Im baden-württembergischen Kirchensteuerrecht sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften künftig der Ehe gleichgestellt. Der Ministerrat beschloß am Dienstag entsprechende gesetzliche Änderungen.
Damit bekommen homosexuell praktizierende die gleichen Vorteile beim Steuerrecht, wie Eheleute. Die Kirche billigt die Entscheidung.
Es ist mir bekannt, dass „die Kirche“ das billigt. Schließlich argumentierte Bergoglio vor kurzem, dass solche Verbindungen ein legales Mittel wären, Eigentumsrechte zu sichern und Zugang zum Gesundheitssystem zu bekommen. Aus ökonomischer Sicht müsse man eingestehen, so Bergoglio, dass auch diese Art von Verbindungen ihre Vorteile hätten. (laut einem Interview in „Corriere della Sera“)
Ich bin mit der Formulierung, dass Ehepaare steuerliche Vorteile bei der Einkommensteuer erhalten, nicht einverstanden. Da liegt ein immer wieder behaupteter Grundirrtum vor.
Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen werden gleich behandelt. Das ist ein Gebot der Verfassung.
Nehmen wir an, es arbeitet nur einer und verdient 3000 Euro.
Dann sind für 3000 Euro Einkommensteuer zu zahlen.
Verdient der eine 2000 Euro und der Andere 1000 Euro. So beträgt das Gesamteinkommen auch 3000 Euro. So sind für 3000 Euro Steuern zu zahlen.
Wäre dem nicht so, wäre das Ehepaar mit dem Alleinverdiener wegen der Progression schlechter gestellt. Das kann es nicht sein.
Nachtrag zur Einkommensteuer: Da die Kirchensteuer sich nach der Einkommensteuer richtet, ist dergleiche Effekt auch dort festzustellen.
Bei den Homosexuellen muss allerdings auch angemerkt werden, dass sie Pflichten erhalten wie zur Unterhaltsleistung. Das sollte auch nicht vergessen werden.
Lasst mich raten, April April!
Alex: Das ist kein Aprilscherz, dieser Schritt wurde schon Mitte März angekündigt.
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Wundert mich nicht, das die beiden Baden-Württembergischen Bistümer das billigen.
Einfach nur noch krank das ganze. Wie soll die Mutter Gottes weiter ihre schützende Hand über das sündige Europa halten ?