(Rom) Die Tageszeitung „Il Foglio“ veröffentlichte weltweit exklusiv die vollständige Rede von Kardinal Walter Kasper beim Kardinalskonsistorium und dazu einen Kommentar des bekannten Historikers und Katholiken Roberto de Mattei. Dieser wirft Kardinal Kasper vor, auf „sündhafte“ Weise die Kirchengeschichte und die Aussagen der Kirchenlehrer und Kirchenväter wahrheitswidrig in seinem Sinn zurechtgebogen zu haben. Was der deutsche Kardinal fordere, sei eine regelrechte „Kulturrevolution“. Daran würden auch einige wohlklingende, fromme Worte nichts ändern, die allein zur Beruhigung jener „konservativer“ Katholiken dienen, die sich bereitwillig beruhigen lassen und zu gerne die Augen vor der nach-benediktinischen Realität verschließen.
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Was Gott vereint hat. Die Kulturrevolution von Kardinal Kasper
von Roberto de Mattei
„Die Lehre ändert sich nicht, das Neue betrifft nur die pastorale Praxis“. Der inzwischen seit einem Jahr gebetsmühlenartig wiederholte Slogan beruhigt einerseits jene Konservativen, die alles nur am genauen Wortlaut offizieller Erklärungen messen und ermutigt gleichzeitig jene Progressiven, die der Glaubenslehre nur geringe Bedeutung beimessen, aber dafür um so mehr der Praxis. Ein aufsehenerregendes Beispiel für eine Kulturrevolution im Namen der Praxis liefert uns die Rede, die dem Evangelium der Familie gewidmet ist, mit der Kardinal Walter Kasper am 20. Februar die Versammlung des Konsistoriums über die Familie eröffnete. Der Text, den Pater Federico Lombardi „in großem Einklang“ mit dem Denken von Papst Franziskus bezeichnete, verdient auch deshalb in seiner ganzen Tragweite bewertet zu werden.
Abgrund zwischen Lehre der Kirche und Lebensweise der Christen – Kasper fragt nicht nach dem Warum
Kardinal Kaspers Ausgangspunkt ist die Feststellung, daß „sich zwischen der Lehre der Kirche über die Ehe und die Familie und den gelebten Überzeugungen vieler Christen ein Abgrund aufgetan hat“. Der Kardinal vermeidet es jedoch, ein negatives Urteil über diese dem christlichen Glauben widersprechenden „Überzeugungen“ zu formulieren und weicht der entscheidenden Frage aus: Warum gibt es diesen Abgrund zwischen der Lehre der Kirche und der Lebensweise heutiger Christen? Welcher Natur ist der Auflösungsprozeß der Familie, was sind seine Gründe? In keinem Teil seines Referats wird gesagt, daß die Krise der Familie die Folge eines programmierten Angriffs gegen die Familie ist, der das Ergebnis einer laizistischen Weltsicht ist, die sich ihr entgegenstellt. Und dies trotz des jüngsten Dokuments über Standards für die Sexualerziehung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Verabschiedung des Lunacek-Berichts durch das Europäische Parlament, die Legalisierung der Homo-Ehe und die Einführung des Straftatbestandes der Homophobie durch viele westliche Regierungen.
Psychologische und kulturelle Unterwerfung unter die weltlichen Mächte
Und man fragt sich weiter: Ist es möglich im Jahr 2014 ganze 25 Seiten dem Thema Familie zu widmen, aber die objektive Aggression gegen die Familie, nicht nur die christliche, sondern die natürliche in der ganzen Welt, zu ignorieren? Was können die Gründe für dieses Schweigen sein, wenn nicht eine psychologische und kulturelle Unterwerfung unter diese weltlichen Mächte, von denen der Angriff gegen die Familie ausgeht?
