(Vatikan) Kardinal Gianfranco Ravasi stellte auf einer Pressekonferenz die Aktion „Vorhof der Gerechten“ vor, die am 26. September in Bologna beginnt. Bei dieser Gelegenheit wurde der Vorsitzende des Päpstlichen Kulturrats gefragt, was er zur Frage der Zulassung wiederverheirateter Geschiedener sage. Kardinal Ravasi entstammt nicht dem Diplomatischen Corps des Vatikans, dennoch ist er bekannt für seine „diplomatischen“ Fähigkeiten, die im konkreten Fall darin bestanden, möglichst nichts und in Ansätzen doch etwas zu sagen. Aber was genau?
Der „Vorhof der Gerechten“ ist eine von Kardinal Ravasi entwickelte Initiative, deren Umsetzung er unter Papst Benedikt XVI. beginnen konnte. Es geht um Dialogtage in verschiedenen Städten der Welt, die die Begegnung zwischen Katholiken und Atheisten fördern und Letztere an die Kirche heranführen sollen.
Papst Benedikt XVI. ermahnte jedoch zwei Monate vor seinem Rücktritt, die Initiative könne kein Selbstläufer in eigener Sache sein. Mit vornehmeren Worten warf Benedikt XVI., nachdem der „Vorhof der Gerechten“ in einigen Städten haltgemacht hatte, der Initiative vor, daß auf der Bühne die immer gleichen Teilnehmer sich ziemlich fruchtlos selbstbeweihräuchern. Es könne keine inszenierte Begegnung ohne wirkliches Bemühen um eine Offenheit gegenüber dem Glauben der Kirche geben, ansonsten sei die Initiative fruchtlos, so das damalige Kirchenoberhaupt (siehe eigenen Bericht Benedikt XVI. bringt „Vorhof der Völker“ wieder auf Kurs: nicht Dialog als Selbstzweck, sondern Evangelisierung).
Ravasis (bequemer) Rückzug auf eine Rolle super partes
Auf die Frage nach den wiederverheirateten Geschiedenen meinte Kardinal Ravasi, es sei besser keine Erklärung abzugeben, da er eine über den Positionen stehende Aufgabe erhalten habe. Ravasi ist als Vorsitzender eines römischen Dikasteriums automatisch Synodale. Papst Franziskus übertrug ihm zudem die Leitung der „Kommission für die Botschaft“ der Bischofssynode über die Familie. Ravasis Stellvertreter in dieser Funktion ist der von Papst Franziskus geförderte Titularerzbischof Vàctor Manuel Fernández, Rektor der Päpstlichen Universität Buenos Aires.
Gleichzeitig sagte der Kardinal, daß ein „gewisses Problem“ bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe bereits in der Urkirche auf theologischer Ebene anerkannt gewesen, aber auf „praktische Schwierigkeiten“ gestoßen sei. „Jetzt ist nicht der Zeitpunkt eine Erklärung abzugeben, vor allem weil das synodale Ereignis noch nicht begonnen hat und ich Vorsitzender der Kommission für die Botschaft bin, eine heikle Sache, weil es vielleicht das einzige offizielle Dokument der kommenden Synode sein wird. Wenn wir die Botschaft vorstellen, werde ich versuchen, zum Ausdruck zu bringen, wie wir gearbeitet haben“, so der Kardinal.
Die wiederverheiratet Geschiedenen und die Porneia-Frage
„Ich möchte nur hinzufügen, daß man bereits im Matthäus-Evangelium sieht, die Exegeten sind sich allerdings über den genauen Inhalt nicht einig, daß es in der Urkirche ein Problem gab, wenn auch mit der absoluten Gewißheit, daß die Unauflöslichkeit eine Botschaft Jesu wäre“. Konkret nannte der Kardinal die Exegeten-Debatte über die Auslegung des Wortes „porneia“.
„Unabhängig davon, was dieses ‘porneia’ meine, zeigt es, daß die Kirche ein Problem hatte und daß das, was nun bei der Synode über die Familie geschieht, nicht eine Sache ist, um aus Vergnügen der Zeit hinterherzulaufen , sondern eine Dringlichkeit darstellt, die von einer breiten Gruppe von Gläubigen vorgebracht wird, die aber bereits in der Urkirche ein Problem war.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Catholic Herald (Screenshot)
S.E. hätte doch präzisieren können, was bei der Bedeutung des griechischen Substantives „porneia“ so unklar ist. Es bedeutet nach dem Wörterbuch zum NT von Walter Bauer:
1. D.Unzucht; d. Hurerei; jede Art von illegitimem Geschlechtsverkehr;
2. übertragen: Abfall von Gott ; Abgötterei
Angesprochen wird von S.E. offensichtlich Mt. 15,19 Den aus dem Herzen kommen: böse Gedanken („dialogismoi ponäroi“), Mord („phonäroi“), Ehebruch („ porneiai“), Diebstahl („klopai“), falsches Zeugnis und Gotteslästerung. Mt.15,20 Das sind die Dinge, die den Menschen unrein machen. Die Bedeutung des Wortes ist damit eindeutig.
Hier zeigt sich wieder, dass die Begriffe solange gedehnt werden sollen, bis sie sich der eigenen Überzeugung anpassen und man dem eindeutigen griechischen Wort „porneia“ die Bedeutung gegeben hat, die eine Änderung der Lehre zulassen. Die Wahrheit bleibt dabei auf der Strecke.
Wieder ein Feigling mehr, dem das Herz in die Hose rutscht, wenn er sich zu seinem Glauben bekennen soll. Ich dachte immer, der barmherzige Nuschler in Rom wäre so lieb und nett und jeder dürfe seine Meinung natürlich äußern. Im Gegensatz zu vielen Usern hier scheinen das einige ewig Gestrige Jubler erst allmählich zu begreifen. Bergoglios Credo ist einfach: Wer nicht für mich ist, der wird abgesägt, abgeschoben und weg verfrachtet. Selten stand bei einem Granden der Kirche die Realität so im Widerspruch zur Propaganda. Vor über einem Jahr haben weitsichtige User hier bereits davon gesprochen, dass der Moment kommen werde, wo Bergoglio die Maske völlig fallen lässt und es offen gegen die Lehre der Kirche geht. Wir nähern uns diesem Augenblick. Und dann sind wir in unserem Gewissen verpflichtet, in Treue zur Lehre der Kirche zu stehen und nicht dem großen Blender und Veranstalter der römischen Karnevaliaden auf den Leim zu gehen. Der lacht sich wohl heimlich kaputt über die Dummheit gutgläubiger und naiver Jubler.
Der Hinweis auf die Matthäusklauseln ist zentral, um zu einer schriftgemäßen Behandlung der Ehebruchsfrage zu kommen. Bislang wurde dieser Punkt in den offiziösen Verlautbarungen und in den Stellungnahmen der Befürworter der gegenwärtigen Regelung einfach ignoriert mit dem Hinweis, man könne nicht sicher sagen, was mit der Porneia-Ausnahme gemeint sei. Das stimmt, führt aber nicht weiter, berechtigt jedenfalls nicht dazu, diese Passagen einfach unter den Tisch fallen zu lassen und so zu tun, als gäbe es sie nicht.
