
(Rom) Die Bischofssynode tagt in Rom und die Fronten klären sich. Die deutschen Synodalen lassen keinen Zweifel, daß sie die Unauflöslichkeit der Ehe kippen wollen. Daß sie ihre Forderung in salbungsvolle Worte kleiden, ändert an der Absicht nichts. Die mit vatikanischer Druckerlaubnis erscheinende Jesuitenzeitschrift Civiltà Cattolica eilte mit dem Aufsatz eines „jesuitischen Winkeladvokaten“ Kasper zu Hilfe. Der bekannte Historiker Roberto de Mattei verfaßte eine spitze Antwort auf die „venezianische Zweitehe“ von Pater Giancarlo Pani.
Papst Franziskus äußerte sich noch nicht zur Frage der Kommunionzulassung wiederverheiratet Geschiedener. Eine Reihe von Signalen weist jedoch daraufhin, daß er Kaspers These, des Wortführers der „Liberalen“ wohlwollend unterstützt. Ohne seine Zustimmung hätte Kasper keine privilegierte Stellung beim Kardinalskonsistorium gehabt, wären die maßgeblichen Positionen in der Bischofssynode nicht strategisch zugunsten Kaspers besetzt worden, würde die Jesuitenzeitschrift Civiltà Cattolica, mit Druckerlaubnis des von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin geleiteten Staatssekretariats Kasper nicht zu Hilfe eilen.
Der Papst tätigte allerdings auch einige persönliche Aussagen: Er lobte gleich beim ersten Angelus nach seiner Wahl Kardinal Kasper und dessen Buch über die Barmherzigkeit, das im Wesentlichen als Grundlage für seine Forderung nach einem Primat der Praxis vor der Lehre gilt. Er dankte Kasper überschwenglich im Konsistorium, als andere Kardinäle Empörung äußerten und lobte Kaspers These als „Theologie auf den Knien“.
Führende Theologen und Kirchenrechtler sehen in Kaspers These hingegen eine Häresie oder eine These, die der Häresie sehr nahe kommt, wie der bekannte Historiker Roberto de Mattei aufzeigt. In der Tageszeitung Il Foglio veröffentlichte er am 7. Oktober eine spitze Antwort auf den Vorstoß der „Civiltà Cattolica“, in der Pater Giancarlo Pani am Vorabend der Bischofssynode im Gewand eines „jesuitischen Winkeladvokaten“ (Roberto de Mattei) Kasper zu Hilfe eilte. Die Zwischentitel stammen von der Redaktion.
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Die Abenteuer des Kirchenbanns, der die Kirche der Scheidung verhindert
von Roberto de Mattei
Der Riß in der überlieferten Moral hat keine geschichtlichen und theologischen Grundlagen. Die Jesuiten suchen die Wurzeln der Ostkirche, doch nicht einmal die griechische Scheidung taugt dafür.
Die Synode, die eröffnet wurde, wird nicht wegen ihrer Dokumente in die Geschichte eingehen, sondern wegen der Bedeutung, die dem Ereignis zugemessen wird: der eines „Risses“ in die überlieferte Moral, der in der Formel eines Vorrangs der pastoralen Praxis über die Lehre zusammengefaßt wird.
Die These wird von historischen und theologischen Beiträgen unterstützt, die vorsätzlich in die Irre führen, wie der Artikel des Jesuiten Giancarlo Pani, der am Vorabend der Synode in der Civiltà Cattolica mit dem Titel „Ehe und Zweitehe beim Konzil von Trient“ (Heft Nr. 2943 vom 4. Oktober 2014) erschienen ist. In diesem Aufsatz berichtet der Autor von „einem der innovativsten Dekrete des Konzils von Trient: dem über die Ehe, ‚Tametsi‘ genannt“, indem er behauptet, daß die Kirche, die die Lehre Luthers und der Reformatoren verurteilt, im siebten Canon des Dokuments „die Traditionen der Griechen unbeeinträchtigt läßt, die im konkreten Fall eine neue Ehe tolerieren“.
Die Konzilsväter hätten nämlich den Text abgemildert und es vermieden, ein Anathem gegen die Praxis in einigen venezianischen Kolonien zu erlassen, in denen bei Ehebruch die Möglichkeit einer Scheidung und erneuten Eheschließung nach dem vorherrschenden Brauch in der schismatischen griechischen Kirche geduldet wurde.
Irreführende Darstellung mit Druckerlaubnis des Staatssekretariats
Pater Pani, der diese Praxis rechtfertigt, schreibt, daß es auch dem Christen „passieren konnte, in der eigenen Ehe zu scheitern und zu einer neuen Liaison überzugehen; diese Sünde, wie jede Sünde, war nicht von der Barmherzigkeit Gottes ausgeschlossen, und die Kirche hatte und beanspruchte die Macht, ihn loszusprechen. Es handelt sich um die Anwendung der Barmherzigkeit und der pastoralen Nachsicht, die der Schwäche und der Sündhaftigkeit des Menschen Rechnung trägt. Eine solche Barmherzigkeit ist in der östlichen Tradition unter dem Namen der oikonomia erhalten geblieben: obwohl die Unauflöslichkeit der von Gott verkündeten Ehe, als Ikone des Bundes Christi mit seiner Kirche, seiner Braut anerkannt wird, kommt die pastorale Praxis den Problemen der Eheleute entgegen, die in nicht wieder gutzumachenden ehelichen Situationen leben. Nach einer Prüfung durch den Bischof und nach einer Buße, können die Gläubigen versöhnt und die neue Ehe für gültig erklärt werden und sie wieder zur Kommunion zugelassen werden.“
Das ist für Pater Pani die Lektion in Sachen Barmherzigkeit, die das Konzil von Trient erteilt. „Heute“, so schließt er, „scheint es merkwürdig, daß beim Konzil, auf dem die Unauflöslichkeit der Ehe bekräftigt wurde, nicht auch die neue Ehe für die Katholiken der östlichen Tradition verurteilt wurde. Und doch sagt das die Geschichte: ein Kapitel evangelischer Barmherzigkeit für jene Christen, die unter einer gescheiterten ehelichen Beziehung leiden, die man nicht wieder zusammenfügen kann; aber auch ein historisches Geschehnis, das offensichtlich ökumenische Implikationen hat.“
Was sagte das Konzil von Trient wirklich?
