(Rom) Am 11. Oktober starb in Rom im 100. Lebensjahr Erich Priebke. Einige „unangebrachte“ Anmerkungen zu einer zweifelhaften Entscheidung der Diözese Rom, dem Toten ein kirchliches Begräbnis zu verweigern. Eine Entscheidung, die wenig katholisch erscheint, dafür aber umso politisch korrekter. Dünnes Eis für kirchliche Entscheidungen.
Priebke, 1913 im brandenburgischen Hennigsdorf geboren, erlangte seit den 90er Jahren internationale Bekanntheit. Während des Zweiten Weltkrieges diente Priebke an der deutschen Botschaft in Rom als Verbindungsoffizier zur italienischen Polizei. Am 24. März 1944 war der damalige SS-Hauptsturmführer (Hauptmann) an der Erschießung von 335 Geiseln in den Ardeatinischen Höhlen beteiligt. Die Erschießungen fanden als schrecklichstes Verbrechen während der deutschen Besetzung Eingang in das kollektive Gedächtnis Italiens. Sie waren eine Vergeltungsaktion für das Attentat kommunistischer Partisanen in der Via Rasella, in dem zur „Offenen Stadt“ erklärten Rom. Bei dem Attentat waren 33 deutsche Soldaten des Polizeiregiments „Bozen“ und zwei unbeteiligte italienische Zivilisten getötet sowie weitere 110 Personen zum Teil schwer verletzt worden. Die Idee und den Befehl zum Attentat stammten vom Kommunisten Giorgio Amendola, der nach dem Krieg bis zu seinem Tod 1980 Parlamentsabgeordneter der Kommunistischen Partei Italiens und 1978 deren, allerdings erfolgloser, Präsidentschaftskandidat war.
Ein Ultimatum an die Attentäter, sich zu stellen, verstrich ergebnislos. Hitler erteilte den Befehl zur Vegeltung durch die Erschießun von politischen Gegnern im Verhältnis 1:10. Die 330 Hinzurichtenden hatte das italienische Innenministerium zu stellen. Sie wurden unter den politischen Gefangenen aus den römischen Gefängnissen geholt. Die Vergeltungsmaßnahme sollte vom SS-Polizeiregiment „Bozen“ exekutiert werden, da deren Kameraden beim Attentat getötet worden waren. Dieses Regiment war nach der Besetzung Italiens durch deutsche Truppen mittels Zwangsrekrutierung unter Südtirolern im wehrfähigen Alter errichtet worden, die 1939 für das Deutsche Reich optiert hatten, aber noch nicht umgesiedelt worden waren und noch nicht die deutsche Reichsangehörigkeit erhalten hatten. Kurz nach dem Attentat wurde das Polizeiregiment per Erlaß in SS-Polizeiregiment umbenannt. Die Männer, durchwegs Angehörige älterer Jahrgänge, weigerten sich unter Verweis auf ihren katholischen Glauben die Erschießungen vorzunehmen. Ihr Kommandant stellte sich schützend vor sie. So wurde das Exekutionskommando aus den Reihen der in Rom anwesenden Angehörigen der Sicherheitspolizei und des SD zusammengestellt. Dadurch kam auch Priebke in die Ardeatinischen Höhlen, der persönlich an der Erschießung von 12 Geiseln teilnahm.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu mehreren Militärgerichtsverfahren. Die meisten Hauptverantwortlichen, angefangen bei Adolf Hitler, waren tot oder wurden nach einigen Haftjahren amnestiert. 1948 wurde allerdings von einem italienischen Militärgericht der direkte Verantwortliche für die Ausführung der Hinrichtungsaktion, der Kommandant der deutschen Sicherheitspolizei (SiPo) und des Sicherheitsdienstes (SD), Herbert Kappler, zu lebenslanger Haft verurteilt. Der ehemalige SS-Obersturmbannführer (Oberstleutnant) konvertierte in der Haft zum katholischen Glauben. Nach 32 Jahren Gefängnis gelang dem inzwischen schwer Krebskranken die Flucht aus einem Militärkrankenhaus in Rom. Er erlag wenige Monate später seiner Krankheit. Gegen seine katholische Beerdigung in der Bundesrepublik Deutschland gab es 1978 keine Einwände. Kappler war nicht grundsätzlich wegen der Erschießung von Geiseln verurteilt worden, sondern wegen der Erschießung von fünf Menschen, die zuviel erschossen worden waren. Das mag zynisch klingen, doch die Erschießung von 330 Gefangenen war völkerrechtlich durch die Haager Landkriegsordnung von 1907 gedeckt, die Kriegsparteien bei Vergeltungsmaßnahmen Erschießungen im Verhältnis bis 1:10 erlaubte. Aus bis heute nicht geklärten Gründen wurden in den Fosse Ardeatine jedoch 335 Menschen erschossen. Daß dem Hinrichtungskommando vom italienischen Innenministerium bzw. der Gefängnisdirektion fünf Personen mehr geliefert worden waren, habe bei der großen Zahl „niemand gemerkt“, wie seinerzeit Kappler und später auch Priebke behaupten sollten.
