Am 02.12.2013 wurde eine Mutter von neun Kindern (15 Jahre, 14 Jahre, 13 Jahre, 11 Jahre, 10 Jahre, 8 Jahre, 6 Jahre, 4 Jahre und 2 Jahre alt) von mehren Polizeibeamten zu eicner achttäglichen Erzwingungshaft abgeholt.
Wie zuvor auch ihrem Ehemann, wird der kinderreichen Mutter zur Last gelegt, das Bußgeld für das Fehlen ihres Sohnes im Sexualkundeunterricht in der 6. Klasse nicht bezahlt zu haben. Mit dieser Strafe soll sie dazu gezwungen werden, die Geldbuße zu zahlen und damit gegen ihre Gewissensüberzeugung zu handeln.
Nach dem Deutschen Grundgesetz Art. 4 Abs. 1; Art. 6 Abs. 2 und auch nach der Menschenrechtskonvention (Zusatzprotokoll N1) Abs. 2 haben vorrangig die Eltern das Recht, ihre Kinder gemäß ihrer Glaubens- und Gewissensüberzeugung zu erziehen, und der Staat ist verpflichtet, dieses zu ermöglichen und den Unterricht entsprechend der elterlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.
Die heutige staatliche Sexualerziehung verstößt gegen das elterliche Erziehungsrecht (Art. 6 II Satz 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat zum elterlichen Erziehungsrecht für alle Gerichte und Behörden bindend entschieden (BVerfGE 93,1/17)
„Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfaßt Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen.“
Die Glaubens- und Weltanschauungserziehung ist Aufgabe der Eltern und nicht des Staates. Die Eltern haben das Recht, ihre Kinder von Glaubensüberzeugungen und weltanschaulichen Überzeugungen fernzuhalten, die sie für falsch und schädlich halten. Die staatliche Sexualerziehung erzieht die Schüler im Sinne der atheistischen Emanzipationsweltanschauung und hat sich damit einer Aufgabe ermächtigt, die den Eltern zusteht. Die staatliche Sexualerziehung ist damit rechtswidrig. Die Eltern haben somit das Recht, ihre Kinder von dieser Sexualerziehung fernzuhalten.
Art. 2 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention:
„Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“
Die staatliche Schule hat die Glaubenserziehung und weltanschauliche Erziehung der Eltern im Unterricht und in der Erziehung der Schule sicherzustellen.
Die staatliche, selbstbestimmte, emanzipatorische Sexualerziehung schließt die gottbestimmte Sexualerziehung der Eltern aus und ist deshalb rechtswidrig.
Die Rechte der Schüler
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des Kindes bei der staatlichen Sexualerziehung bestimmt (BVerfGE 47,46/75):
„Jedoch muß auch hier (erg: Wissensvermittlung durch die Schule) Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes genommen werden. Belehrungen sollen daher erst erfolgen, nachdem der Lehrer sich gründlich über die psychologische Situation und den Reifegrad der Kinder informiert hat.“
Kinder haben das Recht, daß auf ihre psychische Situation und ihren Reifegrad bei der staatlichen Sexualererziehung Rücksicht genommen wird. Wird bei der staatlichen Sexualerziehung keine Rücksicht auf die psychische Situation und den Reifegrad eines Schülers genommen, so verletzt diese das Persönlichkeitsrecht des Schülers (Art. 2 I GG) und ist rechtswidrig. Jeder Schüler hat das Recht, eine staatliche Sexualerziehung für sich abzulehnen, die er als Verletzung seiner Intimsphäre empfindet (Art. 2 I GG in Verbindung mit Art. 1 I GG). Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt (BVerfGE 47,46/73 f):
„Auch die Rechte des Kindes aus Art. 2 I GG werden durch die Sexualerziehung in der Schule berührt. Das Grundgesetz hat den Intim- und Sexualbereich des Menschen als Teil seiner Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 2 I GG in Verbindung mit Art. 1 I GG gestellt? Die Erfahrung lehrt, daß gerade Jugendliche durch pädagogisch falsch angelegte Erziehungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Sexualität seelisch verletzt und in ihrer Entwicklung schwer geschädigt werden können.“
Jeder Schüler kann sein Verhältnis zur Sexualität einrichten und grundsätzlich selbst darüber befinden, ob, in welchen Grenzen und mit welchen Zielen er Einwirkungen Dritter auf diese Einstellung hinnehmen will.
Die Schüler haben das Recht, ihre Teilnahme an der staatlichen Sexualerziehung abzulehnen, die sie in ihrer Intimsphäre verletzt. Werden sie dennoch – was leider geschieht – zur Teilnahme am Sexualkundeunterricht (leider auch an „katholischen“ Schulen gezwungen, verletzt die staatliche Sexualerziehung ihre Intimsphäre (Art. 2 I GG in Verbindung mit Art. 1 I GG) und ist rechtswidrig.
Text: Christa Widmer/Linus Schneider
Des Teufels Generäle in Aktion ! Die Wirklichkeit im sog. „Sexualkundeunterricht“ ist niederschmetternd. Vor gut drei Jahren haben zwei Jugendliche – ein Junge und ein Mädchen – in einem kath. Forum über ihre erschreckenden – aber wohl nicht anders zu erwartenden – „Erfahrungen“ mit der Seelenverschmutzung des sog. „Sexualkundeunterricht“ berichtet:
Der Junge:
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„Wo bleibt der Jugendschutz? – ein Jugendlicher -
Als Schüler bin ich selber mehr als 12 Jahre meines Lebens
mental vergewaltigt worden!
