(London) Was unter dem Stichwort “Anti-Diskriminierung“ und Kampf gegen Homophobie des Weges schleicht, ist die heimliche Rückkehr des Meinungsdelikts samt zugehörigem Maulkorb. Der Maulkorb, das Meinungsverbot scheint dabei noch das „harmloseste“ Verfolgungsmittel zu sein. In Großbritannien ist es bereits Realität, in Italien und Frankreich sollen Gesetze gegen „Homophobie“ erlassen werden. Es geht nicht um ein berechtigtes Anliegen, sondern um die Errichtung von Denk- und Meinungsverboten und damit der Errichtung einer antidemokratischen Meinungsdiktatur. Der gegen Angriffe auf die verfassungsmäßige Ordnung zuständige Staatsschutz läßt vergeblich auf sich warten. Ein konkretes Beispiel aus Großbritannien, wie ein „Anti-Homophobie-Gesetz“ in der Praxis funktioniert.
Reverend Dr. Alan Clifford ist Pastor der Reformed Church, der reformierten Kirche Schottlands in Norwich. Ihm kam die unheilvolle Idee, den Organisatoren einer örtlichen Gay Pride zwei Mails mit Zitaten aus der Bibel zur Homosexualität zu schicken.
Die erste E‑Mail hatte das Betreff „Christus kann heilen. Gute Nachrichten für Homosexuelle“. Die zweite nannte als Betreff: „Jesus Christus, der Retter, den wir alle brauchen“. Den Empfängern haben die beiden elektronischen Briefe nicht zugesagt. Statt sie als Meinung zu akzeptieren oder einfach zu löschen, hetzten sie dem Pastor die Polizei auf den Hals. Die Homo-Aktivisten sahen in der Zusendung ein „hate incident“, einen offensichtlichen Fall von „Homophobie“.
„Christus kann heilen“ und schon steht die Polizei vor der Tür des Pastors
So geschah es, daß es an einem ruhigen Samstag nachmittag an der Tür des schottischen Pastors klopfte. Vor der Tür stand ein Polizist der Norfolk Constabulary. Der Pastor dachte an irgendeinen Vorfall in der Nachbarschaft (Diebstahl, Einbruch, Ruhestörung) und einen Beamten, der nach zweckdienlichen Hinweisen suchte. Pastor Clifford fiel aus allen Wolken, als er hören mußte, daß gegen ihn Anzeige wegen „homophobic hate“ erstattet worden war. Der Polizist forderte den Pastor auf, die Sache durch die Zahlung eines Bußgeldes zu bereinigen. Es gäbe auch die Möglichkeit, gegen die Zahlungsforderung Widerspruch einzulegen, was er aber nicht unbedingt empfehle.
Pastor Clifford wird vom Journalisten des The Spectator, der ihn später interviewte, als „intelligente, gebildete und vernünftige Persönlichkeit“ beschrieben, deren Charakter „jede Form von Haß“ zuwider ist. Dr. Clifford versuchte den Polizisten davon zu überzeugen, daß er nur seine Überzeugung als Christ auf der Grundlage der Heiligen Schrift wiedergegeben hatte. Damit sei a priori die Haltlosigkeit der gegen ihn erhobenen Anschuldigung erwiesen. Der Theologe erklärte dem Polizisten, was der Begriff Homophobie bedeutet, dessen etymologische Herleitung aus dem Griechischen und damit, daß es dabei um Angst und nicht um „Haß“ geht.
Der reformierte Pastor bekannte: „Ich fürchte natürlich einen negativen Einfluß, den die Homosexualität auf die Gesellschaft haben kann. Das kann aber nicht als ‚Haß‘ bezeichnet werden, außer allein schon die Tatsache etwas zu kritisieren, würde als ‚Haß‘ ausgelegt.“ Und schließlich erinnerte er an den Untertitel, den er beiden E‑Mails gegeben hatte: „Eine leidenschaftliche Einladung zur christlichen Umkehr“. „Kann das als Haß betrachtet werden?“, fragte er den Polizisten. „Wir Christen haßen nicht die Homosexuellen, sondern wir lieben sie und wollen ihnen helfen. Auch wenn den Organisatoren der Gay Pride die Einladung nicht zugesagt haben mag, bin ich doch keiner Straftat schuldig.“
Urteil Redmond Bate (2000): „Eingeschränkte Redefreiheit wäre keine wirkliche Freiheit“
Der Pastor gab dem Polizisten einige Hinweise rechtlicher Natur. Er zitierte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Handyside gegen Großbritannien (1976). Der Gerichtshof erkannte im Urteil den Rechtsgrundsatz an, mit dem die Redefreiheit nicht nur Meinungen und Ideen meint, die als nicht beleidigend anerkannt sind, sondern auch „jene, die jede Gruppe oder jeden Bereich der Bevölkerung beleidigen, schockieren und stören können, weil das die pluralistische, tolerante und liberale Natur vorschreibt, die zwingend die demokratische Gesellschaft charakterisiert“.
Clifford zitierte auch das britische Urteil Redmond Bate gegen Director of Public Prosecutions (2000). Mit dem Urteil erklärte der englische Lord Justice Sedley (1999–2011): „Die Redefreiheit schließt nicht nur harmlose Worte mit ein, sondern auch jene, die irritieren können, insoweit diese nicht zur Gewalt aufrufen; eine Redefreiheit, die nur auf harmlose Worte beschränkt wäre, wäre keine wirkliche Freiheit“.
„Christlicher Glaube ist keine Straftat“ – Polizei hat kein Einsehen
Den Polizisten beeindruckte das alles nicht. Er empfahl Pastor Clifford noch einmal die Gelegenheit durch Zahlung des Bußgeldes zu erledigen. Eine Art von politisch korrekter Radarfalle: Wer bei einer „homophoben“ Übertretung geblitzt wird, kann sofort und dafür weniger zahlen, oder es wird teurer.
