Atheist will „enttauft“ werden – Verklagte Diözese erhält vor Gericht recht


Atheist wollte "enttauft" werden und verklagte Diözese - erfolglos(Paris) Dem Athe­isten René Lebou­vier reicht nicht sei­ne Frei­heit gott­los sein zu kön­nen. Die Tat­sa­che als Kind getauft wor­den zu sein, läßt ihn miß­trau­isch sein, ob er nicht doch von einem nicht exi­stie­ren­den Gott irgend­wie belä­stigt wer­den könn­te. Daher will sich der 73-Jäh­ri­ge „ent­tau­fen“ las­sen und erstat­te­te Anzei­ge gegen sei­ne Heimatdiözese.

Anzei­ge

René Lebou­vier, 73 Jah­re alt, Athe­ist, gewe­se­ner Katho­lik, aber nun „Frei­den­ker“, erstat­te­te Anzei­ge gegen sei­ne Hei­mat­diö­ze­se Coutances in Frank­reich. Die­se hat­te sich näm­lich gewei­gert, die Tau­fe Lebou­viers aus dem Tauf­re­gi­ster der Pfar­rei zu strei­chen. Der lang­wie­ri­ge Kampf des Man­nes gegen die Kir­che in Frank­reich begann 2001 und ende­te nun mit einem Urteil des Ober­lan­des­ge­richts von Caen, das der Diö­ze­se recht gab.

„Ich will enttauft werden“

Als Lebou­vier 2001 sei­ne Absicht bekannt­gab, sich „ent­tau­fen“ zu las­sen, brach­te die Diö­ze­se im Tauf­re­gi­ster neben dem Ein­trag sei­ner Tau­fe die Ergän­zung an: „Er hat sei­ne Tau­fe ver­leug­net“. Der Athe­ist hat­te erreicht, was er woll­te und zeig­te sich zufrie­den­ge­stellt. 2009 aber ver­lang­te Lebou­vier, weil er wegen „des Ver­hal­tens des Pap­stes in Afri­ka zu Kon­do­men schockiert“ war, von der Diö­ze­se „mei­ne Tau­fe voll­stän­dig zu löschen“. Gemeint war eine von der Abtrei­bungs­lob­by und kir­chen­feind­li­chen Krei­sen insze­nier­te inter­na­tio­na­le Medi­en­kam­pa­gne gegen Papst Bene­dikt XVI., als die­ser den afri­ka­ni­schen Kon­ti­nent besuch­te. Als der Bischof von Coutances die For­de­rung des Athe­isten ablehn­te, weil die Ver­gan­gen­heit nicht aus­ge­löscht wer­den kön­ne und eine Tau­fe ein unwi­der­ruf­li­cher Akt sei, zog Lebou­vier vor Gericht. Ein Urteil erster Instanz dekre­tier­te am 6. Okto­ber 2011, daß der Name und der Ein­trag zum Tauf­akt tat­säch­lich aus den Kir­chen­bü­chern zu löschen sei.

Eine Taufe kann nicht annulliert werden

Die Diö­ze­se leg­te Beru­fung ein, weil – wie Le Figa­ro einen Prie­ster von Sei­ne-et-Mar­ne zitie­rend berich­te­te – „eine Tau­fe kein Ver­trag oder ein Abon­ne­ment ist, das gewis­se Rech­te ein­räumt oder das auf­ge­kün­digt wer­den kann. Gott kommt im Gegen­satz zu den Men­schen sei­nem Ver­spre­chen immer nach“. Eine Tau­fe kann daher nicht annul­liert wer­den, weil selbst dann, wenn es von einem Men­schen ver­leug­net wird, das gött­li­che Sakra­ment unaus­lösch­lich bleibt. Zudem han­delt es sich um einen öffent­li­chen Akt, der vor Zeu­gen erfolgt. Es ist daher nicht mög­lich, so zu tun, als habe er nie statt­ge­fun­den. Da die Kir­che aber zur Kennt­nis nimmt, wenn jemand öffent­lich den katho­li­schen Glau­ben ver­leug­net, erfolg­te der zusätz­li­che Ein­trag im Tauf­re­gi­ster, wie ursprüng­lich von Lebou­vier gewünscht.

