(Paris) Das kleine Dorf Fontgombault in Berry in Zentralfrankreich ist vor allem durch die altrituelle Benediktinerabtei bekannt. Aber auch durch seinen streitbaren katholischen Bürgermeister. Trotz laizistischer Staatsdoktrin beginnt er Gemeinderatssitzungen mit einem Gebet. Fontgombault bildet eine eigenständige Gemeinde und zählt 258 Wähler. 70 Wähler sind Mönche der Abtei. Das treibt einigen Kirchenfeinden die Wut ins Gesicht. Erst recht seit Jacques Tissier, der langjährige Bürgermeister von Fontgombault, gegen das neue Gesetz zur „Homo-Ehe“ Stellung bezog. Die Gegner des Bürgermeisters lassen nun Mönche aus den Wählerlisten streichen, um die anstehende Kommunalwahl zu beeinflussen.
Bürgermeister: „Es gibt ein Naturrecht, das über den Gesetzen der Menschen steht“
Im Mai 2013 war die „Homo-Ehe“ in Frankreich gegen heftige Widerstände aus dem Volk von der sozialistischen Regierung durchgedrückt worden. Jacques Tissier, seit 1977 Bürgermeister von Fontgombault und praktizierender Katholik, sagte im vergangenen November in einem Zeitungsinterview: „Es gibt ein Naturrecht, das über den Gesetzen der Menschen steht.“ Am 24. Oktober hatte der Gemeinderat auf seinen Antrag hin einstimmig einen Beschluß gefaßt, daß Gemeinderegierung und Gemeinderat geschlossen zurücktreten, sollte die Gemeinde gezwungen werden, eine „Trauung“ von zwei Homosexuellen durchführen zu müssen. Es ist bekannt, daß sich der Bürgermeister vor wichtigen Entscheidungen mit dem Abt des Klosters bespricht.
Durch den Beschluß wurden auch Befürworter der „Homo-Ehe“ und Kirchengegner auf das kleine Dorf aufmerksam. Sie riefen öffentlich Homosexuelle dazu auf, sich absichtlich im Rathaus der zentralfranzösischen Gemeinde „trauen“ zu lassen, um den Rücktritt des „skandalösen“ Bürgermeisters mit seinen „schockierenden“ Thesen zu erzwingen. Doch bisher fand sich niemand, diese Provokation in die Tat umzusetzen. So verwalten Jacques Tissier und seine katholische Ratsmehrheit noch immer den beschaulichen zehneinhalb Quadratkilometer großen Ort.
Kommunalwahlen: Wählerlisten verändern, um neue Mehrheiten zu schaffen
Am 23. und 30. März finden in Frankreich jedoch Kommunalwahlen statt. Die Absetzung des Bürgermeisters ist nicht gelungen und die Aussichten auf eine andere Mehrheit scheinen nicht sonderlich groß zu sein. So wollen die politischen Gegner Tissiers und der Mönche, die sich als „Liste der Empörten“ konstituiert haben, das Gewicht der Katholiken auf dem Verwaltungsweg verringern, indem sie Mönchen das Wahlrecht absprechen.
„Wir haben genug von den katholischen Talaren“
Die Wahliste „Empörte von Fontgombault“ behauptet, daß ein Teil der Mönche nicht wahlberechtigt sei. „Die Mönche haben schon zu lange ein politischen Gewicht in unserer Gemeinde. Das muß sich ändern. Wir haben genug von den katholischen Talaren“, so André Antigny, der Anführer der „Empörten“ im antiklerikalen Tonfall, der als Bürgermeisterkandidat seiner Liste antritt. Bereits vor sechs Jahren hatte er Tissier erfolglos herausgefordert. Nun sucht er einen anderen Weg. Er wandte sich an das Gericht von Chateauroux und verlangte die Streichung von Mönchen aus den Wählerlisten von Fontgombault.