Es tut mir leid, aber wozu musste ich denn in der 6.(!) Klasse schon wissen, was ein
Diaphragma ist?
Und wozu müssen KINDER schon praktisch lernen wie man Kondome überzieht?
(Wozu auch erwachsene??)
So manches Pornofilmchen aus dem Sexualkundeunterricht verfolgt mich heute noch!
Ich bin Zeuge und Opfer einer fehlgeleiteten Sexualaufklärungs und ‑verharmlosungspolitik! Uns wurden Techniken von Kammasutra bis Selbstbefriedigungspraktiken ganz selbstverständlich und legal beigebracht und DABEI wurden wir ERST GEIL AUF SEX!
Wissen auf das ich mit 10 bis 15 unendlich gerne verzichtet hätte…
Die Wahrheit über Abtreibung, Kondome und Verhütung und sämtliche Folgen wurden vollkommen verschwiegen.
abtreiben – heute ein nahzu ganz beiläufig auszu sprechendes Wort, sowie eis essen gehen oder Zwischenhalt bei Mc Donalds. Leider wurde uns von ProFamilia und Safer Sex nicht gesagt wie man mit dem Postabortionssyndrom umgeht, ist nämlich alles nur eingebildet nicht wahr?“
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Das Mädchen:
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„denn so gesehen bin auch ich mental missbraucht und vergewaltigt worden.
In der 5. Klasse begann bereits das Missbrauchen in Form von:
Was bedeuten Schimpfwörter wie „Hure, Nutte usw.“
Es ging weiter mit verschiedensten Verhütungsmitteln die teils verdammt (Kalender- oder Temperaturmethode) oder in den Himmel gelobt wurden (Pille, Kondom, Diaphragma, Spirale etc).
Auch wurde uns von der damaligen Lehrerin nahegelegt, es mal mit der Selbstbefriedigung zu versuchen. Jahrelang habe ich die Pille genommen, und ahnte nichts, dass sie der Grund für Depressionen war.
So, dann im Winter 2007, um Weihnachten rum, hielt unser Pfarrer Predigten zum Thema Anti-Baby-Pille und der Nidationshemmung, was nichts anderes ist als eine Abtreibung durch diese Pille!!! im frühsten Stadium einer Schwangerschaft.
Ab da habe ich sie abgesetzt und will mit diesem Teufelszeug nix mehr zu tun haben!!!
Und genau davor müssen wir unsere Kinder doch schützen, oder nicht?“
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Es ist lehrreich, zu vergleichen, wovon deutsche Bischöfe schweigen und worüber deutsche Bischöfe reden.
Befragt, was er nach seiner Emeritierung tun werde, antwortet ein deutscher Erzbischof der Bildzeitung:
„Ich werde in Hamburg bleiben, gucke nach einer Wohnung in der Nähe des Doms. Ich freue mich, mehr Zeit zu haben. Für die Oper, Kino, Freunde – und natürlich den HSV“ – den Hamburger Fussballclub.
http://www.gloria.tv/?media=535435&postings
Bei solchen Prioritäten können Fälle wie die von einigen wenigen bibelfundamentalistischen Protestanten, die gegen eine gottlose Gesellschaft ihr Recht auf Kindererziehung in Anspruch nehmen, nur stören, ja Ärger hervorrufen. Die meisten Katholiken haben sich eh an die Verhurung und Pervertierung der Gesellschaft gewöhnt, und wenn auch nicht gewöhnt, dann haben sie jedenfalls resigniert und schweigen dazu.
„Oper, Kino, Freunde – und natürlich den HSV…“!
„Oper, Kino, Freunde – und natürlich den HSV“ – dazu kann man nur sagen, es fehlt dem Aussagenden schlicht am Glauben.
Unglaublich so etwas lesen zu müssen. Eine neunfache Mutter wird eingesperrt, weil sie das Bußgeld für das Fehlen eines Kindes im Sex-Unterricht nicht bezahlen wollte. So verrückt ist unsere Welt geworden, dass den Kindern in der Schule diese schwere Sünde sogar empfohlen wird.
Den Verantwortlichen dürfte es nochmal sehr warm werden wenn sie so weitertun…
Und Angela Merkel steht regelmäßig vor den Medien, als ob nichts passiert wäre.
Deutscher Unrechtsstaat. Es ist einfach nur verrückt.
Ich finde es erschreckend, wenn in Deutschland so etwas praktiziert wird, aber Muslima die Teilnahme am Schwimmunterricht, der ggf. sogar lebensrettend sein kann, erlassen wird. Armes Deutschland.
Es ist schon vielsagend wozu sich unser Staat wieder erniedrigt.
Die Situation in der Schweiz wird über kurz oder lang ebenso traurig aussehen.Big brother watching you.Das tun sie schon seit geraumer Zeit hier, mittels Trojanern, abhören von Telefon, Vorratsdatenspeicherung, Überwachung des Internet, und, und, und. Diese Elenden. Was für ein niederträchtiges System von einem Staat, in dem wir nun leben müssen. Die sollen zum Teufel fahren, von dem sie herkommen!