(Mailand) Die Quästur von Mailand, vergleichbar dem Polizeipräsidium eines deutsche Bundeslandes untersagt Lebensschützern vor der größten Abtreibungsklinik der norditalienischen Wirtschaftsmetropole zu beten. Wegen des Protests gewaltbereiter feministischer und linksextremer Gruppen ordnete die Polizeibehörde die Verlegung der Gebetsvigil an einen abgelegenen Ort an, der mit dem Anliegen nichts zu tun hat, vor dem Schauplatz des Kindesmordes zu beten
Die Lebensrechtsbewegung No194 (Nein 194) veranstaltet heute, Samstag, den 7. September zeitgleich in 12 italienischen Städten jeweils vor dem Haupteingang der größten Abtreibungsklinik (in der Regel staatliche Krankenhäuser) eine Gebetsvigil. Die Gebetsvigilien beginnen um 9 Uhr morgens und enden um 18 Uhr.
Gebetsvigil von Polizei zwangsverlegt – „Gefahr“ einer illegalen feministisch-linksextremen Gegenkundgebung
Die Zwangsverlegung der Gebetsvigil in Mailand vom Mangiagalli-Krankenhaus zur Piazza V Giornate, werde der eigentliche Sinn und Zweck der Kundgebung „völlig entleert“, so Pietro Guerini, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Nationalen Komitees No194. Der Name des Lebensrechtskomitees bezieht sich auf das italienische Abtreibungsgesetz 194, das seit dem Mai 1978 die Tötung ungeborener Kinder in Italien legal ermöglicht.
Die Gebetsvigilien vor Abtreibungskliniken sind für Italien noch eine recht neue Aktionsform der Lebensrechtsbewegung. Jene von No194 finden erst seit Anfang 2013 jeweils am ersten Samstag der ungeraden Monate statt. Bisher hatten bereits drei ordnungsgemäß bei der Polizei gemeldete Gebetsvigilien vor der Abtreibungsklinik in Mailand stattgefunden. Jedes Mal organisierten Feministinnen und Aktivisten der autonomen Szene polizeilich nicht angemeldete Gegenkundgebungen.
Verbot vor Abtreibungsklinik „politische Willkür“ – Schutz des Lebens ungeborener Kinder unerwünscht
Das Polizeipräsidium begründete die Verweigerung vor der Abtreibungsklinik beten zu können mit „Fragen der öffentlichen Sicherheit“. Die Lebensschützer sehen in der Anweisung des Polizeipräsidenten eine „politische Willkürmaßnahme“. Statt die ordnungsgemäß gemeldete, zivilisierte Kundgebung einschließlich dem verfassungsmäßig verbrieften Rechts auf Versammlungs- und Redefreiheit zu schützen, wird gewaltbereiten Gegendemonstranten, die sich an keine Rechtsnormen halten, der Vorrang eingeräumt. Den Grund sehen die Lebensrechtler von No194 darin, daß die aggressiven Feministinnen und Linksextremisten zum Thema Abtreibung die „politisch korrekte“ Meinung vertreten, die auch von der linken Stadtregierung des altkommunistischen Bürgermeisters Giuliano Pisapia vertreten wird.
Die Eventualität einer illegalen linksextremen Störkundgebung wird zum Anlaß genommen, um eine legale, aber politisch unerwünschte Kundgebung für das Lebensrecht ungeborener Kinder „auszuschalten“. Nicht durch ein Verbot, gegen das vor Gericht vorgegangen werden könnte, sondern viel subtiler durch die Genehmigung, allerdings an einem beliebigen und damit sinnwidrigen Ort. „Man beschneidet unsere verfassungmäßigen Rechte und will uns weismachen, das geschehe auch noch zu unserem Schutz. Eine schwere Niederlage für unsere Demokratie und Rechtsordnung. Und alle schweigen“, so Pietro Guerini von No194, einer Vereinigung mit italienweit 19.000 Mitgliedern.
Komitee NO194 erstattete 2012 Anzeige gegen österreichischen Regisseur Ulrich Seidl wegen Gotteslästerung
Das Komitee No194 wurde 2012 auch international bekannt, als es gegen den österreichischen Regisseur Ulrich Seidl, die Schauspielerin Maria Hofstätter und die Leitung der Filmfestspiele von Venedig Anzeige wegen Gotteslästerung erstattete. In Seidls in Venedig gezeigtem Film „Paradies: Religion“ ist die Masturbationsszene einer Frau mit einem Kruzifix zu sehen. „Seidl hat mit seinem gotteslästerlichen Film zwei Milliarden Christen beleidigt, für die das Kreuz das Symbol ihrer Religion ist“, so Pietro Guerini von No194.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: No194
Passive, gewaltfreie und stille Beter werden ihres ursprünglichen Versammlungsstandortes beraubt, während hinter den Mauern der städtischen Abtreibungsklinik die kleinen Wesen ihres Lebens beraubt werden.
Und die aggressiven Störer? – Sie dürfen, wann und wo immer sie aufkreuzen, lauthals grölen.
Hier beten dürfen? – Nein, bitte nicht!
Leben dürfen? – Nein, auf keinen Fall!
Stören und grölen dürfen? – Ja, bitte!
Die mörderische Abtreibungsmaschinerie will in ihrem rasenden Hass gegen die Heiligkeit des Lebens nichts von der „human aufgeklärten“ teuflischen Grausamkeit ihres Treibens wissen.
Der 3. Weltkrieg gegen die ungeborenen beseelten Kindern begeht jährlich weltweit ca. 60 Millionen Morde ( 60 000 000 ) Morde !
Nicht einberechnet diejenigen Morde durch die sog. „Anti-Baby-Pille“, die auch frühabtreibend wirkt.
Stimmen wie die folgende aus einer pharma-info (!) Seite
http://www.pharma-information.de
werden „human“ überhört:
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„Die Würde des Menschen hängt nicht von seinem körperlichen Zustand ab. Die befruchtete Eizelle ist ein menschlicher Körper in seinem frühesten Entwicklungsstadium. Dieser Körper unterscheidet sich in seiner Größe, Form und Funktionen von dem eines erwachsenen Menschen, aber die Änderungen der Größe, der Form und der Funktionen erschaffen keine Person.
Wenn man also dem Embryo das Personsein absprechen könnte, dann müsste man es ebenso dem Erwachsenen absprechen.
Und umgekehrt: Wenn man einem Erwachsenen die Menschenwürde zugesteht, dann muss man sie auch einem Embryo zugestehen.
Auf gleiche Weise hängt die Menschenwürde nicht von der geistigen Verfassung ab.
Auch ein schlafender Mensch ist eine Person, obwohl er keine bewussten Eindrücke wahrnimmt und sich nicht bewusst äußert.
Wie lange der Schlaf dauert, ist dabei ohne Bedeutung.
Ein Embryo ist so wie ein Mensch, der schläft und der aber noch nie zuvor wach gewesen ist. Sein bewußtloser Geisteszustand unterscheidet sich prinzipiell nicht von dem eines schlafenden Erwachsenen, der in diesem Moment ohne Bewußtsein ist. Wenn dieser Zustand dem Erwachsenen nicht die Menschenwürde nehmen kann, dann kann er sie auch dem Embryo nicht nehmen.
Wenn man jemanden umbringt, weil er ein Embryo ist, dann ist es das selbe, wie wenn man jemanden umbringt, weil er krank, behindert, alt, geistig verwirrt oder Angehöriger einer anderen Rasse ist. Denn die Tötung des Embryos bedeutet, dass man die Würde des Menschen von seiner
körperlichen und geistigen Verfassung abhängig macht. “
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