(Paris) Dem Atheisten René Lebouvier reicht nicht seine Freiheit gottlos sein zu können. Die Tatsache als Kind getauft worden zu sein, läßt ihn mißtrauisch sein, ob er nicht doch von einem nicht existierenden Gott irgendwie belästigt werden könnte. Daher will sich der 73-Jährige „enttaufen“ lassen und erstattete Anzeige gegen seine Heimatdiözese.
René Lebouvier, 73 Jahre alt, Atheist, gewesener Katholik, aber nun „Freidenker“, erstattete Anzeige gegen seine Heimatdiözese Coutances in Frankreich. Diese hatte sich nämlich geweigert, die Taufe Lebouviers aus dem Taufregister der Pfarrei zu streichen. Der langwierige Kampf des Mannes gegen die Kirche in Frankreich begann 2001 und endete nun mit einem Urteil des Oberlandesgerichts von Caen, das der Diözese recht gab.
„Ich will enttauft werden“
Als Lebouvier 2001 seine Absicht bekanntgab, sich „enttaufen“ zu lassen, brachte die Diözese im Taufregister neben dem Eintrag seiner Taufe die Ergänzung an: „Er hat seine Taufe verleugnet“. Der Atheist hatte erreicht, was er wollte und zeigte sich zufriedengestellt. 2009 aber verlangte Lebouvier, weil er wegen „des Verhaltens des Papstes in Afrika zu Kondomen schockiert“ war, von der Diözese „meine Taufe vollständig zu löschen“. Gemeint war eine von der Abtreibungslobby und kirchenfeindlichen Kreisen inszenierte internationale Medienkampagne gegen Papst Benedikt XVI., als dieser den afrikanischen Kontinent besuchte. Als der Bischof von Coutances die Forderung des Atheisten ablehnte, weil die Vergangenheit nicht ausgelöscht werden könne und eine Taufe ein unwiderruflicher Akt sei, zog Lebouvier vor Gericht. Ein Urteil erster Instanz dekretierte am 6. Oktober 2011, daß der Name und der Eintrag zum Taufakt tatsächlich aus den Kirchenbüchern zu löschen sei.
Eine Taufe kann nicht annulliert werden
Die Diözese legte Berufung ein, weil – wie Le Figaro einen Priester von Seine-et-Marne zitierend berichtete – „eine Taufe kein Vertrag oder ein Abonnement ist, das gewisse Rechte einräumt oder das aufgekündigt werden kann. Gott kommt im Gegensatz zu den Menschen seinem Versprechen immer nach“. Eine Taufe kann daher nicht annulliert werden, weil selbst dann, wenn es von einem Menschen verleugnet wird, das göttliche Sakrament unauslöschlich bleibt. Zudem handelt es sich um einen öffentlichen Akt, der vor Zeugen erfolgt. Es ist daher nicht möglich, so zu tun, als habe er nie stattgefunden. Da die Kirche aber zur Kenntnis nimmt, wenn jemand öffentlich den katholischen Glauben verleugnet, erfolgte der zusätzliche Eintrag im Taufregister, wie ursprünglich von Lebouvier gewünscht.
Freiheit ist gewahrt
Das Oberlandesgericht von Caen folgte dieser Argumentation und gab der Diözese Coutances recht. In seinem Urteil stellte es fest, daß „die Freiheit des Herrn Lebouvier, nicht der katholischen Religion angehören zu wollen, gewahrt ist, auch wenn keine Löschung oder andere zusätzliche Korrektur des beanstandeten Dokuments [das Taufregister] erfolgt“. In Frankreich werden jährlich rund 300.000 Menschen getauft. Etwa 1000 stellen einen Antrag auf Kirchenaustritt.
Text: Tempi/Giuseppe Nardi
Bild: Tempi
Hw Prof. May:
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„Taufe ist der Eingang in die christliche,
in die katholische Kirche.
Die Taufe ist das grundlegende Sakrament unseres Glaubens.
Der Getaufte ist ein Kind Gottes, ein Glied am Leibe Christi,
ein Erbe des Himmels.
Die Taufe
nimmt die ganze Sündenschuld vom Menschen, die Erbsünde und die persönlichen Sünden,
wenn er solche hat, und die Sündenstrafen;
er ist rein und neu geboren.“
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Das hl. Sakrament der Taufe ist NICHT „widerrufbar“.
Die Taufe prägt der Seele das UNAUSLÖSCHLICHE Merkmal des Christen ein !
Daran würde sich auch nichts ändern, wenn M. Lebouvier es erzwingen könnte, nicht mehr im Taufregister zu stehen.
Was er freilich mit der durch die Taufe wiedergeschenkten Würde der Kindschaft Gottes letztendlich macht, liegt an ihm.
Die Mitarbeit mit der durch die hl. Taufe ebenfalls wiedergeschenkten heiligmachenden Gnade ist für das Seelenheil unerlässlich.
Diesbezüglich kann sich M. Lebouvier bis zuletzt aus freiem Willen verweigern und sich somit selber auf ewig von der Anteilhabe am Göttlichen Dreifaltigen Leben ausschliessen und somit den ewigen Tod wählen.
Möge er noch rechtzeitig zur Besinnung kommen.
Dem Manne kann geholfen werden.
Atheisten denken ja immer so logisch, behaupten sie andauernd selbst. Also braucht er nur ein bisschen logisch zu denken:
Die Taufe ist ein Geschenk Gottes. Gibt es keinen Gott, der ihm etwas schenken hätte können, dann gibt es auch kein Geschenk, das er loswerden muss.
Damit wäre die Sache für ihn erledigt.
Sunuraxi, Sie haben Recht. Im Grunde hat der Mann mit diesem Theater ein persönliches Glaubensbekenntnis gesprochen. Nun muss er lediglich noch dahin zurückfinden, neben dem ersten auch das zweite und dritte Gebot zu beherzigen und nach Kräften natürlich alle übrigen. Dann war seine Taufe nicht vergeblich.