(Washington) Die Richter des Obersten Gerichtshofs haben es der Regierung untersagt, die Kleinen Schwestern der Armen, einen katholischen Frauenorden in Colorado zu zwingen, ihren Angestellten die Abtreibung und künstliche Verhütungsmittel zu bezahlen. Die Gesundheitsreform von US-Präsident Obama lastete den Arbeitsgebern die Kosten auf, wenn weibliche Angestellte ihr ungeborenes Kind töten lassen wollen. Eine vom Staat auferlegte Verstrickung in einen Mord, gegen den vor allem die Katholische Kirche als Zigtausendfacher Arbeitgeber aber auch christliche Unternehmer ankämpfen.
Mutter Patricia Mary La Corte, die Oberin der Kleinen Schwestern in de USA konnte am vergangenen Freitag, den 24. Januar einen Punktesieg für die Ordensgemeinschaft der Little Sisters of the Poor in ihrem Rechtsstreit gegen die Regierung verbuchen. Zumindest vorerst sind sie nicht mehr gezwungen, das sogenannte „contraceptive mandate“ der Obamacare zu beachten. Mit ihr wurde auch den kirchlichen Einrichtungen auferlegt, den Angestellten eine Gesundheitsversicherung zu garantieren, die auch die Kosten für die Tötung ungeborener Kinder, Verhütungsmittel einschließlich der Pille danach oder Abtreibungspräparate abdeckt.
Oberster Gerichtshof setzt Zwangsfinanzierung bis Urteilsfindung aus
Die Kleinen Schwestern im Staat Colorado, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind, wehren sich vor Gericht gegen diesen Teil der Gesundheitsreform. Sie sehen darin einen eklatanten Fall von Nötigung und eine inakzeptable und perfide Involvierung selbst jener, die aus Gewissensgründen den Mord an ungeborenen Kindern ablehnen, in die Tötungsmaschinerie. „Man möchte uns gegen unseren Willen zu Komplizen für ein abscheuliches Verbrechen machen“, so die Oberin.
Die Obamacare sieht bei Nicht-Beachtung Strafzahlungen für den säumigen Arbeitgeber vor, auch wenn kein Angestellter die Finanzierungsdienste für Abtreibung und Verhütung in Anspruch nimmt. „Wir müßten jeden Tag 100 Dollar Bußgeld bezahlen“, so Mutter Patricia Mary.
„Perfide“ Involvierung in Tötungsmaschinerie
Ein Bundesberufungsgericht hatte zunächst den Einspruch der katholischen Ordensfrauen als „unzulässig“ abgewiesen. Doch sie ließen nicht locker und konnten Anfang des Jahres einen Punktesieg erringen, zumindest vorerst. Die Richterin am Obersten Gerichtshof, Sonia Sotomayor hob die Entscheidung des Bundesberufunsgerichts auf und forderte die US-Regierung auf, zur Sache Stellung zu nehmen.
Das Justizministerium forderte darauf in seiner Antwort den Obersten Gerichtshof auf, den Rekurs der Kleinen Schwestern abzuweisen. Der Gerichtshof folgte der Aufforderung nicht, sondern untersagte es Gesundheitsministerin Kathleen Sebelius, den Schwestern die Finanzierung von Abtreibung und Verhütung aufzuzwingen. Es genügt, so das Gericht, daß die Schwestern ihren Angestellten schriftlich mitteilen, daß sie aus Gewissensgründen diese Bestimmung nicht erfüllen.
Im Juni Urteil des Höchstgerichts erwartet
Es handelt sich vorerst nur um eine vorübergehende Lösung, die solange gilt, bis das Höchstgericht nicht eine grundsätzliche Entscheidung in der Gesamtfrage getroffen haben wird. Beim Obersten Gerichtshof sind zur selben Frage Dutzende von Verfahren anhängig von religiösen Einrichtung und Privatunternehmen. Zu den bekanntesten gehören die Unternehmen Hobby Lobby und Conestoga, deren Eigentümer sich ebenfalls aus Gewissensgründen weigern, die Tötung ungeborener Kinder und die Verhütung finanzieren zu müssen. Laut US-Medien wird das Urteil des Obersten Gerichtshofs für kommenden Juni erwartet.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi
Bußgeld (!) für das Unterlassen der Beteiligung an einer vorgeburtlichen Kindstötung. Hier wird der ganze Aberwitz der Verstaatlichung des Strafrechts deutlich: Tuet Buße und kehret um, das Böse zu tun, so die demokratischen Zwingherren im Staate USA.
Bestimmte Teile von Obamacare könnten durchaus vom Antichrist sein.