Kein Wort der Verurteilung der Scheidung und ihrer verheerenden Folgen
Im wichtigsten Teil seines Referats, das dem Problem der wiederverheiratet Geschiedenen gewidmet ist, äußert Kardinal Kasper nicht ein Wort der Verurteilung für die Scheidung und ihre verheerenden Folgen für die westliche Gesellschaft. Wäre aber nicht der Zeitpunkt gekommen, zu sagen, daß ein Großteil der Krise der Familie gerade auf die Einführung der Ehescheidung zurückgeht und daß die Fakten beweisen, daß die Kirche Recht hatte und allen Grund hat, sie zu bekämpfen? Wer sollte es sagen, wenn nicht ein Kardinal der Heiligen Römischen Kirche? Aber den Kardinal scheint nur der „Paradigmenwechsel“ zu interessieren, den die Situation der wiederverheiratet Geschiedenen heute erfordert.
Kardinal Kasper interessiert nur „Paradigmenwechel“
So als wollte er dem Widerspruch zuvorkommen, sagte er: Die Kirche „kann nicht eine Lösung vorschlagen, die anders oder gegen die Worte Jesu ist“. Die Unauflöslichkeit einer sakramentalen Ehe und die Unmöglichkeit eine neue Ehe einzugehen, solange der Ehepartner noch lebt, „sind Teil der verbindlichen Glaubenstradition der Kirche, die nicht aufgegeben oder gelöst werden kann, indem man sich auf ein oberflächliches Verständnis der Barmherzigkeit zum niedrigen Preis beruft“. Doch sofort nachdem er die Notwendigkeit proklamierte, der Tradition treu zu bleiben, macht Kardinal Kasper zwei verheerende Vorschläge, um die ewiggültige Lehre der Kirche zu Ehe und Familie zu hintergehen.
Kaspers Vorschläge ewiggültige Lehre der Kirche zu hintergehen
Die anzuwendende Methode ist, laut Kasper, jene des Zweiten Vatikanischen Konzils in der Frage der Ökumene und der Religionsfreiheit: die Lehre ändern, ohne zu zeigen, daß man sie ändert. „Das Konzil hat Türen geöffnet, ohne die verbindliche dogmatische Tradition zu verletzen“, so der Kardinal. Türen geöffnet wohin? Zur systematischen Verletzung in der Praxis von jener dogmatischen Tradition, von der man, den Worten nach, die Gültigkeit behauptete.
Für den ersten Weg, um die katholische Überlieferung zunichte zu machen, holt sich der Kardinal den Anstoß bei dem Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio von Johannes Paul II., wo es heißt, daß einige wiederverheiratet Geschiedene „manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung (haben), daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war“ (FC 84). Familiaris Consortio präzisiert jedoch, daß die Entscheidung über die Gültigkeit der Ehe nicht dem subjektiven Urteil der betroffenen Person überlassen werden kann, sondern den Kirchengerichten zusteht, die von der Kirche zur Verteidigung des Ehesakramentes eingerichtet wurden. Doch genau mit Bezug auf diese Gerichte führt der Kardinal seinen Schlag aus. „Da sie nicht göttlichen Rechts sind, sondern sich geschichtlich entwickelt haben, fragt man zuweilen, ob der Rechtsweg der einzige Weg sein muß, um das Problem zu lösen oder ob nicht andere mehr pastorale und geistliche Vorgehensweisen möglich wären. Als Alternative könnte man daran denken, daß der Bischof diese Aufgabe einem Priester mit geistlicher und pastoraler Erfahrung als Pönitentiar oder Bischofsvikar anvertrauen könnte.“
Der Vorschlag ist explosiv. Die Kirchengerichte sind die Organe, denen normalerweise die Ausübung der richterlichen Gewalt der Kirche anvertraut ist. Die drei Höchstgerichte sind die Apostolische Pönitentiarie, als Gnadenhof mehr eine Verwaltungsbehörde, die Rota Romana, die Berufungsinstanz aller Kirchengerichte ist und schließlich die Apostolische Signatur, als Oberster Gerichtshof. Benedikt XIV. führte 1741 mit seiner berühmten Konstitution Dei Miseratione in die Ehegerichtsbarkeit das Prinzip des zweifachen konformen Urteils ein. Diese Praxis dient der Wahrheitsfindung und stellt ein richtiges Prozeßresultat sicher. Vor allem beweist sie die Wichtigkeit, die die Kirche dem Ehesakrament beimißt und ihre Unauflöslichkeit. Der Vorschlag von Kasper stellt das objektive Urteil des Kirchengerichts zur Disposition, das durch einen einfachen Priester ersetzt werden sollte, der zudem nicht zum Schutz der Ehe berufen werden soll, sondern um die Gewissensbedürfnisse der Einzelnen zu befriedigen.
