400.000 Euro für Mutter: „Entscheidungsrecht“ für oder gegen potentielle Abtreibung nicht gewahrt


Recht und Gesetz gegen das ungeborene Kind(Rom) 400.000 Euro hat ein Rich­ter einer Mut­ter zuge­spro­chen, weil die Ärz­te nicht eine Spi­na bifi­da an ihrem Kind dia­gno­sti­ziert hat­ten. Das Geld erhält sie nicht etwa, weil sie abtrei­ben woll­te und nicht konn­te. Die Mut­ter äußer­te kei­nen sol­chen Wunsch. Das Geld erhält sie, weil ihr durch die Fehl­dia­gno­se das „Recht“ auf eine poten­ti­el­le Abtrei­bung vor­ent­hal­ten wor­den sei, schließ­lich hät­te sie sich ja even­tu­ell für die Tötung ihres Kin­des ent­schei­den kön­nen. Die schrä­gen Blü­ten jener töd­li­chen Logik, die in den Abtrei­bungs­ge­set­zen steckt.

Kampf gegen Abtreibung auch deshalb so erfolglos, weil Pseudo-Lebensschützer Fronten unklar machen

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Bekannt­lich ist der Kampf gegen die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der durch Abtrei­bung in den mei­sten west­li­chen Staa­ten auf gesell­schaft­li­cher und poli­ti­scher Ebe­ne auch des­halb ziem­lich erfolg­los, weil die sich gegen­über­ste­hen­den Frak­tio­nen nicht deut­lich erkenn­bar sind. Das hängt mit der Schwä­che in einer Kern­fra­ge zusam­men: der all­ge­mei­ne Kon­sens, daß die Frau eine freie Ent­schei­dung haben müs­se und die­se „freie Ent­schei­dung“ somit höher steht, als das Leben des Kin­des. Auf die­ser Grund­la­ge wird sich der Baby-Holo­caust, mit dem die west­li­chen Völ­ker, dar­un­ter auch das deut­sche nicht nur schwe­re Schuld auf sich laden, son­dern sich als Fluch der bösen Tat sel­ber aus­lö­schen, nicht stop­pen lassen.

Fol­ge der Aner­ken­nung der „frei­en Ent­schei­dung“ ist eine Alli­anz zwi­schen Abtrei­bungs­be­für­wor­tern und einer gro­ßen Schar von Pseu­do-Lebens­schüt­zern. Jenen, die beim The­ma Abtrei­bung sofort beto­nen, „per­sön­lich“ Abtrei­bung abzu­leh­nen, aber eben­so schnell hin­zu­fü­gen, daß die Frau „selbst ent­schei­den“ müs­se. Man müs­se „vor­beu­gen“, heißt es dann. Und oft erken­nen die Pseu­do-Lebens­schüt­zer gar nicht, daß das, was ihnen eine „geeig­ne­te Prä­ven­ti­on“ scheint, in Wirk­lich­keit nur den Boden für wei­te­re Abtrei­bun­gen berei­tet. Dazu gehö­ren die Ver­hü­tungs­lo­gik eben­so wie die staat­li­chen Sexu­al­auf­klä­rungs­pro­gram­me. Aber so genau ver­tie­fen sich die Pseu­do-Lebens­schüt­zern nicht in das The­ma, denn eigent­lich wol­len sie davon ein­fach nur in Ruhe gelas­sen wer­den. Sie klop­fen sich selbst, ob ihrer „prin­zi­pi­el­len“ mora­lisch so hoch­ste­hen­den Hal­tung auf die Schul­ter und gehen selbst­zu­frie­den ihrer Wege.

Und ker­zen­ge­ra­de und ohne mit der Wim­per zu zucken vor­bei an den Abtrei­bungs­kli­ni­ken, in denen gleich­zei­tig Hun­der­te, oft Tau­sen­de Kin­der im Jahr auf bru­ta­le Wei­se getö­tet wer­den. Aber davon ist ja nichts zu sehen. Und nie­mand frägt nach. Auch das ist ein Teil des all­ge­mei­nen Kon­sen­ses. Die Medi­en machen einen gro­ßen Bogen um die Abtrei­bungs­schlacht­häu­ser. Und wenn sie doch auf das The­ma Abtrei­bung zu spre­chen kom­men, dann nur, um ech­te Lebens­schüt­zer zu dis­kre­di­tie­ren, zu ver­leum­den oder gar zu kri­mi­na­li­sie­ren. So will es der all­ge­mei­ne Kon­sens, der das The­ma tabui­siert hat. Wer das The­ma auf­rührt, stört!