Freispruch für Priebke 1948
Das italienischen Militärgericht, das Kappler verurteilte, sprach gleichzeitig Kapplers Untergebene in der Tötungsaktion frei, darunter auch Priebke, weil es anerkannte, daß sie einen Befehl ausführten, dessen Rechtswidrigkeit sie damals nicht erkennen konnten.
Priebke, der sich nach Kriegsende in Italien in alliierter Kriegsgefangenschaft befand, gelang 1947 die Flucht aus dem Gefangenenlager. Er und seine Frau Alice waren getaufte Lutheraner, in Wirklichkeit aber glaubenslos. Wegen der Gefährdung Berlins durch alliierte Luftangriffe hatte Priebke seine Frau während des Krieges in Tirol untergebracht. Dort, in der Stadt Sterzing, lernte Alice den katholischen Glauben kennen und konvertierte zur katholischen Kirche. Gleiches tat nach dem Krieg auch Erich Priebke, als er auf seiner Flucht, seine Frau erreichte. Ein Phänomen, das im und nach dem Krieg vielfach bekannt ist und mit den existentiellen Erfahrungen von Krieg und Gewalt zusammenhing. Das kinderlose Ehepaar wanderte 1948 mit gefälschten Papieren nach Argentinien aus und baute sich dort eine neue Existenz auf. Offiziell galt Priebke nach seiner Flucht aus dem Kriegsgefangenlager als flüchtig. Er wußte zu dieser Zeit von dem Kriegsgerichtsverfahren gegen Kappler, aber noch nichts von seinem eigenen Freispruch.
Die Attentäter der Via Rasella wurden nie zur Verantwortung gezogen, obwohl nach Kriegsende italienische Militärgerichte die Legitimität des Attentats in Zweifel zogen. Das Attentat fiel jedoch unter die allgemeine Amnestie von 1946 für Gewalttaten auf beiden Seiten, mit der Italien für italienische Staatsbürger einen Schlußstrich unter den Krieg ziehen wollte.
Verhaftung 1994, Freispruch 1996, Verurteilung 1998
Obwohl die Angelegenheit gerichtlich abgeschlossen war, geriet Priebke 1994, damals bereits 81 Jahre alt, im Zuge der „Nazi-Jagd“, ins Visier des Simon-Wiesenthal-Instituts von Los Angeles. Ein italienischer Staatsanwalt wollte den Fall „Fosse Ardeatine“ wieder aufrollen und stellte einen Auslieferungsantrag. Argentinien nahm Priebke in Auslieferungshaft und überstellte ihn wegen des massiven internationalen Drucks 1995 an Italien.
In Rom wurde Priebke 1996 vom zuständigen Militärgericht erneut freigesprochen, weil es bereits einen Freispruch zur selben Sache von 1948 gab, der 1952 vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden war. Nach einem allgemein gültigen Rechtsgrundsatz kann niemand für dieselbe Straftat zweimal vor Gericht gestellt werden. Gegen den Freispruch gab es jedoch so heftige internationale Proteste, konkret aus den USA, von jüdischen Organisationen und fast der Gesamtheit der Medien, daß Italiens damaliger Justizminister den soeben Freigesprochenen wieder verhaften ließ, noch bevor dieser nach dem Freispruch den Gerichtssaal verlassen konnte. Was ab diesem Augenblick geschah, hatte nur mehr mit Politik, aber nicht mehr mit einem Rechtsstaat zu tun.
