(Edinburgh) Der schottische Kardinal Keith Patrick O’Brien, der wegen eines Sex-Skandals auf die Teilnahme am Konklave verzichten mußte, ist wieder „zurück“, wie britische Medien berichten.
Kardinal O’Brien galt unter Papst Benedikt XVI. als ein entschlossener Verteidiger der nicht verhandelbaren Werte. Wenige Tage nachdem Papst Benedikt XVI. seinen Amtsverzicht angekündigt hatte, forderte der Kardinal jedoch mit Blick auf den nächsten Papst ein „Überdenken“ des Zölibats. In der Katholischen Kirche habe es bereits „einmal“ verheiratete Priester gegeben, so der Erzbischof von Saint Andrews und Edinburgh. Die Wortmeldung rief einige Priester und ehemalige Seminaristen auf den Plan, die den Kardinal eines unstatthaften Verhaltens und sexueller Annäherung bezichtigten. Dann ging es schnell.
Emeritierung und Verzicht auf Konzilsteilnahme
Der Kardinal mußte auf die Teilnahme am Konklave und auf sein Erzbistum verzichten. Im April wurde der vatikanische Top-Jurist und nunmehrige Weihbischof von Malta, Msgr. Charles Scicluna mit der Untersuchung der Vorwürfe beauftragt. Noch bevor Scicluna seinen Abschlußbericht vorgelegt hatte, veröffentlichte das Presseamt des Heiligen Stuhls im Mai 2013 eine Erklärung, daß der Kardinal und emeritierte Erzbischof von St. Andrews und Edinburgh „aus denselben Gründen, weshalb er auf die Teilnahme am jüngsten Konklave verzichtete, in Absprache mit dem Heiligen Vater Schottland in wenigen Tagen verlassen wird, um einige Monate in Gebet und Buße und der geistlichen Erneuerung zu verbringen. Jede Entscheidung über die weitere Bestimmung des Kardinals wird in Übereinstimmung mit dem Heiligen Stuhl getroffen“.
Der Alterruhesitz in Absprache mit dem Heiligen Stuhl
Die Zeit der „geistlichen Erneuerung, des Gebets und der Buße scheinen zu Ende zu sein“, so Infovaticana. Wie der linke schottische The Daily Record am 16. Juli meldete, habe die Erzdiözese Edinburgh um 208.750 Pfund ein Haus in Ellington an der Nordseeküste des englischen Northumberland erworben. Dort lebt Kardinal O’Brien seit dem vergangenen Januar.
Der Kardinal war zu keiner Stellungnahme für die Journalisten bereit. Ein Sprecher der Erzdiözese Edinburgh sagte, daß die Immobilie dem Kardinal für den Ruhestand zur Verfügung gestellt wurde, aber im Besitz der Diözese ist. Die Unterbringung des Kardinals „sei in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zwischen ihm und dem Heiligen Stuhl“. Die Details des Kaufaktes sei bei der zuständigen Stelle öffentlich einsehbar. „Der Kaufpreis lag im Rahmen der Kosten für andere Ankäufe für Kleriker im Ruhestand“, so der Sprecher.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Infovaticana
Wie schnell doch ein überraschendes „zeitgemässes Umdenken“ bez. des Zölibates möglich ist !? Ein Auszug aus einer vortrefflichen Abhandlung über die Gnadengabe des Zölibates
und dessen Unverzichtbarkeit für die Kirche von Hw Pater Alban Cras von der Petrus-Bruderschaft.
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Der Zölibat des Priesters soll eine entschlossene Wahl, ein zielsicheres und solide begründetes Opfer sein.
Der französische Schriftsteller Guy de Larigaudie schrieb:
„Die Enthaltsamkeit wird ein unmögliches Unterfangen, das zur Lächerlichkeit verkommt, wenn ihr als Schutzwehr nur negative Vorschriften dienen.