Daß Abtreibung Unrecht ist, das nur nicht geahndet wird, zählt nicht – Wo keine Polizei, da kein Richter

Da ist es auch sinn­los, dar­auf zu behar­ren, daß die­se Hal­tung nicht nur gegen die Ver­tei­di­gung der nicht ver­han­del­ba­ren Wert (Bene­dikt XVI.) ver­stößt, son­dern auch gegen die Logik des Geset­zes selbst. In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ganz beson­ders, wo der Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­hof die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der offi­zi­ell als Unrecht bezeich­net, als Ver­bre­chen, das nur nicht geahn­det wird. Das Lebens­recht des unge­bo­re­nen Kin­des zählt nichts. Der Mut­ter wird das allei­ni­ge Ver­fü­gungs­recht über das Leben eines ande­ren Men­schen zuge­spro­chen. Zumin­dest for­mal. Ein ein­zig­ar­ti­ger Akt in der Rechts­ge­schich­te. Selbst in der Anti­ke durf­te ein Skla­ven­hal­ter nicht ein­fach einen „recht­lo­sen“ Skla­ven umbrin­gen. So recht­los wie das unge­bo­re­ne Kind am Beginn des 21. Jahr­hun­derts waren nicht ein­mal anti­ke Sklaven.

Richter statt Rechtsprecher Interpreten des Zeitgeistes

Im Lau­fe der Jah­re war es nicht sel­ten der Rich­ter­stand, der nicht auf die wort­ge­treue Ein­hal­tung poch­te, son­dern eben­so groß­zü­gi­ge wie eigen­mäch­ti­ge Erwei­te­rung prak­ti­zier­te. Ein jüng­stes Bei­spiel dafür betrifft die Lom­bar­dei. Ein Rich­ter ver­ur­teilt die Ver­ei­nig­ten Kran­ken­häu­ser der Stadt Ber­ga­mo zur Zah­lung von 400.000 Euro Scha­den­er­satz an die Mut­ter, deren Sohn mit einer Spi­na bifi­da zur Welt kam.

Die Mut­ter klag­te das Kran­ken­haus, weil die Ärz­te kei­ne kor­rek­te Dia­gno­se gestellt hät­ten. Der Rich­ter gab ihr Recht und mach­te die Ärz­te dafür ver­ant­wort­lich, den Gesund­heits­zu­stand des Kin­des nicht rich­tig dia­gno­sti­ziert zu haben. Das Kran­ken­haus hat­te sich damit ver­tei­digt, daß die Frau ja nicht abtrei­ben habe wol­len, da sie Schwan­ger­schaft seit lan­gem gewünscht hat­te und sie selbst vor Gericht bestä­tig­te, nicht zu wis­sen, was sie getan hät­te, wenn sie von der Spi­na bifi­da gewußt hät­te.

Abtreibung als absolutes Rechtsgut

Der Rich­ter ver­warf die The­se der Ver­tei­di­gung und beharr­te statt des­sen auf einer theo­re­ti­schen Über­le­gung, daß das „Recht auf Ent­schei­dung“ (das Kind leben oder es durch Abtrei­bung töten zu las­sen) auf jeden Fall gewahrt wer­den müs­se und zwar ex ante und nicht ex post.

Für den Rich­ter ist das Recht auf Abtrei­bung das höch­ste Gut. Auf die beleg­te Tat­sa­che, daß bei der Prä­na­tal­dia­gno­stik eine sehr hohe Feh­ler­quo­te gege­ben ist und damit auch das Risi­ko, auf den blo­ßen Ver­dacht hin gesun­de abtrei­ben zu las­sen, ging der Rich­ter nicht ein. Das Wohl des Kin­des spielt für ihn über­haupt kei­ne Rol­le. Der Rechts­grund­satz des in dubi­is absti­ne dürf­te ihm nicht ver­traut sein. Für ihn zählt nur das Inter­es­se der Frau und damit des Nutz­nie­ßers eines Pseu­do­rechts auf Abtrei­bung. Die Rechts­ord­nung sieht all­ge­mein einen erschwe­ren­den Umstand in der Tat­sa­che, daß der Auf­trag­ge­ber eines Mor­des einen Vor­teil dar­aus zieht.