Das von Laien manchmal ins Feld geführte Argument, es könnte sich bei den Mt-Klauseln um relativierende (abschwächende) spätere Einschübe handeln, die man deshalb nicht ernst zu nehmen brauche, ist bibeltheologisch natürlich nicht erlaubt. Selbst wenn es Einschübe wären (und dafür spricht auch einiges), gehörten sie dann zwar vllt. nicht zur ipsissima vox Jesu, aber sie bleiben ja trotzdem Teil des kanonischen Textes der Bibel und gehören damit zum Gotteswort, egal ob Jesus sie historisch wirklich so ausgesprochen hat oder nicht.
Ignorieren dürfte man sie nur, wenn man diese Ausnahmeklauseln für unkanonisch erklären könnte (also für eine nachträgliche *Verfälschung* des Gotteswortes), aber das kann nicht einmal das Lehramt. Selbst wenn man also durchaus begründetermaßen annehmen darf, es handele sich um nachträgliche Zusätze, muss man (wegen der Inspiration) davon ausgehen, dass sie jedenfalls keine Verfälschung darstellen, sondern der Aussageabsicht des Herrn entsprechen.
Manche katholische Autoren bemühen sich mittlerweile wieder, diesmal in Anlehnung an bestimmte evangelikale Theologen die Meinung zu verteidigen, es handele sich wahrscheinlich gar nicht um Ausnahmen, die eine Scheidung rechtfertigen. Diese Auslegungen wirken teils sehr konstruiert und forciert, teils auch abwegig, sind aber prinzipiell denkbar.
Da die alte Kirche diese Klauseln jedoch meist als echte Ausnahmen, die eine Ehescheidung ermöglichen, angesehen hat (diese Auffassung vertritt auch die Orthodoxie), kann man diese prinzipiell ebenso gut mögliche traditionelle Interpretation allerdings nicht einfach für falsch erklären.
Es gibt also mehrere legitimerweise mögliche Auslegungen nebeneinander.
Vor diesem Dilemma stand auch schon das Konzil von Trient und erlaubte den griechischen Katholiken deshalb ausdrücklich, ihren Rechtsbrauch zu behalten und nach einer Scheidung nochmal zu heiraten und trotzdem zur Kommunion zu gehen.
Gleichzeitig verbot das Konzil diese Praxis für die lateinische Kirche.
Das bedeutet, prinzipiell kann die Kirche eine solche „liberalere“ Wiederheiratspraxis erlauben, muss es aber nicht. Eine bindende, unabänderliche Lehre gibt es demnach nicht.
Schon allein hinter diese Entscheidung des Tridentinums kann man heute nicht mehr so einfach zurück, noch weniger natürlich hinter die betreffenden Kirchenväter. Die Entscheidung ist also offen.
Verzeihen Sie, aber da ist gar nichts offen! Und die Kirchenväter haben – mit Verlaub – auch erheblichen Unsinn verzapft, daher kann man mit dem, was ein Kirchenvater schreibt, nicht immer argumentieren – relevant ist das, was von den Vätern kommt, nur dann, wenn die Kirche es auch später in den Rang der wahren Lehre hinein anerkannt hat… Widerspricht eine Aussage eines Kirchenvaters der Lehre bzw. schon dem ausdrücklichen Schriftwort, dann ist das irrelevant, um nicht zu sagen häretisch, wenn sich huet eeiner drauf bezieht – man kann den Vätern zugute halten, dass sie vor ausdrücklich formulierten Lehren über manches noch nicht erleuchtet waren. Aber gerade hinsichtlich der Ehe war die Sache von Anfang an klar. Gerade die Väter waren darin z.T. wirr, z.B. der sonst verdienstvolle Tertullian.
Lassen wir doch Trient selbst sprechen:
„Matrimonium perpetuum“ vom 11.11.1563:
„Da also die Ehe im evangelischen Gesetze die (Eph 5, 32) alten Verehelichungen durch Christus an Gnade übertrifft, so lehrten unsere heiligen Väter, Konzilien und die Überlieferung der ganzen Kirche immer, dass dieselbe mit Recht unter die Sakramente des neuen Gesetzes gezählt werden müsse. Wogegen gottlose Menschen unseres Jahrhunderts sinnlos wütend nicht nur verkehrt von diesen ehrwürdigen Sakramente dachten, sondern nach ihrer Weise, unter dem Vorwande des Evangeliums, die Zügellosigkeit des Fleisches einführend, mündlich und schriftlich vieles dem Sinne der Katholischen Kirche und der seit den Zeiten der Apostel bewährten Übung Fremdes behaupten, nicht ohne großen Schaden der Gläubigen Christi. Der Leichtfertigkeit derselben zu steuern wüschend, glaubte der heilige und allgemeine Kirchenrat, die angegebenen Irrlehren und Irrtpmer der vorbesagten Abtrünnigen, damit ihr verderbliches Ansteckungsgift nicht noch mehrere an sich ziehe, daqdurch austilgen zu müssen, dass er über diese Irrlehrer selbst und ihre Irrtümer den Bannfluch beschloss. – (…)
5. Kanon
Wenn jemand sagt, wegen Irrlehre oder beschwerliche Beiwohnung oder vorgeschobener Abwesenheit des einen Ehegatten könne das Band der Ehe aufgelöst werden, der sei im Bann. (…)
7. Kanon
Wenn jemand sagt, die Kirche irre, da sie lehrte und lehrt, dass (Mt 19, 6; 1 Kor 7, 10) nach der evangelischen und apostolischen Lehre, wegen Ehebruch des einen Ehegatten, das Band der Ehe nicht aufgelöst werden könne und dass Keiner von beiden, nicht einmal der Unschuldige, der nicht Ursache zum Ehebruch gab, eine andere eingehen könne, so lange der andere Ehegatte lebt und dass derjenige, welche eine Ehebrecherin entlassend, eine andere ehelicht und diejenige, welche den Ehebrecher entlassend, sich einem anderen ehelicht, Ehebruch begehe, der sei im Bann.
8. Kanon
Wenn jemand sagt, die Kirche irre, da sie beschließt, dass wegen vielen Ursachen zwischen den Ehegatten eine Scheidung in Bezug auf das Ehebett oder auf die Zusammenwohnung, auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschehen könne, der sei im Bann.
(Forts.)
(Forts.)
9. Kanon
Wenn jemand sagt, die in die heiligen Weihen erhobenen Geistlichen oder die Ordensmitglieder, die feierlich die Keuschheit angelobt haben, können die Ehe eingehen, und die Eingegangene sei gültig, ohne dass das Kirchengesetz oder das Gelübde dagegen sein könne und das Entgegengestzte sei nichts anderes, als die Ehe verdammen und es können alle die Ehe eingehen, welche die Gabe der Keuschheit, auch wenn sie sie angelobt, nicht zu haben meinen, der sei im Bann. Denn Gott vorenthält dieselbige denen nicht, welche recht dafür bitten und läßt uns (1 Kor 10, 13) nicht über unsere Kräfte versucht werden. (…)
10. Kanon
Wenn jemand sagt, (Mt 19, 12; 1 Kor 7, 34.35) der Ehestand müsse dem Stande der Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit vorgezogen werden und es sei nicht besser und gottseliger, in der Jungfrauschaft oder Ehelosigkeit zu verbleiben, als sich durch die Ehe zu verbinden, der sei im Bann. (…)
(Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php?title=Matrimonii_perpetuum_%28Wortlaut%29)
Sie betreiben wie heute üblich, eine große Sophisterei, bei der man am Schluss nur noch Sternchen sieht bei einer Sache, die sehr einfach ist.