Sie ist aber möglich, schön und bereichernd, wenn sie sich auf eine positive Grundlage stützt: die lebendige, vollkommene Liebe Gottes, die als einzige in der Lage ist, die unbändige Sehnsucht der Menschenhetzen nach Liebe zu erfüllen.“
Deshalb darf der Zölibat nicht als etwas Negatives, als ein Mangel gelebt werden, sondern muss als etwas Positives betrachtet werden: ein Opfer aus Liebe, das eine mystische Vereinigung ermöglicht:
„Das Band der vollkommenen Enthaltsamkeit ist eine Art spirituelle Vermählung der Seele, durch die sich die Seele mit Christus vereint.“ (Papst Pius XII.)
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Ohne einen mystischen Beweggrund wäre der Zölibat nicht zu verwirklichen.
Die Liebe muss zur Selbsthingabe von Seele und Leib anspornen.
Großzügig und vorbehaltlos gibt sich der Priester dem Herrn hin: Durch den Zölibat identifiziert sich der Priester mit Christus und vereint sich mit seiner Kirche.
Die Enthaltsamkeit Christi ist weder zufällig noch nebensächlich, sondern ist vielmehr Teil der „Zustände“ Jesu,die so eindrücklich von Berulle und den Vertretern der französischen Spiritualität beschrieben wurden.
Der Priester muss den Herzensäußerungen, den Zustanden von Leib und Seele des Herrn „anhängen“. Für den Priester handelt es sich nicht darum „mit Christus zu sein“, wie es der Spiritualität von Ordensfrauen zueigen ist, sondern vielmehr geht es darum, „Christus selbst zu sein“, wie die priesterliche Spiritualität fordert.
Wie könnte man nicht in der Hingabe seines Leibes eine eucharistische Dimension erkennen?
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Den Zölibat aufgeben hieße, auf den Druck des Zeitgeistes hin zu verkünden,
dass die Gnade unzureichend ist, dass sie nicht dazu befähigt,
ein übernatürliches Leben zu führen.
Die Folgen wären katastrophal:
Der Geist würde vor dem Diktat der leiblichen Bedürfnisse kapitulieren.
Der „alte Mensch“ trüge seinen Sieg über den getauften Menschen davon,
und letztendlich würde es sich um einen Sieg des Heidentums über das Christentum handeln.
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Gestern wie heute ist der priesterliche Zölibat eine gewichtige Notwendigkeit.
Er ist eine Gnade, die empfangen und bewahrt werden will, ein Opfer von großem Wert und eine reiche Quelle für das Heil der Welt.
Er bringt Männer dazu, weiterhin ihren Leib als Zeichen für ihre glühende Liebe zu Christus und seiner Kirche hinzugeben.
Es ist notwendig, dass sie weiterhin an das Wort des Herren glauben:
„Meine Gnade genügt Dir!“
Die Welt muss schockiert sein von diesen Pfarren von Ars, diesen Propheten, diesen Verrückten, denen Gott allein genügt“
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Die Abhandlung in voller Länge hier:
http://www.fssp.org/de/pretre7.htm
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Die Befürworter und Gegner des Zölibats übersehen geflissentlich, daß es sich hier lediglich um ein Heiratsverbot nach der Diakonenweihe handelt, daß auf apostolische Zeit (1 Tim. 3) zurückgeht. die priesterliche Ehelosigkeit ist weit jünger und eine zum Zölibat hinzukommende Verpflichtung.
Auch die ostkirchlichen Kleriker vom Diakon aufwärts unterliegen dem Zölibat, d. h., sie dürfen nach der Diakonenweihe nicht mehr heiraten, aber ihre bereits bestehende Ehe uneingeschränkt fortsetzen. Lediglich für Bischöfe ist die Ehe dort ein Weihehindernis.
JÖRG GUTTENBERGER@ Nicht ganz richtig. Die Ehe muß vor der Diakonatsweihe geschlossen werden. Nach der Diakonatsweihe ist eine Ehe nicht mehr möglich.