(Madrid) Spaniens Regierung unter Ministerpräsident Mariano Rajoy beschloß einen Gesetzentwurf, mit dem die Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes der sozialistischen Vorgängerregierung Zapatero wieder aufgehoben werden soll. Wer sich ein Verbot der Tötung ungeborener Kinder erwartet, erwartet sich zuviel. Zu diesem Schattensprung scheint keine westliche Regierung, egal welcher politischen Couleur bereit zu sein. Spaniens konservative Regierung will jedoch die jüngsten Maßnahmen im Sinne der Abtreibungslobby rückgängig machen und ein umfassendes Recht auf Gewissensverweigerung festschreiben.
Die physische und psychische „Gefahr“ für Leben und Gesundheit der Mutter sollen künftig von Fachärzten geprüft werden. Laut dem Zapatero-Gesetz genügt derzeit faktisch eine Selbsterklärung der Frau, um das Kind legal töten lassen zu können. Minderjährige Mädchen sollen künftig nicht mehr ohne die Erlaubnis ihrer Eltern abtreiben dürfen. Die sozialistische Vorgängerregierung betrachtete es als besondere Errungenschaft, daß noch nicht volljährige Mädchen eigenmächtig eine Abtreibung durchführen lassen können.
Die spanische Regierung hat dem neuen Gesetzentwurf grünes Licht erteilt. Der Entwurf wurde von Justizminister Alberto Ruiz-Gallardon ausgearbeitet und vorgelegt. Das Zapatero-Gesetz wird damit stark demontiert. „Das organische Gesetz zum Schutz des Gezeugten und der schwangeren Frau“, dem die spanische Volkspartei ihre Zustimmung erteilte, folgt den Richtlinien von 1985, die bis 2010 Geltung hatten, als die Regierung Zapatero Hand daran legte.
Neue Bedingungen für Abtreibung
Zapatero schaffte auch für 16–17jährige Mädchen einen „hürdenlosen Zugang“ zum Kindermord. Das neue Gesetz sieht nur mehr zwei Situationen vor, in denen eine Frau ihre Schwangerschaft durch Tötung des ungeborenen Kindes beenden lassen kann: Vergewaltigung, sofern sie bei der Polizei ordnungsgemäß zur Anzeige gebracht wurde; Gefahr für die physische und psychische Gesundheit der Mutter. Diese „Gefahr“ muß künftig von einem Facharzt festgestellt und beglaubigt werden. In beiden Fällen wird die Tötung des ungeborenen Kindes allerdings weiterhin bis zur 22. Schwangerschaftswoche möglich sein.
Die Möglichkeit, das Kind wegen einer nicht näher spezifizierten „Mißbildung“ töten lassen zu können, ist nicht mehr vorgesehen. Im Gesetz werden die Formen von Mißbildung ausdrücklich aufgelistet, für die eine vorgeburtliche Abtreibung rechtlich zulässig ist.
Gewissensverweigerung
Auch künftig braucht keine Frau, die das Gesetz verletzt, Angst vor dem Gefängnis zu haben. Jede Frau, die abtreiben läßt, gilt auch für die konservative Regierung als Opfer und nicht als Täterin: da es sich „um ein Opfer und nicht um eine Kriminelle handelt“, so die Regierung. Bestraft wird hingegen, wer eine illegale Abtreibung durchführt oder daran mitwirkt. Das Gesetz stärkt das Recht auf Gewissensverweigerung und zwar für alle. Niemand kann gegen seinen Willen zur Mitwirkung an einer Abtreibung genötigt werden.
Der von der Regierung beschlossene Gesetzesentwurf muß nun ins Parlament, in dem die Volkspartei von Ministerpräsident Mariano Rajoy über eine Mehrheit verfügt.
Das Gesetz bringt eine Verbesserung, aber nicht den entscheidenden Durchbruch. Das Unrecht des staatlich legalisierten Kindermordes wird weiterhin akzeptiert. Der epidemische Kindermord kann durch das neue Gesetz stark eingedämmt werden, er muß es aber nicht. Die Formulierungen bieten große Auslegungsspielräume.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
Dieser neue Gesetzesentwurf ist zumindest der Versuch der Eindämmung des von „ganz humanen“ irrsinnigen Seelenverschmutzern vorangetriebenen Babycaustes. Ebenso ist die Festschreibung des Rechtes auf Gewissensverweigerung lobenswert. Je mehr sich der Mitwirkung am Mord an ungeborenen beseelten Kindern verweigern, umso schwieriger wird es die Mordmaschinerie aufrecht zu erhalten. In Italien z.B. ist diese durch Gewissensverweigerung in immer mehr Regionen am Zusammenbrechen. Freilich sind die „Zugeständnisse“ an die mörderische Abtreibungslobby weiterhin offensichtlich.
So u.a. die immer wieder – fast „selbstverständlich – genannte „Ausnahme“ im Falle einer Vergewaltigung. Dazu die bewegenden Worte einer durch eine Vergewewaltigung gezeugten Frau..
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„Den Leuten ist nicht klar, wie viele es von uns gibt.
Auch ist den Leuten nicht bewusst, wie sehr sie uns mit dieser Rhetorik der Ausnahme bei Vergewaltigung verletzen.
Man vermittelt amit einem Prozent der Bevölkerung, als wenn man sie wegwerfen könnte und „dass sie nie hätten geboren werden sollen“, dass man sie hätte „wegwerfen“ können.
Es sei, „wie wenn es ihr Leben nicht wert wäre, verteidigt zu werden, nicht einmal durch Abtreibungsgegner“. “
ohne Ausnahme !
Bliebe dies nicht so, würde die Kirche zur Mitläuferin im fast kollektiven „Selbstbestimmungs“-Wahn.“
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