Rechtliche Dimension durch pastorale absorbiert – Kaspers Beleidigung der Kirche
Unter Berufung auf die Rede vom 24. Januar 2014 an die Offiziale der Rota Romana, in der Papst Franziskus behauptete, daß die Arbeit der Kirchengerichte ein zutiefst pastorales Merkmal habe, absorbiert Kasper die rechtliche Dimension in der pastoralen, indem er die Notwendigkeit einer neuen „rechtlichen und pastoralen Hermeneutik“ behauptet, die hinter jedem Fall die „menschliche Person“ sieht. „Ist es wirklich möglich, daß man über das Gute und das Schlechte der Menschen in zweiter und dritter Instanz nur auf der Grundlage von Akten, sprich Papier, entscheidet, aber ohne die Person und ihre Situation zu kennen?“, fragt sich der Kardinal.
Diese Worte sind eine Beleidigung der Kirchengerichte und der Kirche selbst, deren Akte der Regierung und des Lehramtes auf „Papier“ beruhen, Erklärungen, Rechts- und Glaubensakte, die alle die „salus animarum“ zum Ziel haben. Man kann sich leicht ausmalen, wie die Eheannullierungen sich ausbreiten würden, wenn eine wenn nicht rechtliche, aber faktische katholische Scheidung eingeführt würde, mit einem verheerenden Schaden gerade für das Wohl der „menschlichen Personen“.
Einführung einer katholischen Scheidung durch die Hintertür
Kardinal Kasper scheint sich dessen durchaus bewußt, wenn er anfügt: „Es wäre falsch, die Lösung des Problems nur in einer großzügigen Ausweitung der Ehenichtigkeitsverfahrens zu suchen“. Man müsse „auch die schwierigste Frage in der Situation der zwischen Getauften eingegangenen und vollzogenen Ehe in Betracht ziehen, wo die Gemeinschaft des Ehelebens unheilbar zerbrochen ist und einer oder beide Ehepartner eine zweite Zivilehe eingegangen sind“. Kasper zitiert an dieser Stelle eine Erklärung der Glaubenskongregation von 1994, laut der die wiederverheiratet Geschiedenen nicht die sakramentale Kommunion empfangen dürfen, aber die geistliche Kommunion. Es handelt sich um eine Erklärung in Übereinstimmung mit der Tradition der Kirche. Der Kardinal aber nützt sie als Sprungbrett, indem er diese Frage stellt: „Wer die geistliche Kommunion empfängt ist eins mit Jesus Christus. Wie kann er dann aber in Widerspruch mit dem Gebot Christi sein? Warum kann er dann nicht auch die sakramentale Kommunion empfangen? Wenn wir die wiederverheiratet geschiedenen Christen von den Sakramenten ausschließen […] stellen wir dann nicht die sakramentale Grundstruktur der Kirche in Frage?“
Kaspers getürkte Kirchengeschichte und das Tabuwort „Sünde“
In Wirklichkeit gibt es in der jahrhundertalten Praxis der Kirche keinen Widerspruch. Die wiederverheiratet Geschiedenen sind nicht von ihren religiösen Pflichten dispensiert. Als getaufte Christen sind sie verpflichtet, die Gebote Gottes und der Kirche zu befolgen. Sie haben daher nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zum Besuch der Sonntagsmesse, zur Einhaltung der kirchlichen Vorschriften und zur christlichen Erziehung ihrer Kinder. Sie können die sakramentale Kommunion nicht empfangen, weil sie sich im Zustand der Todsünde befinden. Sie können aber dafür die geistliche Kommunion empfangen, weil auch wer sich im Zustand einer schweren Sünde befindet, um die Gnade beten muß, aus der Sünde herauszukommen. Doch das Wort Sünde gehört nicht zum Wortschatz von Kardinal Kasper und taucht deshalb auch in seiner Rede an das Konsistorium nicht auf. Wie soll man sich da noch wundern, wenn man heute – wie selbst Papst Franziskus am vergangenen 31. Januar erklärte –, „das Sündenbewußtsein verloren hat“‚?
