Spaniens Regierung will Abtreibung eindämmen – Gesetzentwurf vorgelegt


Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy(Madrid) Spa­ni­ens Regie­rung unter Mini­ster­prä­si­dent Maria­no Rajoy beschloß einen Gesetz­ent­wurf, mit dem die Libe­ra­li­sie­rung des Abtrei­bungs­ge­set­zes der sozia­li­sti­schen Vor­gän­ger­re­gie­rung Zapa­tero wie­der auf­ge­ho­ben wer­den soll. Wer sich ein Ver­bot der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der erwar­tet, erwar­tet sich zuviel. Zu die­sem Schat­ten­sprung scheint kei­ne west­li­che Regie­rung, egal wel­cher poli­ti­schen Cou­leur bereit zu sein. Spa­ni­ens kon­ser­va­ti­ve Regie­rung will jedoch die jüng­sten Maß­nah­men im Sin­ne der Abtrei­bungs­lob­by rück­gän­gig machen und ein umfas­sen­des Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung festschreiben.

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Die phy­si­sche und psy­chi­sche „Gefahr“ für Leben und Gesund­heit der Mut­ter sol­len künf­tig von Fach­ärz­ten geprüft wer­den. Laut dem Zapa­tero-Gesetz genügt der­zeit fak­tisch eine Selbst­er­klä­rung der Frau, um das Kind legal töten las­sen zu kön­nen. Min­der­jäh­ri­ge Mäd­chen sol­len künf­tig nicht mehr ohne die Erlaub­nis ihrer Eltern abtrei­ben dür­fen. Die sozia­li­sti­sche Vor­gän­ger­re­gie­rung betrach­te­te es als beson­de­re Errun­gen­schaft, daß noch nicht voll­jäh­ri­ge Mäd­chen eigen­mäch­tig eine Abtrei­bung durch­füh­ren las­sen können.

Die spa­ni­sche Regie­rung hat dem neu­en Gesetz­ent­wurf grü­nes Licht erteilt. Der Ent­wurf wur­de von Justiz­mi­ni­ster Alber­to Ruiz-Gall­ar­don aus­ge­ar­bei­tet und vor­ge­legt. Das Zapa­tero-Gesetz wird damit stark demon­tiert. „Das orga­ni­sche Gesetz zum Schutz des Gezeug­ten und der schwan­ge­ren Frau“, dem die spa­ni­sche Volks­par­tei ihre Zustim­mung erteil­te, folgt den Richt­li­ni­en von 1985, die bis 2010 Gel­tung hat­ten, als die Regie­rung Zapa­tero Hand dar­an legte.

Neue Bedingungen für Abtreibung

Zapa­tero schaff­te auch für 16–17jährige Mäd­chen einen „hür­den­lo­sen Zugang“ zum Kin­der­mord. Das neue Gesetz sieht nur mehr zwei Situa­tio­nen vor, in denen eine Frau ihre Schwan­ger­schaft durch Tötung des unge­bo­re­nen Kin­des been­den las­sen kann: Ver­ge­wal­ti­gung, sofern sie bei der Poli­zei ord­nungs­ge­mäß zur Anzei­ge gebracht wur­de; Gefahr für die phy­si­sche und psy­chi­sche Gesund­heit der Mut­ter. Die­se „Gefahr“ muß künf­tig von einem Fach­arzt fest­ge­stellt und beglau­bigt wer­den. In bei­den Fäl­len wird die Tötung des unge­bo­re­nen Kin­des aller­dings wei­ter­hin bis zur 22. Schwan­ger­schafts­wo­che mög­lich sein.

Die Mög­lich­keit, das Kind wegen einer nicht näher spe­zi­fi­zier­ten „Miß­bil­dung“ töten las­sen zu kön­nen, ist nicht mehr vor­ge­se­hen. Im Gesetz wer­den die For­men von Miß­bil­dung aus­drück­lich auf­ge­li­stet, für die eine vor­ge­burt­li­che Abtrei­bung recht­lich zuläs­sig ist.

Gewissensverweigerung

Auch künf­tig braucht kei­ne Frau, die das Gesetz ver­letzt, Angst vor dem Gefäng­nis zu haben. Jede Frau, die abtrei­ben läßt, gilt auch für die kon­ser­va­ti­ve Regie­rung als Opfer und nicht als Täte­rin: da es sich „um ein Opfer und nicht um eine Kri­mi­nel­le han­delt“, so die Regie­rung. Bestraft wird hin­ge­gen, wer eine ille­ga­le Abtrei­bung durch­führt oder dar­an mit­wirkt. Das Gesetz stärkt das Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung und zwar für alle. Nie­mand kann gegen sei­nen Wil­len zur Mit­wir­kung an einer Abtrei­bung genö­tigt werden.

Der von der Regie­rung beschlos­se­ne Geset­zes­ent­wurf muß nun ins Par­la­ment, in dem die Volks­par­tei von Mini­ster­prä­si­dent Maria­no Rajoy über eine Mehr­heit verfügt.
Das Gesetz bringt eine Ver­bes­se­rung, aber nicht den ent­schei­den­den Durch­bruch. Das Unrecht des staat­lich lega­li­sier­ten Kin­der­mor­des wird wei­ter­hin akzep­tiert. Der epi­de­mi­sche Kin­der­mord kann durch das neue Gesetz stark ein­ge­dämmt wer­den, er muß es aber nicht. Die For­mu­lie­run­gen bie­ten gro­ße Auslegungsspielräume.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons

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1 Kommentar

  1. Die­ser neue Geset­zes­ent­wurf ist zumin­dest der Ver­such der Ein­däm­mung des von „ganz huma­nen“ irr­sin­ni­gen See­len­ver­schmut­zern vor­an­ge­trie­be­nen Baby­cau­stes. Eben­so ist die Fest­schrei­bung des Rech­tes auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung lobens­wert. Je mehr sich der Mit­wir­kung am Mord an unge­bo­re­nen beseel­ten Kin­dern ver­wei­gern, umso schwie­ri­ger wird es die Mord­ma­schi­ne­rie auf­recht zu erhal­ten. In Ita­li­en z.B. ist die­se durch Gewis­sens­ver­wei­ge­rung in immer mehr Regio­nen am Zusam­men­bre­chen. Frei­lich sind die „Zuge­ständ­nis­se“ an die mör­de­ri­sche Abtrei­bungs­lob­by wei­ter­hin offensichtlich.
    So u.a. die immer wie­der – fast „selbst­ver­ständ­lich – genann­te „Aus­nah­me“ im Fal­le einer Ver­ge­wal­ti­gung. Dazu die bewe­gen­den Wor­te einer durch eine Ver­ge­we­wal­ti­gung gezeug­ten Frau..

    „Den Leu­ten ist nicht klar, wie vie­le es von uns gibt.
    Auch ist den Leu­ten nicht bewusst, wie sehr sie uns mit die­ser Rhe­to­rik der Aus­nah­me bei Ver­ge­wal­ti­gung verletzen.
    Man ver­mit­telt amit einem Pro­zent der Bevöl­ke­rung, als wenn man sie weg­wer­fen könn­te und „dass sie nie hät­ten gebo­ren wer­den sol­len“, dass man sie hät­te „weg­wer­fen“ können. 
    Es sei, „wie wenn es ihr Leben nicht wert wäre, ver­tei­digt zu wer­den, nicht ein­mal durch Abtreibungsgegner“. “
    ohne Ausnahme !
    Blie­be dies nicht so, wür­de die Kir­che zur Mit­läu­fe­rin im fast kol­lek­ti­ven „Selbstbestimmungs“-Wahn.“
    -

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