Verbot für Lebensschützer vor Mailänder Abtreibungsklinik zu beten – „zu ihrem Schutz“


Das-Leben-eines-ungeborenen-Kindes-verteidigen-Komitee-No194(Mai­land) Die Quä­stur von Mai­land, ver­gleich­bar dem Poli­zei­prä­si­di­um eines deut­sche Bun­des­lan­des unter­sagt Lebens­schüt­zern vor der größ­ten Abtrei­bungs­kli­nik der nord­ita­lie­ni­schen Wirt­schafts­me­tro­po­le zu beten. Wegen des Pro­tests gewalt­be­rei­ter femi­ni­sti­scher und links­extre­mer Grup­pen ord­ne­te die Poli­zei­be­hör­de die Ver­le­gung der Gebets­vi­gil an einen abge­le­ge­nen Ort an, der mit dem Anlie­gen nichts zu tun hat, vor dem Schau­platz des Kin­des­mor­des zu beten

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Die Lebens­rechts­be­we­gung No194 (Nein 194) ver­an­stal­tet heu­te, Sams­tag, den 7. Sep­tem­ber zeit­gleich in 12 ita­lie­ni­schen Städ­ten jeweils vor dem Haupt­ein­gang der größ­ten Abtrei­bungs­kli­nik (in der Regel staat­li­che Kran­ken­häu­ser) eine Gebets­vi­gil. Die Gebets­vi­gi­li­en begin­nen um 9 Uhr mor­gens und enden um 18 Uhr.

Gebetsvigil von Polizei zwangsverlegt – „Gefahr“ einer illegalen feministisch-linksextremen Gegenkundgebung

Die Zwangs­ver­le­gung der Gebets­vi­gil in Mai­land vom Man­gia­gal­li-Kran­ken­haus zur Piaz­za V Gior­na­te, wer­de der eigent­li­che Sinn und Zweck der Kund­ge­bung „völ­lig ent­leert“, so Pie­tro Gue­ri­ni, Rechts­an­walt und Vor­sit­zen­der des Natio­na­len Komi­tees No194. Der Name des Lebens­rechts­ko­mi­tees bezieht sich auf das ita­lie­ni­sche Abtrei­bungs­ge­setz 194, das seit dem Mai 1978 die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der in Ita­li­en legal ermöglicht.

Die Gebets­vi­gi­li­en vor Abtrei­bungs­kli­ni­ken sind für Ita­li­en noch eine recht neue Akti­ons­form der Lebens­rechts­be­we­gung. Jene von No194 fin­den erst seit Anfang 2013 jeweils am ersten Sams­tag der unge­ra­den Mona­te statt. Bis­her hat­ten bereits drei ord­nungs­ge­mäß bei der Poli­zei gemel­de­te Gebets­vi­gi­li­en vor der Abtrei­bungs­kli­nik in Mai­land statt­ge­fun­den. Jedes Mal orga­ni­sier­ten Femi­ni­stin­nen und Akti­vi­sten der auto­no­men Sze­ne poli­zei­lich nicht ange­mel­de­te Gegenkundgebungen.

Verbot vor Abtreibungsklinik „politische Willkür“ – Schutz des Lebens ungeborener Kinder unerwünscht

Das Poli­zei­prä­si­di­um begrün­de­te die Ver­wei­ge­rung vor der Abtrei­bungs­kli­nik beten zu kön­nen mit „Fra­gen der öffent­li­chen Sicher­heit“. Die Lebens­schüt­zer sehen in der Anwei­sung des Poli­zei­prä­si­den­ten eine „poli­ti­sche Will­kür­maß­nah­me“. Statt die ord­nungs­ge­mäß gemel­de­te, zivi­li­sier­te Kund­ge­bung ein­schließ­lich dem ver­fas­sungs­mä­ßig ver­brief­ten Rechts auf Ver­samm­lungs- und Rede­frei­heit zu schüt­zen, wird gewalt­be­rei­ten Gegen­de­mon­stran­ten, die sich an kei­ne Rechts­nor­men hal­ten, der Vor­rang ein­ge­räumt. Den Grund sehen die Lebens­recht­ler von No194 dar­in, daß die aggres­si­ven Femi­ni­stin­nen und Links­extre­mi­sten zum The­ma Abtrei­bung die „poli­tisch kor­rek­te“ Mei­nung ver­tre­ten, die auch von der lin­ken Stadt­re­gie­rung des alt­kom­mu­ni­sti­schen Bür­ger­mei­sters Giu­lia­no Pis­a­pia ver­tre­ten wird.

Die Even­tua­li­tät einer ille­ga­len links­extre­men Stör­kund­ge­bung wird zum Anlaß genom­men, um eine lega­le, aber poli­tisch uner­wünsch­te Kund­ge­bung für das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der „aus­zu­schal­ten“. Nicht durch ein Ver­bot, gegen das vor Gericht vor­ge­gan­gen wer­den könn­te, son­dern viel sub­ti­ler durch die Geneh­mi­gung, aller­dings an einem belie­bi­gen und damit sinn­wid­ri­gen Ort. „Man beschnei­det unse­re ver­fas­sung­mä­ßi­gen Rech­te und will uns weis­ma­chen, das gesche­he auch noch zu unse­rem Schutz. Eine schwe­re Nie­der­la­ge für unse­re Demo­kra­tie und Rechts­ord­nung. Und alle schwei­gen“, so Pie­tro Gue­ri­ni von No194, einer Ver­ei­ni­gung mit ita­li­en­weit 19.000 Mitgliedern.