Wie lagen die Dinge aber wirklich? Das Konzil von Trient wurde bekanntlich einberufen, um auf den Protestantismus zu reagieren. Luther und Calvin hatten die Bedeutung der Sakramente der Kirche geleugnet oder entleert, darunter auch der Ehe. Das Konzil wollte daher feierlich, auch in diesem Punkt, die rechte Lehre betonen. Am 11. November 1563, der 24. Session, wurde ein Dekret [Matrimonii perpetuum] über das Ehesakrament öffentlich verkündet, das zwölf Canones umfaßt. Der Text des siebten Canon lautet wie folgt:
„Wenn jemand sagt, die Kirche irre, da sie lehrte und lehrt, daß (Mt 19, 6; 1 Kor 7, 10) nach der evangelischen und apostolischen Lehre, wegen Ehebruch des einen Ehegatten, das Band der Ehe nicht aufgelöst werden könne und daß Keiner von beiden, nicht einmal der Unschuldige, der nicht Ursache zum Ehebruch gab, eine andere eingehen könne, so lange der andere Ehegatte lebt und daß derjenige, welche eine Ehebrecherin entlassend, eine andere ehelicht und diejenige, welche den Ehebrecher entlassend, sich einem anderen ehelicht, Ehebruch begehe, der sei im Bann.“
Die Botschafter der Republik Venedig hatten von den Konzilsvätern erbeten und auch erhalten, daß der Canon zwar die Unauflöslichkeit der Ehe bekräftigt, es aber vermeidet, jene explizit zu exkommunizieren, die sagen, daß die Ehe wegen Ehebruchs des anderen Ehepartner aufgelöst werden kann.
Die Bitte entstand aus der Sorge um die griechischen Inseln, die der Seerepublik unterstanden, wo viele Christen dem östlichen Ritus folgten, obwohl sie durch die venezianische Herrschaft lateinischen Bischöfen unterstanden. Die Bedeutung dieses Canons in seiner Endfassung läßt aber dennoch keinen Zweifel. Er stellt eine dogmatische Definition der Unauflöslichkeit der Ehe dar.
Direkte Verurteilung der Protestanten, indirekte der Griechen
Der in jenem Augenblick zu bekämpfende Feind waren die Protestanten und nicht die Griechen, und das Konzil stellte die Behauptungen der Protestanten unter Bann, mit denen sie die der Ehe innewohnende Unauflöslichkeit leugneten. Der Umstand, daß die östliche Praxis nicht explizit verurteilt wurde, bedeutet in keiner Weise, wie aus dem Canon hervorgeht, daß damit deren Scheidung akzeptiert wurde. Der tridentinische Canon, der direkt nur die Protestanten bannte, weil sie die Kirche beschuldigten, zu irren, verurteilte indirekt ebenso jene, die sich auf der Verhaltensebene widersetzten.
In Trient glaubten die Konzilsväter zudem noch, daß die Griechen die Ehe nur im Fall eines Ehebruchs auflösten, während seit mehr als einem Jahrhundert diese Scheidungspraxis sich immer mehr ausweitete. Bereits vor dem Fall Konstantinopels (1453) gewährte die Patriarchalsynode die Scheidung für folgende Gründe: 1) eine ernste Krankheit eines der beiden Ehepartner; 2) völlige Unverträglichkeit des Charakters; 3) Abwesenheit eines Ehepartners für eine Zeit von drei Jahren, oder auch weniger; 4) Verbrechen eines Ehepartners, dessen Verurteilung eine große Schande bedeutet; 5) gegenseitiges Einvernehmen in besonderen, vom Patriarchen anerkannten Fällen aus Gründen, für die er allein ein Urteil beanspruchte.
Kirchenbann gegen protestantische Theorie und östliche Praxis
Die Ehe hatte daher ihren unauflöslichen Charakter verloren und konnte nach Belieben aufgelöst werden, wie es ja auch heute noch geschieht. Ein Großteil der von den Griechen praktizierten Fälle fiel daher direkt unter den Bann von Canon 5 des Konzils von Trient, der festlegt:
„Wenn jemand sagt, wegen Irrlehre oder beschwerlicher Beiwohnung oder vorgeschobener Abwesenheit des einen Ehegatten könne das Band der Ehe aufgelöst werden, der sei im Bann.“
Die übrigen Fälle fallen indirekt darunter.
Es ist daran zu erinnern, daß die griechische Praxis, die vielleicht vor dem tridentinischen Dekret entschuldigt werden konnte, nach dem Konzil als schwere Schuld betrachtet wurde, die durch zahlreiche Verlautbarungen der Kirche verurteilt wurde. 1593 erließ Papst Clemens VIII. (1592–1605) eine Instruktion über die italo-griechischen Riten, in der er ausdrücklich festlegte, daß die Bischöfe aus keinerlei Grund die Scheidung zu tolerieren hatten, und falls irgendeine bereits anerkannt war, hatte sie für null und nichtig erklärt zu werden.
Kirchliche Verlautbarungen und doppeltes Ehenichtigkeitsverfahren
Urban VIII. (1623–1644) verfaßte ein Glaubensbekenntnis, das allen Angehörigen der schismatischen griechischen Kirche abverlangt wurde, die in die katholische Kirche aufgenommen wurden. Dieses Dokument enthält eine Erklärung, in der es heißt, daß Ehebruch zwar eine Trennung rechtfertigen mag, aber absolut nicht eine neue Eheschließung erlaubt. Benedikt XIV. (1740–1758) wiederholt in seiner Instruktion für die Italo-Griechen (1742) Wort für Wort das Dekret von Clemens VIII. Gegen einen sich ausbreitenden Verfall der Sitten in puncto Ehe unter den Polen ordnete derselbe Benedikt XIV. mit dem Dekret Dei miseratione vom 3. November 1741 an, daß in jeder Diözese ein defensor vinculi zu ernennen war, dessen Aufgabe es ist, jeden Antrag auf Eheannullierung anzufechten. Sollte dennoch ein Eheannullierungsdekret gewährt werden, hat er beim übergeordneten Gericht Berufung dagegen einzulegen.
Dieser Grundsatz, daß eine Ehe erst dann annulliert ist, wenn zwei Gerichte zu diesem gleichen Urteil kommen, wurde im Codex Iuris Canonici von 1917 ebenso festgeschrieben, wie in der Apostolischen Konstitution Sacrae Disciplinae Leges vom 25. Januar 1983 von Johannes Paul II., wird aber heute von der Kasper-Partei in Frage gestellt.