Priebke wurde willkürlich erneut vor Gericht gestellt, diesmal jedoch vor ein ziviles Strafgericht, da man den Militärrichtern offensichtlich nicht zutraute, das gewünschte Urteil zu fällen. Das neue Gericht verurteilte Priebke schließlich wegen der fünf „zuviel“ erschossenen Geiseln 1998 zu lebenslanger Haft. 2007 wurde dem inzwischen 94jährigen aus Altersgründen Hausarrest gewährt.
Erklärung des Vikariats von Rom
Nun ist der Katholik Priebke im Alter von fast 100 Jahren gestorben, doch in Rom wird ihm eine Totenmesse verweigert. Jedenfalls eine öffentliche. Bischof von Rom ist Papst Franziskus. Die Diözese wird für den Papst traditionell von einem Kardinalvikar verwaltet. Das Ordinariat des Kardinalvikars gab am Samstag, am Tag nach Priebkes Tod in einer offiziellen Erklärung bekannt, daß es für Priebke keine Totenmesse in einer römischen Kirche geben werde.
In der zuständigen Pfarrei Santa Maria Immacolata di Lourdes sagte ein etwas verlegener Pfarrer Antonio Curcio: „Wir halten uns an das, was das Vikariat gesagt hat.“ Mehr könne er nicht dazu sagen. Priebke kenne er persönlich nicht. Er sei erst seit kurzem in der Pfarrei tätig.
In der Erklärung der Diözese Rom heißt es ohne jede Angabe von Gründen:
Bezüglich der Begräbnisfeier des Herrn Erich Priebke ist eine Präzisierung notwendig. Der Antrag wurde beim Pfarrer nicht von Familienangehörigen des Verstorbenen gestellt, sondern von einer Frau im Auftrag des Rechtsanwalts von Herrn Priebke am Morgen des 12. Oktober.
Die kirchliche Autorität hielt es angesichts der Umstände für angebracht, daß das Gebet für den Verstorbenen und sein Anvertrauen an die Barmherzigkeit Gottes – Zweck der religiösen Begräbnisfeier – in strikt privater Form, das heißt im Haus, in dem die Leiche des Verstorbenen aufgewahrt wird, zu erfolgen habe. Deshalb wurde dem Toten unter Beachtung des Kirchenrechts das Gebet nicht verweigert, sondern eine andere Form als üblich beschlossen, diskret und reserviert. Der Vorschlag wurde vom Rechtsanwalt des Herrn Priebke abgelehnt.
Dennoch haben sich alle katholischen Priester, unter Beachtung des Kirchenrechts, an die vom Ordinarius festgelegte Entscheidung zu halten.
Der hundertjährige Priebke starb kinderlos. Er und seine Frau Alice waren Einzelkinder. Seine Ehefrau war während seiner Haft hochbetagt in Argentinien gestorben, ohne daß sich die beiden wiedersehen konnten. Priebke habe keine Familienangehörigen in Italien, deshalb müsse er die Anträge stellen, gab seinerseits Priebkes italienischer Anwalt bekannt, bei dem Priebke auch während des Hausarrrests gewohnt hatte.
Politischer Beigeschmack – Kaiserliche Einlaßzeremonie zur Kapuzinergruft in Wien
Die Entscheidung des Ordinariats der Diözese Rom hat den bitteren Beigeschmack politischer Korrektheit. Für die Kirche geht es nicht um Urteile staatlicher Gerichte und die veröffentlichte Meinung. Sie hätte andere Fragen zu stellen. Nach welchen Kriterien wird dem Katholiken Priebke verweigert, was jedem Katholiken gewährt wird und auch Herbert Kappler gewährt wurde? Ist es seine Beteiligung an einer schrecklichen Tat vor 69 Jahren? Oder ist es die Angst vor öffentlicher Kritik, die bereits die Gerichtsverfahren in den 90er Jahren begleiteten? Tritt ein Toter nach katholischem Verständnis nicht aller Weltlichkeit entkleidet den Gang vor seinen Richter an?