Komitee NO194 erstattete 2012 Anzeige gegen österreichischen Regisseur Ulrich Seidl wegen Gotteslästerung

Das Komi­tee No194 wur­de 2012 auch inter­na­tio­nal bekannt, als es gegen den öster­rei­chi­schen Regis­seur Ulrich Seidl, die Schau­spie­le­rin Maria Hof­stät­ter und die Lei­tung der Film­fest­spie­le von Vene­dig Anzei­ge wegen Got­tes­lä­ste­rung erstat­te­te. In Seidls in Vene­dig gezeig­tem Film „Para­dies: Reli­gi­on“ ist die Mastur­ba­ti­ons­sze­ne einer Frau mit einem Kru­zi­fix zu sehen. „Seidl hat mit sei­nem got­tes­lä­ster­li­chen Film zwei Mil­li­ar­den Chri­sten belei­digt, für die das Kreuz das Sym­bol ihrer Reli­gi­on ist“, so Pie­tro Gue­ri­ni von No194.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: No194

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2 Kommentare

  1. Pas­si­ve, gewalt­freie und stil­le Beter wer­den ihres ursprüng­li­chen Ver­samm­lungs­stand­or­tes beraubt, wäh­rend hin­ter den Mau­ern der städ­ti­schen Abtrei­bungs­kli­nik die klei­nen Wesen ihres Lebens beraubt werden.
    Und die aggres­si­ven Stö­rer? – Sie dür­fen, wann und wo immer sie auf­kreu­zen, laut­hals grölen.
    Hier beten dür­fen? – Nein, bit­te nicht!
    Leben dür­fen? – Nein, auf kei­nen Fall!
    Stö­ren und grö­len dür­fen? – Ja, bitte!

  2. Die mör­de­ri­sche Abtrei­bungs­ma­schi­ne­rie will in ihrem rasen­den Hass gegen die Hei­lig­keit des Lebens nichts von der „human auf­ge­klär­ten“ teuf­li­schen Grau­sam­keit ihres Trei­bens wissen.
    Der 3. Welt­krieg gegen die unge­bo­re­nen beseel­ten Kin­dern begeht jähr­lich welt­weit ca. 60 Mil­lio­nen Mor­de ( 60 000 000 ) Morde !
    Nicht ein­be­rech­net die­je­ni­gen Mor­de durch die sog. „Anti-Baby-Pil­le“, die auch früh­ab­trei­bend wirkt.
    Stim­men wie die fol­gen­de aus einer phar­ma-info (!) Seite
    http://​www​.phar​ma​-infor​ma​ti​on​.de
    wer­den „human“ überhört:

    -
    „Die Wür­de des Men­schen hängt nicht von sei­nem kör­per­li­chen Zustand ab. Die befruch­te­te Eizel­le ist ein mensch­li­cher Kör­per in sei­nem frü­he­sten Ent­wick­lungs­sta­di­um. Die­ser Kör­per unter­schei­det sich in sei­ner Grö­ße, Form und Funk­tio­nen von dem eines erwach­se­nen Men­schen, aber die Ände­run­gen der Grö­ße, der Form und der Funk­tio­nen erschaf­fen kei­ne Person.

    Wenn man also dem Embryo das Per­son­sein abspre­chen könn­te, dann müss­te man es eben­so dem Erwach­se­nen absprechen. 
    Und umge­kehrt: Wenn man einem Erwach­se­nen die Men­schen­wür­de zuge­steht, dann muss man sie auch einem Embryo zugestehen.

    Auf glei­che Wei­se hängt die Men­schen­wür­de nicht von der gei­sti­gen Ver­fas­sung ab.
    Auch ein schla­fen­der Mensch ist eine Per­son, obwohl er kei­ne bewuss­ten Ein­drücke wahr­nimmt und sich nicht bewusst äußert.
    Wie lan­ge der Schlaf dau­ert, ist dabei ohne Bedeutung.
    Ein Embryo ist so wie ein Mensch, der schläft und der aber noch nie zuvor wach gewe­sen ist. Sein bewußt­lo­ser Gei­stes­zu­stand unter­schei­det sich prin­zi­pi­ell nicht von dem eines schla­fen­den Erwach­se­nen, der in die­sem Moment ohne Bewußt­sein ist. Wenn die­ser Zustand dem Erwach­se­nen nicht die Men­schen­wür­de neh­men kann, dann kann er sie auch dem Embryo nicht nehmen.

    Wenn man jeman­den umbringt, weil er ein Embryo ist, dann ist es das sel­be, wie wenn man jeman­den umbringt, weil er krank, behin­dert, alt, gei­stig ver­wirrt oder Ange­hö­ri­ger einer ande­ren Ras­se ist. Denn die Tötung des Embry­os bedeu­tet, dass man die Wür­de des Men­schen von seiner
    kör­per­li­chen und gei­sti­gen Ver­fas­sung abhän­gig macht. “
    -

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