Pater Pani behauptet Neuheit, die in Wirklichkeit längst abgehandelt ist – auch von Jesuiten
Der Verfasser des Artikels der Civiltà Cattolica ignoriert, daß gerade auch innerhalb der Gesellschaft Jesu Kirchenrechtler wie Pater Franz Xaver Wernz (1842–1914) und Pater Pedro Vidal (1867–1938) und Theologen wie Pater Giovanni Perrone (1794–1876) die Frage bereits behandelt haben, die er für neu hält, und den Beweis erbrachten, daß die Eheschließungen more graeco unter den Kirchenbann fallen.
Pater Perrone, einer der Hauptvertreter der Römischen Schule des 19. Jahrhunderts erklärte in seinem grundlegenden Werk über die Ehe in Abhandlung „de Graecorum more ac praxi“, daß der Irrtum der Griechen aus der Praxis kommt und nicht aus der Lehre, deshalb aber nicht weniger schwerwiegend ist und daß das Konzil von Trient eine im Widerspruch zur Lehre der Kirche stehende Praxis nullo modo tolerat imo nec tolerare potest, in keiner Weise duldet oder dulden kann (De matrimonio cristiano, Dessain, Leodii 1861, vol. III, pp. 359–361).
Der Standpunkt jener, die die Unauflöslichkeit der Ehe leugnen, ist formell häretisch. Der Standpunkt jener, die zwar die Unauflöslichkeit der Ehe in der Theorie anerkennen, aber in der Praxis ihre Auflösbarkeit zulassen, wird von Pater Perrone als „der Häresie nahe“ bezeichnet. Das ist das Urteil der zuverlässigsten Theologen und Kirchenrechtler, das über den Standpunkt von Kardinal Kasper und jene fällt, die ihn teilen.
Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Asianews
„Pater Perrone, einer der Hauptvertreter der Römischen Schule des 19. Jahrhunderts erklärte in seinem grundlegenden Werk über die Ehe in Abhandlung „de Graecorum more ac praxi“, daß der Irrtum der Griechen aus der Praxis kommt und nicht aus der Lehre…“ –
Ob das wirklich stimmt?
Immerhin hat die orthodoxe Lehre ein verzerrtes Gottesbild und daher auch logisch ein verzerrtes Menschenbild…
Wie auch immer – dieser Artikel weist sehr gut nach, dass dieses „Nicht-Verurteilen“ damals keine aktive „Erlaubnis“ bedeutet und von daher auch nichts geschlossen werden kann, wie es neulich mit mir hier verhandelt hat.
Er war ja der Meinung, das Beispiel zeige, dass die Ausnahmeklasuel nur eine regula fidei proxima sei, die man im Gegensatz zur dogmatischen Erklärung der Unauflöslichkeit der Ehe, rein „theoretisch“ jederzeit ändern könne.
Ich hatte dem damals aus logischen Gründen widersprochen: es ergibt einfach keinen Sinn, in Trient ein Dogma zu formulieren und zugleich angeblich diametral dazu in Widerspruch stehenden „Folgerungen“ aus der Praxis zu tolerieren.
man denke darüber nach, ob deutsche Gerichte solche widersprüchlichen Äußerungen anerkennen würden. Ich denke nicht! Zu Recht würde man vor Gericht sagen, der Widerspruch auf logischer Ebene mache sozusagen den kompletten Canon ungültig.
Die Tatsache, dass man vor 1453 weitgefächerte Scheidungsgründe anerkannte und eine anschließende Wiederheirat erlaubte, offenbart doch, dass in der orthodoxen Kirche die Ehe prinzipiell keinen Schuss Pulver wert ist, wenn die Unauflöslichkeit der Eehe praktisch auf jeder denknbaren Ebene aufgehoben werden kann!
Damit dürfte sich auch die Hoffnung vieler Tradis, dass dort die Sexualmoral noch intakt sei, ohnehin erledigt haben – es gab sie ja nie so, wie wir sie dogmatisch kannten.
“ dass dort die Sexualmoral noch intakt sei“ Das habe ich gestern geschrieben, und ich habe den Begriff Ehemoral tunlichst vermieden, Sie können zwischen Sexualität und Ehe nicht unterscheiden, oder sehen sich als USRAEL-oster einfach dazu berufen , Russland alles abzusprechen.
Ein echter Katholik lebt seine Sexualität ausschließlich in einer sakramentalen bzw. gültigen Ehe aus.
Insofern ist Sexualmoral von Ehemoral nicht zu trennen.
Wer das jedoch nicht einsehen kann, also kein echter Katholik ist, wird mittels einer künstlichen Trennung die Moral aufweichen – wie eben auch die Bischofssynode.
Tja – wir erleben hier „Tradi meets post-modernist“…
Ich habe nicht „Russland alles abgesprochen“, sondern bezweifelt, dass in orthodoxen Ländern eine für Katholiken akzeptable Sexualmoral vertreten werden kann.
Von antisemitischen Anwürfen gegen meine Person mahne ich an, sich abzusehen.
@zeitschnur Bei Ihren Schlägen unter die Gürtellinie streifen Sie schon am Boden an, sind Sie Jude dass Sie Antisemitismus meinerseits annehmen, wenn ich Sie kritisiere, weil ich habe mich in meinem Posting zum Judentum nicht geäußert.?!
@ wickerl
Ist das eine Form von Demenz? Sie haben sich sowohl oben wieder mal entsprechend, selbstverständlich wieder sachfern und persönlich beleidigend, so geäußert, um von den ungezählten anderen Äußerungen hier im Forum in allen Schattierungen mal abgesehen.
Sie und Ihre Spießgesellen hier im Forum sorgen mit Ihren Postings dafür, dass katholisches.info abgeschaltet werden könnte.
Und Sie liefern permant ein Beispiel für den pervertierten Traditionalismus, mit dem ich nichts zu tun habe und nichts zu tun haben will.