Nicht Scheidung „Dilemma“ für Kasper, sondern geltende Praxis der Kirche
Die frühe Kirche „gibt uns“, laut Kardinal Kasper, „einen Hinweis, der uns als Ausweg dienen kann“, aus dem, was er als „ein Dilemma“ bezeichnet. Der Kardinal behauptet, daß es in den ersten Jahrhunderten eine Praxis gegeben habe, der zufolge einige Christen, obwohl der erste Ehepartner noch lebte, nach einer Zeit der Buße, eine zweite Verbindung eingingen. Der Kardinal wörtlich: „Origenes spricht von dieser Gewohnheit und bezeichnet sie als ‚nicht unvernünftig‘. Auch Basilius der Große und Gregor von Nazianz, zwei Väter, der noch ungeteilten Kirche!, beziehen sich auf diese Praxis. Selbst Augustinus, der ansonsten ziemlich streng in dieser Frage ist, scheint zumindest an einer Stelle nicht jede pastorale Lösung ausgeschlossen zu haben. Diese Väter wollten, aus pastoralen Gründen, um „Schlimmeres zu verhindern“, tolerieren, was an sich inakzeptabel ist.“
Patristische Bemerkungen Kaspers sind eine „Sünde“ an der Wahrheit
Die patristischen Bemerkungen des Kardinals sind eine Sünde, denn die historische Realität ist eine ganz andere, als er behauptet. Pater George H. Joyce erbrachte in seiner historisch-doktrinellen Studie über die christliche Ehe (1948) den Beweis, daß es in den ersten fünf Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung weder ein Konzilsdokument, noch irgendeine Erklärung eines Kirchenvaters gibt, die die Möglichkeit vertritt, daß das Eheband aufgelöst werden könnte. Wenn im zweiten Jahrhundert Justin, Athenagoras von Athen und Theophilus von Antiochien das evangelische Scheidungsverbot nennen, erwähnen sie keine Ausnahme. Clemens von Alexandrien und Tertullian sind noch ausdrücklicher. Und Origenes, der zwar nach einer Rechtfertigung für die von einigen Bischöfen angewandte Praxis sucht, kommt zum Schluß, daß diese der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche widerspricht (Comment. In Matt., XIV, c. 23, in: Patrologia Greca, Bd. 13, col. 1245). Zwei der ersten Konzile der Kirche, jenes von Elvia (306) und von Arles (314) bekräftigen es eindeutig. In allen Teilen der Welt hielt die Kirche die Auflösung des Ehebandes für unmöglich und die Scheidung mit dem Recht auf eine zweite Ehe war völlig unbekannt. Jener, der unter den Kirchenvätern die Frage der Unauflöslichkeit der Ehe am ausführlichsten behandelte, war der heilige Augustinus. Er tat dies in vielen seiner Werke von De diversis Quaestionibus (390) bis De Coniugiis adulterinis (419). Er widerlegt, wer sich über die Strenge der Kirche in Ehedingen beklagte und ist immer von unerschütterlicher Festigkeit, was die Unauflöslichkeit der Ehe betrifft. Er erbrachte den Nachweis, daß die Ehe, einmal geschlossen, aus keinem Grund und unter keinen Umständen mehr gelöst werden konnte. Ihm verdanken wir die berühmte Unterscheidung zwischen den drei Gütern der Ehe: proles, fides und sacramentum.
Ostkirche tolerierte Scheidung nur unter weltlichem Druck – Soll ihr Westkirche nun darin folgen?
Ebenso falsch ist die Behauptung Kaspers von einem unterschiedlichen, zweifachen Standpunkt zur Scheidung in den ersten Jahrhunderten der einen Kirche in Ost und West. Erst nach Kaiser Justinian I., dessen Regierungszeit 565 endete, begann die Kirche im Osten unter dem Druck des Cäsaropapismus nachzugeben und sich den byzantinischen Gesetzen anzupassen, die die Scheidung tolerierten, während die Kirche von Rom unerschütterlich die Wahrheit und die Unabhängigkeit ihrer Lehre gegenüber der weltlichen Macht verteidigte und bewahrte.
