Erstkommunion vor Erstbeichte? – In Italien die Ausnahme, im deutschen Sprachraum die Regel


Erstbeichte vor Erstkommunion(Udi­ne) In Ita­li­en sorgt die Ent­schei­dung eines Pfar­rers für Dis­kus­sio­nen, die Erst­kom­mu­ni­on der Erst­beich­te vor­zu­zie­hen. Ein Vater wand­te sich nach ergeb­nis­lo­sen Gesprä­chen mit dem Pfar­rer an den zustän­di­gen Erz­bi­schof von Udi­ne, Msgr. Andrea Bru­no Maz­zo­ca­to. Er mach­te auf die Umrei­hung der Sakra­men­te auf­merk­sam und bat um das Ein­grei­fen des Bischofs. Bar­sche Reak­tio­nen des Pfar­rers las­sen dar­auf schlie­ßen, daß die Kurie zwar das Schrei­ben der Eltern an die­sen wei­ter­ge­lei­tet hat, doch vom Erz­bi­schof kam weder eine Ant­wort noch irgend­ei­ne Anwei­sung an den Pfar­rer. Was in Ita­li­en für Dis­kus­sio­nen sorgt, ist im deut­schen Sprach­raum die Regel. 

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In sei­nem Schrei­ben an den Bischof weist der Fami­li­en­va­ter auf sei­ne Irri­ta­ti­on hin, daß sein Sohn sich im lau­fen­den Schul­jahr zwar auf die Erst­kom­mu­ni­on vor­be­rei­tet, nicht aber auf das Buß­sa­kra­ment. Der Pfar­rer, auf die­se eigen­mäch­ti­ge Inver­si­on der Sakra­men­te ange­spro­chen, erklär­te den Eltern: „Zuerst muß ich Jesus ken­nen [in der Eucha­ri­stie], erst dann kann ich ihn um Ver­zei­hung bit­ten, wenn ich ihn belei­digt haben soll­te, aber nicht vorher“.

Keine Antwort vom Erzbischof

Die Eltern, die sich an die eige­ne Hin­füh­rung zur Buße und dann zum Kom­mu­nion­emp­fang erin­ner­ten, gin­gen von einer Son­der­theo­lo­gie ihres Pfar­rers aus. „Des­halb haben wir uns an den Erz­bi­schof von Udi­ne gewandt, weil die­se Rei­hung der Sakra­men­te nicht nur eigen­wil­lig, son­dern ein Wider­spruch ist. Ant­wort haben wir kei­ne erhal­ten“, so der Fami­li­en­va­ter gegen­über Mes­sa in Lati­no. Auch auf ein zwei­tes Schrei­ben, das der Fami­li­en­va­ter per­sön­lich im Sekre­ta­ri­at des Erz­bi­schofs abgab, kam kei­ne Reaktion.

Der Vater wand­te sich dar­auf­hin an Theo­lo­gen um Rat. Alle rie­ten ihm, sei­nen Sohn in einer ande­ren Pfar­rei anzu­mel­den und begrün­de­ten die­sen Schritt aus­führ­lich. Die Fami­lie bedau­ert die „Ver­wir­rung“, die „per­sön­li­che Expe­ri­men­te“ von Pfar­rern unter den Gläu­bi­gen ver­ur­sa­chen. Sie bedau­ern aber auch, daß der zustän­di­ge Ober­hir­te, „der lei­ten und wachen soll­te, trotz mehr­fa­cher Schrei­ben nicht reagierte“.