Sichtbar gemacht wird das im Beisetzungszeremoniell der Habsburger, zuletzt 1989 beim Tod von Kaiserin Zita von Österreich und 2011 beim Tod des Kronprinzen und Thronfolgers Otto von Habsburg. Bei der sogenannten Einlaßzeremonie an der verschlossenen Tür zur Kapuzinergruft in Wien klopfte 1989 der Herold für Kaiserin Zita an die Tür und die Ordensbrüder fragten von drinnen: „Wer begehrt Einlaß?“ Der Herold antwortete mit allen Titeln. Die Brüder antworteten: „Wir kennen sie nicht!“. Daraufhin klopfte der Herold erneut an. Wieder folgte von drinnen dieselbe Frage. Der Herold antwortete diesmal mit der Kurzfassung der Titel. Doch die Antwort lautete abermals: „Wir kennen sie nicht!“. Der Herold klopfte ein drittes Mal an und bekam dieselbe Frage gestellt. Darauf sagte er nur mehr, „Zita, ein sterblicher und sündiger Mensch“. Nun erst wurde Einlaß gewährt.
Die öffentliche Begräbnisfeier für einen aktiven Abtreibungsarzt
Es müßten an dieser Stelle keine Beispiele aufgezählt werden, wo öffentlichen Sündern, nicht vor Jahrzehnten, sondern aktuell, anstandslos ein katholisches Begräbnis gewährt wurde. Dennoch seien zumindest zwei erwähnt. Das erste Beispiel stammt, der Nähe zur Kapzinergruft wegen, aus Wien. Am 21. August 2008 beerdigte Msgr. Norbert Rodt, der Pfarrer von Gersthof in Wien; anstandslos den im Alter von 55 Jahren bei einem Bergunglück ums Leben gekommenen Abtreibungsarzt Peter Safar. Safar tötete Woche für Woche ungeborene Kinder. Er wurde sozusagen mitten aus seiner Tötungsarbeit herausgerissen. Der Abtreibungsarzt war auch stellvertretender Vorsitzender des europäischen Zweigs des internationalen Abtreibungslobbyisten International Planned Parenthood Federation.
Msgr. Rodt verglich in seiner Predigt den aufgebahrten Leichnam des Abtreibungsarztes mit dem Leib Christi. Ein kritisches Wort zu seinem blutigen Lebenswandel erwartete man vergebens. Die Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) legte am Grab Safars einen Kranz nieder. Auch die Erzdiözese Wien hatte nichts gegen die öffentliche kirchliche Totenmesse und Beisetzung einzuwenden, wie Gloria.tv aufdeckte.
Don Gallo und die Kommunionspendung für den buddhistischen Transvestiten Luxuria
Das zweite Beispiel ist der im Mai verstorbene katholische Priester Don Andrea Gallo, dessen Ungehorsam gegenüber der Kirche samt Leugnung von Glaubenswahrheiten sprichwörtlich war. Die Begräbnisfeier fand nicht nur öffentlich statt, sondern wurde vom Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz zelebriert, da Don Gallo Priester von dessen Erzdiözese war. Kardinal Bagnasco spendete dabei dem in Italien bekannten ehemaligen linken Parlamentsabgeordneten, erklärten Buddhisten und Transvestiten Vladimir Luxuria die heilige Kommunion. Zur Begräbnisfeier kamen mehrere Tausend Linksextremisten aus den Autonomen Zentren (der linken Entsprechung rechtsextremer Kameradschaften, falls die kirchlichen Behörden von Befürchtungen getrieben werden sollte, diese könnten zur Beerdigung Priebkes erscheinen) und Kommunisten mit Roten Fahnen und Sichel und Hammer. Kardinal Bagnasco mußte deren Pfeifkonzert über sich ergehen lassen, weil seine Teilnahme an der kirchlichen Begräbnisfeier politisch unerwünscht war (siehe eigenen Bericht).