Aller­dings, for­mal­recht­lich ist der vom Rich­ter ver­häng­te und vom Kran­ken­haus zu lei­sten­de Scha­dens­er­satz in Ein­klang mit der Logik des Abtrei­bungs­ge­set­zes. Eine fal­sche Aus­gangs­lo­gik zieht eine ent­spre­chend fal­sche Fol­ge­lo­gik nach sich.

Text: CR/​Giuseppe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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2 Comments

  1. War­um nicht ex post? Die Fra­ge ist natür­lich zynisch, aber es läge doch in der Logik der Ent­schei­dung. Wel­chen Unter­schied macht es, ob der Ermor­de­te zum Zeit­punkt sei­ner Ermo­dung 5 Mona­te oder 11 Mona­te alt ist? Wofür also die 400.000 Euro?

  2. Die wahr­heits­feind­li­che „Reli­gi­on der Huma­ni­tät“ geht in ihrer unmensch­li­chen Anma­ssung über welt­weit mehr als 60 Mil­lio­nen Lei­chen unge­bo­re­ner beseel­ter Kinder.
    S.E. Weih­bi­schof Laun über den Mas­sen­mord an unge­bo­re­nen beseel­ten Kindern:
    -
    „Ein Hass, eine Blut­runst, die aus der Höl­le kommt“
    -

    Hw Stei­ner von der Pius-Bruderschaft:
    -
    […]
    „Euer auf­klä­re­ri­sches System ist an die Gren­ze gestoßen.
    Dort, wo es nur noch Gott kor­ri­gie­ren könnte.

    Aber in eurer ach so auf­ge­klär­ten Demokratie
    gibt es eben kei­nen Gott mehr.

    Nur noch in den Wohn­zim­mern und Hinterhöfen.
    Im Privatleben.
    Nicht im Bun­des­tag und im Par­la­ment, dort,
    wo ihr eure gott­frei­en Abstim­mun­gen vollzieht.
    Und auch die beru­fe­nen Pro­phe­ten der Kir­che, die euer Tun längst hät­ten ver­ur­tei­len müs­sen, sie sit­zen wie Blin­de dane­ben und schweigen.
    [….]
    Ihr seid schon längst dabei, den
    DESIGNER-MENSCHEN ZU ERSCHAFFEN!
    Einen Men­schen, der den Wer­ten der Ich-Gesell­schaft und des Mate­ria­lis­mus genügt:
    ohne Behin­de­rung, ohne Fehl und Makel, blond, blauäugig.
    Ja, Mary Shel­leys Fran­ken­stein ist Wirk­lich­keit geworden.
    Was ist das Näch­ste, über das ihr in eurer gten­zen­lo­sen Hybris abstim­men werdet?

    Über die Todes­pil­le für alte Menschen?
    Weil das Sozi­al­sy­stem nicht mehr halt­bar sein wird, in fünf, in zehn oder zwan­zig Jahren?
    Dann wird Ausch­witz nicht mehr in Polen sein,
    son­dern überall.
    In jedem Altenheim,in jeder Pflegeanstalt.
    So wie Ausch­witz schon längst inal­len Abtrei­bungs­kli­ni­ken ist,
    wo unwer­tes Leben ver­nich­tet wird.[…]

    Ja, unwer­tes Leben.
    Ihr nennt es nicht so, damit man nicht sieht, wie der „demo­kra­ti­sche Mensch“ dem ras­si­sti­schen Men­schen gleicht.
    [….]
    So wie alle Ideo­lo­gen des 20. Jahr­hun­derts zur Errich­tung ihrer Rei­che erst Gott töteten.
    [….]
    „Eri­tis sicut Deus – Ihr wer­det sein wie Gott.“
    -

    Mar­tin Hoh­mann über staat­lich ver­lot­ter­te und ver­bru­ta­li­sier­te Gesellschaften:
    -
    „Das Böse hat sich unter den Tarn­be­grif­fen „Frei­heit“, „Fort­schritt“, „Selbst­be­stim­mung“ in der Mit­te der Gesell­schaft, mit­ten im Volk eingenistet.“
    [….]
    Neben­bei gefragt:
    Wie soll man Befür­wor­tern der Abtrei­bungs­ge­walt ihre stets erho­be­ne For­de­rung nach sen­si­blem, gewalt­frei­em Umgang mit Mensch und Umwelt glauben?
    Das ist dop­pel­ter Stan­dard und rein­ste Heuchelei.
    Fazit:
    Die ABTREIBUNG hat eine STAATLICH GEFÖRDERTE, INSTITUTIONALISIERTE
    B R U T A L I T Ä T
    erzeugt.“
    -

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