(Vatikan) Wie berichtet, veröffentlichte der Osservatore Romano in der Freitag-Ausgabe das Dekret der Gottesdienstkongregation, mit dem die liturgischen Gedenktage für die beiden Ende April heiliggesprochenen Päpste festgelegt wurden. Es handelt sich um fakultative, nicht um verpflichtende Gedenktage.
Die Kirche gedenkt Papst Johannes XXIII. am 11. Oktober und Papst Johannes Pauls II. am 22. Oktober. Beide Angaben gelten für den liturgischen Kalender des Neuen Ritus. Die Heiligsprechungen erfolgten am vergangenen 27. April durch Papst Franziskus. Die beiden Päpste gehören mit fünfzehn weiteren Päpsten sowie dem Apostelfürsten Petrus zu den Heiligen der Katholischen Kirche.
Gedenktage der neuen heiligen Päpste nicht verpflichtend
Während alle kanonisierten Heiligen im Martyrologium Romanum verzeichnet werden, werden nicht alle in das Calendarium Romanum Generale aufgenommen. In den Allgemeinen Römischen Kalender werden nur jene Heiligen aufgenommen, deren Gedenken wegen ihrer universalen Bedeutung für die Weltkirche gelten. Dabei unterscheidet die Kirche zwischen der „memoria obbligatoria“, die geboten ist, und der „memoria ad libitum“, die nicht geboten ist. Für die Heiligen von besonderer Bedeutung für die Weltkirche sieht der Römische Kalender verpflichtende Feste vor. Für die anderen Heiligen kann „nach Gutdünken“ das Fest gefeiert werden, muß aber nicht gefeiert werden.
Pius X. einziger Papst des zweiten Jahrtausends mit gebotenem Gedenktag
Seit dem 12. September kennt die Kirche siebzehn Päpste, die im Allgemeinen Römischen Kalender verzeichnnet sind, aber nur vier von ihnen kommt ein gebotener Gedenktag zu. Drei dieser vier stammen aus dem ersten christlichen Jahrtausend: der Heilige Gregor der Große (3. September), der Heilige Cornelius (16. September, zusammen mit dem Heiligen Cyprian) und der Heilige Leo der Große (10. November). Nur ein heiliger Papst, dessen Gedenken für die Weltkirche bindend ist, stammt als aus dem zweiten christlichen Jahrtausend: der Heilige Pius X. (21. August).
Die anderen heiliggesprochenen Päpste, darunter auch Johannes XXIII. und Johannes Paul II., haben Aufnahme in den Allgemeinen Römischen Kalender gefunden, aber ihr Gedenken ist nicht bindend. Mit Ausnahme der beiden Genannten und zweier weiterer Päpste, des Heiligen Gregors VII. (25. Mai) und des Heiligen Pius V. (30. April), gehören sie alle den frühchristlichen Jahrhunderten an.
Es sind der Heilige Fabian (20. Januar), der Heilige Martin I. (13. April), der Heilige Johannes I. (18. Mai), der Heilige Sixtus II. (7. August), der Heilige Pontian (13. August, zusammen mit dem Gegenpapst Hippolyt von Rom), der Heilige Calixt I. (14. Oktober), der Heilige Klemens I. (23. November), der Heilige Damasus I. (11. Dezember) und der Heilige Silvester I. (31. Dezember).
Text: Settimo Cielo/Giuseppe Nardi
Bild: Settimo Cielo/Traditio Catholica
Glück gehabt…aber welchen Wert haben Heiligsprechungen durch falsche Päpste?
Keine, zumindest wenn es sich um Bergolios Karneval handelt.
Roma locuta, causa finita.
Sollten irgendwann wieder normale Verhältnisse in Rom herrschen, wird man sämtliche Karnevaliaden Bergoglios auf ihre Gültigkeit prüfen müssen. Auch willkürliche Heiligsprechungen machen da keine Ausnahme. Des Weiteren wird man auch sehr genau hinschauen müssen, wer von den maßgeblichen Granden der Kirche da besonders willfährig mitgemacht hat. Diesen jubelnden Fähnchenschwenkern muss man von vorneherein das Handwerk legen. In der augenblicklichen Situation ist eine klare Entscheidung von jedem gefordert: Entweder ich stehe in Treue zum AMT des heiligen Petrus und der daraus resultierenden unveränderlichen Glaubenslehre der Kirche oder ich mache Bergoglios Show mit.
@ carlos dimngsbums
…wenn Sie unter Roma einen bloßen Ort verstehen, gehören wir nicht demselben Glauben an.
Roma ist ein Übername für den rechtgläubigen Papst.
Und einen solchen haben wir nicht zur Zeit.