Zeitschnur Ihre Postings zur Unauflöslichkeit der Ehe sind zwar schwerfällig und langwierig, ansonsten öfter aber schlüssig. Ihr Benehmen ist aber von bestürzender Schlechtigkeit, wie Sie um sich schlagen wenn Ihnen eine andere Meinung nicht passt. Die Redaktion wird es Ihnen danken oder auch nicht, wenn Sie sich bemühen Katholisches.info vor meinen “ Spießgesellen“ und mir und dem uns attestierten pervertierten Traditionalismus zu retten. Ich bin übrigens kein Traditionalist, ich nehme nur fallweise auch solche Positionen ein, wenn ich zu der Ansicht gelange , dass diese in diesem Bereich mit ihren Arguementen Recht haben. Es wird Ihnen aufgefallen sein, dass ich bei aller Besorgnis Papst Franziskus fast überhaupt nicht kritisiere, lediglich seine Vorgänger wegen ihrer Doppelzüngigkeit, und Sie meinen ja, dass zwischen Papst Benedikt und Papst Franziskus kein Blatt dazwischen passt, was Sie ebenfalls schlüssig begründet haben. Ob es stimmt kann ich nicht sagen, ich bin kein Theologe, aber ich kann es mir gut vorstellen.
Also wissen Sie, @ wickerl, ausgerechent Sie werfen mir schlechtes Benehmen vor?
Ich rede in aller Regel sachbezogen. Wenn mir aber diese Staffel gewisser Poster hier kommt mit diversen Unterstellungen, die Sie selbst oben ohne irgendeine Notwendigkeit und ganz sach- und themenfern plötzlich einfließen lassen müssen (8. Oktober 2014 um 14:20), werden Sie – da Sie sich selbst ja autorisieren für diesen rüpelhaften Stil – wenigstens in fairer Kampftradition zugestehen müssen, dass ich diesen unguten Stil mit spitzen Fingern abmahnen darf…
@zeitschnur, rein informativ zum besseren hist. Verständnis:
Die unterschiedlichen Auffassungen zur Scheidung und Wiederheirat beruhen ursprünglich auf einer abweichenden Interpretation der Matthäusklauseln (Porneia-Ausnahmen), von denen unsere Diskussion neulich ausging.
Die allermeisten Kirchenväter des 4./5. Jh. gingen davon aus, dass die Ehe durch Ehebruch endet. Wohlgemerkt bedeutet das nicht, dass diese Kirchenväter eine Wiederheirat erlaubten, im Ggt. Die meisten lehnten die Wiederheirat ab, und zwar unterschiedslos sowohl die Wiederheirat der Witwen wie auch die der Geschiedenen, deren Partner noch lebten.
Das antike Ideal der Einehe, dem die Kirche sich damals anschloss, unterschied nicht zwischen einer Zweitehe nach Scheidung und einer Zweitehe nach dem Tod des Ehepartners. Beides galt als schändlich. Das Ideal sah vor, überhaupt höchstens einmal im Leben zu heiraten und sich weder scheiden zu lassen noch nach dem Tod des Gatten neu zu heiraten.
Davon wurden aber Ausnahmen erlaubt. Am ehesten die Chance, neu heiraten zu dürfen, hatten Männer, deren Frauen weggelaufen waren. Ihnen wurde die Wiederheirat viel eher erlaubt als bspw. Witwen. Am strengsten galten die Regeln des Eineheideals für Kleriker. Die durften zum Bsp. auch später noch keinesfalls Witwen heiraten.
Bei Klerikern kam es mglw. sogar vor, dass sie den geschlechtlichen Vollzug ihrer Ehe mit der Weihe zum Bischof ganz aufgeben und mit ihrer Frau enthaltsam leben mussten. Jdfs. durften sie keinesfalls neu heiraten, wenn die Frau starb. Daraus entwickelte sich der Zölibat, der bestimmte, das unverheiratet Geweihte überhaupt nicht mehr heiraten durften. Diese Anforderungen an Kleriker wurden im Westen schon früh deutlich strenger als im Osten gehandhabt, schon zur Zeit des Konzils von Nizäa gab es da ein Gefälle.
Mit der Zeit setzte sich auch die Praxis durch, dass Wiederheirat nach dem Tod des Gatten für den Normalgläubigen kein Problem mehr war. Auch das geschah verstärkt im Westen. Der Tod galt damit immer mehr als tats. Ende der Ehe. Diese Auffassung vertrat v.a. Augustin, der zudem den Ehebruch nicht als Auflösungstatbestand akzeptierte, sondern die Ehe als die Sünde überdauerhaftes Sacramentum konzipierte.
Im Osten blieb es aber dabei, dass die Wiederheirat der Witwen mit einem gewissen Makel behaftet war, genau wie die Wiederheirat nach Scheidung durch Ehebruch. Auch hielt man im Osten immer an der Auffassung fest, dass die Ehe durch den Ehebruch aufgelöst ist und nicht weiterbesteht (wie gesagt wg. der Mt-Klauseln).
Im Ergebnis gab es gegenläufige Trends in West und Ost: Während bei uns der Tod die Ehe scheidet, der Ehebruch das Band aber nicht lösen kann, hielt man im Osten an der Bindung über den nat. Tod hinaus fest, betrachtete Ehebruch aber als Tod einer Ehe. Diese Unterschiede wurden aber zunächst nicht als trennende Glaubensdifferenz wahrgenommen, sondern galten bloß als rechtliche Unterschiede, die man tolerierte und nicht für so tragisch hielt.
Mit zunehmender Distanz verselbstständigten sich diese Trends. Unter Ks. Justinian wurden für die byz. Kirche im 6. Jh. das Eherecht gesetzlich geregelt. Damit sollten Unterschiede zw. (ost-)röm. zivilem Eherecht und der kirchlichen Eheauffassung harmonisiert werden. Dabei wurde die Scheidung durch Ehebruch festgeschrieben, während andere röm. Scheidungsgründe wegfielen.
Das Kirchenrecht geriet nun in Byzanz unter den Druck der weltl. Herrscher, die aufbauend auf dem justin. Recht immer mehr analoge Scheidungsgründe einführten, etwa Mordversuch des Gatten, böswilliges Verlassen oder Verschollenheit.
Diese Entwicklung spielte sich großteils noch vor dem Gr. Schisma ab und endete in der Kreuzzugszeit. Damals fielen auch die Unterschiede zwischen Ost und West in dieser Frage erstmals wirklich auf.