Was den heiligen Basilius betrifft, laden wir Kardinal Kasper ein, dessen Briefe zu lesen und in ihnen irgendeine Stelle zu suchen, die eine Scheidung und eine zweite Ehe erlaubt. Sein Denken dazu hat er in seiner Ethica zusammengefaßt: „Es ist einem Mann nicht erlaubt, seine Frau zurückzuweisen und eine andere zu heiraten. Noch ist es einem Mann erlaubt, eine Frau zu heiraten, die von ihrem Mann geschieden wurde“ (Ethica, Regula 73, c. 2, in: Patrologia Greca, Bd. 31, col. 852). Dasselbe gilt für den anderen vom Kardinal genannten Kirchenlehrer, den heiligen Gregor von Nazianz, der mit aller Deutlichkeit schreibt: „Die Scheidung steht absolut im Widerspruch mit unseren Gesetzen, obwohl die Gesetze der Römer anders urteilen“ (Epistola 144, in: Patrologia Greca, Bd. 37, col. 248).
„Kanonische Bußpraxis“, die Kasper als „Ausweg“ vorschlägt, besagte das genaue Gegenteil
Die „kanonische Bußpraxis“, die Kardinal Kasper als „Ausweg“ aus dem „Dilemma“ vorschlägt, hatte in den ersten Jahrhunderten eine genau gegenteilige Bedeutung als die, die er ihr zuschreiben möchte. Sie wurde nicht geübt, um damit eine erste Ehe zu büßen, sondern um die Sünde der Zweitehe wiedergutzumachen, was natürlich die Reue über diese Sünde verlangte. Das elfte Konzil von Karthago (407) zum Beispiel, erließ folgenden Canon: „Wir ordnen an, daß laut evangelischer und apostolischer Disziplin, das Gesetz es weder einem von seiner Frau geschiedenen Mann, noch einer von ihrem Mann verstoßenen Frau erlaubt, eine neue Ehe einzugehen; daß aber diese Personen allein bleiben müssen oder sich jeweils versöhnen, und daß sie, sollten sie dieses Gesetz verletzten, Buße tun müssen“ (Hefele-Leclercq, Histoire des Conciles, Bd. II (I), S. 158).
Kasper stellt Dinge auf den Kopf: Statt Sünde der Zweitehe zu bereuen, soll erste Ehe bereut werden
Der Standpunkt des Kardinals wird in diesem Punkt geradezu paradox: Anstatt die sündhafte Situation zu bereuen, in der er sich befindet, sollte der wiederverheiratete Christ seine erste Ehe bereuen, oder jedenfalls deren Scheitern, an dem er vielleicht völlig unschuldig ist.
Zudem: Wenn erst einmal die Legitimität des nachehelichen Zusammenlebens zulässig ist, wäre es nicht einsichtig, warum nicht auch das voreheliche Zusammenleben erlaubt sein sollte, wenn „stabil und aufrichtig“. Damit fallen die „absoluten Prinzipien“ und die „unzerstörbare Absolutheit auch nur eines einzigen sittlichen Wertes“, die Johannes Paul II. mit seiner Enzyklika Veritatis splendor mit so großem Nachdruck bekräftigt hatte. Aber Kardinal Kasper erwähnt dieses und alle vergleichbaren Dokumente nicht, sondern fährt völlig ungerührt in seinen Überlegungen fort.
