Euthanasie in Holland: Nach illegaler Tötung einer Frau wird meldender Arzt gerügt


Euthanasie in den Niederlanden: längst außer Kontrolle(Amster­dam) Die Kul­tur des Todes. In den Nie­der­lan­den wird eine Frau ille­gal eutha­na­siert, doch gemaß­re­gelt wird der Arzt, der das Ver­bre­chen zur Anzei­ge bringt.

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Die 35jährige Frau war gei­stes­krank. Das nie­der­län­di­sche Eutha­na­sie­ge­setz ver­bie­tet die Tötung bei psy­chi­schen Krank­hei­ten. Doch die zustän­di­ge Kon­troll­kom­mis­si­on fand nur am Arzt Kri­tik­wür­di­ges, der die ille­ga­le Tötung meldete.

In den Nie­der­lan­den und in Bel­gi­en ist man stolz dar­auf, „Pio­nie­re“ des „süßen Todes“ zu sein, wie ein Euphe­mis­mus für die Bru­ta­li­tät der Eutha­na­sie lau­tet. Tat­säch­lich ist in bei­den Län­dern die Eutha­na­sie längst außer Kon­trol­le gera­ten. Kri­ti­ker hat­ten davor gewarnt, daß kein Gesetz, das die lega­le Tötung von Men­schen erlaubt, kon­trol­lier­bar sei. Ihre Kri­tik wur­de in den Wind geschla­gen, da das „uti­li­ta­ri­sti­sche“ Den­ken über­wigt. Die Zah­len spre­chen in bei­den Län­dern für sich. Obwohl es ein aus­drück­li­ches Ver­bot gibt, wur­den 2013 in den Nie­der­lan­den neun Men­schen mit psy­chi­schen Pro­ble­men eutha­na­siert. 2012 waren es 14 Men­schen. Die Dun­kel­zif­fer wird weit höher geschätzt.

Aufsehenerregender Fall, der kein Aufsehen erregt

Unter den 14 ille­ga­len Tötun­gen des Jah­res 2012 befand sich auch eine 35jährige Frau, wie die nie­der­län­di­sche Inter­net­sei­te Joop vor weni­gen Tagen berich­te­te. Im Dezem­ber 2012 wur­de ihr die töd­li­che Injek­ti­on gesetzt, obwohl sie sich weder im End­sta­di­um einer unheil­ba­ren Krank­heit befand noch unter „uner­träg­li­chen ohne Aus­sicht auf Bes­se­rung“ litt. Den­noch wur­de ihr die Eutha­na­sie­rung „erlaubt“.

Euthanasiebewilligung vom Hausarzt – Erster Arzt

Die Frau wand­te sich an ihren Haus­arzt, der vom Gesetz vor­ge­schrie­ben einen zwei­ten Arzt hin­zu­zie­hen muß, eher er die Eutha­na­sie­rung „bewil­ligt“. Der erste vom Haus­arzt gemäß einer offi­zi­el­len Liste kon­sul­tier­te Arzt, ver­wei­ger­te die Bewil­li­gung, weil die vom Gesetz vor­ge­se­he­nen Vor­aus­set­zun­gen nicht gege­ben waren.

Zweiter Arzt

Dar­auf­hin kon­sul­tier­te der Haus­arzt einen ande­ren Arzt, Geor­ge Wolfs. Auch er ver­wei­ger­te die Bewil­li­gung. Wolfs erin­ner­te aus­drück­lich dar­an, daß die Frau, als sie in die Psych­ia­tri­sche Abtei­lung der Uni­ver­si­täts­kli­nik Maas­tricht ein­ge­lie­fert wur­de, nicht als „lei­dend“ beschrie­ben wur­de, son­dern „zufrie­den mit ihren Akti­vi­tä­ten und stolz auf ihre Arbeit“.

Dritter Arzt

Der Haus­arzt ließ nicht locker und kon­sul­tier­te trotz der bei­den klar begrün­de­ten Absa­gen einen drit­ten Arzt. Die­ser bewil­lig­te unglaub­li­cher­wei­se die Tötung der Frau. 48 Stun­den spä­ter wur­de die Frau getö­tet. Der Fall ende­te in den Schlag­zei­len, weil der zwei­te kon­sul­tier­te Arzt, Geor­ge Wolfs, die ille­ga­le Tötung der Eutha­na­sie­kon­troll­kom­mis­si­on mel­de­te, als er davon erfuhr.

