„Quapropter, postquam supplices etiam atque etiam ad Deum admovimus preces, ac Veritatis Spiritus lumen invocavimus, ad Omnipotentis Dei gloriam, qui peculiarem benevolentiam suam Mariae Virgini dilargitus est, ad sui Filii honorem, immortalis saeculorum Regis ac peccati mortisque victoris, ad eiusdem augustae Matris augendam gloriam et ad totius Ecclesiae gaudium exsultationemque, auctoritate Domini Nostri Iesu Christi, Beatorum Apostolorum Petri et Pauli ac Nostra pronuntiamus, declaramus et definimus divinitus revelatum dogma esse : Immaculatam Deiparam semper Virginem Mariam, expleto terrestris vitae cursu, fuisse corpore et anima ad caelestem gloriam assumptam“.
Pius P. P. XII, Constitutio apostolica Munificentissimus Deus, A. D. 1950
Quelle: Caeremoniale Romanum
„expleto terrestris vitae cursu“ bedeutet nicht, dass sie gestorben (oder „entschlafen“) sei. Denn „Du sollst nicht sterben: denn dieses Gesetz ist nicht für dich, sondern für alle anderen“ (Esther gr. 15:13).
Sancta, sancta, sancta.
Danke für den Hinweis.
Aus einer alten Präfation zum Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel:
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„An diesem Tag ist die Jungfrau und Gottesmutter aus der Welt heimgegangen zu Christus.
Sie blieb unberührt vom Verderben, und der Verwesung im Grab war sie
nicht unterworfen.
Frei von jeder Sünde,
in ihrem Sohn verherrlicht, der Aufnahme in den Himmel gewiss,
mit göttlicher Gnade gefüllt, liess ihr Kind sie das Gelübde der Jungfräulichkeit wahren,
und sie war weder preisgegeben den Wehen des Gebärens
noch den Leiden des Sterbens !
Ihr Leben war nicht an die natürliche Ordnung gehalten,
und ihr Sterben nicht an ihre Gesetze.
Wunderschönes Brautgemach,
aus dem ein würdiger Bräutigam hervorging:
das Licht der Heiden, die Hoffnung der Gläubigen, der Vertreiber der bösen Geister!
Du Kelch des Lebens, Zelt der Herrlichkeit und Tempel Gottes !
Du hattest mit der Welt nichts gemein, darum solltest du auch nicht ihre Gefangene sein. Wahrhaft, dir huldigen die Apostel, lobsingen die Engel. Christus schliesst dich in seine Arme, die Wolke trägt dich und dein Thron steht unter der Jungfrauen Schar. Das ward dir geschenkt durch Christus unsern Herr.“
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Als Papst PIUS XII., als er gewählt wurde ging ich zur Erstkommunion, diesen Glaubenssatz verkündete, kann ich mich noch gut erinnern (ich war da fast 21 J. alt). Es war wirklich ein erhebendes Glaubensereignis. Es geht hier ja um einen Glaubensinhalt, der, zuerst schon in der Ostkirche bei den Gläubigen als ein fester Bestandteil bezgl. der Gottesmutter ganz lebendig war. PIUS XII. hatte mit diesem außerordentlichen Akt eigentlich das, was ohnehin seit langem in unserer Kirche geglaubt wurde, nun gewissermaßen auch schriftlich fixiert. Damit hatte dieser Papst damals, konkret nach der Verkündigung ‑1870- des Dogmas von der „Unfehlbarkeit eines Papstes“ erstmals von diesem Glaubenssatz offiziell Gebrauch gemacht. Ausschlaggebend ist ja dabei nicht in erster Linie, daß der Papst damit etwa zunächst seinen eigenen Glauben zugrunde legen wollte, sondern er verkündet, was sowieso schon die ganze Kirche glaubt. So verhält es sich auch mit dem 1870 verkündeten Glaubenssatz von der „Unfehlbarkeit“; denn diese ist ja der gesamten Kirche zugesagt. Ein kleines, aber doch bedeutendes Beispiel im alltägl. Glaubensleben. Wenn da eine gläubige Mutter ihren Kindern vom kath. Glauben erzählen will. Da darf sie, aufgrund, daß sie gefirmt ist, darauf vertrauen, das Richtige zu sagen. Sonst müßte sie ja „vorher“ immer zuerst ihren Pfarrer fragen, ob sie, das, was ihren Glauben angeht, auch ihren Kindern weitergeben dürfte… Es ist wohl selbstredend, daß sie einen wachen, lebendigen Glauben hat und auf einem Glaubensboden gewissenhaft mit den Sakramenten lebt.. Unter „Kirche“, in der Christus lebt und durch alle Gäubigen wirkt, verstehen wir ja nicht, wie es wohl bis etwa vor dem II. Vatikanum so allgemein gedacht wurde, Kirche, das sind nur die Kleriker, weil sie infolge ihrer sakramentalen Weihe einen Vorrang hätten. Diese sind, nicht wie gewählte Politiker, die demokrat. in gewisse Machtbefugnisse beauftragt wurden, sondern von Christus ausgewählt und für den bestimmten, sakramentalen Dienst beauftragt; wie es im Großen Credo heißt: „Für uns Menschen und um unseres Heiles willen…“ = wie das Christus selbst so beispielgebend vorgelebt hat – bezogen auf die, die ER der Sohn Gottes selbst erwählt und berufen hat. Wie sie das ausüben und dann auch vorleben, sind sie IHM gegenüber verantwortlich. Dazu statttet Christus sie auch sakramental entsprechend aus – das ist an dieser Seiner besonderen Berufung Sein wesentlicher Anteil. Was beim Menschen fehlen sollte, macht ER von sich aus möglich. Das gilt aber ähnlich auch beim anderen Standessakrament = der Ehe. Leider glauben und vertrauen offenbar in heutiger Zeit etliche, auch kirchl. Getraute nicht mehr so entsprechend (auch) diesem Sakrament. Unser Vater im Himmel beauftragt ja nicht Menschen (Mann und Frau) für ein anspruchsvolles Leben, in dem es auch ein Kreuz gibt, und überläßt oft schwache Menschen sich selbst, sondern steht ihnen durch dieses spez. Sakrament entsprechend helfend bei.
Im Zusammenhang mit der 1950 erfolgten Dogmen-Verkündigung erinnere ich mich an eine besonders interessante Mitteilung einer kath. Kirchenzeitung. In der Schweiz wirkte damals der bekannte Psychoanalytiker C.G. Jung. Von ihm wurde berichtet, er habe nach Verkündigung des besagten Dogmas, förmlich einen Luftsprung gemacht ! Seine Begründung: es habe keine größere Ehre und Würdigung über einen verstorbenen Menschen verkündet werden können, als daß er nach seinem Tode zusammen mit seinem Leib zu Gott in den Himmel aufgenommen worden sei. Zur Person von C.G. Jung ist aber noch zu bemerken: er ist ein evgl.-reformierter Christ ! = Calvinist.…