Freiheit ist gewahrt

Das Ober­lan­des­ge­richt von Caen folg­te die­ser Argu­men­ta­ti­on und gab der Diö­ze­se Coutances recht. In sei­nem Urteil stell­te es fest, daß „die Frei­heit des Herrn Lebou­vier, nicht der katho­li­schen Reli­gi­on ange­hö­ren zu wol­len, gewahrt ist, auch wenn kei­ne Löschung oder ande­re zusätz­li­che Kor­rek­tur des bean­stan­de­ten Doku­ments [das Tauf­re­gi­ster] erfolgt“. In Frank­reich wer­den jähr­lich rund 300.000 Men­schen getauft. Etwa 1000 stel­len einen Antrag auf Kirchenaustritt.

Text: Tempi/​Giuseppe Nardi
Bild: Tempi

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3 Kommentare

  1. Hw Prof. May:
    -
    „Tau­fe ist der Ein­gang in die christliche, 
    in die katho­li­sche Kirche.
    Die Tau­fe ist das grund­le­gen­de Sakra­ment unse­res Glaubens. 
    Der Getauf­te ist ein Kind Got­tes, ein Glied am Lei­be Christi, 
    ein Erbe des Himmels. 
    Die Taufe 
    nimmt die gan­ze Sün­den­schuld vom Men­schen, die Erb­sün­de und die per­sön­li­chen Sünden, 
    wenn er sol­che hat, und die Sündenstrafen; 
    er ist rein und neu geboren.“

    Das hl. Sakra­ment der Tau­fe ist NICHT „wider­ruf­bar“.
    Die Tau­fe prägt der See­le das UNAUSLÖSCHLICHE Merk­mal des Chri­sten ein !
    Dar­an wür­de sich auch nichts ändern, wenn M. Lebou­vier es erzwin­gen könn­te, nicht mehr im Tauf­re­gi­ster zu stehen.

    Was er frei­lich mit der durch die Tau­fe wie­der­ge­schenk­ten Wür­de der Kind­schaft Got­tes letzt­end­lich macht, liegt an ihm.
    Die Mit­ar­beit mit der durch die hl. Tau­fe eben­falls wie­der­ge­schenk­ten hei­lig­ma­chen­den Gna­de ist für das See­len­heil unerlässlich.

    Dies­be­züg­lich kann sich M. Lebou­vier bis zuletzt aus frei­em Wil­len ver­wei­gern und sich somit sel­ber auf ewig von der Anteil­ha­be am Gött­li­chen Drei­fal­ti­gen Leben aus­schlie­ssen und somit den ewi­gen Tod wählen.

    Möge er noch recht­zei­tig zur Besin­nung kommen.

  2. Dem Man­ne kann gehol­fen werden.
    Athe­isten den­ken ja immer so logisch, behaup­ten sie andau­ernd selbst. Also braucht er nur ein biss­chen logisch zu denken:
    Die Tau­fe ist ein Geschenk Got­tes. Gibt es kei­nen Gott, der ihm etwas schen­ken hät­te kön­nen, dann gibt es auch kein Geschenk, das er los­wer­den muss.
    Damit wäre die Sache für ihn erledigt.

  3. Sun­ura­xi, Sie haben Recht. Im Grun­de hat der Mann mit die­sem Thea­ter ein per­sön­li­ches Glau­bens­be­kennt­nis gespro­chen. Nun muss er ledig­lich noch dahin zurück­fin­den, neben dem ersten auch das zwei­te und drit­te Gebot zu beher­zi­gen und nach Kräf­ten natür­lich alle übri­gen. Dann war sei­ne Tau­fe nicht vergeblich.

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