Kommission rügt meldenden Arzt

Doch der Arzt muß­te nun erle­ben, wie belang­los das Gesetz und des­sen Ein­hal­tung ist. Statt Unter­su­chun­gen ein­zu­lei­ten und den Geset­zes­ver­stoß zu ahn­den, wur­de Wolfs von der Kon­troll­kom­mis­si­on vor­ge­la­den und ver­hört. „Ich wur­de 15 Mal gefragt, war­um ich mich als All­ge­mein­me­di­zi­ner befä­higt füh­le, psy­chi­sche Krank­hei­ten beur­tei­len zu kön­nen. Abschlie­ßend sag­te man mir: ‚Wir sind mit ihnen nicht zufrieden‘.“

Tötungsklinik

Die Bewil­li­gung der Eutha­na­sie für psy­chisch Kran­ke ist in den Nie­der­la­den vom Gesetz ver­bo­ten. Mit gutem Grund. In der „Lebens­en­de­kli­nik“, in denen die Tötun­gen durch­ge­führt wer­den, wur­den 2013 jedoch neun psy­chisch Kran­ke umge­bracht. Ins­ge­samt wur­den in der Kli­nik 133 Men­schen getö­tet. 24 allein des­halb, weil sie viel­leicht in der Zukunft Dement wer­den hät­ten kön­nen. 23 wei­te­re nur weil sie an Alters­pro­ble­men lit­ten. Kei­ner von ihnen erfüll­te die vom Gesetz vor­ge­schrie­be­nen Bedingungen.

Doch die Tötungs­ma­schi­ne­rie der Eutha­na­sie läuft: auf Wunsch des Betrof­fe­nen oder auch auf Wunsch ande­rer. Grün­de für den Tod schei­nen sich leicht zu fin­den, eben­so irgend­ei­nen Nutz­nie­ßer und sei es der Staat, der sich Geld „spart“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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3 Kommentare

  1. Lie­be Mitchristen,

    das erin­nert fatal an die Akti­on T4 im Drit­ten Reich. Hof­fent­lich fin­det sich bald ein „Graf von Galen“ in den Bene­lux Staa­ten, sonst schwappt die­se dia­bo­li­sche Ideo­lo­gie noch zu uns ‚rüber.

    Herz­li­che Grüße
    Mat­thä­us 5

    • Das ist es – das ist sehr nahe ver­wandt mit T4. Aber T4 ging „auf gehei­men Füh­rer­er­lass“ und einen Pro­pa­gan­da­film hat­ten die Nazis auch her­ge­stellt, der die Eutha­na­sie einer MS-kran­ken Frau auf eige­nen Wunsch über die übli­che Mit­leids­tour plau­si­bel machen sollte.
      Es wird immer ver­ges­sen, dass die Nazis in ihrem Geset­zen­wurf zur Eutha­na­sie (der „gehei­me Füh­rer­er­lass“ war einem mög­li­chen Gesetz schon mal „vor­ge­la­gert) zwei Eutha­na­sie­grün­de vor­ge­ben woll­ten: 1. eine Tötung auf eige­nen Wunsch, 2. die Tötung „lebens­un­wer­ten Lebens“ durch Urteil der Ärz­te oder Pfleger.
      Es ist wenig zu hof­fen, wenn so etwas erst mal „erlaubt“ ist. Im 3. Reich haben sogar Dia­ko­nis­sen und evan­ge­li­sche Heim­be­trei­ber sich an die­ser schwe­ren Sün­de betei­ligt, was immer unter den Tep­pich gekehrt wird, was ich aber ein­mal in einem kon­kre­ten Fall wäh­rend Archiv­stu­di­en ent­deckt habe…
      Es ist von Galen zu ver­dan­ken, dass die T4-Akti­on samt dem Gesetz­ent­wurf dann erst mal abge­bla­sen wurden.
      Auch damals blieb von Galen eine ein­sa­me Rufer-Gestalt. Wobei die Umstän­de damals erheb­lich gefähr­li­cher waren.
      Es ist deprimierend.

  2. Bereits vor etwa zwei Jah­ren haben sich in Deutsch­land 35 Pro­zent der befrag­ten Ärz­te dazu bereit erklärt, bei gege­be­ner Geset­zes­la­ge zu töten.
    Es ist aus­drück­lich kei­ne ärzt­li­che Auf­ga­be einen Men­schen zu Tode zu brin­gen. Was sind das für
    Krea­tu­ren, die sich Ärz­te nen­nen und ande­ren Ärz­ten Vor­wür­fe machen, wenn die­se sich an die­sem mör­de­ri­schen Tun nicht beteiligen.
    Es kann nur eines geben, ein voll­um­fas­sen­des Ver­bot für die Tötung eines Men­schen, auch aller Ungeborenen.

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