(Rom) 400.000 Euro hat ein Richter einer Mutter zugesprochen, weil die Ärzte nicht eine Spina bifida an ihrem Kind diagnostiziert hatten. Das Geld erhält sie nicht etwa, weil sie abtreiben wollte und nicht konnte. Die Mutter äußerte keinen solchen Wunsch. Das Geld erhält sie, weil ihr durch die Fehldiagnose das „Recht“ auf eine potentielle Abtreibung vorenthalten worden sei, schließlich hätte sie sich ja eventuell für die Tötung ihres Kindes entscheiden können. Die schrägen Blüten jener tödlichen Logik, die in den Abtreibungsgesetzen steckt.
Kampf gegen Abtreibung auch deshalb so erfolglos, weil Pseudo-Lebensschützer Fronten unklar machen
Bekanntlich ist der Kampf gegen die Tötung ungeborener Kinder durch Abtreibung in den meisten westlichen Staaten auf gesellschaftlicher und politischer Ebene auch deshalb ziemlich erfolglos, weil die sich gegenüberstehenden Fraktionen nicht deutlich erkennbar sind. Das hängt mit der Schwäche in einer Kernfrage zusammen: der allgemeine Konsens, daß die Frau eine freie Entscheidung haben müsse und diese „freie Entscheidung“ somit höher steht, als das Leben des Kindes. Auf dieser Grundlage wird sich der Baby-Holocaust, mit dem die westlichen Völker, darunter auch das deutsche nicht nur schwere Schuld auf sich laden, sondern sich als Fluch der bösen Tat selber auslöschen, nicht stoppen lassen.
Folge der Anerkennung der „freien Entscheidung“ ist eine Allianz zwischen Abtreibungsbefürwortern und einer großen Schar von Pseudo-Lebensschützern. Jenen, die beim Thema Abtreibung sofort betonen, „persönlich“ Abtreibung abzulehnen, aber ebenso schnell hinzufügen, daß die Frau „selbst entscheiden“ müsse. Man müsse „vorbeugen“, heißt es dann. Und oft erkennen die Pseudo-Lebensschützer gar nicht, daß das, was ihnen eine „geeignete Prävention“ scheint, in Wirklichkeit nur den Boden für weitere Abtreibungen bereitet. Dazu gehören die Verhütungslogik ebenso wie die staatlichen Sexualaufklärungsprogramme. Aber so genau vertiefen sich die Pseudo-Lebensschützern nicht in das Thema, denn eigentlich wollen sie davon einfach nur in Ruhe gelassen werden. Sie klopfen sich selbst, ob ihrer „prinzipiellen“ moralisch so hochstehenden Haltung auf die Schulter und gehen selbstzufrieden ihrer Wege.
Und kerzengerade und ohne mit der Wimper zu zucken vorbei an den Abtreibungskliniken, in denen gleichzeitig Hunderte, oft Tausende Kinder im Jahr auf brutale Weise getötet werden. Aber davon ist ja nichts zu sehen. Und niemand frägt nach. Auch das ist ein Teil des allgemeinen Konsenses. Die Medien machen einen großen Bogen um die Abtreibungsschlachthäuser. Und wenn sie doch auf das Thema Abtreibung zu sprechen kommen, dann nur, um echte Lebensschützer zu diskreditieren, zu verleumden oder gar zu kriminalisieren. So will es der allgemeine Konsens, der das Thema tabuisiert hat. Wer das Thema aufrührt, stört!
Daß Abtreibung Unrecht ist, das nur nicht geahndet wird, zählt nicht – Wo keine Polizei, da kein Richter
Da ist es auch sinnlos, darauf zu beharren, daß diese Haltung nicht nur gegen die Verteidigung der nicht verhandelbaren Wert (Benedikt XVI.) verstößt, sondern auch gegen die Logik des Gesetzes selbst. In der Bundesrepublik Deutschland ganz besonders, wo der Bundesverfassungsgerichtshof die Tötung ungeborener Kinder offiziell als Unrecht bezeichnet, als Verbrechen, das nur nicht geahndet wird. Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes zählt nichts. Der Mutter wird das alleinige Verfügungsrecht über das Leben eines anderen Menschen zugesprochen. Zumindest formal. Ein einzigartiger Akt in der Rechtsgeschichte. Selbst in der Antike durfte ein Sklavenhalter nicht einfach einen „rechtlosen“ Sklaven umbringen. So rechtlos wie das ungeborene Kind am Beginn des 21. Jahrhunderts waren nicht einmal antike Sklaven.
Richter statt Rechtsprecher Interpreten des Zeitgeistes
Im Laufe der Jahre war es nicht selten der Richterstand, der nicht auf die wortgetreue Einhaltung pochte, sondern ebenso großzügige wie eigenmächtige Erweiterung praktizierte. Ein jüngstes Beispiel dafür betrifft die Lombardei. Ein Richter verurteilt die Vereinigten Krankenhäuser der Stadt Bergamo zur Zahlung von 400.000 Euro Schadenersatz an die Mutter, deren Sohn mit einer Spina bifida zur Welt kam.