Theologen antworten: „Die Beichte muß immer der Heiligen Kommunion vorangehen“

Einer der vom Fami­li­en­va­ter kon­tak­tier­ten Theo­lo­gen ist der Domi­ni­ka­ner Pater Ange­lo Bel­lon, Pro­fes­sor für Moral­theo­lo­gie an der Theo­lo­gi­schen Fakul­tät von Genua. Pater Bel­lon schrieb unter ande­rem in einer aus­führ­li­chen Ant­wort: „Ich hof­fe, daß der Bischof, an den Du Dich gewandt hast, so geant­wor­tet hat, wie es sich gehört. Denn es gehört sich, daß die Beich­te der Hei­li­gen Kom­mu­ni­on vor­an­geht.“ Es gehe dabei nicht um die Fra­ge, ob Kin­der über­haupt schon schwe­re Sün­den began­gen haben kön­nen. Sie kön­nen sün­di­gen und sie bege­hen läß­li­che Sün­den, vor allem haben sie bereits ein Schuld­be­wußt­sein. „In eini­gen Diö­ze­sen wird die Erst­kom­mu­ni­on heu­te auf ein spä­te­res Alter ver­scho­ben. In ande­ren geht sie unmit­tel­bar der Fir­mung vor­aus. In jedem Fall aber geht die Beich­te immer sowohl dem einen als auch dem ande­ren Sakra­ment vor­aus. Die Vor­schrift, min­de­stens ein­mal im Jahr zu beich­ten, ist unab­hän­gig von der Erst­kom­mu­ni­on ver­pflich­tend. Die­se Vor­schrift wur­de end­gül­tig vom Vier­ten Late­r­an­kon­zil 1215 fest­ge­schrie­ben. Sie besagt, daß jeder Gläu­bi­ge, sobald er in das Alt kommt, gut und böse unter­schei­den zu kön­nen, ver­pflich­tet ist, sei­ne Sün­den zu beich­ten (Omnis utri­us­que sexus fide­lis, post­quam ad annos dis­cretio­nis per­ven­e­rit, omnia sua solus pec­ca­ta con­fi­teatur fide­li­ter). Canon 989 des Kir­chen­rechts gibt die­se Bestim­mung ein­deu­tig wie­der und nennt aus­drück­lich, daß jeder Gläu­bi­ge ein­mal im Jahr zur Beich­te ver­pflich­tet ist.“

Verpflichtung zur Beichte gilt unabhängig von der Erstkommunion

„Die Kon­gre­gra­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung sowie die Kon­gre­ga­ti­on für den Kle­rus haben am 20. Mai 1977 in einem gemein­sa­men Doku­ment die Ver­pflich­tung bekräf­tigt, daß das Buß­sa­kra­ment vor der Erst­kom­mu­ni­on kom­men muß. Der Osser­va­to­re Roma­no erin­ner­te im Kom­men­tar zu jenem Doku­ment an das Dekret Quam sin­gu­la­ri von Papst Pius X. von 1910, in dem er erklär­te, daß die Erst­beich­te und die Erst­kom­mu­ni­on erfol­gen sol­len, wenn der Gläu­bi­ge in das Unter­schei­dungs­al­ter kommt und daß sie in die­ser Rei­hen­fol­ge zu erfol­gen haben.“

Der Moral­theo­lo­ge aus dem Domi­ni­ka­ner­or­den erin­ner­te wei­ter an die Aus­sa­ge des Apo­stels Pau­lus in 1 Korin­ther 11,28, aber auch bei­spiels­haft, was die Hei­li­ge The­re­se von Lisieux über die Erst­beich­te vor der Erst­kom­mu­ni­on schrieb (Geschich­te einer See­le, 108).

„Fühlen uns von unseren Hirten im Stich gelassen“

Da weder vom Pfar­rer noch vom Erz­bi­schof Gesprächs­be­reit­schaft signa­li­siert wur­den, folg­te der Fami­li­en­va­ter dem Rat von Pater Bel­lon und mel­de­te sei­nen Sohn in einer ande­ren Pfar­rei an, wo die Erst­beich­te der Erst­kom­mu­ni­on vor­an­geht. „Unser Anlie­gen mag ange­sichts gro­ßer Pro­ble­me nicht so wich­tig erschei­nen. Für uns ist es das aber und wir füh­len uns von den für uns zustän­di­gen Hir­ten in Pfar­rei und Diö­ze­se im Stich gelas­sen. Leider“.

Gibt es im deutschen Sprachraum noch die Sünde?