„Absolutheit sittlicher Werte“ gibt es für Kasper nicht
„Wenn ein widerverheiratet Geschiedener
- 1.) das Scheitern seiner ersten Ehe bereut;
- 2.) wenn er die Verpflichtungen aus seiner ersten Ehe geklärt hat und wenn definitiv ausgeschlossen ist, daß er zurückkehrt;
- 3.) wenn er nicht ohne andere Schuld die mit der neuen zivilen Ehe eingegangenen Verpflichtungen verlassen kann;
- 4.) wenn er sich aber anstrengt, so gut als ihm möglich die zweite Ehe zu leben angefangen beim Glauben und die eigenen Kinder im Glauben zu erziehen;
- 5.) wenn er Verlangen nach den Sakramenten hat als Quelle der Kraft in seiner Situation, sollen oder können wir ihm, nach einer Zeit der Neuorientierung (metanoia), das Sakrament der Buße und dann der Kommunion verweigern?“
Lehre der Kirche unmißverständlich – Papst kann sie nicht ändern, schon gar nicht Kasper
Auf diese Fragen hat bereits Kardinal Müller, der Präfekt der Glaubenskongregation geantwortet (Osservatore Romano v. 23. Oktober 2013) unter Berufung auf Familiaris Consortio, das unter Nummer 84 präzise pastorale Anleitungen gibt, die mit der dogmatischen Lehre der Kirche über die Ehe übereinstimmen:
„Zusammen mit der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorgender Liebe beizustehen, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind. Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Meßopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Initiativen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen. Die Kirche soll für sie beten, ihnen Mut machen, sich ihnen als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und in der Hoffnung stärken.
Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht.“
Die Position der Kirche ist unmißverständlich. Die Kommunion für die wiederverheiratet Geschiedenen wird verweigert, weil die Ehe unauflöslich ist und keiner der von Kardinal Kasper genannten Gründe erlaubt es, eine neue Ehe einzugehen oder die Segnung einer pseudo-ehelichen Verbindung. Die Kirche erlaubte es Heinrich VIII. nicht, und verlor dafür das Königreich England, und sie wird es niemals erlauben, wie Pius XII. am 16. März 1946 zu den Pfarrern von Rom sagte: „Die zwischen Getauften gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann durch keine Macht der Welt gelöst werden, nicht einmal durch die höchste kirchliche Autorität“. Oder anders gesagt, nicht einmal durch den Papst und erst recht nicht durch Kardinal Kasper.
Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Il Foglio
Dieser Kardinal macht seinen Namen zum Programm, nämlich ein Kasper! Solche Aussagen sind typisch für die Modernisten und Liberalen. So wird man fortfahren die Glaubenslehre auf der einen Seite und die dann widersprüchliche Praxis auf der anderen Seite mit „Barmherzigkeit“ zu erklären. Wir haben ja nichts an der Glaubenslehre geändert, aber .… wir müssen die Praxis der Zeit anpassen. Wann merken die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften endlich, was in Rom zur Zeit abläuft?
Der eine Teil merkt gar nichts und der andere hält betreten und feige den Mund!
Stimmt, was sich die Petrus-Bruderschaft an Wegsehen leistet, ist eine Verhoehnung aller Katholiken, die sich dort als Heimat waehnen.
Kein Wort von den Kanzeln, allenfalls ein Raunen hinter vorgehaltener Hand.
Die Einzigen mit lauter, vernehmlicher Wortmeldung und Protest sind und bleiben die Piusbrueder.
Die Konzilskirche laeuft weiterhin froehlich mit Satans Hilfe in den Abgrund.
Die deutschen Kleriker in Rom helfen kraeftig mit.
Es ist unfassbar.
@Gregorius
Gutes Stichwort „Barmherzigkeit“. Mit diesem und dem Wort „Liebe“ jonglieren die rum wie Dompteure im Zircus. Sie wollen die Folgen der Sünden abschaffen indem sie die Sünden abschaffen. Sie glauben das die „Barmherzigkeit“ des Herrn für Sodom und Gomorrha nicht angemessen und nicht ausreichend ist. Sie müssen mit dem Tempo der Entwicklung in dieser Welt mithalten und haben die Nachbrenner eingeschaltet. Nicht das der Antichrist für seine kurze Zeit in dieser Welt keine gepflegten Bedingungen in der Kirche des Herrn vorfindet.
Per Mariam ad Christum.
„Diabolisch“ ist der einzige Ausdruck um Herr Kasper und seine mit Zuckerguß überzogene, alles vergiftende Strategie zu beschreiben, die dazu dient, alles was noch irgendwie katholisch ist in der Vat II Kirche, vollständig abzuschaffen und zu vernichten. Er und Herr Bergoglio dienen dem gleichen Herrn, und dieser ist ganz bestimmt nicht Jesus Christus.