Nach welchen Kriterien werden Entscheidungen getroffen: Bei dem Abtreibungsarzt Peter Safar und dem „roten“ Don Andrea Gallo für die öffentliche Begräbnisfeier, weil eine Verweigerung öffentlichen Protest ihrer kirchenfernen Anhängerschaft zur Folge gehabt hätte? Bei Erich Priebke gegen eine öffentliche Begräbnisfeier, weil eine Gewährung öffentlichen Protest von Medien, politischen Gruppen und jüdischen Verbänden zur Folge hätte?
Das ist dünnes Eis, auf das sich kirchliche Entscheidungsträger begeben.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican Insider
Das ist nicht Katholisch !
Jeder Mensch unterlliegt nach seinem Tode dem Gericht Gottes.
Egal wer, wir haben die Pflicht ihm einen würdigen Abschied zu gewähren, selbst wenn er das seinen Feinden nicht gewährt hat.
Wenn daran denke welche Verrenkungen die Kirche gemacht hat den Atheisten und Kirchenhasser Augstein kirchlich zu begraben.
Es ist ziemlich unerträglich geworden dieses Freimaurerpack in der Kirche zu haben.
Aber ganz ehrlich liebe Freunde, Christus hat uns dies alles vorausgesagt.
Und die Drangsale werden noch größer werden, bleiben wir standhaft der unverkürzten Lehre treu, damit wir nicht verloren gehen.
Christus hat uns verspochen die Tage abzukürzen damit die letzen Gläubigen nicht abfallen.
Nehmen wir die Anhänger der FSSPX und alle wirklich treuen Katholiken zusammen kommen wir auf 2–4 Mio „unverdorbene“ Christen weltweit.
Das ist ziemlich genau die Zahl die Christus gemeint hat.
Die Anderen talpen dumm und kritiklos dialogisierend, politisch korrekt auf dem ganz breiten und bequemen Weg geradewegs heim zu Satan.
Na denn guten Weg !
Bekehrungen nach dem Krieg von schwersten Todsündern:
So auch der berüchtigte Lagerleiter von Auschwitz
Rudolf Höss“-
( nicht zur verwechseln mit dem „Stellvertreter“ des sog. „Führers“, Rudolf Hess )
wurde von den Sowjets nach der Befreiung von Auschwitz gehenkt.
Was aber so gut wie unter den Teppich gekehrt wurde / wird,
ist, dass dieser sich mit derart unfassbar grosser Schuld beladen habende
Rudolf Höss
im polnischen Gefängnis von Wadowice eine
Bekehrung erfahren hat !
Ein Priester, Hw Deselaers, hat unter dem Titel
„Und Sie hatten nie Gewissensbisse ?“
eine Biographie über Höss herausgegeben.
In dieser ist auch folgende Erklärung
von Rudolf Höss weinge Tage vor seiner Hinrichtung zu finden.…
diese erfolgte
nach einer 3- stündigen (!) hl. Beichte bei einem hw Priester.….!:
-
„In der Abgeschiedenheit meiner Haft kam ich zu der bitteren Erkenntnis,
wie schwer ich an der Menschheit gefrevelt habe.
Als Kommandant des Vernichtungslagers Auschwitz verwirklichte ich einen Teil der
grauenhaften Menschenvernichtungspläne des ‚Dritten Reiches‘.
Ich habe so der Menschheit und der Menschlichkeit schwersten Schaden zugefügt …
Meine Verantwortlichkeit büße ich mit meinem Leben.
Möge mir einst der Herrgott mein Handeln vergeben.
Das polnische Volk bitte ich um Verzeihung.
In den polnischen Gefängnissen erst habe ich erfahren, was Menschlichkeit ist.
Es wurde mir trotz allem Geschehenen eine Menschlichkeit bezeugt,
die ich nie erwartet hätte und die mich zutiefst beschämte.
Mögen die derzeitigen Enthüllungen und Darstellungen der an der Menschheit und der Menschlichkeit begangenen ungeheuerlichen Verbrechen dazu führen,
daß für alle Zukunft schon die Voraussetzungen zu derartigen grauenvollen Geschehnissen verhindert werden.
Rudolf Franz Ferdinand Höß, Wadowice, am 12. April 1947“ (228 f.).
