Am 25. Oktober 2012 erschien in der Mittelbayerischen Zeitung neben einem Bericht über den Ausschluß Bischof Williamsons aus der Piusbruderschaft ein Kommentar, in dem sich unter anderem folgende skandalöse Aussage fand: „Die Priesterbruderschaft St. Pius X. ist kein konservativer Zweig der katholischen Kirche, sondern im Kern eine verfassungsfeindliche Organisation“.
Nachdem die Zeitung den Abdruck einer Gegendarstellung verweigerte und der deutsche Distrikt dadurch gezwungen wurde, diese gerichtlich zu erzwingen, wurde sie nach Urteil vom 21. Dezember 2012 am 28. Dezember abgedruckt.
Die Mittelbayerische Zeitung wollte aber die Verleumtung nicht zurücknehmen und ging gegen das Urteil in Berufung. Das zweitinstanzliche Urteil im August 2013 fiel ebenfalls zugunsten der Priesterbruderschaft St. Pius X. aus. Nachdem die Zeitung auch dagegen Widerspruch eingelegt hatte, fiel nunmehr Ende April dieses Jahres das Urteil in letzter Instanz und die Zeitung wurde zur Veröffentlichung einer Richtigstellung verpflichtet, welche am 29. April 2014 mit folgendem Wortlaut erschien:
Richtigstellung
In der Ausgabe vom 25.10.2012 haben wir in einem Kommentar die Pius-Bruderschaft als eine „im Kern verfassungsfeindliche Organisation“ bezeichnet. Wir stellen nunmehr richtig, dass den Verfassungsschutzbehörden keinerlei Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Pius-Bruderschaft vorliegen. Unsere ursprüngliche Mitteilung war daher fehlerhaft, was wir bedauern und hiermit richtigstellen.
Die Redaktion