Die Ehe hat überhaupt nicht diese hohe Bedeutung. und den letzten zitierten kanon sage ich jenen, die mich hier in dem Forum schon als „geistig verwirrt“ bezeichnet haben, weil ich darauf hinwies, dass sowohl die schrift als auch die Lehre der Kirche die Ehe der ehelosen Keuschheit nachordnet.
Man muss sich das klarmachen: auf einem traditionsverbundenen Forum muss sich ein Poster, der einfach nur auf Schrift und Tradition zeigt, und dies auch mit Nachweisen (!!!), als „geistig verwirrt“ bezeichnet wird. es gibt nur einen, der daran Interesse hat, die klare, reine Lehre als geistige Verwirrung hinzustellen. Ich bin übrigens selbst verheiratet, glücklich, und dennoch stehe ich dazu, dass die Ehelosigkeit geistlich mehr Wert hat, dazu aber auch eine Berufung notwendig ist, ebenso wie zu Ehe, die immerhin eben an der Heiligen Schöpferkraft Gottes einen Anteil schenkt.
… ja was ich vergessen hatte: der 8. Kanon bezeugt, dass die Kirche unter einer rechtmäßigen (vorübergehenden) Scheidung nie die Scheidung des ganzen Ehebandes verstanden hat, sondern die Trennung von Tisch und Bett. So finden wir es auch beim hl. Paulus – der Christ muss sich nicht freiwillig, wenn er es ändern kann, ständigem Krieg aussetzen.
Aber eine Neuverheiratung ist damit weder bei Paulus noch sonst je erlaubt worden. Schon bei Paulus ist es völlig irrelevant, ob die subjetiven trennugnsgründe nun zutreffen oder nicht – das Eheband gilt, auch bei Trennung der Lebensräume und ein Christ muss dann aber keusch leben.
Nun ja, ich wollte einfach einmal den Stand der Dinge rein sachlich zusammenfassen, damit wir wissen, worüber wir sprechen.„Offen“ heißt ja hier ausdrücklich auch, dass die Kirche durchaus strenge Maßregeln verhängen kann, aber eben nicht muss.
Es geht ja eben bei der Frage der Matthäusklauseln auch keineswegs um fragwürdige Äußerungen einzelner Kirchenväter, sondern um eine Ausnahmebestimmung, die schon in der Bibel angelegt ist, also im Gotteswort selbst. Das kann man nicht einfach abtun.
Was die historische Entwicklung betrifft, stimmen die von Ihnen angenommenen Voraussetzungen eben nicht. Die Kirche war nicht immer so streng, wie Sie denken. Es gab solche Ausnahmen in der Väterzeit und man betrachtete den Ehebruch eben tatsächlich häufig als „Tod“ der Ehe, der eine Wiederheirat prinzipiell ermöglicht. Hieronymus, der die zweite Heirat nach dem Tod des Partners sehr skeptisch beurteilt und eigentlich verbieten will, erlaubt der unschuldig verlassenen Fabiola ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Mt-Stellen eine neue Heirat, „weil sie so jung ist“. In den extrem rigoristischen irischen Bußbüchern des 8. Jh. wird dies sogar der Normalfall für den Mann angesehen, dessen Frau ehebrüchig wurde. Und so weiter.
Sicherlich haben die Kirchenväter und spätere Theologen noch mehr auch viel dummes Zeug gelehrt. Aber es gibt diese Fälle, und dahinter kommt man nicht zurück. Man kann nicht einfach sagen, eigentlich gilt nur die strenge Linie und alle Ausnahmen waren bloß „Abirrungen“. Das wäre ganz unredlich der historischen Wahrheit gegenüber.
Die Cedula für Zypern ist auch vom 11. November 1563 und sagt eben ganz ausdrücklich, dass die Griechen in Zypern nach der Scheidung wieder heiraten dürfen und damit nicht sündigen. Diese Ausnahme für Zypern wurde zugegebenermaßen von späteren Päpsten wieder abgeschafft. Aber das Konzil hat sie nunmal erlaubt, prinzipiell geht es also.
Und Kanon 7 benutzt eben auch ganz bewusst die Klausel „Wenn jemand sagt, die Kirche irre, da sie lehrt …“ und lässt damit die Tür für andersartige Beurteilungen ausdrücklich offen. Hierzu sind die Aufsätze von Piet Fransen aus den 50er Jahren unhintergehbarer Stand der Forschung. Sie werden halt nur meistens ignoriert und von Brandmüller totgeschwiegen.
Etc. pp. Ich wollte nur einmal auf diese Dinge hinweisen. Dass es alles nicht so einfach und kompliziert und vielleicht auch verwirrend ist, liegt in der Natur der Sache. Aber mit apodiktischen Statements wie „Das war immer so und kann gar nicht anders gewesen sein“ kommen wir nicht weiter, weil diese Statements einfach historisch betrachtet nicht wahr sind.
Sie schreiben – und damit offenbart sich, dass Sie eben nicht dogmatisch, sondern historisch argumentieren:
„Man kann nicht einfach sagen, eigentlich gilt nur die strenge Linie und alle Ausnahmen waren bloß „Abirrungen“. Das wäre ganz unredlich der historischen Wahrheit gegenüber.“
Das ist das Dilemma der nachkonziliaren Kirche, dass sie plötzlich historisch argumentiert, anstatt dogmatisch zu argumentieren, wie sie es immer getan hat. Vor dem Konzil wurde diese historische Denkart mehrfach unter Anathem gesetzt.
Es ist eben nicht relevant, was Hieronymus meinte erlauben zu sollen – war er das Lehramt? Er war Priester und Sekretär des Papstes, hatte aber lehramtlich nichts zu erlauben oder zu verbieten.
Die von mir zitierten Canones von Trient sind eindeutig.
Was die Matthäusstellen anbetrifft, wird häufig entgegengehalten, dass sich dieser Ausnahmesatz „es sei denn wegen Ehebruch“ nicht auf eine Wiederverheiratung, sondern auf ein „Entlassen aus der Ehe“ (nach jüdischem Vorbild) bezieht.
In der Kirche wäre das dann das Verlassen des Partners, das aber trotzdem keine Wiederheirat erlaubt.
Was letztendlich einer Wiederheirat logisch entgegesteht ist die Abbildlichkeit der Ehe, aber auch ihre tiefe Verdorbenheit nach dem Sündenfall. Weil das Verhältnis des Mesnchen zu Gott sich verfinstert hat, hat sich automatisch auch das Verhältnis zwischen Mann und Frau aufs Schlimmste verfinstert. ich denke, dass der l. Paulus auch deswegen zur Ehelosigkeit rät und Jesus den Kreis der Ehefähigen erheblich einschränkt.