Im Westen kam es unterdessen zur Abklärung der Frage, wie das Eheband rechtlich und sakramental zustande kommt. Hier konkurrierte die röm. Konsenstheorie (Ehe kommt allein durch die Zustimmung der Eheleute zustande) mit der wohl aus german. Recht inspirierten Kopulationstheorie (Ehe kommt durch Beischlaf der Eheleute zustande). Am Ende setzte sich nach einigem Hin-und-her im 13./14. Jh. die von Papst Alexander III. konzipierte Kompromissformel durch, die wir heute kennen: Ehe kommt mit dem Ja-Wort zustande, ist aber erst nach Vollzug unauflöslich.
Die Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe (ratum et consumatum) wurde im Zuge dieser Klärung nochmals festgeschrieben und betont, dass das einmal geknüpfte Band auch vom Ehebruch nicht gelöst wird. Das war aber natürlich nach wie vor kein Dogma (Glaubenssatz), sondern ein Rechtsgrundsatz.
In dieser Zeit kam auch die Rechtsfigur der Nichtigkeit einer Ehe (Anullierung wegen fehlender Voraussetzungen schon bei der Eheschließung) zu ihrer im Prinzip noch heute geltenden Form.
Schließlich kommen wir zu Luther und Trient. Dazu hatten wir viel ja schon besprochen. Luthers Position ist hier im Beitrag von Mattei allerdings falsch dargestellt.
Das Unauflöslichkeitsdogma in Kanon 7 richtete sich gegen L.s Thesen aus der „babylonischen Gefangenschaft“. L.s Ablehnung der Sakramentalität (ist in Kanon 1 geregelt) oder die umstrittene Wiederheiratserlaubnis für Landgraf Philipp von Hessen 1540 spielten keine Rolle.
L. hielt ja prinzipiell streng an der Unauflöslichkeit der Ehe fest. Gerade deswegen kritisierte er die Kirche und behauptete, der Papst halte sich nicht an das Scheidungsverbot Jesu (wegen der Ehenichtigkeitsprozesse, die L. als willkürliche päpstl. Scheidungen ansah und ablehnte).
L. neigte wegen der Mt-Klauseln wohl dazu, die Wiederheirat des unschuldigen Teils bei Ehebruch zu erlauben. In Genf etablierte sich unter Calvin auch ein Scheidungsrecht, das tats. Wiederheirat erlaubte.
Das Konzil verurteilt in Kan. 7 L.s Ansicht, wonach die Kirche willkürlich und verbotenerweise die Scheidung erlaube, und dogmatisiert die Unauflöslichkeit. Aus den andernorts schon besprochenen Gründen dogmatisierte das Konzil aber nicht die katholische Meinung, dass die Ehe auch den Ehebruch überdauert. Das war zwar trotzdem gültige kath. Lehre, konnte aber nicht dogmatisiert werden, weil viele Kirchenväter bekanntermaßen anderer Meinung gewesen waren. Mit Luther hatte diese Ausnahme nichts zu tun. Man wollte nur vermeiden, die bekanntermaßen auf altkirchlicher Tradition beruhende orthodoxe Ansicht als häretisch zu verurteilen.
Politische Motive spielten da auch eine Rolle (hier gehört der Hinweis auf Venedig hin, das damals eine Reihe grch. Inseln besaß).
Die separat erlassene Sondergenehmigung für Zypern gehört in diesen Kontext. Wie schon gesagt war das eine ganz kurzlebige Sache (nach 33 Jahren schon widerrufen) und im Grunde ohne Bedeutung. Die Bedeutung dieser Ausnahme für Zypern und die Grch., die auch nach Wiederheirat zu Lebzeiten des Exgatten nicht als Ehebrecher galten und darum kommunizieren durften, liegt nur darin, dass sie illustriert, dass es sich nach offenkundiger Ansicht des Konzils bei der Lehre vom Ehebruch, der das Eheband nicht löst, nicht um ein Glaubensdogma handelt, sondern um einen Rechtsgrundsatz (Disziplin) der lateinischen Kirche, den man theoretisch auch anders festlegen könnte, ohne eine Häresie zu begehen.
Ja, das führen Sie alles gewissermaßen „wie am Schnürchen“ durch – allein, mir fehlt in dieser Form dargelegt der Glaube.
Es ist zwar sicher so, dass alles mögliche diskutiert wurde, aber andererseits legt uns der Apostel Paulus bereits das dar, was dann später auch in der römisch-katholischen Rechtsauffassung festgeschrieben wurde.
Die Idee, eine Witwenheirat sei eigentlich nicht zulässig wurde schon bei Tertullian abgelehnt (+220) („Tertulliansche Häresie“). Sie sehen also, dass mich Ihre Darlegung allein deswegen nicht ganz überzeugen kann, zumal Paulus ausdrücklich sagt, eine Witwe, die sich nicht enthalten könne, sündige nicht, wenn sie wiederheirate. Sein Tenor ist: wer erstmalig oder nach Verwitwung wieder heiratet, sündigt nicht, aber für alle stellt sich Paulus ein zölibatäres Leben als das Bessere vor – egal, ob jungfräulich, verwitwet oder nach gescheiterter Ehe ohne weitere „Partner“.
Ich halte das an sich schon häresieverdächtige „ad-fontes“-Prinzip, das Ihren Darlegungen nach heute gängiger Praxis zugrunde liegt, für nicht katholisch. Jedenfalls nicht in dem Sinn, dass man längst verworfene Meinungen früher Kirchenväter auskramt, um irgendwo ein Schlupfloch für ein aktuelles politisches Ziel zu finden.
Offenbarungsquelle ist die Hl. Schrift ja nicht als „Urquelle“ inmitten weiterer Quellen, die man miteinander abgleichen müsse, sondern sie ist die – DIE – fixierte schriftliche Offenbarung!
Sie ist nicht der Beginn eines herakletischen „Stroms“, sondern ein konkreter und genetisch festgelegter Same, aus dem sich ein Lehrbaum entwickelte, dessen Gestalt nicht einfach einem beliebigen Strom, sondern einer inneren Logik folgt.
