aufklären.
@Zeitschnur hat recht: Viel wichtiger ist die Frage, in wieweit Franziskus anhänglich ist an den Glauben der Hl. Kirche, an das depositum fidei.
Hier möchte ich verweisen auf das 1. Vatikan. Konzil, wo expressis verbis geschrieben wurde:
„Die Einheit des Glaubensinhalts, der Gläubigen und ihrer Hirten sind in der Hl. Römisch-Katholischen Kirche einzigartig verwirklicht“.
Man muß leider feststellen daß dies jetzt nicht mehr zutrifft für was den mainstream/cloud betrifft.
Papst Alexander VI war auch rechtmäßiger Papst 😉
Er hat keine Irrlehren verkündet.
Sehr gut, daß Sie darauf hinweisen, Fr. Zeitschnur.
Papst Franziskus auch nicht!
Ja, und die Kirche Christi, die vom Heiligen Geist geführt wird, hat auch diesen Papst überlebt.
Gab es nicht Zeiten wo 2 oder gar 3 Päpste sich als korrekt bezeichneten, bzw. Gegen-Päpste? Der letzte wurde am Konzil von Konstanz als Martin V. (3 gleichzeitig) korrekt gewählt und hat die Kirche ‑auch- korrekt weitergeführt?
wer auf der Welt kann sagen, dass er 2000 Jahre überlebt hat? .…, dass es immer noch funktioniert obwohl viele vom Boden-Personal sehr oft ‑mehr als- fragwürdig sind?
Auch dieser Papst oder Bischof von Rom, Franziskus, wird ‑wie auch immer- gute Seiten haben und die Kirche ‑vielleicht- in ein ganz neues Zeitalter führen!
Christus weiss sicher ob und wann er ihn abberufen soll.
Haben wir mehr Gott-Vertrauen, dann ist es gut, oder nicht?
Zu Leonie ? Sind wir jetzt mit dem Papst glücklich ? Glücklich sind wir doch mit Jesus Christus. Das wollen wir doch einmal sanft anklingen lassen. Viele wissen auch nicht, was Franziskus/Bergoglio ständig von sich gibt. Seine seltsamen Sprüche werden ja in der Tagespresse nicht veröffentlicht oder unter katholischen Vorzeichen mitunter zu Perlen erklärt. Die Barmherzigkeit und vor allem die Bewunderung der Armut gehören auch davon, was man aber nicht unbedingt hinterfragen sollte. Dass er bei etlichen Priestern ankommt, mag ja sein, vor allem bei denen, die alle Fünf einmal gerade sein lassen. Mir hat dieser Amtsträger theologisch noch nichts zu sagen gewußt. Die Fledermausmenschen, die warme Kuhmilch und den Generalverdacht bezüglich der Kurienmitarbeiter sind dazu auch nicht angetan.
Liebe @Zeitschnur,
das weiß ich und es sollte eine kleine Ironie von mir sein das selbst der, der als einer der „ganz peinlichen galt, sich immerhin nicht über die wahre Lehre des Herrn hinwegsetzen wollte oder sie zu ändern gedachte.
Wir haben offenkundig in der Bloggerszene eineN kundigeN KirchenrechtlerIn – Suarez (auf den Sarah hier: https://www.katholisches.info/2014/12/27/was-geschah-im-konklave-nach-dem-viertem-wahlgang-will-papst-franziskus-neue-kardinalsmehrheiten/) hingewiesen hat, hat also völlig ins Schwarze getroffen.
Gut auch der Hinweis auf die Anhänglichkeit des ganzen Gottesvolkes!
Mit einem „neuen Papst“ ist es wie mit einem neuen Besen.Ein deutsches Sprichwort sagt: Ein neuer Besen wischt immer gut… Aber wie es so im Leben ist, erstens kommt es immer anders, und zweitens als man denkt. Es folgt unweigerlich das grosse Gäähn, es wird langweilig und überdrüssig bis unausstehlich. Bleibt noch darauf hinzuweisen, dass auch er nur ein Papiertiger im Weltgetriebe ist. Ein stinkreicher Zionist wie Soros z.B. kümmert es doch einen Dreck, was der Papst zu sozialer Gerechtigkeit sagt. Solche Leute gehen über Leichen und das kann auch der Papst nicht verhindern. Und warum? Weil wir in den unendliche Weiten des Alls,ein kleiner unbedeutender Teil in einem Universum aus über 200 Milliarden Galaxien sind!
Kleine Ungenauigkeit bei den Details der Übersetzung:
***(non c’è bisogno di pubblicare questo commento, è solo una nota di servizio per il traduttore al fine di eventualmente migliorare il testo)***
3) lo spoglio dei voti. È dunque assolutamente plausibile che proprio nel momento del conteggio e non in quello dello spoglio (come d’altronde attestato dalla Piqué, per il resto ritenuta pienamente degna di fede da Socci) siano venute nelle mani dello scrutatore le due schede, le uniche effettivamente aperte – ma non ovviamente perforate –, con la riprova di una scheda bianca inavvertitamente attaccata a quella vergata con il nome.
3. das Auszählen der Stimmen. Es ist daher durchaus plausibel, daß der Wahlhelfer die beiden Stimmzettel, die als einzige geöffnet – aber offensichtlich nicht gelocht – wurden, im Augenblick des Abzählens und nicht erst beim Auszählen der Stimmen entdeckt hat (wie Piqué es schildert, deren Darstellung Socci sonst aber in allen Punkten für glaubwürdig hält), wobei sich herausstellte, daß ein leerer Stimmzettel unbeabsichtigt am Stimmzettel mit dem Namen des Gewählten hängengeblieben war.
Ein leerer Stimmzettel blieb „unbeabsichtigt“ am Stimmzettel mit dem Namen des Gewählten hängen?
Ach, dann werden im Konklave die Stimmzettel also nicht jeweils pro Wahlgang ausgegeben, sondern zu Beginn – gleich stapelweise? Wieviele Zettel enthält denn so ein Stapel pro Kardinal?