Der Einwand ist nicht ganz richtig. Aus der oben dargestellten Lage sind sowohl historische, hauptsächlich aber dogmatische Argumente gegen die Unabänderlichkeit allzu strenger Ausschlusskriterien abzuleiten.
Die bibeltheologische Argumentation bzgl. der Mt-Stellen ist rein dogmatischer Natur. Historisch wäre es ja kein Problem anzunehmen, Jesus hätte das vllt. gar nicht so gesagt und es handelte sich um spätere, relativierende Einschübe. Wenn man nur historisch argumentiert, könnte man daraus ableiten, dass man diese Zusätze getrost vergessen kann, weil sie womöglich gar nicht von Jesus stammen. Dogmatisch ist dieses Argument aber unzulässig, denn die Stellen gehören eben zum kan. Schriftbestand, egal wie sie hist. entstanden sind.
Analoges gilt für die Bewertung der „Cedula“ des Konzils von Trient für Zypern.
Hist. gesehen handelt es sich dabei um eine kurzlebige (schon 1596 von Clemens VIII. wieder aufgehobene) Ausnahmeregelung für eine (an sich ganz unbedeutende) halbunierte Ortskirche. Dogmatisch betrachtet ist sie aber wichtig, weil sie beweist, dass das Lehramt eine weniger strenge Praxis erlauben durfte und nicht zwingend jede Wiederheirat als putative Dauersünde qualifizieren muss.
Zu den Versuchen, die Bedeutung der Porneia-Klauseln zu relativieren, habe ich oben schon Stellung genommen. Gerade weil das nicht mit letzter Sicherheit gelingt, muss man mit der Möglichkeit rechnen, dass es sich um echte Ausnahmen handelt. Selbst wenn man das ablehnt, muss man es als legitime Auslegung anerkennen und darf sie nicht als häretisch verurteilen. Das ist wiederum ein rein lehrmäßig-logisches Argument, kein historisches.
Dass die Kirchenväter öfters auch Unsinn erzählen, habe ich Ihnen ja schon zugestanden. Anders als Sie waren sich die Konzilsväter von Trient aber sehr bewusst, dass sie die in diesem Punkt manchmal „milderen“ Kirchenväter nicht verurteilen dürfen. Es sind eben altehrwürdige Autoritäten unseres Glaubens, keine Häretiker (und selbst die Häretiker unter ihnen wie Tertull oder Origines sind in ihren nichthäretischen Phasen für das Lehramt bindend). Darüber einfach hinwegzugehen wäre nicht dogmatisch korrekt, sondern verstiegen und respektlos ggü. der Tradition. Das wussten die Konzilsväter sehr genau und haben die Frage genau deshalb offen gelassen. Sie dürfen die Lehre nicht neu erfinden, sondern bleiben jdfs. in den Eckpunkten an das Urteil der Vorväter gebunden.
Historisch gesehen ist außerdem ganz klar, dass die große Mehrheit der kirchlichen Zeugnisse praktisch aller Epochen der Wiederheirat äußerst ablehnend gegenüberstand und Wvh. als Sünder und Ehebrecher betrachtete. Wenn man rein hist. argumentieren wollte, würde es schwerfallen, eine liberalere Praxis zu begründen.
Deshalb ist ein klares dogmatisches Kriterium notwendig. Das bietet aber nicht der Rigorismus (wonach immer die strengste Regel die Richtige ist), sondern die Logik (wenn es früher Ausnahmen gab, muss es sie auch heute geben können).
Mit „historisch“ meinte ich tatsächlich die historische Auslegungspraxis.
Sind Sie sich denn der Tragweite einer dogmatischen Definition auf einem Konzil nicht bewusst?
Das Konzil von Trient hat die Unauflöslichkeit der Ehe unter den „rigorosen“ Bedingungen verkündet!
Mir scheint, dass Ihnen irgendwie nicht klar ist, dass das nicht mehr hintergehbar ist und die Auslegung der Konzilsväter in der rigorosen Form für katholische Christen absolut und für immer bindend ist:
„“Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie gelehrt hat und lehrt: Nach evangelischer und apostolischer Lehre (Mt 19, 6 ff; Mk 10, 6 ff; 1 Kor 7, 10 ff) könne wegen eines Ehebruchs des einen Ehegatten das eheliche Band nicht gelöst werden und beide, auch der unschuldige Teil, der keinen Anlaß zum Ehebruch gegeben hat, könne zu Lebzeiten des andern Ehegatten keine andere Ehe eingehen; und der Mann begehe einen Ehebruch, der nach Entlassung der ehebrecherischen Frau eine andere heirate, ebenso die Frau, die nach Entlassung des ehebrecherischen Mannes sich mit einem anderen vermähle, der sei ausgeschlossen.†(Trient, 24. Sitzung 1563)
was diese „Ausnahme betrifft, auf die Sie so abheben – das möchte ich erst mal vom präzisen Sachstand her und v.a. in der Formulierung genau wissen – haben Sie eine genaue Quellenlage vorliegen?
Prinzipiell aber handelt es sich eben nicht um ein bloßes Kirchengebot, sondern um ein DOGMA!
Was die Kirchenväter betrifft habe ich ja nicht gesagt, dass sie selbst als Häretiker zu sehen sind. Ich habe vielmehr gemeint: wer ihnen in dem, was die Kirche später als häretisch eingestuft hat, folgt, ist als Häretiker anzusehen. Wie gesagt gilt ja die Regel, dass eine Häresie, solange sie noch nicht definiert ist, auch noch nicht vorgeworfen werden kann.
Ich verwies ja schon darauf, dass auch der hl. Paulus die Trennung vom Ehepartner erlaubt hat, wenn der sich – nach der Bekehrung des anderen – vom christlichen Teil abwendet. Von einer Erlaubnis zur Wiederheirat ist überhaupt keine Rede! Es geht dabei ausschließlich darum, etwas, das nicht zu halten ist durch den ungläubigen Teil, nicht krampfhaft festzuhalten. Wie gesagt geht es hier aber um den Fall eines Nichtchristen – nicht um eine Ehe zwischen Getauften!
Und da ist der springende Punkt – was immer man Ungläubigen zugestehen kann – für einen Katholiken ist es dogmatisch ausgeschlossen.
Mir scheint, dass bei Mt. überhaupt nichts für die Zulassung einer Wiederheirat spricht. Jesus gesteht nur zu, dass man mit einer notorischen Ehebrecherin nicht mehr unter einem Dach leben will. Aber da er das an dieser Stelle und auch sonst nirgends weiter ausführt, hat auch niemand das recht daraus so weitreichende Schlüsse zu ziehen, wie Sie das andeuten. Im Gegenteil – er verurteilt mehrfach in aller Rigorosität jegliche Wiederheirat und ordnet das Scheiden und Wiederheiraten der „Härtigkeit der Herzen“ und der Verdorbenheit des Verhältnisses zwischen den Geschlechtern anch dem Sündefall zu.