Pastor Cliffort lehnte empört ab, weil er sich keiner Schuld, schon gar keiner Straftat bewußt ist. Schon gar nicht sei sein christlicher Glaube eine Straftat. Der Polizist erstattetete seinen Vorgesetzten Bericht. Diese leiteten die Angelegenheit an den Crown Prosecutor Service und damit gewissermaßen an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Sache scheint für den „tatverdächtigen“ Pastor keine gute Wendung zu nehmen.
Strafverfolgungskriterium: „Homophob“ ist, was das „Opfer“ als solches empfindet
In Großbritannien wird von keinem Gesetz definiert, was “Homophobie“ und “Transphobie“ eigentlich sein soll. Die Gesetzeslücke schließt direkt der Crown Prosecution Service. Das Dokument 44899 CPS – Hate Policy dieser königlichen Strafverfolgungsbehörde bildet die Grundlage der „Bekämpfung von Homophobie“ auf den britischen Inseln. Darin heißt es wörtlich:
There is no statutory definition of a homophobic or transphobic incident. However, when prosecuting such cases, and to help us to apply our policy on dealing with cases with a homophobic or transphobic element, we adopt the following definition: “Any incident which is perceived to be homophobic or transphobic by the victim or by any other person“.
Damit wird offen zugegeben, daß es keine gesetzliche Grundlage für den “Kampf gegen Homophobie und Transphobie gibt“. Daher legen „wir unserer Politik“ folgende Definition zugrunde: „Als Homophobie und Transphobie gilt jeder Fall, der vom Opfer oder jedem anderen Subjekt als solche wahrgenommen wird.“
Homosexuelle Bürger Erster Klasse, die über Strafverfolgung gegen Bürger Zweiter Klasse bestimmen
Demnach sind es die Organisatoren der Gay Pride von Norwich, die bestimmen können, ob es sich um „Homophobie“ handelte oder nicht. Sie bestimmen damit auch, ob die Strafverfolgungsbehörde gegen einen anderen Bürger vorgeht oder nicht. Man stelle sich dasselbe Prinzip umgelegt auf das Strafrecht vor. Homosexuelle und Transsexuelle, oder ihnen ideologisch Nahestehende, sind damit strafrechtlich betrachtet, Bürger erster Klasse, während der Rest zu Bürgern zweiter Klasse deklariert wird. Die Homosexuellen der ersten Klasse bestimmen über die Strafverfolgung der zweiten Klasse. Und das alles ohne ein Gesetz, aber mit konkreten, vielleicht schwerwiegenden Folgen. Pastor Allen Clifford von Norwich ist bereits Opfer dieser Verzerrung der demokratischen Rechtsordnung.
Text: NBQ/Giuseppe Nardi
Bild: Nuova Bussola Quotidiana
Wäre ich homosexuell bzw. lesbisch ausgerichtet, würde ich nicht wollen, dass in meinem Namen unbescholtenen Bürgern die Polizei auf den Hals gehetzt wird.
Ich verstehe nicht, dass gutwillige Homos hier nicht ihre Stimme erheben und für die Denk- und Redefreiheit anderer einstehen, die sie doch selbst in Anspruch nehmen.
Der Begriff „Homophobie“ ist die Keule, die immer ungenierter, rücksichtsloser und totalitärer geschwungen wird.
Sich wegducken, damit sie einen nicht trifft …
oder aufrecht stehen und standhalten?
In ein paar Jahren werden wir wissen, welche Haltung sich gesellschaftlich durchgesetzt hat.
Ich kann immer wieder nur sagen: das haben wir alles der UNO/UNESCO zu verdanken, die sich schon lange als Weltregierung gebärden darf und auf ihren eigenen Seiten erklärt, ihr Hauptziel sei es. internationale Gesetze zu machen.
Das alles, was in dem Artikel beschrieben ist, werden wir demnächst auch sehen und in sehr wenigen Jahren weltweit sehen. Das, was wir jetzt beobachten, ist erst der Anfang, wie die UNESCO Generaldirektoren Irina Bukova (ihr Vater war übrigens ranghoher Kommunist) kürzlich erklärte.
http://unesdoc.unesco.org/images/0022/002208/220888e.pdf
http://www.schools-out.org.uk/?events=unesco-publishes-guidance-to-tackle-homophobic-bullying
Die Pläne gehen noch viel weiter. Wie weit begreift man erst richtig, wenn man Monate auf den unzähligen Seiten der UNO und ihrer Untereinheiten verbracht hat.
Aber der eigentliche Skandal ist das Schweigen der Päpste und der Bischöfe dazu, denn das ganze geht nicht erst seit gestern.
Einer hat vor fast drei Jahren mal was gesagt, wenigstens einer, Gott sei Dank: http://derstandard.at/1293369893402/Bischof-von-Cordoba-warnt-UNESCO-will-Haelfte-der-Menschheit-homosexuell-machen
Einmal mehr bestätigt sich die Aussage von Erzbischof Crepaldi von Triest:
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„Die Homosexuellen-Lobby definiert jegliche Kritik an ihr in homophob und kriminell um.
Die Homo-Ideologie ist ein HEIMTÜCKISCHES Programm, das sich fortschrittlich und liberal ausgibt, um allen einen Maulkorb aufzusetzen und die Freiheit zu rauben“
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Glaubens- und Kirchenfeindlichkeit wird mehr und mehr zur „human demokratischen“ Norm von debil gewordenen Spass- und Auslebegesellschaften im Sumpf des Kultes des Todes.