Starker Nachwuchs in Abtei: bereits fünf Tochtergründungen
Die Richter gaben dem „empörten“ Antigny nicht in allem recht, ordneten aber die Streichung von zehn Mönchen an. Immerhin vier Prozent der Wählerschaft. Begründet wurde die Maßnahme damit, daß diese Mönche nicht mehr in Fontgombault leben würden, sondern in der Abtei Saint-Paul de Wisques. Von der Abtei Fontgombault wurden wegen des zahlreichen Nachwuches in den vergangenen 40 Jahren fünf Tochtergründungen geschaffen, vier Abteien und ein Priorat. Die Benediktinerabtei von Wisques ist die jüngste Neugründung. Um genau zu sein, wurden die altrituellen Mönche von Fontgombault von den neurituellen Mönchen von Wisques gebeten, die Abtei zu übernehmen, da deren Konvent mangels Nachwuchses zu klein geworden war.
Der Anwalt der Abtei Fontgombault erhob Einspruch gegen den Gerichtsentscheid, weil die Übersiedlung der Mönche nach Wiques noch nicht definitiv sei. Die Wiederbelebung der dortigen Abtei ist am 10. Oktober 2013 erfolgt, doch die Zusammensetzung des dortigen neuen Konvents sei noch nicht definitiv. Die Mönche sind daher noch immer in der Gemeinde Fontgombault gemeldet.
„Mönche behindern Laizität unserer Gemeinde“
Die „Liste der Empörten“ entstand nach dem Gemeinderatsbeschluß vom 24. Oktober gegen das „Homo-Ehe“-Gesetz. Es handelt sich um den Zusammenschluß der alten Linken und Antiklerikalen des Dorfes unter neuer Bezeichnung. Traditionell sitzen zwei Mönche im Gemeinderat. „Das ist nur angemessen“, sagt Bürgermeister Tissier. „Wir legen wert auf diese Präsenz. Die Abtei macht ein Viertel unserer Gemeinschaft aus. Damit sind die Mönche mit zwei Vertretern sogar deutlich unterrepräsentiert.“ Ganz anderer Meinung ist der „empörte“ Antigny: Die Mönche „behindern die Laizität unserer Gemeinde“.
Der Anwalt der Abtei legte Einspruch beim Kassationsgerichtshof in Paris ein. Für ihn steht fest: „Das einzige Ziel der ‚Empörten‘ ist es, Wähler des gegnerischen Lagers zu eliminieren. Das aber widerspricht Geist und Buchstabe unserer Demokratie.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Abbey de Fontgombault
Die sog. „Empörten“ sind der „humanen“ Meinung:
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„Wer immer es wagt zu behaupten, ausserhalb der Kirche kein Heil, der muss aus dem Staat ausgeschlossen werden“
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Könnte von M. Hollande stammen….ist aber ein Zitat des Glaubens- und Kirchenfeindes Rousseau.
Der Wahrheitsbekenner-Bürgermeister von Fontgombault handelt ganz im Sinne der Lehre der Kirche:
Auszüge aus:
KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
ERWÄGUNGEN ZU DEN ENTWÜRFEN
EINER RECHTLICHEN ANERKENNUNG
DER LEBENSGEMEINSCHAFTEN
ZWISCHEN HOMOSEXUELLEN PERSONEN
[.…]
4.
Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn. Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt « die Weitergabe des Lebens […] beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen ».(4)
Homosexuelle Beziehungen werden « in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen verurteilt… (vgl. Röm 1,24–27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10). Dieses Urteil der Heiligen Schrift erlaubt zwar nicht den Schluss, dass alle, die an dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, bezeugt aber, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind ».(5) Dieses moralische Urteil, das man bei vielen kirchlichen Schriftstellern der ersten Jahrhunderte(6) findet, wurde von der katholischen Tradition einmütig angenommen.
[.…]
6.