Eindeutig tritt er vor allem allem dem Dominanzanspruch des Mannes über die Frau, der erst nach dem Sündenfall und als Sündenfolge ausgesprochen wurde (Gen. 3) entgegen und schmettert ihn ein für allemal ab: So ist es von Anfang an nicht gewesen. Der Mann folgt der Frau nach Gottes guter Ordnung und wird ein Fleisch mit ihr – das ist unauflöslich VOR GOTT.
Die Kirche hat mit Recht daraus logisch geschlossen, dass etwas, das, vorausgesetzt es liegt nicht bloßer Sex, sondern eine regelrechte Eheschließung vor, GOTT SELBST ZUSAMMENEFÜGT HAT, nicht gelöst werden kann.
Rigoros sind nämlich v.a. die überlieferten Worte Jesu.
Es tut mir leid – aber Sie versuchen nun auf Biegen und Brechen ein Schlupfloch zu finden, wie mir scheint.
Das ist aber alleine aufgrund des eindeutig formulierten Dogmas in Trient unmöglich.
Liebe @zeitschnur,
genau um eine sachliche Klärung (unabhängig davon, welcher Position man selbst zuneigt) geht es mir ja hier. Die heute ständig wiederholte Behauptung, es gebe ein „Dogma“, das die Unauflöslichkeit der Ehe *auch nach Ehebruch* festschreibt, geht schlicht von falschen Voraussetzungen aus. Ein solches Dogma gibt es überhaupt nicht. Es kann es auch nicht geben, weil es nicht nur einer Reihe von Kirchenvätern, sondern sogar dem Bibeltext widersprechen würde. Solche irgendwann „hinzuerfundenen“ Dogmen gibt es in der kath. Kirche (jdfs. nach ihrem Selbstverständnis) nicht.
Etwas anderes ist das Anathema von Trient, das festschreibt, dass die Kirche nicht irrt, wenn sie trotzdem eine solche Unauflöslichkeit der Ehe *selbst nach Ehebruch* lehrt und vorschreibt (unter anderem dies hatte ihr Luther vorgeworfen). Sie kann das vorschreiben, weil der Bibeltext eben nicht eindeutig ist und viele Kirchenväter und Päpste eine derart strenge Auffassung ja stets befürwortet haben. Aber sie kann die gegenteilige Auslegung nicht als häretisch verdammen.
Deshalb handelt es sich nicht um ein Dogma im strengen Sinn, sondern um kirchliche Disziplin (Vorschrift). Und die lässt sich eben grds. auch wieder ändern, wenn man das möchte (wenn man es nicht möchte, kann man sie auch so streng lassen wie bisher). Genau das meint Kaspar, wenn er sagt, die Frage der Sakramente für WvG (also der Sündhaftigkeit der Zweitehe in jedem Fall) sei „offen“.
Das ist kein irgendwie auf Biegen und Brechen konstruiertes „Schlupfloch“, das ich mal eben aus dem Hut gezaubert oder jetzt plötzlich kurz vor der Familiensynode neu „entdeckt“ hätte, sondern Stand der Dogmatik seit eh und je. Schon in meinem Dogmatikhandbuch aus dem Jahr 1911 (Bartmann) ist explizit vermerkt, dass Kanon 7 von Trient die in der Ostkirche erlaubte Zweitehe nach Ehebruch eben ganz bewusst *nicht* hat.
Deshalb heißt es ja „Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie lehrt …“ (und nicht einfach „Wer sagt …“) sei verdammt. Sie haben den Kanon ja selbst mehrfach zitiert. Diese umständliche Formulierung ist ja kein Zufall. Es ist der Unterschied zwischen (unveränderlichem) Dogma und (prinzipiell auch wieder änderbarer) Disziplin.
Anders als Sie es oben versuchen, haben die Konzilsväter genau gewusst, dass sie altkirchliche Ausnahmen nicht als häretisch verdammen können, ohne den entsprechenden Kirchenvater zum Häretiker zu machen, und genau das mussten sie vermeiden, deshalb die umständliche Formulierung.
Luthers (in dem Kanon praktisch wörtlich zitierte) Aussagen aus der „Babylonischen Gefangenschaft“ werden als häretisch verurteilt; gleichzeitig wird die prinzipielle Möglichkeit, dass die Kirche nach Ehebruch (rein theoretisch) auch eine Scheidung aussprechen könnte, gerade nicht verurteilt.
Der Beweis dafür, dass die Konzilsväter das wirklich so gemeint haben, ist die die oben besprochene „Cedula“ für Zypern, die genau so einen Fall darstellt und am selben Tag vom Konzil bewilligt wurde.
Eine kleine Berichtigung: Oben habe ich im zweiten Abschnitt am Ende ein Wort vergessen, statt „bewusst *nicht* hat“ sollte da stehen: „bewusst *nicht* anathematisiert hat“.
Forts.:
Ausführlich und unter Einbeziehung der ganzen Vorgeschichte hat das wie gesagt der Belgier Piet Fransen in seiner bekannten Aufsatzreihe aus den 50er Jahren herausgearbeitet (zus. über 300 Seiten). In der Forschung wird Fransen im Grunde als unwiderlegbarer Stand anerkannt bzw. bestätigt (u.a. durch Bressan, Kaspar, Jorissen u.v.a.). Natürlich gibt es auch Autoren, die Fransen widersprechen (vor allem Bruns, zuletzt auch der Amerikaner Grisez, der aber zugibt, weder Deutsch noch Niederländisch zu verstehen und Fransen überhaupt nicht gelesen zu haben).
In den offiziöser Veröffentlichungen wird das Thema eher schwammig behandelt oder heruntergespielt.
Auch G.L. Müller ist das alles natürlich bekannt; er hat 1995 in demselben Buch publiziert wie Jorissen (und sich dabei übrigen ebenfalls für die Möglichkeit ausgesprochen, die sexuelle Betätigung mit einem neuen Partner unter bestimmten Voraussetzungen sündenfrei zu ermöglichen, also ähnlich wie das heute im Vorfeld der Synode von Ebf. Marx u.v.a. auch angedacht wird).
Insofern läuft der Konsens wahrscheinlich in die Richtung, an der grds. Unauflöslichkeit der Ehe *auch nach einem Ehebruch* und *trotz* der Porneia-Klauseln weiterhin festzuhalten (also gar nichts an der Trienter Lehre zu ändern), aber eben auch zuzugestehen, dass die zivile Zweitehe nicht immer und unter allen Umständen sündhaft sein muss.
Damit würde man der westlichen (katholischen) Tradition gerecht, die meist mehr in die Richtung tendierte, die Porneia-Ausnahmen nicht als echte Scheidungsgründe aufzufassen, sondern eine bloße Trennung von Tisch und Bett anzunehmen, wie Sie das ja oben auch dargestellt haben. Gleichzeitig würde man aber auch die Tatsache würdigen, dass Trient eine abweichende Ausnahmeregelung (die eine Zweitpartnerschaft sündenfrei ermöglichen könnte) dogmatisch nicht ausgeschlossen und sogar selbst gewährt hat.