—
Ein von den Menschen als „verloren“ angesehener tod-sündhaft gewordener Mensch.…
erfährt durch eine seelen-rettende REUE
die BARMHERZIGKEIT CHRISTI.…
Eines hatte Rudolf Höss damals freilich offenvar noch nicht richtig fassen können.…
er bat den Herrgott, um einstige Vergebung.…
doch…
diese wurde ihm
s o g l e i c h
durch die Lossprechung von den Sünden durch den hw Priester zuteil.
Diesbezüglich hat der
hl. Pfarrer v. Ars
– einer der grössten Beichtväter, der jeden Tag mindestens 11–12 Stunden im Beichtstuhl gesessen ist…oft gar 16–18 Stunden ! -
mit einem trefflichen Vergleich
die unermesslich kostbare Gnade der Lossprechung von den Sünden umschrieben:
-
“ Es ist schön daran zu denken, dass wir ein Sakrament haben, das die Wunden unserer Seele heilt.
Im Sakrament der Busse zeigt und teilt uns Gott seine bis ins Unendliche gehende Barmherzigkeit mit.…
Ihr habt meine Kerze gesehen:
Diese Nacht, diesen Morgen hat sie aufgehört zu brennen.
Wo ist sie?
Es gibt sie nicht mehr, sie ist vernichtet:
Ebenso gibt es die Sünden, von denen man losgesprochen worden ist, nicht mehr.
Sie sind vernichtet.
-
Noch eine Anmerkung.…
auch dem ehemaligen „Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsmarschall“
Hermann Göring
anerbot sich vor seiner Hinrichtung
( der er sich freilich durch Selbstmord entzog)
ein Priester als Seelenbeistand.…
doch Göring lehnte ab…
er hätte mit jeder religiösen Vergebung abgeschlossen;
er wäre mit „sich selber“ im Reinen (?!)
So unterschiedlich kann eine Sterbestunde geschehen.
Gleiche Gnadengabe bis zuletzt.…verschiedene freie Willensentscheidung.…
Darf nun die Kirche den aufrichtig bereut habenden verlorenen Söhnen eine öffentliches kirchliches Begräbnis wirklich verweigern ?
Wird z.B. dem durch seine Unterschrift unter das mörderische Abtreibungsgesetz exkommunizierten spanischen König, sollte er noch zu einer aufrichtigen Reue finden, dann auch die ordentliche Totenmesse verweigert ?
wiedermal grosses Danke an Defendor-wie unsagbar umwerfend ist doch Gottes unaussprechliche Barmherzigkeit dem grössten Sünder gegenüber. Wir erkennen deren unaussprechlichen Abgrund göttlicher einholender Vaterliebe.Gott belässt sein untrügliches Urteil nicht in dem was vor 60, 40,20 Jahren oder gestern mit uns los war, sondern, was jetzt ist ‑im hic et nunc-das ist entscheidend.
Pastoral wäre ein offizielles Begräbnis mit aller Offenheit der Sachlage eine erhebliche Chance gewesen, aufzuzeigen,dass es nie zu spät ist umzukehren und Busse zu tun, ratione aeternitatis ein schlechtes leben aufzugeben, zum barmherzigen Vater in letzter Stunde heimzueilen. Es geht um das Heil der Menschen nicht um die Reputation der Welt.„mich dürstet“-das eindrückliche Wort des sterbenden Erlösers.
Aber das scheint einem Kardinalvikar (wie oben) nicht wichtig zu sein.Nach der Devise“ Vorsicht, Vorsicht, die Diplomatie,die Politik“.
gehen wir bald alle aus political correctness zugrunde?
dann aber ist niemand der uns rettet, nur strikte eigene Reue und Umkehr.Das verleihe uns allen der barmherzige und allmächtige Gott auf die Fürbitte der Allerseligsten Jungfrau!
Eine Schande diese politisch korrekten Leute in der Kirche!
Das ist Neodonatismus reinsten Wassers. Ist die Kirche jetzt nur noch für Heilige, so dass die Sünder zur Hölle fahren sollen?
Man muss zugeben, dass es an diesem und anderem solchen Verhalten der kirchlichen Behörden etwas Religiös-Hurenmäßiges (im biblischen Sinn) gibt, das einen mit brennender Scham erfüllt.