Werden homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt oder werden sie der Ehe gleichgestellt, indem man ihnen die Rechte gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es geboten, klar und deutlich Einspruch zu erheben. Man muss sich jedweder Art formeller Mitwirkung an der Promulgation und Anwendung von so schwerwiegend ungerechten Gesetzen und, soweit es möglich ist, auch von der materiellen Mitwirkung auf der Ebene der Anwendung enthalten. In dieser Materie kann jeder das Recht auf Einspruch aus Gewissensgründen geltend machen.
[.…]
7.
Wie die Erfahrung zeigt, schafft das Fehlen der geschlechtlichen Bipolarität Hindernisse für die normale Entwicklung der Kinder, die eventuell in solche Lebensgemeinschaften eingefügt werden. Ihnen fehlt die Erfahrung der Mutterschaft oder der Vaterschaft. Das Einfügen von Kindern in homosexuelle Lebensgemeinschaften durch die Adoption bedeutet faktisch, diesen Kindern Gewalt anzutun in dem Sinn, dass man ihren Zustand der Bedürftigkeit ausnützt, um sie in ein Umfeld einzuführen,
[.…]
10.
Wenn alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben, dann sind es die katholischen Politiker in besonderer Weise, und zwar auf der Ebene der Verantwortung, die ihnen eigen ist. Wenn sie mit Gesetzesvorlagen zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften konfrontiert werden, sind folgende ethische Anweisungen zu beachten.
Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung.
Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muss der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun: Es handelt sich hier um die Pflicht, für die Wahrheit Zeugnis zu geben. Wenn es nicht möglich wäre, ein Gesetz dieser Art vollständig aufzuheben, könnte es ihm mit Berufung auf die in der Enzyklika Evangelium vitae enthaltenen Anweisungen « gestattet sein, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der öffentlichen Moral vermindern ». Voraussetzung dafür ist, dass sein « persönlicher absoluter Widerstand » gegen solche Gesetze « klargestellt und allen bekannt » ist und die Gefahr des Ärgernisses vermieden wird.(18) Dies bedeutet nicht, dass in dieser Sache ein restriktiveres Gesetz als ein gerechtes oder wenigstens annehmbares Gesetz betrachtet werden könnte. Es geht vielmehr um einen legitimen und gebührenden Versuch, ein ungerechtes Gesetz wenigstens teilweise aufzuheben, wenn die vollständige Aufhebung momentan nicht möglich ist.
11.
Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen. Das Gemeinwohl verlangt, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen. Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Die Kirche kann nicht anders, als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschen und der ganzen Gesellschaft.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 3. Juni 2003, dem Gedenktag der heiligen Märtyrer Karl Lwanga und Gefährten.
Joseph Card. Ratzinger
Präfekt
Angelo Amato, S.D.B.
Titularerzbischof von Sila
Sekretär
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Schliesslich noch ein Zitat von Papst Leo XIII.:
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„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!“
Soviel zum Aberwitz eines politischen „Wahlrechts“ …
Diesen Gottlosen ist anscheinend kein Mittel zu viel und zu blöd.
Leider kommen diese Typen damit durch… Und der Beifall der Medien ist denen auch noch sicher.
Das ist dann genauso wie bei den Nazis, wo Juden das Wahlrecht abgesprochen worden ist. Eine solche Haltung ist typisch jakobinisch. Diese „indignents“ sind es, die „Würdelos“ sich verhalten, besser die Menschenwürde mit Füßen treten. „Indignee“ 1) „würdelos sein“ 2) „sich empören“
Wie hätten’s gerne?!