@ K
Es ergibt angesichts der Formulierung der Kirche in höchstlehramtlicher Autorität überhaupt keinen Sinn, eine einmal getroffene Definition des höchsten Lehramtes in der Weise zu relativieren und ohne formellen Beweis als bloße Displizin, die man auch wieder ändern kann, zu betrachten.
Wieso sollte man den drakonischen Bannfluch (der immerhin die Hölle für den Gebannten bedeutet, wenn er festhält) bemühen, wenn ein paar Jährchen nachher dieselben Geister freundlich in den Himmel hofiert werden? Um Trient herum kamen sie in die Hölle, danach aber wegen der selben Frage in den Himmel, wenn es der Kirche gerade mal anders einfällt?
Sie reden damit einer widerchristlichen Ungerechtigkeit und Willkür das Wort, als wäre Gott ein voluntaristischer Ungeist, der heute so und morgen so verfährt, heute dies und morgen jenes verlangt, stets ohne letztverbindliche Vernunft – nein! Ich winde mich angesichts einer solchen Blasphemie, verzeihen Sie mir.
Ihr „Beweis“ ist rein spekulativer Natur,. und er unterläuft gewissermaßen die formelle Fassung des Dogmas oder der letztgültigen Definition von der Unauflöslichkeit der Ehe auf dem Tridentinum – denn es wird als Dogma durchaus gesehen:
z.B. hier http://www.kath-info.de/unaufloeslichkeit.html
Nun ist aber diese Definition höchstverbindlich, mit der Formel kirchlicher unfehlbarer Lehrautorität ausgesprochen worden. In aller Regel unterschlagen Autoren, dass es in Trient eine eindeutige Definition gab und gibt. (Habe gerade gesurft im Netz – und es st perfide, wie dies einfach ignoriert und behauptet wird, die Kirche habe dazu nie etwas Verbindliches gesagt, es habe sich vielmehr „eingeschlichen“)
Sie sind nicht im Recht, wenn Sie behaupten, man hätte rückwirkend Väter zu Häretikern erklären müssen, wenn diese Definition so definitiv gemeint wäre, wie sie formuliert ist. Denn rückwirkend und anlässlich einer lehramtlichen Definition, die natürlich unfehlbar ist, kann man dennoch den, der bevor dies ausdrücklich so formuliert war, diese Definition ja noch nicht kennen konnte und vielleicht nicht ganz so vertreten hat, NICHT als Häretiker erklären.
Es gibt in der Kirchengeschichte mehrere solcher Beispiele – z.B. hat die hl. Katharina von Siena das spätere Dogma von der unbefleckten Empfängnis verneint – Maria habe ihr das selbst gesagt. Nun ist Katharina deshalb nicht unheilig und niemand käme auf den Gedanken, sie als Häretikerin anzusehen – weil das Dogma noch nicht formuliert war. Aber einmal definiert konnte es nicht mehr bezweifelt werden.
Wir müssen uns entscheidne, ob wir mit klarer Vernunft einen definitiven Satz für einen definitiven Satz halten, ob wir Gott für einen verlässlichen und heiligen Gott halten, der nicht nach Lust und Laune verdammt und errettet.
Ihr Konzept offenbart einen voluntaristischen Gott und prinzipiell unlogische Lehrsätze der Kirche.
Ich möchte lieber an dem festhalten, was diesbzgl. immer gegolten hat: was WAHR ist, kann nicht morgen falsch sein.
In dem oben angegeben Link argumentiert Kardinal Höffner so:
„Die Unauflöslichkeit der Ehe ist ein Gottesgesetz, kein Kirchengebot. Die Kirche ist an dieses Gesetz, das weder Änderungen noch Ausnahmen zuläßt, für immer gebunden. Kein Papst, kein Bischof und kein Konzil können einem Ehegatten zu Lebzeiten des anderen eine neue Eheschließung gestatten. Der heilige Paulus schreibt: “Nicht ich, sondern der Herr†befiehlt: “Die Frau soll sich vom Manne nicht trennen; wenn sie sich trennt, soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit dem Manne aussöhnen; und der Mann soll die Frau nicht entlassen†(1 Kor 7, 10–11). Auch schuldlos Geschiedene bleiben vor Gott an ihre Ehe gebunden. Ihr oft schweres Leben ist ein tapferes Bekenntnis zur Unauflöslichkeit der Ehe.
Kardinal Joseph Höffner, Erzbischof von Köln, 1976 bis 1987, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, in seinem Hirtenwort Die christliche Ehe zum Familiensonntag 1978.“
Da also hier bereits in der Schrift steht: „Das sage nicht ich, sondern der Herr“ ist hier nun mal kein Spielraum.
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Ein weiteres Problem ist m.E. die Tatsache, dass ein Papst (samt Konzil) ja nicht nur in Glaubens‑, sondern auch in Sittenfragen unfehlbar spricht. Selbst wenn Sie also die zur Debatte stehende Angelegenheit als bloße „Disziplinfrage“ relativieren wollten, änderte auch das nichts daran, dass es ein unfehlbares Konzil unter Vorsitz des Papstes so definiert hat.
Aus der negativen Formulierung nun irgendeine Relativierung ableiten zu wollen, ist für mich semantische Kaffeesatzleserei, die zwar enorm beeindruckend und sehr intellektuell und sophisticated klingt, dabei aber ablenkt von der Einfachheit, Eindeutigkeit und Klarheit der Canones.
Es ist doch ersichtlich, dass sich Trient intensiv mit Verwerfungen von seiten der Häretiker auseinandersetzen musste und daher durch die negative Formulierung deren Standpunkt aufgenommen hat, um ganz deutlich zu kennzeichnen, auf welche Irrlehren genau es sich bezog.
Was aber Ihren Ausführungen total entgegesteht, ist die Betätigung aller Dekrete des Tridentinums mit folgendem Wortlaut in höchster lehramtlicher, unfehlbarer Autorität in der Bulle „Benedictus Deus et Pater“:
„Es ist daher durchaus keinem Menschen erlaubt, diese Schrift Unserer Bestätigung, Ermahnung, Verbietung, Vorbehaltung, Willens, Gebote und Beschlüsse zu brechen oder ihr mit vermessenem Erkühnen entgegen zu handeln. Wenn aber jemand sich vermessen sollte, dies zu ersuchen, der wisse, dass er dadurch den Unwillen des allmächtigen Gottes und seiner Apostel, des heiligen Petrus und Paulus auf sich ziehen würde.
Gegeben zu Rom bei St. Peter
Im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1564“
(viele Namen + Pius IV.)
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Sie behaupten „Unwiderlegbarkeit“ eines Außenseiterstandpunktes, der nicht einmal durch die Verlautbarungen des nachkonziliaren Lehramtes gedeckt ist.
Das alles überzeugt mich also begreiflicherweise gar nicht. Man sucht eben doch das Schlupfloch…
Höffner sagt überhaupt nichts Falsches. Nur ist in diesem Zitat allg. von der Trennung der Ehegatten die Rede, nicht speziell vom Fall der Matthäusklauseln. Die gibt es nunmal auch.