Es ist eben nicht die Vat II, sondern die nachkonziliare Kirche der 68iger. Die Traditionsverbunden täten gut daran, die Modernisten anzuklagen für die Instrumentalisierung des Konzils nach ihren Wünschen.Man muss den Progressisten endlich den Missbrauch vorwerfen
Wie heißt es – wo kein Kläger, da kein Richter.
Insofern kommt man nicht weiter, immer nur den Kopf einzuziehen, sich wegzuducken und sich das als Demut auszulegen. Petitionen einzureichen und Beschwerden abzuschicken. Das ist zu wenig. Das wird nicht ernst genommen. Die lachen ja nur.
Es ist an der Zeit, die Progressisten anzuklagen.
Hinter all diesem ökumanischen Geplapper der Modernisten – in diesem Fall in Richtung der orientalischen Schismatiker – steht letztlich das Bestreben, die einzigartige Evangelientreue der katholischen Kirche einzuebnen.
Der Blick zu den Orthodoxen ist in diesem Fall nur eine vorgeschobene Ausrede. Kardinal Kasper defniert sein Ziel und scheint sich dann die Begründung zurechtzubiegen.
Bedenklich ist, dass Papst Franziskus ihn damit ans Rednerpult stellte, obwohl die Position seit Jahren bekannt ist. Hätte er zumindest zwei Kardinäle mit beaufragt, neben Kasper einen rechtgläubigen, der das Ehesakrament in Wort und Tat verteidigt, dann wäre ich beruhigter, so ist eher Schlimmes zu befürchten. Ich höre schon jene„ die dann in den Ohren liegen: „An der Lehre wurde nichts geändert“. Das wird dann – in der Praxis – wie mit der Massentötung ungeborener Kinder in Deutschland. Offiziell verboten, aber straffrei. Dem Buchstaben nach also alles bestens? Doch in der Wirklichkeit (und die zählt) haben wir das größte Morden der Geschichte…
Wer solche Hirten hat, braucht keine Feinde mehr.
„Kardinal Kaspers Ausgangspunkt ist die Feststellung, daß „sich zwischen der Lehre der Kirche über die Ehe und die Familie und den gelebten Überzeugungen vieler Christen ein Abgrund aufgetan hat“. “
Gelebte Überzeugungen vieler Christen die gar nicht wissen was der Rosenkranz ist muß die Lehre der Kirche natürlich ein Abgrund sein. Ich bin selbst geschieden und ich brauch ihr Geschwätz nicht. Gründen sie ihre Kasperkirche mit Bergoglio als Bischof von Rom und lassen sie die Katholiken in Ruhe die noch an die heilige Familie glauben.
Per Mariam ad Christum.
Der neuen Kirche muss man eine Mitschuld an den Scheidungen geben, weil sie die Heiligkeit der Ehe nicht vermittelt hat. Nun sucht man sich zu rechtfertigen und der Welt die Schuld zu geben.
Bravo !
Ihnen, Gottes reichen Segen fuer eine gnadenreiche Fastenzeit.
Da es für die Modernisten eigentlich keine Wahrheit gibt (außer dieser eigenen „Wahrheit“, dass es keine Wahrheit gäbe), geht es letztlich nur darum, sich mit dem satanischen Mainstream der Mächtigen dieser Welt zu arrangieren bzw. sich darin bequem einzurichten. Das wird als „Barmherzigkeit“ verkauft, während es eigentlich ein Betrug am Evangelium und den Menschen ist. Das erklärt auch die enorme, medial produzierte Popularität Bergoglios.
Wir wissen aus dem Galaterbrief was dem beschieden ist der ein anderes Evangelium verkündet als Paulus und die anderen Apostel einst verkündeten. Aber Kasper hat damit nicht angefangen, das Pastoralkonzil lehrt uns. dass das. was früher Götzendienst war heute der Religionsfreiheit und der interreligiösen Ökumene unterzuordnen ist.