(Amsterdam) Die Kultur des Todes. In den Niederlanden wird eine Frau illegal euthanasiert, doch gemaßregelt wird der Arzt, der das Verbrechen zur Anzeige bringt.
Die 35jährige Frau war geisteskrank. Das niederländische Euthanasiegesetz verbietet die Tötung bei psychischen Krankheiten. Doch die zuständige Kontrollkommission fand nur am Arzt Kritikwürdiges, der die illegale Tötung meldete.
In den Niederlanden und in Belgien ist man stolz darauf, „Pioniere“ des „süßen Todes“ zu sein, wie ein Euphemismus für die Brutalität der Euthanasie lautet. Tatsächlich ist in beiden Ländern die Euthanasie längst außer Kontrolle geraten. Kritiker hatten davor gewarnt, daß kein Gesetz, das die legale Tötung von Menschen erlaubt, kontrollierbar sei. Ihre Kritik wurde in den Wind geschlagen, da das „utilitaristische“ Denken überwigt. Die Zahlen sprechen in beiden Ländern für sich. Obwohl es ein ausdrückliches Verbot gibt, wurden 2013 in den Niederlanden neun Menschen mit psychischen Problemen euthanasiert. 2012 waren es 14 Menschen. Die Dunkelziffer wird weit höher geschätzt.
Aufsehenerregender Fall, der kein Aufsehen erregt
Unter den 14 illegalen Tötungen des Jahres 2012 befand sich auch eine 35jährige Frau, wie die niederländische Internetseite Joop vor wenigen Tagen berichtete. Im Dezember 2012 wurde ihr die tödliche Injektion gesetzt, obwohl sie sich weder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit befand noch unter „unerträglichen ohne Aussicht auf Besserung“ litt. Dennoch wurde ihr die Euthanasierung „erlaubt“.
Euthanasiebewilligung vom Hausarzt – Erster Arzt
Die Frau wandte sich an ihren Hausarzt, der vom Gesetz vorgeschrieben einen zweiten Arzt hinzuziehen muß, eher er die Euthanasierung „bewilligt“. Der erste vom Hausarzt gemäß einer offiziellen Liste konsultierte Arzt, verweigerte die Bewilligung, weil die vom Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen nicht gegeben waren.
Zweiter Arzt
Daraufhin konsultierte der Hausarzt einen anderen Arzt, George Wolfs. Auch er verweigerte die Bewilligung. Wolfs erinnerte ausdrücklich daran, daß die Frau, als sie in die Psychiatrische Abteilung der Universitätsklinik Maastricht eingeliefert wurde, nicht als „leidend“ beschrieben wurde, sondern „zufrieden mit ihren Aktivitäten und stolz auf ihre Arbeit“.
Dritter Arzt
Der Hausarzt ließ nicht locker und konsultierte trotz der beiden klar begründeten Absagen einen dritten Arzt. Dieser bewilligte unglaublicherweise die Tötung der Frau. 48 Stunden später wurde die Frau getötet. Der Fall endete in den Schlagzeilen, weil der zweite konsultierte Arzt, George Wolfs, die illegale Tötung der Euthanasiekontrollkommission meldete, als er davon erfuhr.
Kommission rügt meldenden Arzt
Doch der Arzt mußte nun erleben, wie belanglos das Gesetz und dessen Einhaltung ist. Statt Untersuchungen einzuleiten und den Gesetzesverstoß zu ahnden, wurde Wolfs von der Kontrollkommission vorgeladen und verhört. „Ich wurde 15 Mal gefragt, warum ich mich als Allgemeinmediziner befähigt fühle, psychische Krankheiten beurteilen zu können. Abschließend sagte man mir: ‚Wir sind mit ihnen nicht zufrieden‘.“
Tötungsklinik
Die Bewilligung der Euthanasie für psychisch Kranke ist in den Niederladen vom Gesetz verboten. Mit gutem Grund. In der „Lebensendeklinik“, in denen die Tötungen durchgeführt werden, wurden 2013 jedoch neun psychisch Kranke umgebracht. Insgesamt wurden in der Klinik 133 Menschen getötet. 24 allein deshalb, weil sie vielleicht in der Zukunft Dement werden hätten können. 23 weitere nur weil sie an Altersproblemen litten. Keiner von ihnen erfüllte die vom Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen.
Doch die Tötungsmaschinerie der Euthanasie läuft: auf Wunsch des Betroffenen oder auch auf Wunsch anderer. Gründe für den Tod scheinen sich leicht zu finden, ebenso irgendeinen Nutznießer und sei es der Staat, der sich Geld „spart“.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi
Liebe Mitchristen,
das erinnert fatal an die Aktion T4 im Dritten Reich. Hoffentlich findet sich bald ein „Graf von Galen“ in den Benelux Staaten, sonst schwappt diese diabolische Ideologie noch zu uns ‚rüber.
Herzliche Grüße
Matthäus 5
Das ist es – das ist sehr nahe verwandt mit T4. Aber T4 ging „auf geheimen Führererlass“ und einen Propagandafilm hatten die Nazis auch hergestellt, der die Euthanasie einer MS-kranken Frau auf eigenen Wunsch über die übliche Mitleidstour plausibel machen sollte.
Es wird immer vergessen, dass die Nazis in ihrem Gesetzenwurf zur Euthanasie (der „geheime Führererlass“ war einem möglichen Gesetz schon mal „vorgelagert) zwei Euthanasiegründe vorgeben wollten: 1. eine Tötung auf eigenen Wunsch, 2. die Tötung „lebensunwerten Lebens“ durch Urteil der Ärzte oder Pfleger.
Es ist wenig zu hoffen, wenn so etwas erst mal „erlaubt“ ist. Im 3. Reich haben sogar Diakonissen und evangelische Heimbetreiber sich an dieser schweren Sünde beteiligt, was immer unter den Teppich gekehrt wird, was ich aber einmal in einem konkreten Fall während Archivstudien entdeckt habe…
Es ist von Galen zu verdanken, dass die T4-Aktion samt dem Gesetzentwurf dann erst mal abgeblasen wurden.
Auch damals blieb von Galen eine einsame Rufer-Gestalt. Wobei die Umstände damals erheblich gefährlicher waren.
Es ist deprimierend.
Bereits vor etwa zwei Jahren haben sich in Deutschland 35 Prozent der befragten Ärzte dazu bereit erklärt, bei gegebener Gesetzeslage zu töten.
Es ist ausdrücklich keine ärztliche Aufgabe einen Menschen zu Tode zu bringen. Was sind das für
Kreaturen, die sich Ärzte nennen und anderen Ärzten Vorwürfe machen, wenn diese sich an diesem mörderischen Tun nicht beteiligen.
Es kann nur eines geben, ein vollumfassendes Verbot für die Tötung eines Menschen, auch aller Ungeborenen.