Paulus kannte sie natürlich nicht. Paulus selbst zeigt ja ein paar Verse zuvor, dass er in bestimmten Fällen durchaus eine neue Heirat erlauben kann. Den Unterschied zwischen einer Ehe zw. Christen und der Ehe mit einem Ungläubigen (die Paulus zufolge im Notfall geschieden werden kann) hat er ja eigenständig eingeführt, obwohl davon in der Lehre Jesu keine Rede ist (Jesus verbietet Scheidung überhaupt). Paulus zeigt also, dass er durchaus nicht sklavisch am Scheidungsverbot festhält, sondern Ausnahmen „im Notfall“ für ihn denkbar sind. Deshalb berufen sich die Freunde Kaspars heute ja immer gern auf Paulus.
Weder Kard. Höffner noch Paulus betrachten den für unsere Frage (Dogma oder nicht) allein interessierenden Fall, in dem eine Ehe durch „Porneia“ (also wohl Ehebruch oder etwas Vglb.) zerstört wird. Vom Ehebruch nahm man in alter Zeit (im Osten bis heute) aufgrund dieser Mt-Klauseln an, er löse die Ehe auf.
Höffners letzter Gedanke („Auch schuldlos Geschiedene bleiben vor Gott an ihre Ehe gebunden“) gibt die Lehre der Kirche wieder, wie sie in Kanon 7 von Trient definiert ist. Auch hier spricht er den „Ehebruch“ als evtl. Scheidungsgrund im Sinne der Porneia-Klauseln überhaupt nicht ausdrücklich an und behauptet vor allem auch nicht, diese letzte Aussage sei ein unabänderliches Dogma, weil er natürlich weiß, dass das im Hinblick auf die Auflösung der Ehe durch Ehebruch nicht stimmt (Höffner kannte den Unterschied zwischen de fide und fidei proxima selbstverständlich, siehe unten).
Vor allem geht Höffner in diesem Zitat auch nicht auf die damals wie heute am meisten interessierende Frage ein, ob eine Wiederheirat und der damit verbundene Geschlechtsverkehr immer und automatisch und auf Dauer als Ehebruch und Todsünde zu werten sind, die vom Sakramentenempfang ausschließt. Nur diese Frage soll ja jetzt überdacht werden.
Ähnliches gilt für das zweite auf dem Portal angeführte Argument, wonach Kaspar auf einem veralteten Diskussionsstand feststecke, weil er Familiaris Consortio nicht beachte. Das Opus Dei hat natürlich völlig recht: Kaspar und FC gehen in komplett unterschiedliche Richtungen. Kaspar will die Wiederheirat in bestimmten Fällen sündenfrei ermöglichen (was nach dem Tridentinum möglich wäre), FC tut das gerade nicht.
Nur kann auch das OD nicht bewirken, dass FC plötzlich ein Dogma wäre. Was der eine Papst verbietet, kann der nächste erlauben, so ist das nunmal in der Kirche (solange kein Dogma im Spiel ist). Das wissen wir seit Johannes XXII. (14. Jh.) und seinem Kampf gegen die Franziskaner, die das (aus Eigeninteresse) anders sahen.
Weder die Position Höffners noch die mit dessen Ansichten ganz konform gehende Lehre Joh. Paul II. sind in irgendwie falsch oder verwerflich. Falsch ist nur, wenn das Portal so tut, als seien diese Ansichten ein Dogma.
Die Schlussklausel des Tridentinums führt hier nicht weiter. Sie haben ja gesehen, dass das Tridentinum selbst WvG auf Zypern die Kommunion erlaubte.
@zeitlos, das von Ihnen verlinkte Portal der Petrusbrüder ist ein schönes Bsp., wie diese Dinge von manchen Leuten in den letzten Jahrzehnten verunklart wurden. Das machen natürlich nicht nur Konservative so, sondern die anderen ganz genauso. Man erzählt einfach nur die eine Hälfte der Wahrheit und lässt die andere weg.
Resultat ist, dass heute Millionen von Tradis, darunter kluge und belesene Leute, der festen Überzeugung sind, die Kirche habe ein Dogma, das die Wiederverheiratetenkommunion kategorisch ein für alle Mal und für immer ausschließe, und wenn die Familiensynode etwas anderes entscheide, verstoße sie gegen das Gottesgesetz. Dass das überhaupt nicht wahr ist, sagt den Leuten einfach keiner. Das finde ich so unverantwortlich.
Unwahr ist natürlich auch, wenn Progressive stattdessen behaupten, die Unauflöslichkeit der Ehe sei *kein* Dogma. Natürlich ist die Unauflöslichkeit der Ehe ein Dogma!
Die nicht dogmatisierte Überzeugung der Kirche (in Bezug auf die also prinzipiell auch Ausnahmen und Änderungen denkbar sind) betrifft einzig und allein die Frage, ob die Unauflöslichkeit auch *einen Ehebruch* uneingeschränkt übersteht (wegen der Porneia-Klauseln im Matthäus-Ev. und der eindeutig verneinenden Position vieler Kirchenväter in dieser Angelegenheit). Die Kirche sagt trotzdem ja (Kanon 7 von Trient, s.o.), aber das ist kein Dogma, weil man es prinzipiell auch anders beantworten könnte, ohne zum Häretiker zu werden. Genau dies drückt die Formulierung aus: „Wenn jemand sagt, die Kirche irre, wenn sie lehrt …“
Mein Dogmatikbuch aus der Zeit des hl. Pius X. ist da wesentlich klarer und erzählt die *ganze* Wahrheit:
(Zitat:) Satz: (Iª) Die unter Christen geschlossene Ehe ist wegen ihres sakramentalen Charakters dem Bande nach unlösbar; (IIª) auch der Ehebruch des einen Ehegatten löst die Ehe nicht. – Iª: de fide; IIª: fidei prox. (Zitat Ende)
B. Bartmann, Lehrbuch der Dogmatik, 2. Aufl. (1911), S. 822
Also:
I = Gottesgesetz (Dogma)
II = verbindliche, aber durchaus veränderbare Glaubenslehre der Kirche (kein Dogma)
Ihren Einwurf zu den Kirchenvätern, deren Ansichten vom Dogma überholt werden könnten, finde ich an sich bedenkenswert, allerdings müssen Sie auch bedenken, dass das eben nicht einfach irgendeine abstruse und isolierte Randmeinung war, sondern der auf das NT gestützte Konsens der allermeisten Väter des 4. und 5. Jh., die den göttlich protegierten Ehebund mit dem Ehebruch für definitiv zerstört und beendet ansahen, auch wenn keineswegs alle die Wiederheirat empfahlen oder erlauben wollten (weder vor noch nach dem Tod des Gatten). Witwenheirat galt ja i.A. als schimpflicher als eine Neuheirat nach (schuldloser) Scheidung wegen Ehebruchs. Daraus ist die christliche Armenfürsorge (die großteils Witwenversorgung war) überhaupt entstanden, weil man verhindern wollte, dass die Witwen neu heiraten. Der auf Augustin fußende westliche Konsens, wonach die Ehe als Sakrament mit dem Tode endet (und danach dann eine neue Heirat problemlos möglich sei), hat zwar im Hirten des Hermas, Clemens von Alexandrien und Origines gewichtige Vorläufer, setzte sich aber erst spät durch und hatte im Osten (auch vor dem Großen Schisma) im Grunde nie Anhänger.