Die Worte Jesu und Paulus sind eindeutig: eine Wiederheirat nach Scheidung ist nirgends zugelassen, sondern bei Paulus sogar ausdrücklich verneint. Eine Trennung ist möglich. Dass Jesus und Paulus bei Ehe immer von einer freien, willentlichen und vollzogenen Ehe ausgegangen wurde, war so selbstverständlich, dass es nicht eigens gesagt werden musste. Paulus nennt Sexualität ohne formelle Ehe „Unzucht“. Eine formelle Ehe ohne Sexualität ist dagegen so absurd, dass sie nicht thematisiert wird. Im Gegenteil wird davor gewarnt, in einer Ehe allzu lange enthaltsam zu bleiben, um nicht dem Satan in die Hände zu fallen.
Das war die genetische Matrix für die wahre Lehrentwicklung.
Es ist schlicht und einfach unerheblich, was irgendein Kirchenvater irgendwann einmal fälschlicherweise für richtig hielt, wenn es sowohl der Schrift widersprach als auch der späteren schriftgemäßen Lehrentwicklung. Tertullian mit seinem Wiederheiratsverbot nach Verwitwung ist dafür das beste Beispiel.
Man kann diesen Vätern immer zugute halten, dass am Anfang vieles noch nicht ganz klar war und erst allmählich dogmatisch erfasst wurde. Zumal ja der Schriftkanon erst um 400 n. Chr. festgelegt wurde. Tertullian erkannte andererseits als erster Autor die Trinität – andererseits verkannte er die Ehe…
Hallo @zeitschnur,
meine Stoßrichtung haben Sie glaube ich missverstanden.
Ich hatte nicht vor, mit diesem (zugegebenermaßen rudimentären und an einigen Stellen – etwa bei der Frage, ob der Tod die Ehe beendete – wohl etwas vereinfachenden) historischen Abriss „am Schnürchen“ in eine bestimmte Richtung zu argumentieren, etwa für eine Zulassung der Wiederheirat zu plädieren. Hatte Ihnen ja auch schon gesagt, dass ich Ihren Ansichten in dieser Frage durchaus etwas abgewinnen kann und sie gar nicht für grundfalsch halte.
Dieses „häresieverdächtige“ Ad-fontes-Prinzip vertrete ich nicht. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, meinen Sie damit ja offb. einen Denkansatz, der die Verhältnisse in der Vergangenheit als eine Art „vergessenes Ideal“ hinstellt und die gegenwärtige Gestalt der Kirche in einen (angeblich) „ursprünglicheren“ Zustand zurückversetzen will. Das finde ich unsinnig. Dem läge ja im Grunde auch die unselige Dekadenztheorie zugrunde, mit der weite Teile des Protestantismus‘ die Kirchengeschichte deuten.
Die trad. Dogmatik vertritt allerdings ein anderes Modell, auf das Sie anscheinend ganz verzichten möchten: Man geht davon aus, dass frühere Entscheidungen und Handlungen bis in die Gegenwart bindend und richtig bleiben und Änderungen nicht ohne Weiteres zulässig sind. Dass Sie das so ganz über Bord werfen wollen, finde ich eigtl. sympathisch, weil ich persönlich das auch nicht absolut setzen möchte und für kreative Neuerungen an sich aufgeschlossen bin. Allerdings muss man diese Logik schon irgendwie ins Kalkül ziehen, wenn man über dogmatische und rechtliche Sachverhalte nachsinnt, weil die klassische Glaubenslehre und vor allem gerade die traditionsverbundene Schule des Katholizismus dieses Prinzip sehr ernst nimmt.
In Ihrem Ansatz, die Offenbarung und die Glaubenslehre auszulegen, meine ich etwas Hegelianisches zu erkennen. Offenbar meinen Sie, die Geschichte der Kirche besitze eine Art Zielstrebigkeit, die dialektisch auf die Manifestation einer Art universalen Dogmas (das an die Stelle des Hegel’schen Weltgeistes tritt) zuläuft. In dem Sinne erlauben Sie sich dann, historische Entwicklungen nach Ihrem Empfinden, wie diese Endgestalt aussehen soll, relativ unbedarft in richtige und falsche einzuordnen. Als „häretisch“ würde ich das sicher nicht bezeichnen, sondern als interessant.
Klar ist m.E., dass dieser Denkansatz keinesfalls „traditionalistisch“ im herkömmlichen Sinn genannt werden kann, eher das Ggt. Sie interpretieren die Geschichte gewissermaßen „freihändig“ vom postulierten Ausgang her so, dass Sie in Ihre Vorstellung davon passt, was herauskommen muss.
Problematisch finde ich das aus zwei Gründen: Erstens muss in der Methode irgendein Fehler liegen, weil Sie zu einem falschen Ergebnis kommen. Wenn bei Ihnen herauskommt, dass der Papst ein Häretiker ist und Bischöfe und Konzilien irren, kann das ja nicht stimmen. Logisch Folge wäre, einen Rechenfehler anzunehmen.
Für den 2. Grund fehlt mir der Platz, vllt. ein andermal.
@ K
Sie drehen mir leider das Wort im Munde herum. Sie schreiben:
„Die trad. Dogmatik vertritt allerdings ein anderes Modell, auf das Sie anscheinend ganz verzichten möchten: Man geht davon aus, dass frühere Entscheidungen und Handlungen bis in die Gegenwart bindend und richtig bleiben und Änderungen nicht ohne Weiteres zulässig sind. Dass Sie das so ganz über Bord werfen wollen…“
Wie kommen Sie darauf? Wegen dieser Matrix-Sache? Niemand beharrt mehr auf bereits gemachten Definitionen als ich hier im Forum – wie kommen Sie dazu, mir das Gegenteil zu unterstellen?
Sie missdeuten mich, wenn Sie das hegelianisch verstehen.
Dennoch ist das „Wort“ oder „die frohe Botschaft“ ja dennoch auch in der biblischen Metaphorik ein „Same“. An sehr vielen Stellen des NT taucht diese Metapher auf! Kennen Sie die Schrift etwa nicht?! Ebenso zählt auch das „Blut der Märtyrer“ in der Metaphorik eines Kirchenvaters als „Same“
Samen lassen nur die Entfaltung zu, die ihnen genetisch innewohnt.
Das ist insofern keineswegs hegelianisch, sondern schlicht biblische Metaphorik. Denken Sie etwa an Sätze wie „Mit dem Himmelreich ists wie mit einem Senforn“ etc.
Ich habe im Gegenteil darauf verwiesen oben, dass es egal ist, was ein Kirchenvater gemeint hat – wenn die Kirche eine anderslautende Definition vorgenommen hat!