Prüfstein für die vielstimmig geforderte Barmherzigkeit allen voran der Bischof von Rom. GIlt dies dann nicht auch für alle Priester seiner Diözese?
Seid barmherzig, wie es auch euer Vater ist!
Lk 6 Von der Vergeltung und von der Liebe zu den Feinden
27 Euch, die ihr mir zuhört, sage ich: Liebt eure Feinde; tut denen Gutes, die euch hassen.28 Segnet die, die euch verfluchen; betet für die, die euch mißhandeln.29 Dem, der dich auf die eine Wange schlägt, halt auch die andere hin, und dem, der dir den Mantel wegnimmt, laß auch das Hemd.30 Gib jedem, der dich bittet; und wenn dir jemand etwas wegnimmt, verlang es nicht zurück.31 Was ihr von anderen erwartet, das tut ebenso auch ihnen.32 Wenn ihr nur die liebt, die euch lieben, welchen Dank erwartet ihr dafür? Auch die Sünder lieben die, von denen sie geliebt werden.33 Und wenn ihr nur denen Gutes tut, die euch Gutes tun, welchen Dank erwartet ihr dafür? Das tun auch die Sünder.34 Und wenn ihr nur denen etwas leiht, von denen ihr es zurückzubekommen hofft, welchen Dank erwartet ihr dafür? Auch die Sünder leihen Sündern in der Hoffnung, alles zurückzubekommen.35 Ihr aber sollt eure Feinde lieben und sollt Gutes tun und leihen, auch wo ihr nichts dafür erhoffen könnt. Dann wird euer Lohn groß sein, und ihr werdet Söhne des Höchsten sein; denn auch er ist gütig gegen die Undankbaren und Bösen.36 Seid barmherzig, wie es auch euer Vater ist!
Gegen den Strom zu schwimmen ist dann schwieriger als die Rede davon.
Erich Priebke RIP
In dem Text wird die Geiselerschießung als „schrecklichstes Verbrechen während der deutschen Besetzung“ und als „Vergeltung“ bezeichnet. Das ist grob irreführend.
Das gewaltsame Vorgehen von Zivilisten gegen eine Besatzungsmacht ist durch Völkerrecht verboten. Vorsätzliche Tötungshandlungen durch Zivilisten an Besatzungssoldaten sind nach dem Völkerrecht als Mord anzusehen. Die Besatzungsmacht ist nach dem geltenden Völkerrecht berechtigt, Geiseln zu erschießen, wenn derartige Morde vorkommen. Es handelt sich nicht um „Vergeltung“, sondern um eine Zwangsmaßnahme der Besatzungsmacht, um die Besatzung schonend und rechtmäßig durchführen zu können. Die erlaubte Geiselerschießung ist also weder „Verbrechen“ noch „Vergeltung“, sondern eine rechtmäßige und oft notwendige Maßnahme („Repressalie“ genannt), die die Zivilisten schützen soll.
Der Sinn dieser Norm des Völkerrechts liegt darin, im Sinne einer Humanisierung des Krieges die kämpfende Truppe (Kombattanten) beider Seiten von den Nichtkombattanten zu trennen. Zivilisten (Nichtkämpfer, Nichtkombattanten) sind nach dem Völkerrecht vor jeder Einwirkung des Krieges zu schützen. Dies ist nur möglich, wenn die Zivilisten sich auch wirklich aus dem Krieg heraushalten.
Als Kombattanten werden außer den regulären Truppen und den Milizen des Staates auch Kämpfer anerkannt, die
1. durch eine Uniform oder wenigstens durch ein von ferne erkennbares Kennzeichen (etwa eine Armbinde) als Kämpfer erkennbar sind,
2. ihre Waffen offen führen,
3. unter dem Befehl eines Verantwortlichen stehen,
4. den bewaffneten Kampf unter Wahrung der Kriegsbräuche und des Kriegsrechts führen.
Alle diese Bedingungen haben die Mörder der angegriffenen Polizeitruppe nicht eingehalten.