Unrecht haben Sie mit der Auffassung, die veränderliche Disziplin habe dazu geführt, dass man zur Zeit des Tridentinums mit dem Bannfluch bedroht war, der die Hölle bedeutet, und später nicht mehr. Umgekehrt wird ein Schuh daraus, denn wie oben gezeigt hat ja das Konzil am selben Tag den Zyprioten und anderen „Griechen“ ausdrücklich eine Ausnahmeregelung gestattet, die erst 33 Jahre später wieder durch ein Papstdekret aufgehoben wurde. Gerade zur zur Zeit des Tridentinums und mit Erlaubnis des Tridentinums bekamen WvG auf Zypern also rechtmäßig die Kommunion, weil man davon ausging, das sie ihre ostkirchliche Rechtstradition behalten und ohne Sünde nochmal heiraten durften, obwohl sie geschieden waren und der Partner noch lebte. Sündhaft war das nur für die Gläubigen der Lateinischen Kirche, aber nicht, weil sie ein Dogma missachteten, sondern weil sie die Disziplin der Kirche missachteten. So ist es bis heute geblieben.
Ob man diese Disziplin jetzt ändern soll oder ob man es (auch aus dogmatisch-theol. Gründen) lieber lassen soll, ist eine andere Frage. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein (siehe die Diskussion beim Artikel „Kaspar will Krieg“). Hier ging es nur um die Frage, ob man den Umgang mit WvG rein theoretisch ändern könnte, ohne das Dogma der Unauflöslichkeit zu verletzen.
@ K
Danke für Ihre Ausführungen. Wenn nun die „regula fidei proxima“ die Unauflöslichkeit auch im Fall des Ehebruchs betrifft (was aber eine räumliche Trennung nicht ausschließt), bin ich immer noch nicht überzeugt davon, dass man das mit einer kurzlebigen, vielleicht halbherzig getroffenen Dispensierung (ich kenne diesen Fall zu wenig) zur änderbaren Disziplinfrage machen kann, und dies bei Beibehaltung einer dogmatischen setzung von der Unauflöslichkeit der Ehe.
Sie müssen mir schon zugestehen, dass das hochgradig unlogisch ist. Zu Recht wird immer wieder darauf verwiesen, dass man andernfalls mit einer Änderung der regula fidei proxima in ihr Gegenteil, das Dogma ja unterlaufen würde.
In der dogmatischen und disziplinarischen Hierarchie kann natürlich nur die Unauflöslichkeit der Ehee als Dogma formuliert werden – also als regelrechter Glaubenssatz. Der Unauflöslichkeit assoziiert die Abbildlichkeit der Ehe zum Verhältnis Christi zur Kirche bzw. Gottes zu Israel: Schon im „Geheimnis“ des treulosen alten Bundesvolkes, das zwar „ehebrüchig“ wurde, aber von Gott am Ende der Zeiten doch bekehrt wird, eben weil Sein Bund unwiderruflich ist (Römerbrief) scheint auf, dass der Ehebruch eben gerade nicht das Eheband löst. Es mag damit zwar menschlich und erfahrungsgemäß den meisten Menschen unter Sünde unmöglich sein, dies zu vergeben oder mit dem Partner weiterzuleben – aber will man wirklich eine sakramentale Ehe annehmen (und nur davon reden wir hier!), dann müsste ein Christ dies als Kreuz dennoch tragen, weil Christus auch unsere Treulosigkeit getragen hat.
Anders: Es ist der sakramentale Charakter der Ehe, der in der Folge als regula fidei proxima, die dann auch nicht einfach änderbar ist, weil sie engst gebunden ist an das Dogma und seinen Charakter, die Ehebruchsausnahme ausschließt.
Der Satz, dass der Unauflöslichkeit auch nicht ein Ehebruch entgegensteht kann seiner Natur nach nicht als reine Glaubensregel (Dogma) gesagt werden, steht aber in unmittelbarem und engstem Verbund mit dem Charakter des Dogmas selbst.
Ich sehe hier eher das Problem, dass Trient diese Ausführungen über das sakramentale Wesen der Ehe nicht ausgeführt hat, was aber natürlich nichts offenlässt“.
Auch Joseph Ratzinger hat sich von der Auffassung, der er als junger Mann zugeneigt war, man könne in Ausnahme eine Wiederheirat zulassen, im Alter abgewandt und davon gesprochen, dass die entsprechenden Väteraussagen häretische Tendenzen verraten (leider finde ich das nicht, ich glaube, es wurde mal auf kath.net abgedruckt).
Sie haben hier also auch das nachkonziliare Lehramt einschl. Benedikt nicht auf Ihrer Seite, wie ich schon sagte.
(Forts.)
Das Vaticanum I lehrt, dass eine getroffene und öffentlich definierte Sitte nicht mehr hintergehbar ist – auch wenn man dabei vielleicht irgendwelche Sondersituationen noch „auslaufen lässt“ uso war das mit Zypern ja wohl zu sehen):
„In Samen des Glaubens und der Sitten, die zum christlichen Lehrgebäude gehören, ist als wahrer Sinn der Heiligen Schrift der anzusehen, den die Kirche, unsere heilige Mutter, festgehalten hat und festhält. Ihr Amt ist es ja, über den wahren Sinn und die Auslegung der heiligen Bücher das entscheidende Urteil zu sprechen. Deshalb ist es niemand erlaubt, die Heilige Schrift gegen diesen Sinn oder auch gegen die übereinstimmende Erklärung der Väter auszulegen.(.…)
Mit diesem göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes enthält und die Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorstellt, – sei es in feierlichem Lehrentscheid, sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen Lehramtes.“
(Dei Filius 1870)
Nochmal möchte ich auf die Paulusstelle verweisen, die ausdrücklich als Lehre „vom Herrn“ (also nach göttlichen Recht) auch die Sittenfrage einer Wiederheirat ausschließt.
Ich denke, das lässt sich prinzipell nicht „auflockern“. Leider habe ich keinen Zugang zu dieser Zypernfrage, gehe aber davon aus, dass Trient, wenn es zugleich eine harte Definition vorlegt, die für römische Katholiken gilt, damit meint, dass das eben für Katholiken immer gelten muss – bei Personen, die nicht katholisch sind oder noch nicht oder erst noch werden muss für die „mitgeschleppte“ Lebenssituation aus der nicht-katholischen Zeit ja eine situationsbedingte Definition getroffen werden – es hilft ja alles nichts.
So wird ja auch die Ehe zwischen nichtkatholischen Getauften auch ohne sakramentale Eheschließung i. kath. S. als sakramentale Ehe anerkannt, weil dieselben ja zum zeitpunkt ihrer Eheschließung nicht katholisch sakramental heiraten konnten.
Für einen Katholiken gilt natürlich die harte Regel und es kann ihm (!) keine Ausnahme gewährt werden.