Die Mutter klagte das Krankenhaus, weil die Ärzte keine korrekte Diagnose gestellt hätten. Der Richter gab ihr Recht und machte die Ärzte dafür verantwortlich, den Gesundheitszustand des Kindes nicht richtig diagnostiziert zu haben. Das Krankenhaus hatte sich damit verteidigt, daß die Frau ja nicht abtreiben habe wollen, da sie Schwangerschaft seit langem gewünscht hatte und sie selbst vor Gericht bestätigte, nicht zu wissen, was sie getan hätte, wenn sie von der Spina bifida gewußt hätte.
Abtreibung als absolutes Rechtsgut
Der Richter verwarf die These der Verteidigung und beharrte statt dessen auf einer theoretischen Überlegung, daß das „Recht auf Entscheidung“ (das Kind leben oder es durch Abtreibung töten zu lassen) auf jeden Fall gewahrt werden müsse und zwar ex ante und nicht ex post.
Für den Richter ist das Recht auf Abtreibung das höchste Gut. Auf die belegte Tatsache, daß bei der Pränataldiagnostik eine sehr hohe Fehlerquote gegeben ist und damit auch das Risiko, auf den bloßen Verdacht hin gesunde abtreiben zu lassen, ging der Richter nicht ein. Das Wohl des Kindes spielt für ihn überhaupt keine Rolle. Der Rechtsgrundsatz des in dubiis abstine dürfte ihm nicht vertraut sein. Für ihn zählt nur das Interesse der Frau und damit des Nutznießers eines Pseudorechts auf Abtreibung. Die Rechtsordnung sieht allgemein einen erschwerenden Umstand in der Tatsache, daß der Auftraggeber eines Mordes einen Vorteil daraus zieht.
Allerdings, formalrechtlich ist der vom Richter verhängte und vom Krankenhaus zu leistende Schadensersatz in Einklang mit der Logik des Abtreibungsgesetzes. Eine falsche Ausgangslogik zieht eine entsprechend falsche Folgelogik nach sich.
Text: CR/Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Warum nicht ex post? Die Frage ist natürlich zynisch, aber es läge doch in der Logik der Entscheidung. Welchen Unterschied macht es, ob der Ermordete zum Zeitpunkt seiner Ermodung 5 Monate oder 11 Monate alt ist? Wofür also die 400.000 Euro?
Die wahrheitsfeindliche „Religion der Humanität“ geht in ihrer unmenschlichen Anmassung über weltweit mehr als 60 Millionen Leichen ungeborener beseelter Kinder.
S.E. Weihbischof Laun über den Massenmord an ungeborenen beseelten Kindern:
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„Ein Hass, eine Blutrunst, die aus der Hölle kommt“
-
Hw Steiner von der Pius-Bruderschaft:
-
[…]
„Euer aufklärerisches System ist an die Grenze gestoßen.
Dort, wo es nur noch Gott korrigieren könnte.
Aber in eurer ach so aufgeklärten Demokratie
gibt es eben keinen Gott mehr.
Nur noch in den Wohnzimmern und Hinterhöfen.
Im Privatleben.
Nicht im Bundestag und im Parlament, dort,
wo ihr eure gottfreien Abstimmungen vollzieht.
Und auch die berufenen Propheten der Kirche, die euer Tun längst hätten verurteilen müssen, sie sitzen wie Blinde daneben und schweigen.
[….]
Ihr seid schon längst dabei, den
DESIGNER-MENSCHEN ZU ERSCHAFFEN!
Einen Menschen, der den Werten der Ich-Gesellschaft und des Materialismus genügt:
ohne Behinderung, ohne Fehl und Makel, blond, blauäugig.
Ja, Mary Shelleys Frankenstein ist Wirklichkeit geworden.
Was ist das Nächste, über das ihr in eurer gtenzenlosen Hybris abstimmen werdet?
Über die Todespille für alte Menschen?
Weil das Sozialsystem nicht mehr haltbar sein wird, in fünf, in zehn oder zwanzig Jahren?
Dann wird Auschwitz nicht mehr in Polen sein,
sondern überall.
In jedem Altenheim,in jeder Pflegeanstalt.
So wie Auschwitz schon längst inallen Abtreibungskliniken ist,
wo unwertes Leben vernichtet wird.[…]
Ja, unwertes Leben.
Ihr nennt es nicht so, damit man nicht sieht, wie der „demokratische Mensch“ dem rassistischen Menschen gleicht.
[….]
So wie alle Ideologen des 20. Jahrhunderts zur Errichtung ihrer Reiche erst Gott töteten.
[….]
„Eritis sicut Deus – Ihr werdet sein wie Gott.“
-
Martin Hohmann über staatlich verlotterte und verbrutalisierte Gesellschaften:
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„Das Böse hat sich unter den Tarnbegriffen „Freiheit“, „Fortschritt“, „Selbstbestimmung“ in der Mitte der Gesellschaft, mitten im Volk eingenistet.“
[….]
Nebenbei gefragt:
Wie soll man Befürwortern der Abtreibungsgewalt ihre stets erhobene Forderung nach sensiblem, gewaltfreiem Umgang mit Mensch und Umwelt glauben?
Das ist doppelter Standard und reinste Heuchelei.
Fazit:
Die ABTREIBUNG hat eine STAATLICH GEFÖRDERTE, INSTITUTIONALISIERTE
B R U T A L I T Ä T
erzeugt.“
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