Was in Ita­li­en eine Aus­nah­me scheint und noch für Dis­kus­sio­nen und Reak­tio­nen sorgt, ist in wei­ten Tei­len des deut­schen Sprach­raums die Regel. Die Kin­der wer­den ohne Beich­te zur Erst­kom­mu­ni­on geführt, weil das ein Fest ist, auf das vie­le Fami­li­en wert­le­gen. Weni­ger Wert wird von man­chen Eltern auf die reli­giö­se Bedeu­tung des Festes gelegt. Man­gel­haft unter­wie­se­ne Eltern und Kin­der wei­ßen jedoch auf man­geln­de Unter­wei­sung durch jene hin, die dazu beru­fen wären. Das Fal­len­las­sen der Beich­te und die Fei­er der Erst­kom­mu­ni­on ohne Buß­sa­kra­ment zei­gen auf Sei­ten der Prie­ster, Pasto­ral- und Gemein­de­re­fe­ren­ten einen schwer­wie­gen­den Para­dig­men­wech­sel in der Theo­lo­gie an. Statt der Schär­fung des Gewis­sens und des Sün­den­be­wußt­seins, bleibt das Gewis­sen Brach­land. Zuerst wur­den in den 70er Jah­ren begei­stert die Beicht­stüh­le aus den Kir­chen ent­fernt und durch „Gesprächs­zim­mer“ ersetzt. Heu­te sit­zen zum Teil Psy­cho­lo­gin­nen und Pasto­ral­as­si­sten­tinn­nen in die­sen Gesprächs­zim­mern. Der Psy­cho­lo­ge und Lebens­be­ra­ter tritt an die Stel­le Got­tes und sei­nes Heils­wir­kens. Geht man nach der Bedeu­tung, die dem Buß­sa­kra­ment in den Diö­ze­sen bei­gemes­sen wird, könn­te man zum Schluß gelan­gen, daß der deut­sche Sprach­raum  in den para­die­si­schen Zustand vor dem Sün­den­fall zurück­ge­kehrt sein müß­te, denn die Sün­de scheint es im deut­schen Sprach­raum nicht mehr zu geben. Das aber ist objek­tiv nicht der Fall, wie sich jeder unschwer über­zeu­gen kann. Und statt des Hei­li­en Meß­op­fers tritt im Sin­ne einer fak­ti­schen Pro­te­stan­ti­sie­rung die Gemein­schaft in den Mit­tel­punkt und wird zum inter­ak­ti­ven Abend­mahl mit grup­pen­dy­na­mi­schen Ele­men­ten umfunktioniert.

Text: Mes­sa in Latino/​Giuseppe Nardi
Bild: Georgszentrum

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3 Kommentare

  1. War­tet doch erst­mal ab, was noch alles für Wün­sche kommen.
    Spä­te­stens wenn sie ihre Kat­zen und Hun­de tau­fen las­sen und ein Reqi­um für sie for­dern, hat der Kon­zils­geist gan­ze Arbeit gelei­stet. Aber dann gibt es im Him­mel kein Hal­ten mehr. Irgend­wann, und ich glau­be sehr bald, läuft das Faß über.
    Per Mari­am ad Christum.

  2. In der 2. Klas­se bin ich – etwas zit­ternd und ängst­lich – zum ersten Mal zur hl. Beich­te gegan­gen und so unsag­bar glück­lich gewor­den, ein sün­den­frei­es Herz zu haben. Ein Jahr spä­ter durf­te ich dann den Herrn in der Kom­mu­ni­on empfangen.Für mich war das ein wun­der­ba­res Erle­ben, durch den Dienst der Kir­che von der Last der Sün­de befreit zu wer­den. Sün­de ist eben Sün­de, auch wenn sie „nur“ läss­li­che sind. Es geht bei der Beich­te nicht um Fol­ter­kam­mer oder ande­re unsin­ni­ge Inqui­si­ti­on, son­dern um die lebens­spen­den­de Bezie­hung zu Chri­stus und sei­ner Kir­che und die mit­ge­ge­be­ne Freu­de am Herrn: „geh hin in Frie­den und sün­di­ge von nun an nicht mehr“, das ver­steht zumin­dest im Ansatz jedes Kind, es erlebt urmä­ssig Ver­söh­nung und Ver­ge­bung. Wenn die­se Din­ge nicht von Kinds­bei­nen an ein­ge­übt wer­den, wird’s spä­ter im sozia­len Umfeld schwierig.
    Daher scheint mir wich­tig der Emp­fang des Buss­sa­kra­men­tes vor der Erst­kom­mu­ni­on bei­zu­be­hal­ten. Die ver­schwur­bel­ten Sur­ro­ga­te „neu­er Weg“ (selt­sa­me Pra­xis der Erst­beicht in der Schweiz) oder Psy­cho­tan­ten im Beich­stuhl etc. sind mei­nes Erach­tens deka­den­te Fehl­ent­wick­lun­gen und vor allem ist da eine Ver­ach­tung des Sakra­men­tes, der Kir­che, des Kreu­zes­to­des Chri­sti gegeben.
    Auch heu­te als Greis wenn ich zurück­schaue ist mir das hei­li­ge Sakra­ment der Ver­söh­nung eine der aller­gröss­ten Freu­den des Lebens gewe­sen und wird es bleiben.Allen bestens zu empfehlen.

  3. Hier wird ohne Not gegen die Leh­re der Kir­che ver­sto­ßen. Das Ziel all die­ser häre­ti­schen Vor­gän­ge ist den größt­mög­li­chen Scha­den an den See­len zu errei­chen, trau­rig aber wahr.

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