Sollte sich diese Gruppierung durchsetzen, so könnte man Francois Hollande und seine laizistische Hetzbande schon mit den Nazis vergleichen. 1933 ist schon einmal einer Bevölkerungsgruppe das Wahlrecht genommen worden. Wenn das im Europa von 2014 wieder geschehen kann, so haben diese Länder, wo das geschieht nichts anderes als die „Hermeneutik der Kontiniität“ zu den Nazis im Sinne. Das Gilt für das Vereinigte Königreich, wie für Schweden, wie für Frankreich. By the way: „1) Das Vorenthalten des aktiven sowie passiven Wahlrechtes aufgrund der Rasse, der Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, der sexuellen Identität und des Berufsstandes ist menschenrechtswidrig und damit nicht zulässig. 2) Die Gesetze des jeweiligen Landes haben insoweit Geltung, wie die nach Art. 27. LVerffEU gemachten Diskriminierungsverbote eingehalten werden. 3) Verstöße gegen diese Bestimmungen werden als Verstoß gegen die Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 31.05.1945 in der Fassung vom 24.08.2006 gesehen. 4)Bestimmungen, die sich gegen oben genannte Verfügungen richten, sind inakzeptabel und werden gemäß den Gesetzen der Europäischen Union offizial (!. Anm d. Komm.) geahndet.“ So steht das in Art. 34 LVerffEU. Dieser Vertrag hat auch in Frankreich Gültigkeit.
Also, attention mes indignees!
So, und nun beruhigen Sie sich wieder! Die paar armen Mönchlein am Wählen zu hindern…Wie dumm!
Merken die Homo-Aktivisten nicht, daß sie ach schon längst den Kontakt zu den Menschenrechten, die sie für SICH reklamieren, verloren haben und selbst elementare Menschenrechte anderen absprechen?? Das ist Elitarismus, Darwinismus und vom selben übeln Stamm wie der Nationalsozialismus und der Antisemitismus. Das traurige Beispiel eines gefallenen Gutmenschen kann man bei Roger Waters (ex Pink Floyd!) beobachten, der vor lauter Kampf gegen Armut und Entfremdung zum waschechten Antisemiten geworden ist.
Und so taumeln sie dahin…
PRINCIPIIS OBSTATE!!!
Wenn Mönche nicht mehr vor Ort leben, ist klar, daß sie nicht mehr Wahlberechtigt sind. Es wäre interessant zu wissen, aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage Mönche im Gemeinderat vertreten sind.
@Thomas Kovacs.
Nein, ob jemand vor Ort (in der Gemeinde) lebt oder nicht, hat zunächst keinerlei Auswirkung auf die Wahlberechtigung in dieser Gemeinde: Wahlberechtigt ist der, der in der Gemeinde gemeldet ist. Es ist ja durchaus denkbar, dass man nur zeitweilig (z. B. in seinen Nebenwohnsitz) umgezogen ist. (cf. den richtigen Einwand des Anwaltes der Abtei „Der Anwalt der Abtei Fontgombault erhob Einspruch gegen den Gerichtsentscheid, weil die Übersiedlung der Mönche nach Wiques noch nicht definitiv sei. Die Wiederbelebung der dortigen Abtei ist am 10. Oktober 2013 erfolgt, doch die Zusammensetzung des dortigen neuen Konvents sei noch nicht definitiv. Die Mönche sind daher noch immer in der Gemeinde Fontgombault gemeldet.“).
Die gesetzliche Grundlage für die Mönche im Gemeinderat wird wohl das Wahlgesetz sein?!
Worte des Herrn JESUS CHRISTUS zur Hl. Sr. Faustine Kowalska: „Dies ist ein Zeichen für die letzten Zeiten. Nachher wir der Tag der Gerechtigkeit kommen.“ Also leben wir in den letzten Zeiten (Tagen), und das wird mit jedem Tag offensichtlicher. Diamentral dagegen steht das haeretische „Gaudium et Spes“ mit seinem neomodernistischen Kauderwelsch und freimaurerischen, pseodokatholischen Kautschuckformulierungen. Und es ist offensichtlich, dass unter dem Pontifikat von Bergoglio alles noch zum schlimmeren kommt. Er hat Seine Absicht offen verkündet, die „Fenster“ zur WELT NOCH WEITER AUFZUREISSEN, auf dass hereinströmt der Rauch Satans. Danke Bergoglio. Du bist wirklich ein schlauer Jesuit. Aber pass auf,d ass dann der Schusss nicht nach hinten losgeht.