@ marcellus
Da müssen nicht Heiligsprechungen durch F. geprüft werden, sondern auch schon die Woitylas…auch da gibt es jede Menge Zweifelhaftes, und außerdem hat er die Regeln für Heiligsprechungen so aufgeweicht, dass man bald auch jeden treuen, langlebigen Kühlschrank heiligsprechen kann…
So fing es bei Karl dem Großen auch an. Also lex orandi legem statuat credendi! Semper ubicumque ab omnibus!
Falsche Päpste, die Scheinheiligsprechungen durchführen und ihre Produkte für die Luthertische nicht verpflichtend verehren lassen – na, das ist doch schon etwas! Aber der Neuklerus der Konzilskirche hat in der Regel ohnehin besseres zu tun, als einer E‑feier vorzustehen, schon gar unter der Woche. So kann man hoffen, daß der ganze sakrilegische Bergoglio-Karneval bald dem Aschermittwoch der großen Reinigung weichen muß!
Wer betet eigentlich noch für die armen Seelen der verstorbenen Päpste?
Ich fürchte dass diese nahezu völlig missachtet werden und um so schlimmer leiden müssen.
Es wäre ein Werk der Barmherzigkeit und würde uns in diesen schlimmen Zeiten treue Fürsprecher garantieren.
@ IMEK
Da haben Sie nicht ganz unrecht. Gestern sagte in der Predigt ein Priester, er werde jetzt erst recht für die armen Seelen beten, weil man ihn dafür ausgelacht hat. Diejenigen, so meinte er, die zu Lebzeiten am meisten gelacht haben, würden vielleicht den kleinsten Tropfen Weihwasser im Fegefeuer am meisten zu schätzen wissen. Es hat keiner mehr gelacht!!
A. K. Emmerick über die armen Seelen:
… „Es ist traurig, wie jetzt so wenig den armen Seelen geholfen wird. Und Ihr Elend ist doch so groß, sie selber können sich gar nicht helfen. Wenn aber jemand für sie betet, etwas für sie leidet, ein Almosen für sie spendet, das kommt ihnen augenblicklich zugute. Sie sind dann so froh, so selig wie ein Verschmachtender, dem ein frischer Trunk gereicht wird.“
„Ach“, pflegte sie zu sagen, „es haben die armen Seelen so viel zu leiden wegen ihrer Nachlässigkeit, wegen bequemer Frömmigkeit, wegen Mangels an Eifer für Gott und das Heil des Nächsten. Wie soll ihnen geholfen werden, wenn nicht durch genugtuende Liebe, welche für sie jene Tugendakte aufopfert, die sie selbst im Leben besonders vernachlässigt hatten? Die Heiligen im Himmel können nicht mehr für sie büßen und genugtun; das haben sie von den Kindern der streitenden Kirche zu erwarten. Und wie sehr sehnen sie sich danach! Sie wissen, dass kein guter Gedanke, kein ernster Wunsch, den ein Lebender für sie hat, ohne Wirkung ist; und doch, wie wenige kümmern sich um sie! Ein Priester, der sein Brevier mit Andacht in der Meinung betet, die Versäumnisse damit gutzumachen, für welche die armen Seelen noch zu büßen haben, vermag unglaubliche Tröstung zu bereiten. Ja die Kraft des priesterlichen Segens dringt bis In das Fegefeuer und erquickt wie Himmelstau die Seelen, denen er in festem Glauben gesendet wird. Wer dies alles so sehen könnte wie ich, der würde gewiss nach Kräften zu helfen suchen.“
Am meisten bedauerte sie jene Verstorbene, welche von den Überlebenden über Gebühr gelobt und um natürlicher Eigenschaften und Vorzüge willen bis zum Himmel erhoben werden; oder von welchen die Überlebenden aus weichlicher, überspannter Liebe den Gedanken nicht ertragen können, als seien sie noch im Stande der Peinen und der Läuterung; denn solche sah sie als die ärmsten und verlassendsten Seelen. – „Unmäßiges Lob“, äußerte sie oft, „sehe ich immer als eine wesentliche Beraubung und Zurücksetzung dessen, dem das unverdiente Lob gespendet wird.“ …
Vielleicht lachen manche drüber – aber ich gehe, wenn ich Zeit habe, auf den Friedhof bei mir in der Nähe und bete dort einen Rosenkranz.
Die Gottesmutter soll dann dieses Gebet an die verteilen, die es gerade brauchen, auch wenn sie vielleicht nicht hier ruhen.
Und im Brevier betet man ja auch für die Verstorbenen und kann Namen einfügen von Leuten, die man gekannt hat oder die einem wichtig sind.
Und last but not least kann man ja auch Messen für bestimmte Verstorbene lesen lassen.