Sie schreiben dann, fußend auf einer Missdeutung meines Ansatzes, wie folgt weiter:
„In dem Sinne erlauben Sie sich dann, historische Entwicklungen nach Ihrem Empfinden, wie diese Endgestalt aussehen soll, relativ unbedarft in richtige und falsche einzuordnen.“
Das ist nun ehrlich gesagt perfide – denn ich verweise stets auf die dogmatischen Definitionen, die sich natürlich sehr wohl im Laufe der Zeit erst ausgefaltet haben.
Vielleicht sollten Sie in Ihren Lexika unter dem Stichwort „Soteriologie“ nachlesen. Dann werden Sie entdecken, dass die Einbeziehung der Zeit in einen Heilsplan keineswegs Hegels Erfindung ist, sondern fester Bestandteil der Lehre der Kirche. Dass Hegel diesen Gedanken verselbständigt und die Geschichte selbst zum Objekt des „Heils“ gedeutet hat, steht auf einem ganz anderen Blatt, ist aber eben eine sehr späte philosophische Gestalt, die Sie nicht unbedarft Ihrerseits rückprojizieren können auf einen theologischen Begriff, den es von Anfang an gab…
Sie haben auch meine Schlussfolgerung durch Ihre (perfide) Missdeutung meiner ausdrücklich anders formulierten Gedanken nur noch verzerrt aufnehmen können.
Der Papst ist dann ein Häretiker, wenn er dieser einmal definierten Lehre in irgendeiner Weise ausdrücklich widerspricht. Das Geplänkel um „materiell“ und „formell“ können wir weglassen. Häresie ist inhaltlich Häresie.
Es ist nirgends dogmatisch verankert, dass einer, der zum Papst erhoben wurde, nicht häretisch werden kann – andernfalls würde das ja die getätigten Definitionen der Vergangenheit völlig konterkarieren.
Die Definitionen sind Schutz des vernünftigen Gläubigen vor Häretikern!
Die von mir als „hegelianisch“ etikettierte Idee, die Sie mit dem schönen Bild vom Senfkorn illustrieren, kritisiere ich grds. überhaupt nicht, sondern finde sie eigtl. richtig und angemessen. Worum es mir geht, ist die Wirklichkeitsnähe eines solchen Modells. Man kann sich die Geschichte eben genauso wenig wie die Wahrheit zurechtbiegen, sondern muss in sie hineintauchen und sie behutsam und kritisch zugleich untersuchen, möglichst unvoreingenommen werten und mitfühlend (empathisch) verstehen. Sonst glauben wir an ausgedachte Sachen und entfernen uns von der Wahrheit. Christus und die Kirche sind eben kein abstraktes Dogma, sondern konkrete und wahrhaftige Wirklichkeit: gestern, heute, morgen und in Ewigkeit. Deshalb dürfen wir uns nicht einfach eine Religion ausdenken oder konstruieren und alles, was übrig bleibt, für häretisch erklären.
Matrix-Sache sagt mir jetzt nichts. Perfide wollte ich auch nicht sein. Fakt ist aber doch, wenn wir bei der Ehe bleiben, dass Sie die exakte dogmatische Definition der Unauflöslichkeit eben nicht ernstnehmen und die Matthäusklauseln bagatellisieren, weil beides nicht der Vorstellung von der absoluten Unauflöslichkeit entspricht, die Sie für das gedankliche Ziel des Scheidungsverbotes Jesu halten. Die Kirche tut das nicht, darf es jdfs. nicht, weil sie alle Aspekte integrieren muss und es sich bei der Beurteilung von richtig und falsch nicht so leicht machen kann.
Häretische Päpste mag es gegeben haben. Aber doch nicht fromme und gütige Männer wie Bergoglio oder Joseph Ratzinger. Pius X. hat zweifellos gegen das ev. Schwurverbot verstoßen, ist aber heilig gesprochen, also auch kein Häretiker. Wenn Gregor VII. sich für eine Reinkarnation des hl. Petrus hält und Ritter mit grausamen Anekdoten aus dem AT zum Totschlagen seiner „ungehorsamen“ Gegner ermuntert, kann man sein aus religiösem Sendungsbewusstsein geborenes Eiferertum schon als eine Art Häresie betrachten, und das taten die Zeitgenossen ja auch. Verurteilt wurde er deswegen aber nicht. Verurteilte Gegenpäpste wie Wigbert oder Anaklet wirken dagg. eher unauffällig, wenig häretisch. Bonifaz VIII. („Geschlechtsverkehr ist so sündhaft wie Händereiben“) halte ich für skrupellos, aber im Grunde eine ehrliche Haut. Johannes XXII., den die Franziskaner papa haereticus schalten, hatte Fehler (Jähzorn, Aberglauben, Zynismus), aber seine wirklich häretischen Anwandlungen betreffen unwichtige Kleinigkeiten (Visio-Streit).
Sein von mir verehrter Nachfolger Benedikt XII. war gewiss kein Häretiker, hat uns aber in seinem Werk bleibende Einsichten darüber vermittelt, was ein Häretiker eigtl. ist.
Vor allem darüber müssen wir uns klar werden (leider, weil hier so viel von Häresie die Rede ist). Deshalb freue ich mich, dass auch Sie die neuschol. Definitionen und Unterscheidungen als kleinlich und haarspalterisch ablehnen.
Häresie liegt weniger in der Ablehnung irgendwelcher Dogmen begründet, es ist vielmehr die grds. Verneinung der Wirklichkeit der Kirche und das fehlende Vertrauen in Papst und Gläubige, die einen Häretiker ausmacht. Das spiegelt sich im unkatholischen Charakter seiner Überzeugungen wider (ausgrenzend-sektiererisch). Großmut und Verständnis ist das beste Mittel gegen Häresie, wie Fournier lehrt. Und der war immerhin der beste Inquisitor, den wir je hatten.
@ K
Ich machs kurz – entweder verstehen Sie nicht, was ich schreibe, oder es ist böser Wille…
Ich lege seit Monaten offene Bekenntnisse zur Neuscholastik ab – warum unterstellen Sie mir das Gegenteil?
Ansonsten – in Ihrem Postung steckt soviel geistiges Durcheinander, was sich schon an der inzwischen wiederholten Verkehrung meiner Sätze in ihr Gegenteil zeigt, dass ich keinen Sinn darin sehe, weiterzureden.