Die Repressalie war also rechtmäßig. Deshalb wurde Kappler auch nicht wegen der Geiselerschießung selbst verurteilt, sondern deshalb, weil „5 Zivilisten zuviel“ erschossen wurden.
Diese Beurteilung ist allerdings willkürlich: Der alliierte Stadtkommandant von Stuttgart hat öffentlich plakatieren lassen, daß jeder Mord an einem alliierten Soldaten durch die Erschießung von 200 (!!) Zivilisten als Repressalie geahndet würde.
Piusbrüder halten Totenmesse für NS-Kriegsverbrecher Priebke
http://www.kath.net/news/43290
Interessant, dass kath.net, das den Film „Wendekreis des Kreuzes“ wo es ja auch um die Bekehrung des SS Manns Kapplers (des Chefs Priebkes) immer mal wieder bewirbt,. jetzt die Beerdigung als Amoklauf bezeichnet.
Es ist halt so schön mit den Wölfen zu heulen!
Das ist typisch Kath.net
Nicht ernst nehmen, sie bekommen ihre Sprachrgelung von Herrn Müller dem Häretiker aus Regensburg von der Glaubenskongrgation zugeteilt.
Piusbrüder ermöglichen Trauerfeier für Priebke:
http://www.spiegel.de/panorama/ns-kriegsverbrecher-erich-priebke-piusbrueder-ermoeglichen-trauerfeier-a-927994.html
Das ist mutig und richtig! Danke an die FSSPX!!!
Bravo FSSPX kann man nur sagen.
Welch eine Arroganz und Dummheit, denn hier maßen sich die Konzilskleriker an selbst als Gott aufzutreten.
Man hätte ihm die Absolution wegen seiner schweren Taten verweigern können.
Aber genauso wie es Herrn Zollitsch auch nicht zusteht „barmherzig“ zu sein (das kann nur Christus selber, aber nicht die Kirche) , kann man einem toten evtl. vielleicht das Begräbnis verwehren, aber niemals ein Totengedenken.
Wer so etwas propagiert, den kann ich nur empört fragen: „Wofür seit ihr Mietlinge im Kirchenkostüm eigentlich noch da ?“
Schales Salz wird weggeworfen!
Na, wenigstens die Priesterbruderschaft St.PiusX hat Mut bewiesen und sich hier so verhalten, wie es einfach die Pflicht des katholischen Klerus ist.
Da redet man immer von „Versöhnung“ und „Barmherzigkeit“, hat es aber wohl nötig „Rache“ an der Leiche eines Hundertjährigen zu nehmen. Er war gewiss kein Held und es mag Leute geben, die ihm berechtigt böse waren. Aber sich an einer Leiche schädlich zu halten ist schäbig und eine Schandtat. Kann man da nicht einfach wegschauen, bei so einer Beerdigung? Die glauben doch gar nicht an ein Weiterleben nach dem Tod! Was haben die denn gegen eine Leiche? Wieso bestrafen die eine Leiche? Das Schlimmste finde ich ja, dass niemand bereit ist, ihn zu beerdigen. Da regt man sich über das grausame Mittelalter auf, dass Verbrecher am Galgen hängen ließ und macht im Grunde doch das Gleiche!
Es gilt doch als ein Werk christlicher Barmherzigkeit, die Toten zu begraben. Hat man das denn längst vergessen?
Kann man sich Christ nennen und dabei voller Hass gegen einen Verstorbenen sein? Christus selbst hat noch am Kreuze seinen Peinigern vergeben, selbst dem Schächer, der mit Ihm gekreuzigt wurde. Wenn es zutrifft, dass das Requiem für den verstorbenen E. Priebke von einem Priester der FSSPX zelebriert wurde, so sollten wir dies als ein Werk der Barmherzigkeit sehen. Wer war denn dabei als Priebke starb um beurteilen zu können, ob sich dieser nicht vor seinem Sterben noch wirklich bekehrt hat. Was ist das für ein Papst, der nur die Barmherzigkeit predigt, aber hartherzig zuschaut, wie man einem Verstorbenen die Kirchen Roms verweigert? Priebke mag ein großer Sünder gewesen sein, aber wir sollten hier nicht richten, das steht einem anderen zu.