Nur eines:
Pius X. hat natürlich nicht gegen ein ev. Gebot verstoßen!
Das kanonische Recht ließ einen Eid immer zu.
Der Antimodernisten„eid“ ist in der Form eher eine Art Gelöbnis und kein Eid, wie er vor Gericht geschworen wird. Jesus hat offensichtlich Gelöbnisse nicht total abgelehnt – denn dann wäre auch das Ehegelöbnis, das Ablegen einer ewigen Profess oder letztendlich auch ein Glaubensbekenntnis vor einer Weihe damit gemeint.
Ob der Antimodernisteneid – grundsätzlich betrachtet – sinnvoll war, ist aber eine andere Frage und berührt nicht die rechtglaäubigkeit Pius X..
An anderer Stelle habe ich nachgewiesen, dass Ratzinger ausdrücklich einem Dogma widerspricht.
Fragt sich also, was Sie unter einem Häretiker verstehen.
Seufz.
Seit wann hat die Orthodoxie ein „verzerrtes Gottesbild“ ? Man betrete eine orthodoxe Kirche und erlebe die universale Fülle einer rechtgläubigen Theologie. Die kleinste Dorfkirche in Griechenland bietet eine schlüssigere und komplexere Dogmatik in ihrer Malerei als die „modern – zeitgeistige“ Peterskirche in Rom!
Es geht weniger um „wann“, das Sie selber nachlesen sollten, als um „weshalb“:
Weil sie durch das Ablehnen des Filioque den Gottessohn herabsetzt.
Dies sollten auch die sich leider auf Äußerlichkeiten abstellenden Mozetta-Katholiken endlich zur Kenntnis nehmen.
@ Carlo
Danke – genau das ist es. Der uneingestandene Arianismus. Und das arianische Denken verzerrt automatisch auch das Menschenbild.
Das sind keine Nebensächlichkeiten – solche theologisch-philosophischen Fehlstellungen haben verheerende Folgen – z.B. in die falsche Ehelehre.
Richtige und wichtige Erklärung!
Schon Kaspers Plädoyer für die Zweitehe war winkeladvokatorisch, geradezu satanisch „wenn er die Scheidung der Erstehe bereut und sich bemüht, dass die Zweitehe hält“… diese Thematik hat schon Friedrich Schiller in Kabale und Liebe abgarbeitet , als Luise Millerin Selbstmord begehen wollte, aber während des Ertrinkens noch zu bereuen vorhatte. Vater Miller erklärt ihr, dass sie bereuen wolle, wenn der Erfolg der Sünde ins Sicherheit gebracht ist. und dass das der Weg in die Hölle ist.
Und das ist der Grund, warum die (sedevakante) katholische Kirche die Kirche Christi ist, denn selbst in der (Luther-)Bibel erlaubt Christus die Scheidung wegen Ehebruchs (zumindest wenn man das Wort porneia so auslegt – wie es die protestantischen Bibeln tun). Man kann der Bibel nicht trauen und sie unbedarft lesen, denn dann wäre Jesus in vielen Stellen widersprüchlich zu sich selbst und zur katholischen Kirche. Nur das Licht der dogmatischen Erklärungen von Trient und anderer päpstlichen Erklärungen erlauben es Christi Barmherzigkeit zu verstehen. Ein Christ sollte daher die dogmatischen Erklärungen von Trient und Vatikan I besser kennen als die Bibel (die wiederum für sich privat ausgelegt gefährlich und irreführend ist).
Wenn permanenter Ehebruch (= Zweitehe) nicht mehr zum Ausschluss vom Empfang der Hl. Kommunion führt,
MÜSSTE man dann nicht ganz konsequent einmaliger Ehebruch NICHT zum Ausschluss vom Empfang der Hl. Kommunion führen?
Ehrlicherweise wäre dann vorEHElicher Geschlechtsverkehr auch nichts mehr, was vom Empfang der Hl. Kommunion ausschliesst.
P.Pani ist leider, was die Ehetheologie der byzantinischen ( orthodoxen ) Kirche betriftt, uninformiert. Die Möglichkeit einer Zweitehe in dieser Kirche ist im folgenden begründet: Die byzantinische ( orthodoxe ) Kirche sieht sich als Spenderin aller Sakramente, d.h. die Kirche spendet durch den Priester den Eheleuten das Sakrament der Ehe. In Berufung auf die Binde – und Lösegewalt, die ja auch den Apostel übergeben wurde, löst sie in sehr schwerwiegenden Fällen ( nicht gerne! ) das sakramentale Eheband auf. Bei einer Auflösung des zweiten Ehebandes haben die Scheidungswilligen schon ein Problem. – Die byzantinische ( orthodoxe ) Kirche kann zur Unterstützung der neuen Eheauffassung des modernistischen Roms nicht in Anspruch genommen werden
Kann die byzantinische Kirche deshalb nicht in Anspruch genommen werden, weil das modernistische Rom auch in einer dritten Ehe Lebenden das Altarsakrament reichen möchte?
Gab es nicht ähnlich fehlerhafte Behauptungen als sich die Liturgiemacher auf den Hl Hippolyt berufend einen neuen Meßkanon fabrizierten.
Eine atemberaubende Dreistigkeit nach der anderen wird hier dem ahnungslosen Publikum aufgetischt
Der Amtsinhaber wird schon machen, was ihm vorschwebt, nur die Formulierungen und Vernebelungstaktik ist im Einzelnen wohl noch nicht so klar.
Wenn sich bei der Heiligen Kommunion die Gottheit aus vorbehaltloser, endgültiger Liebe zur Speise darreicht, muss man sich überlegen, ob ein so hohes Sakrament denen gereicht werden sollte, deren Liebe nicht vorbehaltlos und endgültig ist (wvG). Beim Bußsakrament könnte man vielleicht großzügiger sein.
Bergoglio und seine Horden werden beim Ehesakrament nicht Halt machen. Auch alle übrigen Sakramente müssen relativiert oder zerstört werden. Beim Heiligsten Sakrament des Altares macht Bergoglio ja selber vor, wie das zukünftig zu laufen hat. Jeden einzelnen dieser verräterischen Arianer sollte man sich merken, damit sie danach ja nicht behaupten können, sie wären immer tru gewesen. Es wird ein neuer Athanasius kommen und hoffentlich räumt er richtig auf.